Der zweite Punkt, der geregelt wird, ist der Kostenausgleich für die Notarztgestellung. Im Gegenzug zu einer möglichen Verpflichtung der Krankenhausträger verbessern wir auch die Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser selbst. Wir schaffen einen Anspruch der Krankenhausträger auf einen vollen Kostenausgleich. Dieser volle Kostenausgleich umfasst die Bereitstellung von Notärzten und die Erstattung der Aufwendungen für die erforderlichen Fort- und Weiterbildungen von Ärzten für die Teilnahme am Notarztdienst. Damit können die Krankenhäuser künftig mehr Notärzte ausbilden und für den Dienst bereitstellen.
Mit der dritten Regelung, die aufgenommen wird und die wir parallel zu einer entsprechenden Bestimmung im Feuerwehrgesetz ausgestalten – wir beraten heute auch das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes in erster Lesung –, regeln wir die Zusammenführung der Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst in Integrierten Leitstellen. Wir wollen also eine Alarmierung aus einer Hand. Künftig sind die Leitstellen von Rettungsdienst und Feuerwehr nicht mehr nur im Regelfall, sondern ausnahmslos als Integrierte Leitstellen in gemeinsamer Trägerschaft zu betreiben. Der bereits eingeschlagene Weg, diese Integrierten Leitstellen in ganz BadenWürttemberg aufzubauen, findet damit eine gesetzliche Verankerung.
Gleichzeitig regeln wir die Umsetzung der aktuellen Notrufverordnung des Bundes, die am 18. März dieses Jahres in Kraft getreten ist, dass also der Notruf 112 als alleinige Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst in BadenWürttemberg gilt. Für die Bürgerinnen und Bürger hat die Bildung von Integrierten Leitstellen und damit die Alarmierung aus einer Hand vor allem den Vorteil, dass ihnen in allen Notfällen unter der vorwahlfreien und kostenlosen Nummer 112 schnell und qualifiziert geholfen wird. Damit wollen wir auch Übermittlungsfehlern vorbeugen.
Als vierter Punkt werden Regelungen getroffen, nach denen der Organisatorische Leiter Rettungsdienst im Rettungsdienstgesetz verankert wird. Er soll in großen Schadensfällen den leitenden Notarzt unterstützen. Damit erweitern wir auch unsere Versorgungsstrukturen so, wie es auch andere Länder bisher praktiziert haben.
Fünfter Regelungspunkt: Wir wollen eine qualifizierte, auch am aktuellen Stand der Notfallmedizin und -technik ausgerichtete Fortbildung des Rettungsdienstpersonals sicherstellen. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Fortbildungspflicht für das Fachpersonal im Rettungsdienst im Umfang von jährlich 30 Stunden vor. Damit wird auch gewährleistet, dass die Versorgung und Betreuung der Menschen in der Notfallrettung sichergestellt ist. Diese Fortbildung wird heute zwar in den meisten Fällen weitestgehend praktiziert, aber wir wollen sie auch entsprechend gesetzlich verankert wissen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, mit dieser Weiterentwicklung des Rettungsdienstgesetzes tragen wir dazu bei, dass unsere Notfallrettung weiter verbessert und gewährleistet wird. Ich bitte natürlich darum, dies auch bei den Ausschussberatungen zu unterstützen.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, eines der wichtigsten Themen in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung ist gerade unter einer Veränderung von Bedingungen – indem sich Krankenhäuser umstrukturieren, indem nicht mehr überall alles angeboten wird, indem wir auch im ländlichen Bereich weniger niedergelassene Ärzte haben und auch in Zukunft Probleme bekommen werden, jeden Kassenarztsitz im ländlichen Bereich zu besetzen – die notärztliche Versorgung, dass nämlich dann, wenn ein Unfall passiert, wenn eine schwere Erkrankung ausbricht, die behandelt werden muss, ein Notarzt in einer adäquaten Zeitspanne bei den Betroffenen ist.
Insofern ist diese Novelle, durch die das Rettungsdienstgesetz weiterentwickelt wird, ein Gesetz für unsere Bevölkerung. Normalerweise machen wir Gesetze, in denen wir sehr stark abwägen, wer was trägt, wer belastet und wer nicht belastet wird, und bei denen wir versuchen, einen entsprechenden Kompromiss zu finden. Ich glaube, bei diesem Gesetz ist ganz klar: Im Mittelpunkt steht der Bürger.
Es wird alles dafür getan, die notärztliche Versorgung zu verbessern und auch zu finanzieren, um sie eben nicht, wie in vergangenen Zeiten, einfach abzuwälzen und zu sagen: „Ihr solltet es machen und seid verantwortlich.“ Die Bereichsausschüsse waren rechtlich auch nicht so ausgestattet, dass sie tatsächlich die Durchschlagsfähigkeit hatten, zu sagen: „Wir setzen das z. B. auch gegen den Willen unserer Krankenkasse durch, weil wir es für notwendig halten.“ Dem stand eben oft das Wirtschaftlichkeitsgebot als Bremse entgegen.
Diese ganzen Punkte sind weg. Insofern ist der Bereichsausschuss kein zahnloser Tiger mehr, sondern er wird so ausgestattet, dass er jetzt Entscheidungen treffen und sie nötigenfalls per Verwaltungsakt zusammen mit dem Landratsamt, mit der Stadtverwaltung in den großen Städten durchsetzen kann, damit die entsprechenden Notarztgestellungen gemacht werden können. Ich glaube, das ist der wichtigste Vorteil, den wir bei diesem Gesetz erkennen können. Es ist auch notwendig, weil wir diese Finanzierung nicht allein den Krankenkassen und den niedergelassenen Ärzten überlassen können.
Wir haben durch die Fallpauschalen an den Krankenhäusern eine ganz anders strukturierte Kliniklandschaft als früher. Wir haben eine Kliniklandschaft, in der nicht mehr alles angeboten wird und bei der wir vor allem vor dem Punkt stehen, dass wir einen Ärztemangel haben und qualifizierte Ärztekolleginnen und -kollegen, die in diesem Bereich arbeiten – ich bin selbst Anästhesist an einer Klinik –, finden und werben müssen, auch für den notärztlichen Dienst.
Durch die Klarstellung, dass die Krankenkassen dies finanzieren müssen, ist gewährleistet, dass auch Fort- und Weiterbildungskosten getragen werden. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil dies auch lange Zusatzausbildungen sind, die teuer sind. Für das Rettungsdienstpersonal ist eine entsprechende Verpflichtung zur Fort- und Weiterbildung gegeben. Auch dies muss über die Krankenkassen finanziert werden, und auch die Kosten der Bereichsausschüsse müssen getragen werden. Damit können uns die Krankenhäuser nicht zum Vorwurf machen, wir würden ihnen Aufgaben übertragen, die sie nicht erfüllen könnten. Vielmehr haben wir in diesem Gesetz auch klare Finanzierungsgrundlagen geschaffen.
Darüber hinaus ist es, glaube ich, wichtig, auch in Zukunft über die Qualitätsfragen zu diskutieren, auch hier im Landtag oder von Landesseite her. Wir haben im Vergleich mit anderen Bundesländern zwar die beste Hilfsfrist, aber in 80 % der Rettungsdienstbezirke werden die Hilfsfristen nicht eingehalten. Auch durch Initiativen aus dem Parlament, etwa einen Antrag von uns, der im Februar 2009 eingebracht und schließlich behandelt wurde,
sowie – das möchte ich auch einmal betonen – durch den Einsatz unseres Staatssekretärs Hillebrand, der sich da in wirklich vorbildlicher Weise engagiert hat,
weil er aus seiner Heimat die Probleme des Rettungsdienstes selbst kennt, ist es uns gelungen, vor Ort ein anderes Denken zu erreichen. Ich höre keine Klagen der Landräte mehr, die sagen: „Hebt doch einfach die Hilfsfrist von 15 Minuten in
90 % der Fälle auf. Dann sind wir die Probleme los.“ Wir wollen vielmehr, dass das, was der Landtag als Gesetzgeber vorgegeben hat – z. B. hohe Qualitätsstandards, eine doppelte Hilfsfrist –, auch umgesetzt wird. Insofern ist die Weiterentwicklung des Rettungsdienstgesetzes eine Qualitätsmaßnahme und eine Sicherstellung der Finanzierung. Die CDU-Landtagsfraktion bekundet klipp und klar, dass sie an der notärztlichen Hilfsfrist nicht rütteln will. Wir wollen ganz im Gegenteil mit den Maßnahmen, die durch das Gesetz beschlossen werden sollen, dazu beitragen, die entsprechenden Möglichkeiten zu verbessern.
Weitere Qualitätskriterien, die eingeführt werden, sind durch die Frau Ministerin genannt worden: Organisatorischer Leiter Rettungsdienst, Integrierte Leitstellen. Dies sind, glaube ich, alles wichtige Punkte. Wir sollten uns aber auch über die inhaltlichen Qualitätskriterien Gedanken machen und darüber, wie wir insgesamt die Rettungsketten organisieren. Was bringt dem Patienten ein schneller notärztlicher Dienst, wenn er dann an der Pforte des Krankenhauses in die Warteschlange eingereiht wird? Wenn man nicht schnell genug in den Ablauf einer medizinischen Versorgung kommt, dann bringt einem allein ein top ausgestattetes notärztliches System auch nichts.
Insofern müssen wir, glaube ich, mit den Notärzten, den Verbänden, den Rettungsdiensten verstärkt inhaltliche Qualitätskriterien definieren. Vor allem müssen wir die Rettungsketten noch einmal aufeinander abstimmen und überlegen, ob man für die Beurteilung der Qualität vielleicht auch andere Kriterien heranzieht als allein die Einhaltung der Hilfsfrist von 15 Minuten. Ich glaube, da sind auch andere Aspekte wichtig, etwa die Frage: Wird mit einer Therapie schon vor Ort begonnen oder erst dann, wenn der Patient in dem entsprechenden Krankenhaus eingetroffen ist?
Hier gibt es ganz viele Fragen, die vielleicht sogar noch wichtiger sind als allein die Einhaltung der Hilfsfrist von 15 Minuten. Aber die Hilfsfrist von 15 Minuten ist uns wichtig, um auch der Bevölkerung zu dokumentieren: Wir wollen, dass eine qualitativ hervorragende, schnelle und flächendeckende notärztliche Versorgung in Baden-Württemberg vorhanden ist. Deswegen wird die CDU-Landtagsfraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei akuten, lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Unfällen will sich jede Bürgerin und jeder Bürger unseres Landes auf rasche Hilfe durch den Rettungsdienst und, wenn dies nötig ist, durch einen qualifizierten Notarzt verlassen können. Dies ist an vielen Orten unseres Landes durch engagierte Rettungsassistentinnen und -assistenten sowie Ärztinnen und Ärzte rund um die Uhr auf der Basis des Rettungsdienstgesetzes gewährleistet, in einigen Regionen oder zu bestimmten Tageszeiten jedoch nicht. Ich will dies klar benennen.
Deshalb müssen wir das Rettungsdienstgesetz zügig weiterentwickeln. Verantwortlichkeiten dürfen nicht mehr abgewiesen werden, sondern sie müssen präzisiert werden. Es muss auch eine klare Finanzierungsregelung nicht nur für den Einsatz, sondern auch für die Fortbildung des Personals bestehen.
Aus der Sicht von uns allen, die wir potenziell jederzeit als Beteiligte in eine Notfallsituation kommen können und einen Notruf absetzen müssen, ist eine einheitliche und für jeden leicht merkbare Notrufnummer erforderlich, wie sie mit der 112 gegeben ist. Zudem ist sowohl aus inhaltlichen als auch aus Kostengründen die Integrierte Leitstelle endlich überall im Land als verbindlich festzulegen. Diese Anliegen aus dem vorliegenden Gesetzentwurf unterstützt meine Fraktion nachdrücklich.
Aber der Gesetzentwurf der Landesregierung hat auch seine Tücken. Ich will einige beispielhaft nennen.
So erhalten die Krankenhäuser in Baden-Württemberg den Schwarzen Peter zugeschoben. Diese werden verpflichtet, gegen Kostenausgleich Ärzte für den Rettungsdienst zur Verfügung zu stellen. Das ist für große Kliniken in Ballungsräumen sicher überhaupt kein Problem, aber es wird für die kleineren Krankenhäuser im ländlichen Raum zunehmend zum Problem. Bei nur wenigen ausgebildeten Notärzten können diese nicht ohne Weiteres aus dem OP-Plan oder den sonstigen Einsatzplänen freigestellt werden. Zudem wird nicht zwischen Akutkrankenhäusern und z. B. Rehakliniken unterschieden. Dies ist nach der aktuellen Gesetzeslage noch durch den Zusatz „im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit“ gegeben.
Die Kostenerstattung für gegebenenfalls neu einzustellende Ärzte oder Honorarkräfte nützt dabei insbesondere in den ländlichen Bereichen wenig, weil sich hier schon jetzt ein deutlicher Ärztemangel nicht nur im niedergelassenen Bereich, sondern auch in den Kliniken abzeichnet. Es geht hier nicht um Berufsanfänger oder Wiedereinsteiger, sondern um Ärzte, die die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer abgeschlossen haben.
In Bayern ist z. B. die Sicherstellung der Notarztversorgung der Kassenärztlichen Vereinigung übertragen. Diese kann Kassenärzte zum Einsatz verpflichten. Ich halte dies für eine gute Regelung, denn Krankenhäuser können nur die Ärzte zum Notarzteinsatz verpflichten, mit denen sie ein Arbeitsverhältnis geschlossen haben.
Wenn nicht genügend qualifizierte Ärzte von den Krankenhäusern angeworben werden können – das ist im ländlichen Raum mittlerweile so –, nützt es auch nichts, wenn die Bereichsausschüsse sofort vollziehbare Verwaltungsakte zur Notarztgestellung erlassen können. Schließlich stellt sich für uns die Frage, was mit den Notarztstellen geschieht, in deren Nähe sich kein Krankenhaus befindet. Soll hier ein Krankenhaus aus der Umgebung – wenn ja, welches? – die Notärzte stellen?
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe den Eindruck, das ist noch nicht genügend durchdacht, und wir werden gerade diesen Punkt im Ausschuss weiterbehandeln müssen.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich fange auch erst einmal mit dem Positiven an: Es ist gut, dass es die einheitliche Notrufnummer gibt. Das ist überfällig gewesen und stellt eine große Erleichterung dar. Es ist eine eingängige Nummer, und dadurch ist es für die Menschen in der Tat einfacher geworden, den Notruf zu aktivieren. Wir begrüßen auch sehr, dass es die Integrierten Leitstellen gibt, dass es zumindest die Möglichkeit dazu gibt. Dies ist ein großer Fortschritt.
Das Rettungsdienstgesetz sollte ursprünglich vor der Sommerpause eingebracht werden. Die Einbringung ist mit der Begründung zurückgezogen worden, die Regelungen sollten noch mit denen des Feuerwehrgesetzes abgestimmt werden. Das Gesetz zur Änderung des Feuerwehrgesetzes steht heute auch noch auf der Tagesordnung. Ich kann nicht erkennen, dass es da eine Abstimmung gegeben hat. Wenn man unserer Vorstellung gefolgt wäre, ein integriertes Hilfeleistungsgesetz zu machen, indem man das Katastrophenschutzgesetz, das Feuerwehrgesetz und das Rettungsdienstgesetz in ein gemeinsames Gesetz packt – auch interdisziplinär, über die beiden Ministerien hinaus –,
wäre das ein wirklicher Fortschritt gewesen. Damit wäre auch den Forderungen derjenigen entsprochen worden, die im Rettungswesen und im Katastrophenschutz tagtäglich unterwegs sind.
Ich finde, ein zusätzlicher positiver Punkt – er ist eben schon von meinem Vorredner und meiner Vorrednerin genannt worden – ist, dass es jetzt möglich ist, die Kosten der Ausbildung und der Fortbildung zu übernehmen. Auch die Bereitstellung der Notärzte kann von den Krankenhäusern so abgerechnet werden, dass die tatsächlichen Kosten und nicht irgendwelche Pauschalen zum Tragen kommen. Auch das ist ein Punkt, den wir ausgesprochen gut finden, vor allem dann, wenn es darum geht, auch die Ausbildung zu finanzieren. Das bedeutet, dass es gerade im ländlichen Raum und in kleinen Krankenhäusern leichter wird, Notärzte auszubilden und bereitzustellen.
Aber das Ziel dieses Gesetzes – so steht es vorn auf dem Deckblatt – ist, gerade angesichts der Strukturveränderungen der stationären Versorgung im ländlichen Raum, Frau Minis terin – das haben Sie eben auch in Ihrem Redebeitrag noch einmal sehr deutlich formuliert –, für die Bevölkerung eine wohnortnahe, schnelle Notfallversorgung sicherzustellen. Da frage ich schon einmal, ob die Struktur, die wir mit diesem Rettungsdienstgesetz bekommen oder vielmehr behalten, wirklich die geeignete Antwort ist.
Ich nenne ein Beispiel. Wir haben 37 Bereichsausschüsse mit 37 Kreisvorsitzenden, mit 37 Kreisgeschäftsführern. Alle gehören zu einer einzigen Hilfsorganisation.