Zu a: Für eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge von 4,75 t bis 7,5 t wurden am 16. Oktober 2009 Einzelheiten durch eine bundesrechtliche Änderung der Fahrerlaubnisverordnung beschlossen. Diese Verordnung soll demnächst in Kraft treten.
Zu b: Für eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge von 3,5 t bis 4,75 t soll die Umsetzung und Konkretisierung durch eine landesrechtliche Regelung in Baden-Württemberg zeitnah erfolgen. Angestrebt wird eine mit allen Beteiligten, insbesondere mit den Feuerwehren sowie den betroffenen Organisationen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes abgestimmte Lösung, die unbürokratisch und für die dort ehrenamtlich Tätigen praktikabel ist. Die Gewährleistung der Sicherheit für die Einsatzkräfte und für die anderen Verkehrsteilnehmer ist dabei von zentraler Bedeutung.
Kollege Gall, wir versuchen, dass wir vielleicht noch bis zum Ende dieses Jahres, spätestens aber gleich Anfang des kommenden Jahres diese Gespräche mit den Betroffenen führen, sodass eine landesrechtliche Regelung bis zum Ende des ers ten Quartals 2010 möglich wird.
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär, insbesondere was die Beantwortung der Frage unter Buchstabe b anbelangt. Mit diesem Zeitraum kann man, denke ich, leben.
Zu der Frage unter Buchstabe a – Zuständigkeit des Bundes –: Ist Ihnen bekannt, dass dort wohl jetzt eine Verordnung auf dem Tisch liegt, diese aber deshalb nicht in Kraft treten kann, weil sie nicht vollumfänglich dem entspricht, was gesetzlich vorgegeben wurde, und daher jetzt gesetzgeberisch nachgesteuert werden soll?
Ich weiß – das geht darüber hinaus, aber das ist sicher in Ihrem Sinn –, dass die Regelung, die der Bund jetzt zu treffen hat, in der Folge der neuen Koalition nochmals überdacht und weiter verbessert werden soll, und zwar im Sinne, im Interesse der Betroffenen. Das kann ein Grund dafür sein, warum die Regelung vielleicht noch ein bisschen länger auf sich warten lässt, als wir vorher vermutet haben.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes – Drucksache 14/5445
Das Präsidium hat hierfür eine Begründung von fünf Minuten sowie eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen.
(Abg. Klaus Herrmann CDU: Bormann! Zu Punkt 6 soll Frau Abg. Bormann sprechen und zu Punkt 7 Herr Abg. Pfisterer! Sie hatten vorhin nach Punkt 7 gefragt!)
Ah, ja. Entschuldigung, Frau Bormann. Das war ein schweres Versehen von mir und auch eine falsche Auskunft von der CDU-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir behandeln heute in Erster Beratung den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten sowie schwerbehinderten Richterinnen und Richtern auch weiterhin die Möglichkeit zu geben, auf deren Antrag Altersteilzeit zu bewilligen.
Bereits seit dem Jahr 2001 wurde im Landesbeamtengesetz bzw. im Landesrichtergesetz eine Altersteilzeitregelung für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sowie für schwerbehinderte Richterinnen und Richter eingeführt. Danach kann diesem Personenkreis ab Vollendung des 55. Lebensjahrs Altersteilzeit gewährt werden. Im Jahr 2008 haben ca. 1 400 Personen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Diese zum 1. Januar 2010 auslaufende Regelung soll fortgesetzt werden.
Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maß auf den Schutz und die Solidarität der Gesellschaft angewiesen. Es ist daher ein wichtiges landes- und sozialpolitisches Ziel, schwerbehinderte Menschen in das Arbeitsleben zu integrieren. Mit zahlreichen Beschlüssen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass der Anteil schwerbehinderter Beschäftigter in der Landesverwaltung von Jahr zu Jahr gestiegen ist. Ich möchte der Landesregierung hierfür ausdrücklich danken. So, wie der CDU-Fraktion die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ein besonderes Anliegen ist, so wichtig ist es uns, den schwerbehinderten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern durch Altersteilzeit zu ermöglichen, ihre dienstlichen Verpflichtungen finanziell abgefedert verringern zu können und einer eventuell sinkenden Belastbarkeit anzupassen.
Die Regierungsfraktionen CDU und FDP/DVP haben daher vereinbart, dass die Altersteilzeit für Schwerbehinderte fortgeführt wird. Die bisherigen Regelungen zur Altersteilzeit laufen jedoch am Ende dieses Jahres aus. Mit ihrem Gesetzentwurf sorgen die Fraktionen der CDU und der FDP/DVP für eine lückenlose Weiterführung der Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte sowie für Richterinnen und Richter. Einziger Inhalt des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen ist also die Verlängerung der bisherigen Regelung, da diese am 31. Dezember dieses Jahres ausläuft.
Der Regelungsgehalt der einschlägigen Norm des Landesbeamtengesetzes und des Landesrichtergesetzes bleibt ansons ten unverändert. Gesetzestechnisch ist bei der Neuregelung zu unterscheiden: Derzeit ist die Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sowie schwerbehinderte Richterinnen und Richter nur möglich, wenn die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Im Landesbeamtengesetz haben wir lediglich die im Gesetz enthaltene Befristung zum Ende dieses Jahres zu streichen.
Die Geltungsdauer der Altersteilzeit für Richterinnen und Richter ist jedoch nicht im Landesrichtergesetz enthalten, sondern bisher nur bundesrechtlich im Deutschen Richtergesetz geregelt. Hierauf hat das Landesrichtergesetz lediglich verwiesen. Diese Verweisung ist zu streichen, und der Regelungsgehalt, der von der Verweisung umfasst ist, ist in das Landesrichtergesetz aufzunehmen.
Klar ist, dass für die Gemeinden und die Gemeindeverbände durch die Verlängerung der Altersteilzeit auch weiterhin Kos ten entstehen, die aber schon bisher üblicherweise für die Bewilligung von Altersteilzeit angefallen sind. Je Bewilligung laufen monatlich bis zu 2 000 € auf. Das darf aber kein Grund sein, die Altersteilzeit nicht zu verlängern.
Ich bitte daher den Landtag, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, damit das Gesetz am 1. Januar 2010 in Kraft treten kann.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! – Abg. Thomas Blenke CDU: So machen wir es! Genau!)
Frau Berroth, hat die FDP/DVP darauf verzichtet, ebenfalls eine Begründung für den Gesetzentwurf abzugeben?
Gut. Dann erhält jetzt auch Frau Abg. Berroth von der FDP/ DVP-Fraktion zur Begründung des Gesetzentwurfs das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Begründung wird auch gleich der Redebeitrag sein. Das soll das Ganze abkürzen.
Die Altersteilzeit für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sowie schwerbehinderte Richterinnen und Richter soll Bestandteil der integrierten Dienstrechtsreform werden. Da die Dienstrechtsreform aber noch nicht fertig ist,
die bisherige Altersteilzeitregelung aber ausläuft, brauchen wir jetzt diese Übergangsregelung, mit der die bisherige Regelung fortgeschrieben wird. Ich gehe aber davon aus, dass das jetzt nicht der endgültige Stand der Dinge ist, sondern dass man das bei der Beratung der Dienstrechtsreform so integriert, dass es danach wieder eine einheitliche Gesetzgebung ist.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Vorrednerinnen haben mich jetzt zum Joggen gebracht, und ich bin noch etwas außer Atem.
(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Schafft man das bei der SPD? – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sie hätten ein Pferd nehmen können! – Vereinzelt Hei- terkeit)
Die Fortführung der Altersteilzeit für Beamte und Richter im Landesdienst begrüßen wir. Es eilt, denn die geltende Rege
lung läuft aus. Wir haben in Baden-Württemberg etwa 12 000 schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landesverwaltung. Etwa 50 davon sind in Lehrberufen tätig, und Altersteilzeit nehmen aus der Gruppe derer, die im Lehrberuf stehen, etwa 70 % in Anspruch. Das zeigt die Dimension und die Problematik, aber vielleicht auch die Notwendigkeit dieser gesetzlichen Regelung.
Das Finanzministerium hat lange Zeit die Auffassung vertreten, dass man diese Regelung nicht fortführen wolle.