Protocol of the Session on July 30, 2009

Gegen eine veränderte Gebührenstruktur der GEMA, die auch eine veränderte Nachfragestruktur berücksichtigt, kann grundsätzlich nichts eingewendet werden, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Genau das ist der Punkt, auf den auch die Frage zielt.

(Lachen der Abg. Theresia Bauer GRÜNE)

Kleine Konzertveranstalter dürfen nicht wegen höherer Gebühren in Schwierigkeiten geraten. Das wäre auch kulturpolitisch nicht zu vertreten.

(Beifall des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP)

Zum aktuellen Sachstand: Eine von Zigtausend Personen mitgezeichnete Petition ist seit Mai 2009 im Internetportal des Deutschen Bundestags eingestellt. In der Diskussion über die Gebührenerhöhung der GEMA und bei der Mailingaktion für die Petition wurde immer wieder eine Gebührenerhöhung um 600 % in den Raum gestellt. Die GEMA bestreitet das und spricht von einer stufenweisen Gebührenerhöhung für Großkonzerte um insgesamt 8 % bis zum Jahr 2014. Und die GEMA weist darauf hin, dass den geltenden Tarif für Kleinkunstbühnen, kleine Klubs und Veranstaltungsstätten die Bundesvereinigung der Musikveranstalter mit ihrer einen Million Mitglieder gemeinsam mit der GEMA beschlossen hat.

Wie dem auch sei: In der gegenwärtigen Debatte über Tariferhöhungen, in welcher exakten prozentualen Höhe auch immer, gilt es, die Entscheidung der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt abzuwarten. Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für die GEMA ist dieses Amt mit Sitz in München. Eine Entscheidung über Gebührenerhöhungen soll noch in diesem Jahr fallen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu Buchstabe b der Mündlichen Anfrage kommen: Was kann die Landesregierung tun? Zunächst ist, wie eben gesagt, die Entscheidung der Schiedsstelle abzuwarten. Grundsätzlich ist für die Tarife der GEMA ein bundesrechtlicher Weg vorgezeichnet. Das heißt, dass die Landesregierung die Umsetzung von Tarifplänen der GEMA rechtlich nicht verhindern kann. Freilich wird das Thema „Tariferhöhungen durch die GEMA“ aber auch politisch von der Landesregierung sehr genau verfolgt werden,

(Abg. Walter Heiler SPD: Das nützt ja nichts!)

auch und gerade weil bei uns im Land die Musikwirtschaft natürlich eine sehr große Rolle spielt: In rund 1 500, teilweise sehr kleinen Unternehmen hier im Land wird ein Umsatz von rund 500 Millionen € erwirtschaftet. Uns müssen kleine Konzertveranstalter genauso viel wert sein wie Organisatoren von Megaevents.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Das ist unser kultur- und wirtschaftspolitischer Auftrag, und diesen Auftrag werden wir auch in der aktuellen Diskussion über GEMA-Gebührenerhöhungen weiterhin vertreten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Eine Zusatzfrage, Frau Abg. Heberer.

Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt dargestellt, wie die Verhältnisse sind. Welche politischen Möglichkeiten sieht die Landesregierung, über diese schrittweise Erhöhung hinaus eine Verhältnismäßigkeit herzustellen, die zum derzeitigen Zeitpunkt nicht besteht, weil die Berechnungsgrundlagen z. B. Raumgrößen, Orchestergrößen usw. nicht berücksichtigen, sondern es Pauschalen gibt, die die Veranstalter schon jetzt an ihre Grenzen bringen?

Ich nehme einmal ein ganz einfaches Beispiel. Welche Möglichkeiten sehen Sie beispielsweise für Proben von Tanzgrup

pen? Für die Proben müssen GEMA-Gebühren bezahlt werden. Das ruiniert einen Teil der Vereine. Welche Möglichkeiten sehen Sie, diesen Kahlschlag im Kleinkunstbereich, im Band- und Orchesterbereich, der sich aufgrund dieser Erhöhungen prognostizieren lässt, zu verhindern? Es muss ein Anliegen des Landes sein, einer solchen Entwicklung mit aller Kraft politisch entgegenzutreten.

Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort zur Beantwortung der beiden Fragen.

Danke schön für die Fragestellung, Frau Abgeordnete. – Ich habe Ihnen ja erklärt, dass von einer Erhöhung um 600 % die Rede ist, dass man aber bei 8 % landen wird.

Was die Proben angeht, die Sie angesprochen haben, ist es an und für sich ein sehr großes Anliegen auch unseres Hauses, dass dafür eine sinnvolle Regelung getroffen wird.

(Abg. Helen Heberer SPD: Ja, wie?)

Aber wir müssen jetzt abwarten, bis das Ergebnis der Schiedsstelle vorliegt und bis sie zu diesem Thema Stellung genommen hat. Dann können auch wir Stellung dazu nehmen.

(Abg. Helen Heberer SPD: Dann ist es doch zu spät!)

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Ich frage die Landesregierung, Herr Staatssekretär: Wie beurteilt die Landesregierung die zum Teil nicht nur belästigenden, sondern oft fast bespitzelnden Praktiken der als freie Mitarbeiter tätigen Kontrolleure, vor allem bei Vereinsveranstaltungen, bei denen es klar sein müsste, dass nichts anfallen kann und darf?

Die Landesregierung beurteilt diese Problematik sehr kritisch. Wir werden der GEMA im Gespräch mit ihr unsere Vorstellungen darlegen.

Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Ich frage die Landesregierung: Ist die Landesregierung bereit, für Vereine und für Schulen eine Arbeitshilfe, ein Merkblatt, wie man mit diesem Thema umgeht, erstellen zu lassen und zur Verfügung zu stellen? Können Sie diese Zusage geben?

Diese Zusage, Herr Dr. Bullinger, kann ich nicht geben, weil ich das Thema erst mit der Regierung insgesamt besprechen muss.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Okay! – Abg. Norbert Zeller SPD: War die Frage überra- schend?)

Es liegt keine weitere Zusatzfrage vor. Damit ist die Anfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger beantwortet.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R e i n h o l d P i x G R Ü N E – G e p l a n t e s P u m p s p e i c h e r k r a f t w e r k A t d o r f

Herr Abg. Pix, bitte, verlesen Sie Ihre Anfrage.

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung die Planungen des

Schluchseewerks zum Neubau des Pumpspeicherkraftwerks Atdorf hinsichtlich Landschaftsschutz und Umweltverträglichkeit?

b) Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen sowohl durch die notwendigen Probebohrungen im Trinkwasserquellgebiet als auch im späteren Betrieb des geplanten Werks auf die Trinkwasserversorgung der Region hinsichtlich Wasserqualität und Kosten der Versorgung?

Das Wort zur Beantwortung erteile ich Herrn Staatssekretär Drautz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Herrn Abg. Pix wie folgt:

Die Planung der Schluchseewerk AG zum Bau des neuen Pumpspeicherkraftwerks Atdorf im Raum Bad Säckingen/ Wehr/Herrischried

(Abg. Alfred Winkler SPD: Das ist bei mir!)

danke für die Information –

(Heiterkeit)

ist aus energiepolitischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Pumpspeicherkraftwerke können große Mengen an elektrischer Energie speichern und kurzfristig Regelenergie bereitstellen. Sie sind deshalb für einen sicheren und stabilen Betrieb des Stromnetzes unverzichtbar. Pumpspeicherkraftwerke gleichen den schwankenden Stromverbrauch aus. Sie gewinnen vor allem wegen des massiven Ausbaus der fluktuierenden Stromerzeugung aus regenerativen Energien zunehmend an Bedeutung.

Zum Projekt Atdorf gibt es bisher nur Vorplanungen.

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Deshalb kann derzeit noch niemand die Auswirkungen auf die Umwelt und die Landschaft konkret beurteilen. Bisher wurde bereits abgeklärt, dass ein Raumordnungsverfahren beim Regierungspräsidium Freiburg durchgeführt werden muss. Dazu ist auch eine Umweltverträglichkeitsstudie nötig. In dem Raumordnungsverfahren wird geprüft, ob das Vorhaben mit den Zielen und den Grundsätzen der Raumordnung übereinstimmt.

Die Schluchseewerk AG will voraussichtlich Anfang 2010 den förmlichen Antrag auf Einleitung eines Raumordnungsverfahrens beim Regierungspräsidium stellen. Frühestens Ende 2010 soll dann der Antrag auf Einleitung des nachfolgenden was

serrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beim Landratsamt Waldshut gestellt werden.

Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens wurden im März 2009 der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die sonstigen zu erstellenden Unterlagen festgelegt. Auch die zu prüfenden Auswirkungen wurden besprochen. Dazu gehören z. B. die Themen Oberflächengewässer, Grundwasser, Wasserentnahme zur Erstbefüllung, „Betroffene Tier- und Pflanzenarten“ sowie das Landschaftsbild. Ob diese Auswirkungen umweltschädlich oder unter bestimmten Bedingungen und Auflagen vertretbar sind, kann derzeit also noch nicht beurteilt werden. Dazu müssen zunächst die Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen. Eine abschließende, detaillierte Beurteilung erfolgt dann im Planfeststellungsverfahren.