Protocol of the Session on November 26, 2009

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. N o r b e r t Z e l l e r S P D – D e n G r u n d s c h u l n e u b a u i n A u l e n d o r f s i c h e r n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie stellen sich derzeit die Finanzhilfen aus öffentlichen

Haushalten an die Stadt Aulendorf dar, die bemüht ist, ihre extrem hohe Verschuldung auf ein kommunalwirtschaftlich verantwortbares und haltshaltsrechtlich gebotenes Maß abzubauen?

b) Unterstützt die Landesregierung den dringend notwendigen

Neubau der Grundschule in Aulendorf, um die derzeitige Unterbringung der Kinder in Containern baldmöglichst zu beenden?

Vielen Dank. – Für die Beantwortung durch die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Fleischer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Zeller wie folgt:

Zu a: Die Landesregierung hat sich mit der Situation in Aulendorf befasst und diese am 23. November 2009 im Rahmen des Entwurfs des Staatshaushaltsplans für die Jahre 2010/2011 beraten. Mit einer darin vorgesehenen Finanzhilfe hat die Landesregierung ein Paket geschnürt, das auf Aulendorf zugeschnitten ist. Die Kommunen beteiligen sich zur Hälfte an der

Finanzierung. Aulendorf soll Hilfe zur Selbsthilfe bekommen.

Vorgesehen ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit der Stadt mit einer Laufzeit von 2010 bis 2012. Die Stadt Aulendorf erhält von 2010 bis 2012 einen jährlichen Zinszuschuss von 2,3 Millionen €. Die Stadt verpflichtet sich im Gegenzug, ihren Haushalt durch Einsparungen und Einnahmeverbesserungen zu entlasten. Der jährlich von der Stadt zu erbringende Konsolidierungsbeitrag steigt schrittweise: Es sind 0,8 Millionen € im Jahr 2010, 1,3 Millionen € im Jahr 2011 und 1,9 Millionen € im Jahr 2012.

Eine Entscheidung darüber, welche Maßnahmen im Einzelnen zu ergreifen sind, obliegt allein der Gemeinde. Erlöse aus der Veräußerung von Immobilien sind grundsätzlich zur Schuldentilgung zu verwenden. Nur in Ausnahmefällen dürfen Veräußerungserlöse für kommunale Aufgaben verwendet werden.

Bei Erfüllung ihrer Verpflichtungen erhält die Stadt im Jahr 2013 als Bonus eine Tilgungshilfe von 18 Millionen €. Die Finanzhilfe beliefe sich dann auf einen Gesamtbetrag von 24,9 Millionen €.

Mit diesem Paket würden sich die Schulden von Aulendorf von jetzt 64 Millionen € bis zum Jahr 2013 auf rund 41,1 Millionen € reduzieren. Damit würde Aulendorf im Vergleich mit anderen Kommunen weiterhin die am höchsten verschuldete Kommune bleiben.

Zu b: Als Antwort auf die Frage zur Grundschule Aulendorf wird auf die Antwort des Finanzministeriums auf die Kleine Anfrage des Abg. Norbert Zeller SPD, Drucksache 14/5007, verwiesen. In der Sache selbst gibt es keine Veränderung.

In seiner Antwort auf diese Kleine Anfrage hat das Finanzministerium darauf hingewiesen, dass erforderliche Baumaßnahmen zur Unterbringung der Grundschule bei Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen aus Mitteln zur Schulbauförderung und gegebenenfalls ergänzend aus Mitteln des Ausgleichstocks gefördert werden können. Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Hierzu ist ein entsprechendes Finanzierungskonzept der Stadt erforderlich.

Im Übrigen muss die Stadt Aulendorf als Schulträger zuerst klären, auf welche Weise und in welchen Räumen die Grundschule künftig unterzubringen ist. Dabei ist zu prüfen, ob ein Neubau tatsächlich erforderlich ist oder ob eine anderweitige Unterbringung in Betracht kommt. Hierüber hat die Stadt noch nicht entschieden. Bis zu einer solchen Entscheidung stellt sich die Frage nach finanzieller Förderung eines Neubaus nicht.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Zeller.

Herr Staatssekretär, muss sich die Stadt Aulendorf das von Ihnen gerade angesprochene Finanzierungskonzept wiederum vom Land oder von wem auch immer genehmigen lassen, und wer bestimmt dann über die Ausnahme der Veräußerungserlöse, die dann gegebenenfalls für den Bau einer Grundschule benötigt werden?

Herr Staatssekretär.

Die Darstellung einer gesicherten Gesamtfinanzierung ist tatbestandliche Voraussetzung für eine Bezuschussung sowohl in der Fachförderung als auch gegebenenfalls beim Ausgleichstock. Die Aufsicht über die gesamte Maßnahme hat die Kommunalaufsicht, die Rechts aufsicht und damit das Landratsamt Ravensburg.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Heiler.

Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, dass die Schulden, die Aulendorf angehäuft hat, nicht in einem einzigen Haushaltsjahr entstanden sind, sondern dass sich das über Jahre hinweg entwickelt hat. Weil Sie gerade über die Aufsicht sprachen, meine konkrete Frage: Wurden die jeweiligen Haushaltssatzungen und Haushaltspläne von der zuständigen Kommunalaufsicht, von der Rechtsaufsicht genehmigt?

Dann die nächste Frage: Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Tätigkeit der Rechtsaufsicht?

Herr Staatssekretär.

Ich bin mir im Augenblick nicht ganz sicher, ob das im Rahmen der unter Buchstabe a gestellten Frage zu beantworten ist. Bei dieser Frage ging es um die derzeitigen Finanzhilfen. Das, was jetzt gefragt wird, geht bei Weitem darüber hinaus

(Abg. Walter Heiler SPD: Nein!)

und hat eigentlich mit der Frage a nichts mehr zu tun.

(Abg. Walter Heiler SPD: Doch!)

Ich bin gern bereit, Ihnen hierzu zu antworten, aber in schriftlicher Form, weil da kein Wort verkehrt sein darf.

(Abg. Walter Heiler SPD: Sie können davon ausge- hen, dass ich das deswegen auch gefragt habe!)

Das sieht sicherlich jeder ein, weil das eine sehr komplizierte Materie ist.

Dazu äußere ich mich jetzt mündlich nicht.

Die Zusage der Landesregierung an Herrn Abg. Heiler steht.

Weitere Zusatzfragen? – Nein. Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur zweiten Mündlichen Anfrage:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R e i n h o l d G a l l S P D – K o s t e n d e s N A T O G i p f e l s

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, ich verzichte auf die Frage, nachdem ich die Antwort diese Woche schon in der Zeitung lesen konnte, obwohl das Innenministerium letzte Woche nicht in der Lage war, uns die Frage zu beantworten.

Wir nehmen das zur Kenntnis.

Wir kommen damit zur dritten Mündlichen Anfrage:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R e i n h o l d G a l l S P D – E r t e i l u n g v o n F a h r b e r e c h t i g u n g e n f ü r M i t g l i e d e r d e r f r e i w i l l i g e n F e u e r w e h r e n , d e r n a c h L a n d e s r e c h t a n e r k a n n t e n R e t t u n g s d i e n s t e u n d d e r t e c h n i s c h e n H i l f s d i e n s t e z u m F ü h r e n v o n E i n s a t z f a h r z e u g e n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Stand beim Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung der Erteilung von Fahrberechtigungen für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen

a) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bis 7,5 t,

b) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 4,75 t?

Danke. – Herr Staatssekretär Köberle, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ihre Anfrage, Herr Kollege Gall, beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu a: Für eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge von 4,75 t bis 7,5 t wurden am 16. Oktober 2009 Einzelheiten durch eine bundesrechtliche Änderung der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen. Diese Verordnung soll demnächst in Kraft treten.