Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich in dieser Debatte über die Patientenverfügung zunächst einmal dem anschließen, was Kollege Wetzel einführend gesagt hat. Ich finde es erfreulich, dass der Bundestag in seiner Sitzung am 18. Juni nach einem fast sechsjährigen Diskussionsprozess eine für die Menschen in diesem Land, denke ich, ausgesprochen wichtige Entscheidung getroffen hat. Die Entscheidung, die Patientenverfügung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen und auch in ihrer Konsequenz für alle Beteiligten durchschaubar und rechtssicher zu machen, ist für die Menschen in unserem Land, die z. B. von der Problematik der Pflegebedürftigkeit betroffen sind, von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Was Kollege Lasotta gerade ansprach, ist eben das Spannungsverhältnis, in dem sich die Diskussion bewegte. Die Diskussion bewegte sich letztlich auf der Grundlage von drei verschiedenen Gesetzentwürfen. Wenn wir uns die Unterschiede anschauen, stellen wir fest, dass diese im Wesentlichen darin begründet sind, dass die eine Gruppe den Lebensschutz höher ansetzt, während die andere Gruppe dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen mehr Gewicht verschaffen will. Wenn wir uns die Historie, die Entwicklung im Bürgerlichen Gesetzbuch gerade in diesem Bereich anschauen, sehen wir, dass das, was am 18. Juni passiert ist, einfach nur eine konsequente Weiterentwicklung dessen darstellt.
Als ich vor 20 Jahren mit meinem Jurastudium begann, ent hielt das Bürgerliche Gesetzbuch noch den Begriff „Entmündigung“. Das heißt, wir haben in der damaligen Situation das Recht des Einzelnen relativ niedrig eingestuft, dass seine Entscheidung in einer Phase, in der er eigentlich nicht mehr wirklich für sich selbst entscheiden kann, ernst genommen wird. Wir haben es damals geschafft, statt des Begriffs „Entmündigung“ und des darauf basierenden Begriffs „Vormund“ den Begriff „Betreuer“ einzuführen. Das Gesetz, über das wir sprechen und in dem der Sachverhalt nun geregelt wird, heißt ja auch „Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“. Die Patientenverfügung betrifft also keine isolierte Rechtsfrage, sondern wir sprechen hier über das Betreuungsrecht. Gerade in diesem Feld traten in der Vergangenheit immer wieder Probleme auf.
Herr Lasotta sagt zu Recht, dass es Ärzte gibt, die in dieser schwierigen Situation, auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die richtigen Entscheidungen getroffen haben und dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen das notwendige Gewicht gegeben haben. Aber ich habe mit vielen Ärzten gesprochen, die in der bisherigen Situation, also ohne dieses Gesetz, eine erhebliche Rechtsunsicherheit verspürt haben.
Es geht auch nicht nur um die Sicht der Ärzte. Kollege Lasotta spricht als Arzt natürlich insbesondere auch aus dieser Perspektive. Es geht für mich ganz wesentlich zum einen um die Perspektive der Patienten,
die in einem Zustand, in dem sie noch selbst entscheiden können, auch mündig genug sind, eine Entscheidung darüber zu treffen, was in einer Situation passieren soll, in der sie selbst nicht mehr diese Entscheidung in Händen halten. Das ist der eine wichtige Punkt.
Die Bedeutung dieser Frage wird uns auch immer klarer, wenn wir sehen, dass durch die Fortschritte in der medizinischen Forschung, aber auch durch den demografischen Wandel immer mehr dieser Fälle auftreten werden, in denen diese Fragestellung virulent wird.
Wen wir aber in dieser Situation neben den Ärzten und Patienten ganz sicher nicht vergessen dürfen, sind zum einen die Betreuer, aber zum anderen – für mich ganz wichtig – auch die Angehörigen dieser Patienten. Was haben wir denn in der Vergangenheit gemacht? Wir haben die Verantwortung den Angehörigen zugeschoben. Wir hatten Situationen, in denen wir beispielsweise Wachkomapatienten hatten – in der Boulevardpresse wurde immer wieder über Sunny von Bülow berichtet, die 28 Jahre lang im Wachkoma lag – und in denen die Angehörigen, so meine ich, allein gelassen wurden. Das darf jedoch schlicht und einfach nicht passieren.
Ich denke, wenn wir den Menschen die Möglichkeit geben, sich in dieser sehr, sehr schwierigen rechtlichen Frage für einen Weg zu entscheiden, den sie, Herr Kollege Lasotta, sicher nicht leichtfertig irgendwann einmal zu Papier bringen – die Schriftform ist ja vorgeschrieben –, dann müssen wir das respektieren. Wir müssen das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch als Kernbestand seiner Rechte respektieren. Es gibt namhafte Verfassungsrechtler, die sagen: Innerhalb eines Rechtsträgers – jeder Mensch ist ein Rechtsträger; die Juristen sind mit ihrer Sprache manchmal etwas ungelenk –
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU: „Manchmal“ ist gut! – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Bisher war die Rede gut!)
kann keine Konkurrenz zwischen dem einen Ziel, dem Lebensschutz, und dem anderen Ziel, der möglichst starken Betonung des Selbstbestimmungsrechts, entstehen.
Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, freut es mich, dass der Deutsche Bundestag zu diesem Thema eine derart weitreichende Entscheidung getroffen hat, die über Fraktions- und Parteigrenzen hinweg sehr sachlich debattiert wurde. Deswegen halte ich das für einen weitreichenden Schritt in die Zukunft und für die Menschen in unserem Land.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte, die bereits jahrelang im Parlament geführt worden ist, ist auch in der Gesellschaft geführt worden. Sie ist sowohl auf lokaler als auch auf Landesebene geführt worden. Sie hat neben all dem, was mein Kollege von der SPD eben an Richtigem gesagt hat, auch bewirkt, dass das Thema Sterben insgesamt aus der Tabuzone herausgeholt worden ist, dass über das Sterben und auch über die Möglichkeiten, wie ein Mensch sterben kann, diskutiert worden ist und dass das auch offen passiert ist. Das, finde ich, ist ein Erfolg, der mit dieser Debatte insgesamt zusammenhängt und den ich wirklich sehr begrüße.
Es ist ganz wichtig, dass es nach dieser jahrelangen Debatte zu dieser Entscheidung gekommen ist. Es ist in der Tat das Thema Rechtssicherheit, das ich besonders wichtig finde. Es ist sicherlich so, wie es mein Kollege Herr Lasotta beschrieben hat, dass es die Rechtssicherheit schon vorher gab. Es kann auch gut sein, dass Sie die Erfahrung gemacht haben, dass Ärzte insgesamt den Entscheidungswillen der Patientinnen und Patienten berücksichtigen. Aber ich kenne auch Ärzte, die sagen: Dass es jetzt diese Rechtssicherheit bei der Patientenverfügung gibt, ist eine wichtige Voraussetzung, damit sie nicht die Einzigen sind, die immer die Entscheidung treffen müssen und manchmal auch über Leben und Tod entscheiden müssen. Daher kann das durchaus auch eine Entlas tung bedeuten.
Wir haben als Fraktion GRÜNE schon vor zwei Jahren eine Anhörung zu diesem Thema durchgeführt, weil diese Debat
te ja im Vorfeld auch sehr kontrovers geführt worden ist. Sie ist vor allem von den Mitgliedern der Hospizbewegung sehr kontrovers geführt worden. Es wurde befürchtet, dass eine Patientenverfügung letztendlich bedeutet, dass wir eine Debatte darüber bekommen, was wertes und was unwertes Leben ist. Das klang eben in der Debatte auch ein bisschen an. Ich halte das für einen sehr ernst zu nehmenden Einwand, und ich finde, dass wir uns diesem Einwand wirklich stellen müssen. Wir haben das mit dieser Anhörung gemacht.
Das Ergebnis war: Es ist wichtig, auf der einen Seite die Rechtssicherheit zu schaffen und die Patientenverfügung möglich zu machen. Es ist im Übrigen eine Möglichkeit, keine Pflicht. Auf der anderen Seite ist es aber mindestens genauso wichtig, auch dafür zu sorgen, dass die Begleitung des Sterbens möglich und verbessert wird. Es ist ein großer Erfolg der Hospizbewegung, dass die Palliativversorgung mittlerweile auf Bundesebene in dem neuen Wettbewerbsstärkungsgesetz einen deutlich höheren Stellenwert bekommen hat. Das begrüßen wir ausdrücklich. Es ist wichtig, auf der einen Seite das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen zu stärken. Es ist aber auf der anderen Seite auch enorm wichtig, dafür zu sorgen, dass der einzelne Mensch die Möglichkeit hat, sich z. B. dafür zu entscheiden, zu Hause zu sterben, und dann auch zu wissen, dass er gut aufgehoben ist und dass er sich den Rahmen selbst schaffen kann. Das halte ich für einen hohen qualitativen Fortschritt.
Hier möchte ich den Bogen von diesem bundespolitischen Thema zur Landespolitik spannen. Es ist wichtig, dass wir auch schauen, welche Kompetenzen wir auf Landesebene haben, um auch zu sehen, wie wir diese Gesetzesregelungen umsetzen können. Das ist in den letzten zwei Jahren, wie ich finde, ziemlich gut gelungen. Wir haben einen deutlich höheren Anteil an Hospizgruppen. Wir haben einen deutlichen Ausbau der Palliativmedizin. Wir haben es geschafft, dafür zu sorgen – das war ein Erfolg des Engagements unserer Sozialministerin; das begrüße ich ausdrücklich –, dass die Krankenkassen zunehmend die Kosten für die Hospizbehandlung übernehmen. Es ist gelungen, auch die ambulanten Hospizgruppen deutlich zu stärken. Es ist auch sehr wichtig, dass Palliativmedizin nicht nur an die Krankenhäuser angedockt ist, sondern dass auch im Wohnumfeld, im häuslichen Umfeld Sterben möglich ist, und zwar so, dass es auch in Würde geschehen kann.
Das alles sind wichtige Ergänzungen und Rahmenbedingun gen, die notwendig sind, um das Thema Sterben in dieser Form zu diskutieren, aber auch die Angst zu nehmen. Ich glaube, dass jeder von uns, gerade wenn er bestimmte Bilder sieht, angesichts der fortschreitenden Apparatemedizin die große Sorge hat, dass er ihr selbst irgendwann als völlig willenloses Wesen ausgeliefert ist. Es ist wichtig, auf der einen Seite die Möglichkeit zu schaffen, die Patientenverfügung anzufertigen, vielleicht auch im häuslichen Umfeld einmal mit den Angehörigen, mit den Kindern darüber zu sprechen und eine Enttabuisierung zu erreichen, und auf der anderen Seite auch deutlich zu machen, welche Möglichkeiten es gibt, zu Hause in einem anderen Umfeld zu sterben.
Was wirklich noch zu tun ist, ist, dass die Umsetzung und die Chancen, die wir gerade in der Palliativmedizin haben, deutlich verbessert werden. Die betroffenen Akteure, also gerade
die Krankenkassen, sind nicht wirklich willens, die Möglichkeiten auch zu nutzen, das heißt, die interdisziplinären Strukturen zu schaffen. Zu einer Sterbebegleitung gehört nicht nur die medizinische Begleitung, sondern z. B. auch die psychosoziale Begleitung. Es soll die Möglichkeit geben, in der Palliativversorgung auch besondere Strukturen zu schaffen. Das ist in dieser Form noch nicht passiert. Das muss aber passieren. Alle Akteure müssen an einen Tisch. Ich denke, das wird mit Sicherheit in der nächsten Zeit passieren, sodass die interdisziplinär arbeitenden Palliativ-Care-Teams auch wirklich ihre Arbeit so aufnehmen können, dass möglichst alle Leute erreicht werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich glaube, dass dieser 18. Juni, an dem der Bundestag diesen Gesetzesbeschluss gefasst hat, ein guter Tag für die Menschen im Land war. Von vornherein möchte ich sagen, dass an diesem Tag für mich das Parlament der Sieger gewesen ist,
weil das Parlament an diesem Tag eine quälende Frage vom Tisch gebracht hat, die keine Regierung vom Tisch bringen konnte. Am Schluss hat es das Parlament geschafft. Für mich ist das Parlament, in diesem Fall der Bundestag, der Sieger. Es gibt auch keine Verlierer. Auf diesen Punkt komme ich gleich noch einmal zu sprechen.
In der Vorgeschichte habe ich jahrelang im Gespräch mit Menschen ihre Ängste und Unsicherheiten erlebt, gerade beim Thema Patientenverfügung. Seit einigen Jahren führen wir vom Justizministerium regelmäßig Informationsveranstaltungen durch, weil wir merken, wie die Fragestellungen, was am Lebensende passiert, was insbesondere mit einem Menschen passiert, wenn er nicht mehr für sich handeln kann, die Menschen zunehmend beschäftigen. Es sind immer wieder die drei Begriffe Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Wir vom Justizministerium haben dazu Broschüren herausgegeben, die unglaublich gefragt sind. Wie gesagt: Die Veranstaltungen, die wir landauf, landab gemacht haben, waren immer knallvoll.
Eines war ein bisschen traurig, nämlich dass gerade die Patientenverfügung, mit der die ganze Diskussion eigentlich begonnen hat, so mit rechtlichen Fragezeichen versehen war, dass wir sagen mussten: Freunde, da ist der Boden einfach noch unsicher. Wir konnten das deshalb auch nicht in unsere Informationen aufnehmen, weil wir keine sichere Grundlage hatten. Es gab schon diese quälende Ungewissheit der Menschen: Zählt meine Verfügung überhaupt?
Es gab natürlich auch Unsicherheiten bei den Ärzten, mit denen ich vielfach konfrontiert worden bin, die sich allerdings im Lauf des Jahres in ihren Ansichten ein Stück weit gewandelt haben. Ich erinnere mich noch gut an die Zeit, in der jedem Arzt klar war, dass er dann, wenn der Patient kommt und
sagt: „Ich will die Operation nicht“, die Operation nicht einfach durchführen kann, weil das ein Delikt wäre. Das ist jedem Arzt klar. Lange Zeit war aber die Einstellung der Ärzte so, dass sie dann, wenn sich der Patient nicht artikulieren kann, im Prinzip das machen können, was sie selbst für richtig halten, und sonst gar nichts.
So hat die Debatte angefangen. Das ging so lange, bis klar war, dass unter Umständen auch in diesem Zustand eine Willensäußerung vorliegt, dass mit der oder dem Betroffenen eben nicht alles passieren darf. Das sind also bis in die jüngste Zeit hinein Unsicherheiten bei den Betroffenen und den Ärzten, die eng miteinander zusammenhängen. Das muss man, glaube ich, schon ganz klar sagen. Deswegen ist es gut, jetzt eine gesetzliche Grundlage zu haben. Zu dieser gesetzlichen Grund lage wenige Sätze.
Es gab im Parlament bekanntlich mehrere Entwürfe, und wir sollten hier – das muss man deutlich sagen – nicht den Fehler machen, den der Bundestag auch nicht gemacht hat: Wir soll ten dieses Thema nicht parteipolitisch behandeln.
Der vorhin genannte Entwurf von Stünker und Kauch – das ist die erste Feststellung – hätte niemals fast zwei Drittel der Stimmen des Bundestags bekommen können, wenn er nicht in relevantem Umfang Stimmen von allen Fraktionen bekommen hätte.
Die zweite Feststellung ist, dass sich diese drei Entwürfe am Schluss einander so angenähert haben, dass den Menschen draußen die Unterschiede kaum noch klargemacht werden konnten. Auch der Entwurf von Wolfgang Bosbach u. a., dem ich vieles abgewinnen konnte, hat am Schluss praktisch keine Reichweitenbegrenzung mehr vorgesehen. Am Schluss war eine abgestufte Reichweitenbegrenzung darin enthalten, wobei aber z. B. gerade Wachkoma und Demenz – die wichtigsten Fälle, bei denen die Reichweitenbegrenzung schlecht gewesen wäre – beim Bosbach-Entwurf sogar unter die einfachere Variante gefallen wären. Die Entwürfe waren also so dicht beieinander, dass man eigentlich sagen muss, dass es eine gemeinsame Leistung des Parlaments war, hier für Klarheit zu sorgen, bei der sich niemand irgendwie als Verlierer begreifen muss oder denken muss, dass seine Ansichten zu kurz gekommen wären.
Es sind am Schluss Nuancen in der Abwägung zwischen Selbstbestimmungsrecht und Lebensschutz gewesen. Ich sage Ihnen übrigens: Auch ich hätte den einen oder anderen Punkt anders gemacht; das brauchen wir aber hier nicht zu vertiefen, weil das nicht die Hauptsache ist, weil jetzt im Grunde doch einmal eine Grundlage gegeben ist, mit der man arbeiten kann, mit der die Betroffenen künftig arbeiten können. Ich habe ja die Betroffenen selbst genannt: die Patienten, den Arzt, das Vormundschaftsgericht. Ich glaube, das alles ist im Grunde genommen vernünftig geregelt.
Jetzt gilt es meiner Meinung nach – dazu soll diese Debatte auch beitragen –, diese Botschaft auch hinauszutragen. Wir haben eine Lösung, wir haben eine Grundlage, und wenn wir jetzt richtig damit umgehen, können wir auch Vertrauen und Rechtssicherheit schaffen. Das ist das Wichtigste daran.
Zum Schluss darf ich noch einmal das Wort des Kollegen Wetzel aufgreifen: Es gibt – das muss man immer deutlich machen – keine Pflicht, eine Patientenverfügung zu verfassen. Für diejenigen, die das nicht wollen, habe ich jede Menge Verständnis. Ich habe bis heute auch keine gemacht. Wer das nicht will, muss das nicht tun. Aber man kann das Bedürfnis vieler Menschen nicht ignorieren, die wir bisher in der Situation gelassen haben, dass sie ein Papier gehabt haben, von dem sie doch nicht wussten, ob es am Ende wirklich gilt oder nicht. Wenn wir diese Regelung jetzt vernünftig in die Praxis umsetzen, auch wenn sie einem vielleicht in dem einen oder anderen Punkt nicht hundertprozentig gefällt, dann können wir sehr viel für die Menschen im Land tun.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es war wirklich eine Sternstunde des Deutschen Bundestags. Ich hätte nicht mehr geglaubt, dass man nach sechs Jahren noch zu einem Ergebnis kommt. Das macht offenkundig, dass bei der Zustimmung von doch fast zwei Dritteln der Abgeordneten zu der jetzt gefundenen Regelung die maximale Balance zwischen Selbstbestimmung einerseits und Respekt vor dem Leben andererseits gefunden worden ist. Deshalb glaube ich, dass man die Debatten jetzt nicht nachstellen sollte, lieber Kollege Lasotta.