Darum geht es. Sie sehen, auch anderswo werden Alkoholverkaufsverbote zur Bekämpfung alkoholbedingter Gewalt eingesetzt.
Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass wir es uns nicht einfach gemacht haben. Wir werden unser Gesetz in drei Jahren auf den Prüfstand stellen. Ich bin überzeugt, dass unser Gesetz einen wichtigen Beitrag leistet, um die Sicherheit zu erhöhen und den Alkoholmissbrauch einzudämmen. Deshalb sehe ich der Evaluation nach drei Jahren mit großer Zuversicht entgegen.
Eines kann ich natürlich nicht so stehen lassen. Lesen Sie den Gesetzentwurf einmal genau, Wort für Wort und Satz für Satz. Er ist handwerklich und unter Berücksichtigung dessen, was uns die Rechtsprechung auferlegt, sehr sorgfältig gemacht worden. Meine Beamten haben hervorragende Arbeit geleis tet, wie sie dies auch in allen anderen Fällen tun. Das will ich ausdrücklich betonen.
Frau Kollegin Haußmann, das Thema Präventionsprogram me verdient es, einmal in einer eigenständigen Debatte diskutiert zu werden. Wir haben über 500 Präventionsprogramme im Land; ungefähr 350 davon wenden sich insbesondere an Kinder und Jugendliche. Die meisten davon haben das Thema Gewalt – auch im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch – zum Inhalt.
Ich frage Sie: Welches Bundesland hat auf dem Gebiet der Prävention so viel vorzuweisen wie Baden-Württemberg?
Solche Präventionsprogramme sind allerdings außerordentlich personalintensiv. Ich rede jetzt gar nicht von den Kos ten.
Unsere Polizei, die die Hauptlast dieser Programme trägt, leis tet diese Arbeit aus Überzeugung. Sie tut dies, obwohl wir mit einer sehr dünnen Personaldecke arbeiten. Deshalb habe ich großen Respekt vor dem, was unsere Polizeibeamten gerade auf diesem Gebiet leisten. Also entlasten wir sie auf der anderen Seite, indem wir jetzt gemeinsam das Alkoholverkaufsverbot umsetzen und die Erfahrungen abwarten. Dabei bin ich sehr zuversichtlich.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/4850.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/5253. Der Innenausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Abwehr alkoholbeeinflusster Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während der Nachtzeit und zum Schutz vor alkoholbedingten Gesundheitsgefahren (Alkoholverkaufsverbotsgesetz)“. – Sie stimmen dieser Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe Artikel 1 § 3 a und dem Gesetz als Ganzem nicht zugestimmt, weil ich es für nicht zielführend im Sinne der Überschrift dieses Gesetzes halte, gerade auch im Hinblick auf die Ausnahmen, die darin enthalten sind. Ich befürchte außerdem, dass die Zahl der nachts geöffneten Tankstellen weiter abnehmen wird und irgendwann ein Versorgungsproblem eintritt.
Herr Innenminister, ich bin gern bereit, mit Ihnen ein vernünftiges Gesetz gegen übermäßigen Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit zu verabschieden, wenn man im Gegenzug dazu § 3 a einsammelt.
Meine Damen und Herren, wir haben nun noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/5253, abzustimmen. – Sie stimmen Abschnitt II zu. Es ist so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes – Drucksache 14/5103
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Guter Mann! – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Kann ich bestätigen!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bereits bei der ersten Lesung habe ich für die CDU-Fraktion unsere Zustimmung zur Novelle des Feuerwehrgesetzes angekündigt. Nach der intensiven Beratung im Innenausschuss ist das Gesetz nun auf der Zielgeraden.
Ganz kurz zum wesentlichen Inhalt: Wir wollen die dauerhafte Sicherung des Personalbestands der Gemeindefeuerwehren erleichtern, wir wollen die Wirtschaftlichkeit der Gemeindefeuerwehren durch verstärkte kommunale Zusammenarbeit verbessern, und wir wollen die kostenpflichtigen Tatbestände für Feuerwehreinsätze, insbesondere auch für Einsätze bei Kfz-Unfällen, vereinfachen und erweitern.
Kurz noch zu den beiden Änderungsanträgen der SPD: Zu dem ersten – Thema Werkfeuerwehren – meinen wir, dass die Ausnahmeregelung sachgerecht ist, und wir gehen auch davon aus, dass die Regierungspräsidien sehr restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen umgehen werden.
Zu dem zweiten Änderungsantrag – Thema Feuerwehrakademie – möchte ich sagen: Zwischen uns besteht da inhaltlich