Ich möchte Erfahrungen aus dem eigenen Regionalverband einbringen. Ich habe im Jahr 2006, als das Kapitel „Wind energie im Regionalverband Südlicher Oberrhein“ kurz vor dem Kippen stand, den Vorschlag gemacht, den Plan jetzt herauszugeben – da haben dann auch die SPD und die Grünen mitgemacht –, aber mit dem Vorschlag, mit der Prämisse, nach drei Jahren ein Monitoring durchzuführen, weil auch ich selbst noch nicht von allen Standorten oder Vorranggebieten überzeugt war. Den Investoren und den Kommunen sollte aber einmal die Möglichkeit gegeben werden, sich auf die Gebiete „draufzusetzen“ und vielleicht auch eigene Gutachter zu nehmen, um die Windhöffigkeit bestätigen zu lassen oder Vorschläge für Ersatzstandorte zu bringen. Das ist dann auch einstimmig durchgegangen.
Im Jahr 2008, kurz bevor diese drei Jahre abgelaufen sind, habe ich den Vorschlag gemacht, einen AK Windenergie zu gründen. Da ist auch Kollege Bernhard Schätzle dabei; er kann es bestätigen: Wir haben dort einen einstimmigen Beschluss gefasst – über alle Fraktionen hinweg – und haben sehr gute Vorschläge gemacht, wie wir jetzt vorgehen. Vorgesehen ist, dass wir jetzt neue Suchläufe machen, gerade auch weil sich die Landesregierung ja dazu bekannt hat, dass die Sichtbarkeit kein Ausschlusskriterium mehr ist. Das ist sehr wichtig. Es sollen neue Suchläufe mit modifizierten Abwägungs- und Ausschlusskriterien erfolgen. Das haben wir in der letzten Woche bereits im Planungsausschuss beschlossen. Ich halte das für den richtigen Weg. Wir haben schon jetzt ein Monitoring, eine Modifikation beschlossen, während andere Regionalverbände noch nicht einmal die Pläne für das Kapitel Windenergie fertiggestellt haben. Das halte ich für wichtig.
Aber ich möchte dazusagen: Die Regionalverbände – zumindest unser Regionalverband – erwarten vom Land im Gegen
zug eine Weiterentwicklung – so ist das formuliert – der Schwarz-Weiß-Lösung. Ich halte es für zwingend erforderlich, alle Möglichkeiten auszunutzen, um die Windenergie deutlich voranzubringen. Natürlich gehört für mich auch Offshore dazu. Das ist ganz klar. Es geht aber auch um eine Weiterentwicklung der Schwarz-Weiß-Lösung und dabei vor allem auch um die Einführung eines Vorbehaltsgebiets.
Das würde natürlich die Zielabweichungsverfahren erleichtern. Ich sage es sehr deutlich: Zielabweichungsverfahren sollen für mich die Ausnahme bleiben, aber dort, wo es möglich ist, soll man sie schon jetzt ermöglichen. Im Antwortschreiben des Herrn Ministers ist das auch nicht ganz ausgeschlossen worden. Er wird das im Wirtschaftsministerium prüfen.
Ich meine auch – das haben Kollege Scheuermann und ich in der letzten Windkraftdebatte schon gesagt –, dass wir auch das Repowering außerhalb von Vorranggebieten ermöglichen sollten, wohl wissend, dass das derzeit noch nicht von entscheidender Bedeutung ist. Ich denke jedoch, das wäre ein Zeichen. Ich weiß auch, dass es aufgrund der Vergütungssätze nach dem EEG – ich möchte hier sehr deutlich sagen, dass sowohl die Landespartei als auch die Bundespartei FDP eindeutig, ohne Wenn und Aber, hinter diesem EEG stehen – auch die Idee gibt, dass es schon vor Ende der 15-jährigen Abschreibungsfrist wirtschaftlich sinnvoll sein könnte, zu repowern. Deswegen dieser Ansatz.
Ich komme zum Ende. – Ein wichtiges Argument ist: Gerade wenn ich an Offshore denke, sehe ich natürlich in der Windenergie die Chance der internationalen Vernetzung. Denn wenn wir Offshore bauen, müssen die Kraftwerksbetreiber, die vier Konzerne, die Netzanlagen erneuern. Wir müssen ja das Endziel erreichen, dass alle erneuerbaren Energien grundlastfähig sind, und da sehe ich bei der optimalen internationalen Vernetzung eine Chance. Dazu hatten wir interessante Vorträge von Professor Luther vom ISE in Freiburg.
Ich weiß, in der CDU-Fraktion werden sich alle drei zuständigen Arbeitskreise nach der Sommerpause zusammensetzen und das Thema besprechen.
Wir tun das ebenfalls. Wir werden den Wirtschaftsminister bei seinen Gesprächen mit den Regionalverbänden unterstützen; dort sind ja auch viele Kollegen vertreten.
Ich denke, wir werden die Windenergie zum Wohle der Umwelt, aber auch der Wirtschaft miteinander voranbringen, auch unter Berücksichtigung des Naturschutzes.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nur ganz kurz zum Schluss noch einmal zur Verdeutlichung: Ich bin der Meinung, dass wir eine neue Windenergiepolitik nicht gegen die Regionalverbände machen können, sondern nur mit ihnen. Wichtig ist, dass die Vorgaben präzisiert werden – darüber ist bereits gesprochen worden –, und wichtig ist natürlich auch, dass wir dafür werben.
Es ist richtig, dass ich die Regionalverbände immer wieder zu mir einlade und auch zu ihnen hingehe,
dass es durchaus zu Erkenntnissen führen kann, dass aus meiner Sicht in der Zwischenzeit sogar ein Umdenken – nicht überall, aber in verschiedenen Regionen – stattfindet, was die Bedeutung der Windenergie angeht, das können Sie aus einem Artikel im „Schwarzwälder Boten“ vom 25. Juli 2009 ersehen. Die Überschrift lautet: „Südbaden steht vor Windradboom“, und die Unterzeile heißt: „Regionalverband kündigt an, neun bereits abgelehnte Standorte nochmals zu überprüfen“. Das bedeutet, dass in der Vergangenheit der dortige Regionalverband neun Standorte aus irgendwelchen Gründen abgelehnt hat.
Jetzt kommt man da zu der Erkenntnis: Wenn wir in der Windenergie etwas erreichen wollen, dann müssen wir diese Standorte, die wir damals abgelehnt haben,
Selbstverständlich wird das Wirtschaftsministerium zusammen mit dem Umweltministerium und dem Landwirtschaftsministerium, die hier auch gefragt werden müssen, alles tun, damit solche windhöffigen Gebiete – die ja nicht von uns, sondern von den Regionalverbänden abgelehnt worden sind – jetzt genutzt werden können, um auf diese Weise zu mehr Windenergie zu kommen.
Ich will nur sagen, meine Damen und Herren: Sie merken an diesem Beispiel, dass auch in den Regionalverbänden ein Umdenken stattfindet. Dieses Umdenken mit dem Ziel, zu mehr Leistung bei der Windenergie zu kommen, zur Nutzung windhöffiger Gebiete zu kommen, zu neuen Vorranggebieten zu kommen, diese Politik wird vom Wirtschaftsministerium selbstverständlich
der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der FDP/DVP – Folgerungen aus dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Drucksache 14/4906
Staatsministeriums – Veränderungen im Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – Drucksache 14/4811
Im Präsidium wurde für die Aussprache über beide Anträge eine Redezeit von insgesamt zehn Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem sogenannten Lissabon-Urteil definiert, wie weit die Integration Deutschlands in die Europäische Union gehen darf und wie sie zu geschehen hat. Es ist ein weitreichendes Urteil mit Folgerungen für das Verhältnis Deutschlands zur EU und für das Verhältnis zwischen Bund und Ländern im föderalen Staat, und es hat auch Auswirkungen auf die Gewaltenteilung innerhalb der einzelnen Länder.
In den nächsten vier Wochen wird diesbezüglich in Berlin die Musik spielen. Wir haben deshalb vor Beginn der Beratungen in Berlin heute interfraktionell einen dringlichen Antrag hier im Parlament zur Beratung eingebracht.
Meine Damen und Herren, das Grundgesetz sagt Ja zu Europa. So hat es der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle prägnant formuliert. Deutschland ist europafreundlich. Das ist Leitlinie deutscher Politik von Adenauer über Helmut Kohl bis hin jetzt zu Angela Merkel.
Wir in Baden-Württemberg sind traditionell europafreundlich. Ich nenne nur die Stichworte „Vier Motoren“ oder jetzt auch, Herr Ministerpräsident, die Donaustrategie. Wir sind europafreundlich.
Das Bundesverfassungsgericht klärt das Wechselspiel zwischen dem demokratischen System auf Bundesebene und der selbstständigen Herrschaftsausübung in Europa. Dazu wird der Kollege Müller für uns nachher noch Stellung nehmen.
Dieses Urteil böte hinreichend Stoff für europarechtliche Vorlesungen und Dissertationen. Ich bin, ehrlich gesagt, ganz froh, dass ich meine juristische Staatsprüfung schon hinter mir habe. Ich will versuchen, das in einem Bild anschaulich zu machen, dem Bild von einem Haus mit 27 Eigentumswohnungen. Da gibt es die Eigentümerversammlung – das ist der Rat –, die Hausverwaltung – das ist die Kommission –, und
es gibt 27 selbstständige Wohnungseigentümer. Die größte Wohnung davon ist die Bundesrepublik Deutschland.
Das Urteil klärt nun, wie hier in Deutschland die Aufgaben an die Eigentümerversammlung und an die Hausverwaltung abgegeben werden dürfen. In der Wohnung Deutschland gibt es noch die Besonderheit, dass es 16 unabhängige Zimmer mit eigenständigen Aufgaben und mit selbstbewussten Bewohnern gibt.