Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die wesentliche Charakterisierung ist schon vorgenommen worden. Es geht darum, den Europäischen Binnenmarkt ein Stück weiter nach Baden-Württemberg zu bringen und die europäische Verwaltungszusammenarbeit zu verbessern. Diese trifft sicherlich in allen Mitgliedsländern, aber auch bei uns noch immer auf recht hohe Verwaltungshürden.
Wir sehen beim Blick in den Gesetzentwurf, wo der Einheitliche Ansprechpartner als künftiger Lotse für die Bürgerinnen und Bürger aus dem europäischen Raum implementiert wer
den muss, um Bürokratie abzubauen. Da ist ein erheblicher Handlungsbedarf. Es ist sicherlich richtig, was Kollege Dr. Prewo gesagt hat, dass nämlich der Anstoß dazu nicht aus dem Land Baden-Württemberg kam, sondern von der Europäischen Union gekommen ist.
Was jetzt geregelt werden muss, ist schlank – das billigen wir Ihnen, Herr Minister, gern zu –; es ist nichts draufgesattelt, und es ist im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt. Das ist an diesem Punkt auch absolut notwendig. Die Stichworte sind genannt: die Lotsenfunktion des Einheitlichen Ansprechpartners, die Genehmigungsfiktion, die man unbedingt auf weitere Bereiche ausdehnen muss, um den Rechtsanspruch der europäischen Bürgerin und des europäischen Bürgers zu stärken, und – wie gesagt – die Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit.
Wir sind gern bereit, bei einem handhabbaren Vorschlag die zweite Lesung vor der Weihnachtspause zu ermöglichen, weil wir uns gegenüber der Europäischen Union schon im Soll sehen. Für die Beratung im zuständigen Ausschuss gibt es zwei, drei kleinere Fragen aus der Anhörung der Verbände. Die gehören aber jetzt nicht in die erste Lesung. Aber ich kann bereits jetzt insgesamt die Zustimmung unserer Fraktion signalisieren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieses Artikelgesetz folgt dem Gesetz zum Einheitlichen Ansprechpartner, das wir vor einigen Wochen hier beschlossen und über das wir auch inhaltlich und von seiner Wirkung her intensiv diskutiert haben. Das ist jetzt die Komplettierung des Ganzen durch dieses umfangreiche Artikelgesetz, das sinnvoll ist und bei dem ich auch keinen großen inhaltlichen Diskussionsbedarf mehr sehe.
Deshalb unterstützt meine Fraktion dieses Gesetz natürlich auch. Was den Vorschlag zum Verfahren anbelangt, können wir dem selbstverständlich auch gern folgen.
Meine Damen und Herren, damit ist die Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Drucksache 14/5516, beendet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/5517
Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Die Begründung des Gesetzentwurfs erfolgt durch die Regierung. Für die Aussprache gilt eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Nein, der Kollege Pau- li kann das übernehmen! – Gegenruf des Abg. Gün- ther-Martin Pauli CDU: Ich übernehme das mit! – Weitere Zurufe)
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Tanja, komm! Product- Placement, da kannst du auch mitreden! – Gegenruf der Ministerin Tanja Gönner: Ich bin nicht für alles zuständig! – Weitere Zurufe)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderungen durch den Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag betreffen sowohl den Rundfunkstaatsvertrag als auch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Das vorliegende Artikelgesetz dehnt den Anwendungsbereich auf alle audiovisuellen Mediendienste aus. Ziel der Landesregierungen – das darf ich der Begründung durch die Landesregierung vorwegnehmen – waren wohl auch die Optimierung der Wettbewerbsbedingungen sowie eine größere Rechtssicherheit für unsere Unternehmen im Bereich der Informationstechnologie und in den Mediendiensten.
Meine Damen und Herren, die europarechtlichen Beschränkungen für Wettbewerb, für Werbung werden liberalisiert, z. B. durch Lockerung bei der Einfügung von Werbung. Strittig bleibt, ob diese Regelungen praktikabel und durchführbar sind. Es gibt Kritik sowohl aus den Reihen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten als auch aus den Reihen der privaten Anbieter. Über die Frage, ob diese Regelungen praktikabel sind, können wir uns gern im Ständigen Ausschuss unterhalten.
Herr Minister Pfister hat in der Debatte unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt kritisiert, es sei eine deutsche Krankheit, dass wir alles immer noch gründlicher gestalten wollten, als es die Politik auf europäischer Ebene manchmal verlange. Ich sage ganz deutlich: Die strengeren Kennzeichnungspflichten, was Produktplatzierungen anbelangt, die früher zu Recht als
Schleichwerbung kritisiert worden sind, sind im Sinne eines größeren Verbraucherschutzes sicherlich richtig. Wir halten es für notwendig, dass die strengere Pflicht zur Kennzeichnung von Produktplatzierungen auch erreicht werden kann. Dies gilt auch für die eingekauften Produkte. Frau Kollegin Kipfer, das ist einer der Kritikpunkte, die vor allem auch von ARD-Anstalten an diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag geäußert werden.
Darüber werden wir uns auch im Ständigen Ausschuss unterhalten können. In diesem Sinn freue ich mich auf eine lebendige Auseinandersetzung über den Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Jetzt ist ja der Herr Minister da!)
Das Wort erteile ich Frau Abg. Kipfer. Ich weise darauf hin, dass Frau Kipfer heute ihre letzte Rede im Parlament hält.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, der Minister braucht zu dem Gesetzentwurf gar nicht zu reden, weil wir vier Insider wissen, worum es geht.
Es gibt auch noch eine Zweite Beratung, bei der man das Ganze vertiefen kann. Aber die Angelegenheit verkürzt sich, denn der Herr Minister hätte nicht viel anderes gesagt als das, was Herr Pauli geäußert hat.
(Zuruf des Abg. Günther-Martin Pauli CDU – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Manchmal ist auch Herr Pau- li staatstragend!)
Ich möchte aber auf das Kernelement dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrags eingehen. Das ist die Abkehr oder zumindest die Aufweichung von einem ehernen Grundsatz in der Presselandschaft, nämlich dass Werbung und redaktioneller Inhalt strikt voneinander zu trennen sind und Werbung immer dann, wenn sie auftaucht, entsprechend zu kennzeichnen ist.
Künftig wird das, was man gemeinhin als Schleichwerbung bezeichnet, grundsätzlich erlaubt sein – jedenfalls im kommerziellen Rundfunk und etwas abweichender, leichter auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Man nennt das nur nicht mehr Schleichwerbung, sondern Produktplatzierung. Das klingt vornehmer.
Das kommt aus unserer Sicht einem Dammbruch gleich, denn es ist schon zu fragen, ob die Zuschauer und Zuhörer künftig
wissen, ob und, wenn ja, wie sie unterschwellig beworben werden. Daher sollen diese vor und nach einer Sendung, die Produktplatzierungen enthält, bzw. auch vor und nach einer Werbeunterbrechung hierüber informiert werden. Die Produktplatzierung soll also gekennzeichnet werden.