Für Baden-Württemberg kann ich sagen: Wir waren gut beraten, hier sehr sorgsam vorzugehen und dies gleich von Anfang an mit in den Blick zu nehmen.
Dennoch, meine Damen und Herren, haben wir im Zuge der Umsetzung des achtjährigen Gymnasiums immer den Blick auf die Schullandschaft gerichtet. Wir haben immer den Dialog mit allen Verantwortungsträgern vor Ort geführt – mit den Schulleitungen, den entsprechenden Gremien, mit den Lehrkräften, den Lehrerverbänden, den Vertretern der Eltern sowie der Schülerschaft – und sind dabei auch zu der Erkenntnis gekommen, dass die Umsetzung des achtjährigen Gymnasiums Zeit braucht. Denn es handelt sich hier um einen Paradigmenwechsel. Die Rolle der Lehrkraft hat sich geändert. Das Schulleben hat sich deutlich gewandelt, bedingt durch die Tatsache, dass vor Ort mehr Verantwortlichkeit umgesetzt wurde, sowohl in pädagogischer als auch in organisatorischer Hinsicht. Aufgrund des Dialogs mit allen Beteiligten vor Ort haben wir Anpassungen vorgenommen, um das achtjährige Gymnasium entlang der Beschlusslage aus dem Jahr 2004 sys tematisch weiterzuentwickeln.
Herr Kollege Röhm und Frau Dr. Arnold haben es angesprochen: Wir haben Wert darauf gelegt, dass gerade in den ersten Jahrgangsstufen nicht mehr als 32 Wochenstunden unterrichtet werden und dass dort nicht mehr als ein Unterrichtsnachmittag pro Woche stattfindet.
Wir haben die Poolstunden dahin gehend flexibilisiert, dass ein Teil dieser Stunden auch für Differenzierungsmaßnahmen eingesetzt werden kann, sodass diese Stunden nicht zusätzlich auf der Stundentafel auftauchen, sondern parallel in die Stundentafel eingehen. Damit entsteht für die Schülerinnen
und Schüler keine zusätzliche Belastung am Nachmittag, sondern es findet eine zusätzliche Unterstützung im Rahmen des pädagogischen Konzepts statt.
Die Hausaufgabenbetreuung haben wir besonders im Blick. Hierfür stellen wir den Schulen ein umfassendes Budget zur Verfügung. Mit zusätzlichen Anrechnungsstunden unterstützen wir die Schulen dabei, eine Hausaufgabenbetreuung anzubieten.
Diese Beispiele zeigen, dass wir den Blick stets auf die Schullandschaft richten. Wenn wir den Blick von Anfang an auf die Entwicklung vor Ort richten, dann geschieht nicht das, was wir in Schleswig-Holstein erleben, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist und man hinterher zu solchen politischen Entscheidungen kommen muss. Diesen Fehler machen wir nicht, weil wir die Entwicklung vor Ort von Anfang an sehr konsequent im Blick haben.
Nun zur Unterrichtsversorgung und zu den Lehrerdeputaten. Auch hierzu nur ganz wenige Sätze: Ich glaube, wenn wir insgesamt einen sehr kleinen Einstellungskorridor hätten, dann hätten wir möglicherweise kein Problem, Lehrkräfte zu finden, die wir für Krankheitsvertretungen benötigen. Da wir aber einen sehr großen Einstellungskorridor haben – mit Beginn des Schuljahrs 2009/2010 haben wir 5 000 Einstellungen vorgenommen –, gelingt es der Schulverwaltung nicht immer, kurzfristig eine Krankheitsvertretung vor Ort zu finden. In diesem Fall halte ich es für besser, wenn von Anfang an eine große Anzahl von Lehrerstellen zur Verfügung steht, um eine solide Unterrichtsversorgung zu gewährleisten.
Wir haben die Senkung des Klassenteilers im Blick. Wir haben die Stellenplanung für diese Legislaturperiode für alle Schularten im Blick. Dabei streichen wir keine Lehrerstellen. Im Gegenteil, wir werden 3 200 zusätzliche Deputate schaffen, was durch die Herabsetzung des Klassenteilers auch den Gymnasien zugutekommt.
Im Übrigen – das ist mein letzter Satz in dieser Debatte über das achtjährige Gymnasium, die wir in regelmäßigen Abständen führen –
haben wir von Anfang an gesagt – ich erinnere mich sehr gut an gemeinsame Beratungen im Schulausschuss, bei denen die Koalitionsfraktionen immer an einem Strang gezogen haben –: Wenn wir das achtjährige Gymnasium flächendeckend einführen, haben wir parallel die Alternative des neunjährigen Gymnasiums mit dem Weg über die Realschule. 17 % der Grundschüler mit Gymnasialempfehlung besuchen die Realschule.
Herr Kollege Mentrup, Schulen brauchen Zeit, um solche umfassenden Reformen umzusetzen. Unsere Gymnasien befinden sich seit 2004 bezüglich der Umsetzung des achtjährigen Gymnasiums auf einem guten Weg. Die meisten von ihnen bewältigen diese Aufgabe hervorragend.
Wenn wir jetzt noch einmal eine strukturelle Änderung vornehmen würden, hätte dies – das möchte niemand – Unruhe zur Folge, die sich auf die Umsetzung dieses sehr guten pädagogischen Konzepts negativ auswirken würde. Das G 8 ist in Baden-Württemberg aufgrund unserer Vorgehensweise auf einem sehr guten Weg.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich deutlich zu ein paar Punkten Stellung nehmen.
Frau Arnold, ich habe keine falschen Zahlen verwendet, sondern habe auf die steigende Quote derer verwiesen, die trotz Gymnasialempfehlung auf die Realschule gehen. Wenn wir uns solche unterschiedlichen Empfehlungen nach vier Schuljahren leisten, dann müsste eigentlich auch unser Ziel sein, dass deren Qualität anerkannt wird und sie umgesetzt werden. Sonst hätte das ja eigentlich gar keinen Sinn.
Wenn Sie sich hier hinstellen und sagen – Sie, Herr Wacker, haben das auch getan –, die Schüler könnten doch genauso gut den Weg über das berufliche Gymnasium gehen, obwohl wir genau wissen, dass wir dort gar nicht genug Plätze haben, und in unseren Anhörungen Realschulrektoren auftreten, die sagen, dass sie sich mittlerweile dafür schämten, in der vierten Klasse den Eltern von diesem Weg zu erzählen, wenn diese fünf Jahre später erleben müssten, dass viele dieser Schüler gar keinen Platz bekommen, muss man deutlich sagen: Das ist im Moment noch nicht die Alternative, die man den Eltern mit dieser Blauäugigkeit vorjubeln kann. Man muss das Gymnasium vielmehr so gestalten, dass Eltern keine Angst mehr vor dem Gymnasium haben und dass auch die Kinder, die dort hinkommen – –
Das ist ja auch so ein Vorurteil. Ich denke bei „G 8 plus“ – so will ich das jetzt einmal nennen – als Alternative zum G 8 nicht nur an die schwachen Schüler, sondern auch an die Schüler, die nachmittags noch einen Verein besuchen wollen, an die Schüler, die zum Musikschulunterricht gehen wollen.
Die Umfrage in Mosbach, Herr Röhm, hat ganz klar gezeigt: Es gibt Eltern, die sagen: „Bei einem Jahr mehr sehe ich für meine Kinder bessere Entwicklungschancen; denn in bestimmten Bereichen sind es eher Nachzügler.“ Es gibt aber genauso viele Eltern, die sagen: „Mein Kind würde das G 8 schaffen, aber ich möchte, dass das Kind darüber hinaus noch mehr Zeit für andere Dinge hat.“ Warum wollen wir denn diesen Eltern verwehren, ein solches Angebot zu nutzen, und zwar nicht flächendeckend übergestülpt, sondern dort, wo es erarbeitet wird?
Herr Röhm, ich finde es zynisch, so zu tun, als hätte der Unterrichtsausfall im Gymnasium etwas mit Landschulheimaufenthalten oder Projekttagen zu tun.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Selbstverständlich hat er damit zu tun! Wenn drei Lehrer weg sind, kann man nicht unterrichten!)
Das ist ein Teil des Unterrichtsausfalls, Herr Röhm, aber der wäre locker zu kompensieren, wenn den Gymnasiallehrern nicht seit Jahren abverlangt würde, alle gesetzlich nur möglichen Überstunden auch zu machen und sie als Bugwelle vor sich herzuschieben, damit der Unterrichtsausfall am Ende überhaupt auf einer Quote von 3 bis 4 % gehalten werden kann, die darüber hinaus dann doch real noch ausfallen.
In Wirklichkeit – das wissen Sie wie ich, und das bescheinigen uns auch die Experten – ist es ja im Grunde doppelt so viel, was an regulärem Unterricht ausfällt.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Der Schüleraus- tausch wird von Lehrern begleitet! Das geht nicht an- ders!)
Aber ich denke, wir nehmen Ihre Aussage mit und geben sie weiter. Unterhalten Sie sich einmal mit dem Philologenverband, wieso die zu völlig anderen Einschätzungen kommen.
Ein Stück weit, Herr Röhm, ist es ja entlarvend, was Sie sagen. Wenn Sie erklären: „Wir machen doch schon individuelle Förderung,
und über die Ferienschule gibt es einzelne Schüler, die bis zu 72 Stunden zusätzlichen Unterricht in einzelnen Fächern bekommen“
in einem Fach, ja –, sage ich: Ich möchte individuelle Förderung nicht so verstehen, dass zusätzlich zum normalen Unterricht noch 72 Stunden in einem Fach angeboten werden, sondern ich möchte individuelle Förderung so verstehen, dass der normale Pflichtunterricht ausreicht, um die Kinder an die Leistungen heranzuführen.
So ist das zu verstehen. Alles andere, Herr Röhm, zeigt im Grunde, dass es im Pflichtbereich eben nicht möglich ist, eine individuelle Förderung umzusetzen, die jedem Kind zum
Zuletzt: Sie sagen, es gebe bisher andere Ausgestaltungsmöglichkeiten als G 8 und G 9 parallel, das müsse man erst einmal durchsetzen und durchziehen. Das waren Ihre Worte. Dann könne man 2012 weiterschauen. Ich fordere Sie noch einmal auf: Lassen Sie doch zu, dass sich die Eltern, die engagiert sind, und die Schulen, die engagiert sind, an dem Prozess beteiligen, und zwar nicht nur mit den Möglichkeiten, die Sie vorgeben, sondern auch mit den Möglichkeiten, die vor Ort erarbeitet werden. Dazu gehört dann eben auch, an der einen oder anderen Stelle zu parallelisieren.
Ich könnte jetzt viel über Schleswig-Holstein sagen. Denn ich teile Ihre Einschätzung überhaupt nicht. Das ist dort an den normalen Gymnasien jahrelang vorbereitet worden.
Dass man jetzt nach nur einem Jahr schon sagt, man sollte selbst an den regulären Gymnasien das neunjährige Gymnasium wieder einführen, zeigt, dass man dort im Grunde schon weiter ist, als Sie es hier offensichtlich sind.