Protocol of the Session on July 29, 2009

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist nun schon der vierte Gesetzentwurf, dem wir in diesem Hohen Haus gemeinsam zustimmen. Das kommt mir nach dem heutigen Vormittag schon bald wie „Harmonieterror“ vor.

(Heiterkeit – Zuruf: „Harmonieterror“!)

Interessant an diesem Gesetz ist weniger seine politische Brisanz – da kann man nun wirklich nichts mehr hineininterpretieren – als vielmehr der Titel des Gesetzes und der damit zu verändernden Verordnung. Die heißt nämlich „Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung“.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Ja!)

Dies ist ein Wortband aus substantivierten Verben und adverbialen Substantiven.

(Heiterkeit – Zurufe, u. a.: Oi!)

Dieses Wortband „Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung“ ist so rhythmisch gesetzt, dass man auf die Idee kommen kann, ein „verbaler Amtsschimmel“ habe es unterwegs verloren. Eigentlich ist diese Erfindung eher Loriot denn einem Amtsschimmel zuzuschreiben.

Trotzdem: Es geht darum, auch anderen Personen als Lebensmittelchemikern die Zulassung zu erteilen, entsprechend ihrer Zusatzqualifikation im Bereich der Lebensmittelüberwachung zu arbeiten. Es geht darum, dass Angehörige anderer EU-Staaten hier arbeiten können. Es geht um die Ausbildung und darum, dass das Anzeigeverfahren korrekt durchgeführt wird.

Dies ist insgesamt wirklich nicht strittig. Aber dies ist eine gute Gelegenheit, Herr Minister, um etwas auf den Verbraucherschutz einzusteigen. Wir waren nämlich einmal stolz auf einen Verbraucherschutz, auf einen Wirtschaftskontrolldienst, der von Polizeibeamten wahrgenommen wurde. Für den Verbraucherschutz arbeiteten Tag und Nacht qualifizierte, spezialisierte Kräfte, die z. B. zentral bzw. schwerpunktmäßig eingesetzt werden konnten. Diese Spezialkräfte der Polizei bearbeiten jetzt Blechschäden, Diebstähle, gehen zu betrunkenen Personen im Stadtpark. Stattdessen haben wir neue Leute mit entsprechender Qualifikation gesucht und eingestellt. Die beginnen morgens um 8:00 Uhr und haben um 17:00 Uhr Feierabend. Danach ist relative Ruhe an der Wirtschaftskontrolldienstfront.

Das ist eine gute Gelegenheit, Herr Minister, darauf hinzuweisen, dass hier ein Qualitätsmerkmal verloren gegangen ist und wir früher in diesem Bereich besser waren. So tut dies auch Bundesagrarministerin Aigner, die die Länder auffordert, ihre Kontrollen zu verstärken. Uns ist es in den letzten Jahren „erfolgreich gelungen“, durch diese Reform die Kontrollen zu schwächen.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Nicht uns, der Re- gierung!)

Der Regierung.

Bei diesem Tagesordnungspunkt ist es gut, wenn wir darauf hinweisen, dass diese schlechter gewordene Lebensmittelkontrolle

(Zuruf von der CDU: Ach was!)

wieder verbessert und mindestens auf den früheren Stand gebracht werden muss, damit z. B. die Wirtschaft vielleicht Angst haben muss, auch nach Bürodienstschlusszeiten kontrolliert zu werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unter diesem Aspekt haben wir kein Problem mit dieser Verordnung. Aber durch die Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung wird nichts verbessert, weil der Mangel im schlechter gewordenen Wirtschaftskontrolldienst und in der schlechter gewordenen Verbraucherschutzsituation liegt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Helmut Wal- ter Rüeck CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Pix für die Fraktion GRÜNE.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ein „Pixel“!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion stimmt dem

vorgelegten Gesetzentwurf zu. Wir bitten Herrn Hauk inständig, hier nicht nur EU-Hülsen auszufüllen, sondern auch bei hausgemachten Problemen in Baden-Württemberg – der Landkreistag spricht von 80 fehlenden Stellen in der Lebensmittelkontrolle – seine Hausaufgaben zu machen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Bullinger für die Fraktion der FDP/DVP.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde nicht zum vierten Mal wiederholen, welche drei Hauptpunkte in diesem Bereich abgedeckt werden. Ich darf auch sagen: Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Dennoch möchte ich noch ein paar Anmerkungen machen.

Es ist richtig, bei der Ausbildung eine gewisse Begrenzung vorzunehmen. Für mich war es selbstverständlich, dass man eine Auswahl treffen kann, wen und wie viele man in diesem Bereich zusätzlich ausbildet. Ich glaube, das würde der Qualität sicherlich guttun. Die Bereitstellung von „höheren“ und von mehr Ausbildungsplätzen würde den Betriebsablauf vor Ort eher stören. Deshalb wäre es kontraproduktiv, wenn wir hier die Qualität verbessern möchten.

An dieser Stelle will ich noch einmal klarstellen: Mir geht es nicht, lieber Alfred Winkler, um die Diskussion, wie viele Personen insgesamt ausgebildet werden sollen, sondern mir geht es darum, w i e die Ausbildung erfolgen soll und wie man das Ganze zukünftig gestaltet. Eine ausführliche Diskussion darüber werden wir sicherlich noch im Ausschuss führen.

Des Weiteren möchte ich noch darauf hinweisen: Wenn die Bundesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hätte, Herr Minister, wäre, wenn ich richtig informiert bin, diese Beratung heute gar nicht erforderlich gewesen. Ich muss es klar sagen: Es wäre mir lieber gewesen, die Bundesregierung hätte ihre Hausaufgaben gemacht. Dann hätten wir in Baden-Württemberg nicht aushilfsweise ein Gesetz, das womöglich nur über einen kurzen Zeitraum gilt, beraten müssen.

Zum dritten Punkt. Es steht natürlich unmittelbar im Zusammenhang mit der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung. Auch da, glaube ich, ist es richtig, dass wir dies so tun.

Wenn wir schon bei diesem Thema sind, lassen Sie mich noch ein paar Anmerkungen machen. Zwei Sätze zur Lebensmittelqualität und zu den Lebensmittelpreisen.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Oh! Ist schon Wahlkampf?)

Als agrarpolitischer Sprecher meiner Fraktion möchte ich darauf hinweisen – obwohl viele es schlechtreden, vor allem auch gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern; häufig werden kleine Anlässe zu großen Schlagzeilen genutzt –, dass die Lebensmittel in Deutschland noch nie so sicher, qualitativ so gut und auch so billig – zum Teil zu billig – waren wie derzeit.

Meine Damen und Herren, hochwertige Qualität und auch entsprechende Kontrollen sind wichtig.

(Zuruf des Abg. Jürgen Walter GRÜNE)

Wir haben in Deutschland weltweit und speziell im europaweiten Vergleich unter allen 27 Mitgliedsstaaten das höchste Niveau bei der Lebensmittelsicherheit. Das können Sie im Europabericht nachlesen. An den Zahlen und Fakten kommt die Sensationspresseberichterstattung nicht vorbei. Das verdanken wir – das will ich an dieser Stelle sagen – vor allem dem europaweiten Schnellwarnsystem, sowohl bei Lebensmitteln als auch bei Futtermitteln. Wir verdanken es der Lebensmittelindustrie und dem Lebensmittelhandwerk – das sind die Bäcker, die Metzger und alle im Lebensmittelhandwerk Tätigen –, und wir verdanken es vor allem unseren Bauern im Land, die meines Erachtens bessere Preise als die derzeitigen miserablen Preise verdient hätten.

Ich darf Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisieren und eine gute Beratung wünschen.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.

Damit sind wir am Ende der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Ich schlage die Überweisung des Gesetzentwurfs zur weiteren Beratung an den Landwirtschaftsausschuss vor. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Finanzministeriums – Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft – Drucksache 14/3016

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Stickelberger für die Fraktion der SPD.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Sprichst du jetzt als Frau Kipfer oder als Herr Stickelberger?)

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion hier im Landtag setzt sich seit Langem für die Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten im öffentlichen Dienst, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, mit ihren verheirateten Kolleginnen und Kollegen ein – nicht nur im Land, aber heute geht es um das Land, und darauf kommt es uns an.

Wir verfolgen mit unserem Antrag, der dieser Debatte zugrunde liegt, das Ziel, die Landesregierung dazu zu bewegen, hier für Gleichstellung zu sorgen – Gleichstellung, soweit sie sachlich geboten und begründet ist.

In der Stellungnahme, die wir von der Landesregierung erhalten haben, werden Themen wie z. B. Beihilfe, die Hinterbliebenenversorgung und andere beamtenrechtliche Regelungen abgearbeitet. Nach dem Lesen der vierseitigen Stellungnahme ist unser Fazit auf die Frage, was die Landesregierung zur Gleichstellung, wie ich sie beschrieben habe, tut, schlichtweg: Sie tut nichts.

(Zurufe von der CDU: Was?)