Wir haben vor zehn Jahren die intensive Diskussion erlebt. Damals wurden Gesetze verabschiedet. Dennoch hat man dabei und auch im Rahmen der Änderungen, die vor wenigen Jahren erfolgten, das Grundgesetz nicht geändert. Man hat klar und deutlich dokumentiert: Es gibt eben einen Unterschied zwischen diesen beiden Lebensformen. Wenn dieser Unterschied durch das Grundgesetz gegeben ist, kann er auch in allen anderen Rechtsvorschriften – entsprechende Positionen ergeben sich immer wieder einmal – nicht beseitigt werden.
Herr Stickelberger, Sie haben vom Lebensgefühl der Sechziger- und Siebzigerjahre gesprochen. Sicher haben wir heute ein anderes Lebensgefühl. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird akzeptiert, respektiert und toleriert. Aber das muss noch lange nicht bedeuten, dass in allen Rechtsfragen eine Gleichstellung erfolgt.
Es entspricht durchaus dem Lebensgefühl unserer Tage, dass der angesprochene Unterschied erhalten bleibt. Andernfalls müsste man – das könnten Sie mit Ihrer Partei ja versuchen – das Grundgesetz ändern. Dann hätten wir das, was Sie wollen. Aber letztlich hat man auf eine solche Änderung verzichtet.
Alle Begründungen zu diesem Thema hat unser Minister sehr eindrücklich, ausführlich und verständlich in der Landtagsdrucksache vorgetragen. Dem kann ich mich voll anschließen, und dem schließt sich auch unsere Fraktion vollinhaltlich an.
Es gibt allerdings – so habe ich gehört – noch Beratungsbedarf. Es wird wohl noch der Wunsch geäußert werden, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Dem können wir uns anschließen, ohne damit zu sagen, dass wir unsere Rechtsauffassung grundsätzlich ändern.
Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein weiteres Mal können wir heute im Parlament erleben, wie sich die Landesregierung und die Regierungskoalition weigern, gängige Vorgaben anzuerkennen,
wie hier die Richtlinie der Europäischen Kommission zur Gleichbehandlung von in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamtinnen und Beamten mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen.
Der Europäische Gerichtshof hat am 1. April 2008 entschieden, dass die Benachteiligung von Lebenspartnern gegenüber Ehegatten bei der Hinterbliebenenversorgung eine Diskriminierung wegen ihrer sexuellen Ausrichtung darstellt. Die Begründung der Landesregierung, weshalb sie eine Gleichbehandlung ablehnt, zieht sich wie ein schwarzer Faden durch alle Bereiche.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Gut, dass du nicht „roter Faden“ gesagt hast, denn das wäre falsch! – Abg. Dieter Hillebrand CDU: „Schwarzer Faden“! Sie ist lernfähig!)
Ob es nun das Beihilferecht, die Hinterbliebenenversorgung oder der Familienzuschlag ist: Es sind die unterschiedlichen
... berücksichtige den in der Lebenswirklichkeit anzutreffenden typischen Befund, dass in der Ehe ein Ehegatte namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit tatsächlich Unterhalt vom Ehegatten erhält und so ein erweiterter Alimentationsbedarf entstehe.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wenn Sie so weiter- reden, wird das noch gestrichen! Aufpassen! Das könnte ein Schuss nach hinten sein!)
Auch bei eingetragenen Partnerschaften gibt es Kinder, während es in vielen Ehen eben keine mehr gibt.
Ich rate Ihnen, sich den Artikel über die Entwicklung der Familie von Herrn Bertram zu Gemüte zu führen. Er beschreibt sehr genau, wie sich Familienformen verändert haben: Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien. In der letzten Woche wurde eine im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellte Studie der Universität Bamberg veröffentlicht, wonach es bundesweit inzwischen mindestens 6 600 Kinder gibt, die in Regenbogenfamilien groß werden,
also von zwei lesbischen Müttern oder zwei schwulen Vätern erzogen werden. Dies entspricht der heutigen Lebenswirklichkeit. Und es spricht nichts dagegen, Lebenspartner steuerrechtlich und beamtenrechtlich mit Ehegatten gleichzustellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der SPD-Antrag ist schon ein Jahr alt. Wir haben Anfang dieses Jahres zum selben Thema einen Abgeordnetenantrag eingebracht, da das Bundesarbeitsgericht am 14. Januar 2009 entschieden hat, dass die Regelungen zu dem Familienzuschlag der Stufe 1, der Beihilfe und der Hinterbliebenenversorgung auch für Lebenspartner zu gelten haben.
Auch nach diesem Urteil sieht die Landesregierung weiterhin keinen Bedarf für eine Gleichstellung der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtinnen und Beamten mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen in den Rechtsgebieten der Besoldung und Versorgung sowie der Beihilfe. Sie beabsichtigt darüber hinaus auch keine Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften auf diesen Rechtsgebieten mit der Ehe im Zuge der Dienstrechtsreform.
Es häufen sich die Fälle, in denen homosexuelle Beamte klagen, ob das nun ein schwuler Rektor aus Stuttgart oder ein Bürgermeister aus Heidelberg ist, dem die Stadtverwaltung Heidelberg übrigens durchaus den Zuschlag gezahlt hätte. Sie muss sich aber an das Beamtenrecht halten, das von der CDUgeführten Landesregierung in Stuttgart vorgegeben wird.
Was die Besoldung von homosexuellen Beamten angeht, ist die Republik schon weiter. In Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Bremen
zahlen die öffentlichen Arbeitgeber auch ihren in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Beamten den Ehegattenzuschlag. Rheinland-Pfalz bereitet eine Gesetzesänderung vor, um den Zuschlag ebenfalls einzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist eine politische Entscheidung, wie ernst man es mit der Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in eingetragenen Lebenspartnerschaften nimmt. Gerade die Debatten in den letzten Monaten über das Lebenspartnerschaftsgesetz und auch die heutige Debatte zeigen, dass hier im Parlament die Vorurteile immer noch verbreitet und die Barrieren in den Köpfen noch lange nicht überwunden sind. Zu einem Klima des Respekts gehört nämlich auch, endlich zu akzeptieren, dass unsere Gesetzgebung gleiches Recht für alle garantiert. Daher werden wir als Grüne auch nicht lockerlassen, wenn es darum geht, die Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften einzufordern. Alle Lebensgemeinschaften und Formen der Familie, alle Lebensgemeinschaften, in denen Menschen für Menschen Verantwortung übernehmen, sind gleich wertvoll. Damit das Wirklichkeit wird, brauchen wir mehr Toleranz und eine vollständige rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebens partnerschaft mit der Ehe.
Abschließend möchte ich Ihnen weitergeben, was der Schirmherr des CSD am Samstag gesagt hat – Sie wissen vielleicht, dass der Schirmherr des CSD der Präsident des VfB Stuttgart, Staudt, ist.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Guter Mann! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Noch ein Grund, zum FC Köln zu gehen!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. September 2007 die Hintergründe dargelegt, aufgrund derer es in der Folge mehrfach zur Auffassung gelangte, es verstoße nicht gegen Artikel 3 des Grundgesetzes und nicht gegen die Richtlinie 2000/78/EG, wenn Beamten, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft le
Der Landtag hat sich – die Kollegin Lösch hat es bereits erwähnt – erst kürzlich schon einmal mit diesem Thema auseinandergesetzt. Allerdings hält der Bericht über die Beratung im Innenausschuss am 1. April fest, Frau Lösch, dass der Ausschuss ohne förmliche Abstimmung und auch ohne Aussprache dem Plenum empfohlen habe, den Antrag für erledigt zu erklären. Wenn Ihnen, Frau Lösch, das Thema so wichtig ist, dann frage ich mich schon, wie es kam, dass sich dazu überhaupt niemand geäußert hat. Warum steht es denn heute schon wieder auf der Tagesordnung des Landtags?
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Weil am Samstag CSD ist! Weil Herr Michl es gefordert hat! – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: SPD-Antrag!)
Ja, gut. Aber es hatten sich damals beide Fraktionen nicht dazu geäußert. Ich hoffe, Sie haben das deutlich herausgehört. Es hat offenbar gar niemand etwas gesagt.
Dennoch wollen wir es nicht dabei bewenden lassen. Natürlich ist die Frage berechtigt, ob es nicht doch politisch geboten wäre, die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften auch auf die hier in Rede stehende Regelung des Besoldungsrechts zu erstrecken. Aus meiner Sicht ist dabei allerdings gleichzeitig die Frage zu stellen, inwieweit die im Moment noch zugrunde liegende „Hausfrauenehe“ eigentlich noch der Lebenswirklichkeit entspricht bzw. ob allein die Tatsache eines vorliegenden Trauscheins die finanzielle Besserstellung rechtfertigt oder ob sich diese Alimentation nicht vielmehr an der Erziehung von Kindern oder auch an der Sorge für Eltern orientieren sollte.