Protocol of the Session on November 26, 2009

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Der will seine Werk realschule erhalten und hat nur fünf Schüler!)

den Dettinger Bürgermeister. Dann stellen Sie fest, dass er fünf Schüler in Klasse 10 hat. Wie kommt er eigentlich auf die Idee, dem Kultusministerium daraus Vorwürfe machen zu wollen? Er muss sich den Realitäten vor Ort stellen.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Renate Rastät- ter GRÜNE)

Dann wird er den Anliegen seiner Jugendlichen am ehesten gerecht.

Ich glaube, dass das Zusammengehen von Schulen Vorteile bringt.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Die Vorteile liegen darin, dass wir das Bildungsangebot erweitern können. Die Vorteile liegen darin, dass wir Lehrerstunden gewinnen, die wir gezielt zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler einsetzen können. Die Vorteile liegen in der Berufsorientierung dieses Bildungsangebots, und

die Vorteile liegen darin, dass der Bildungsaufstieg für die Jugendlichen wieder ein Stück greifbarer wird.

(Abg. Beate Fauser FDP/DVP: Genau!)

Weil wir gemeinsam hinter diesen Zielen stehen, haben wir dieses Schulkonzept auch umgesetzt.

Eines will ich auch noch einmal sagen: Wenn behauptet wird, wir würden bei diesen nicht einfachen Entscheidungen Druck ausüben, dann ist das einfach eine Diffamierung wider besseres Wissen. Wenn Sie das bessere Wissen nicht annehmen, Herr Zeller, dann haben Sie hier drin eigentlich nichts zu suchen; denn die Argumente sind sehr einfach.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo! – Abg. Norbert Zeller SPD: Darüber, ob ich hier etwas zu suchen habe, entscheiden nicht Sie! Ist das klar? Das gilt besonders für den Kultusminister!)

Ich sage Ihnen: Es ist eigentlich unter dem Niveau eines Abgeordneten, einfache Informationen nicht aufzunehmen,

(Abg. Reinhold Gall SPD: Ihre Aussage ist eine Un- verschämtheit!)

weil er den betroffenen Kultusminister in der Öffentlichkeit diffamieren will.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl! Genau so ist es! – Abg. Reinhold Gall SPD, auf dem Weg zu seinem Abgeordnetenplatz: Ich finde, Sie benehmen sich mit Ihrer Aussage etwas daneben! – Gegenrufe von der CDU, u. a. Abg. Dr. Klaus Schüle: Setzen Sie sich erst einmal hin!)

Herr Gall, ganz ruhig bleiben.

(Abg. Reinhold Gall SPD zur CDU: Er greift ihn an! – Gegenruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Kol- lege Zeller ist doch ein Hetzer! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Der hetzt doch gegen Herrn Zel- ler! Das ist ja unglaublich! Irgendwann hört es auf!)

Ich habe in diesem Haus mehrfach klargestellt, dass wir in diesem Jahr eine Antragsfrist zum 15. Dezember brauchen, weil wir den Eltern der Grundschüler in der Grundschulinformation, deren Übermittlung ab Ende Januar beginnt, eine Auskunft darüber geben müssen, welches weiterführende Schulangebot vor Ort besteht. Das ist der einfache Grund.

(Zuruf der Abg. Renate Rastätter GRÜNE)

Dieser 15. Dezember – das habe ich oft genug gesagt – ist keine Ausschlussfrist.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Es können fortlaufend weitere Anträge gestellt werden, die dann zum darauffolgenden Schuljahr greifen und umgesetzt werden können. Niemand wird unter Zeitdruck gestellt. Wenn Sie das der Schulverwaltung und damit dem Minister unterstellen, dann kann ich mich in dieser Form dagegen verweh

ren. Es ist nicht angemessen, wie Sie mit diesem Thema umgehen. Niemand wird unter Zeitdruck gesetzt.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Genau! Bra- vo! – Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Aber wer hier sitzt, entscheidet das Volk durch Wahl und nicht Sie! Das wollen wir einmal klarstellen!)

Das ist richtig, Herr Kollege Kretschmann. Aber ich werde mich trotzdem zu dem Niveau, auf dem mancher hier argumentiert, in dieser Form auch einmal äußern können.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Dann müssen Sie selbst das Niveau in Ihrer Aussage haben! – Zu- ruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Denn genau durch solche Aussagen wird in der Öffentlichkeit ein falscher und irreführender Eindruck erweckt, der die Debatte nicht befördert, sondern ihr eher schadet.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jawohl!)

Ich bleibe dabei: Die genannten inhaltlich-pädagogischen und ressourcenbedingten Vorteile für echte Zusammenlegungen überwiegen auch für die Schülerinnen und Schüler, deren bisheriger Schulstandort aufgegeben wird. Diese Vorteile werden auch dadurch nicht infrage gestellt, dass Schüler in einen Nachbarort fahren müssen. Dies müssen gleichaltrige Realschüler und Gymnasiasten schon immer. Sie haben, so hört man, dadurch keinen Schaden genommen.

Wer in diesem Zusammenhang immer wieder behauptet, der ländliche Raum würde durch Hauptschulzusammenlegungen geschwächt, der ist, mit Verlaub, auf dem Holzweg. Seit wann wird der ländliche Raum als Ganzes dadurch geschwächt, dass dieselbe Zahl von Schülern einer unserer Schularten an etwas weniger Standorten ein qualifiziertes schulisches Angebot bekommt, oder dadurch – einfacher gesagt –, dass ein Teil der Schüler eine Schule im Nachbarort besucht? Das ist doch einfach keine stringente Argumentation von denen, die sich hier plötzlich zu den Verteidigern des ländlichen Raums aufschwingen. Der ländliche Raum in Baden-Württemberg ist hervorragend entwickelt, und zwar deswegen, weil es in diesem Land eine Politik für den ländlichen Raum im Ganzen gibt. Es ist nicht an Einzelfragen wie diesen festzumachen, dass sich etwas gegen den ländlichen Raum wendet.

Wenn wir das Schulangebot verschlechtern würden, wenn wir Ihre Vorstellungen von einem Schulsystem aufnehmen würden, dann würden wir die Chancen im ländlichen Raum verschlechtern.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Werkrealschule ist eine innovative und gleichzeitig organische Weiterentwicklung der Hauptschule, und zwar aus der Hauptschule heraus hin zu neuen Ufern. Das ist eine langfristige und innovative Schulentwicklung. Ich glaube, dass die Opposition deshalb so aufgeregt ist, weil sie sieht, dass wir mit diesem Konzept eindeutig in der Offensive sind.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Rein- hold Gall SPD: Das ist doch lächerlich!)

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5298.

Bei Abschnitt I handelt es sich um einen Berichtsantrag, der mit der Aussprache erledigt ist.

Mir wurde mitgeteilt, Abschnitt II Ziffer 2 sei erledigt. Können Sie das bestätigen?

(Abg. Norbert Zeller SPD: Wir machen eine Abstim- mung!)

Dann lasse ich über Abschnitt II abstimmen. Wer Abschnitt II zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Abschnitt II des Antrags ist mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Punkt 2 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Schornsteinfeger- Zuständigkeitsgesetz – SchfZuG) – Drucksache 14/5349

b) Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums – Besetzung freier Schornstein fegerkehrbezirke im Jahr 2009 – Drucksache 14/4225

Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Nach der Begründung durch die Regierung erfolgt eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.

Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Drautz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 28. November 2008 wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens veröffentlicht. Damit wurde ein jahrelanger Streit mit der EU-Kommission beendet. Die Kommission hatte eine stärkere Liberalisierung und das Ende des Schornsteinfegermonopols in der Bundesrepublik Deutschland gefordert.

Bereits ab dem kommenden Jahr werden frei werdende Kehrbezirke ausgeschrieben und nur noch befristet vergeben, und zwar für sieben Jahre. Die notwendigen Arbeiten sowie die Gebühren für die Kehr- und Überprüfungsarbeiten werden ab dem Jahr 2010 in einer bundesweit einheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt.

Ab dem Jahr 2013 fallen die darin geregelten Gebühren mit Ausnahme weniger hoheitlicher Tätigkeiten, wie z. B. die Durchführung der Feuerstättenschau und die Erstellung des Feuerstättenbescheids, weg. Die Gebühren für die normalen Kehr- und Überprüfungsarbeiten können dann mit dem selbst ausgewählten Schornsteinfeger frei verhandelt werden. Mit anderen Worten: Ab 2013 haben die Bürger die freie Wahl, durch welchen Schornsteinfeger sie die anstehenden Arbeiten durchführen lassen.

Allerdings bleibt die Verpflichtung bestehen, die Feuerungsanlagen in den vom Bund festgelegten Abständen kehren bzw. überprüfen zu lassen. Das geschieht im Interesse der Feuersicherheit. Im Gegensatz zu früher ist es seit November 2008 die Pflicht des Eigentümers einer Heizungsanlage, die ihn im Feuerstättenbescheid mitgeteilten Fristen auch einzuhalten.