Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit wur
de dem Gesetz einstimmig zugestimmt. Ich darf mich bei Ihnen allen für die zügige Behandlung bedanken.
Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich bekannt geben, dass sich das Gremium nach Artikel 10 GG zu Beginn der Mittagspause im Josef-Schofer-Saal trifft. Wir müssen die Mittagspause deshalb entsprechend regeln.
1. Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes und Landesinfrastrukturprogramm; Sachstandsbericht Juni 2009
Zunächst erhält Herr Finanzminister Stächele zu dem ersten von der Regierung genannten Thema das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Banken-, Finanz- und im Gefolge die Wirtschaftskrise: Die Politik hat gehandelt. Sinn der heutigen Berichterstattung ist, dass wir einmal eine Zwischenbilanz ziehen, was aus unseren Aktivitäten geworden ist. Mit „unseren“ meine ich die Aktivitäten von Bund, Ländern und Gemeinden. Denn Sie wissen, dass es jetzt vor allem um das Konjunkturpaket II geht, das aufgelegt wurde, damit wir unseren Teil zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen können.
Klar war uns beim Konjunkturpaket II, zumal es vom Kapitalmarkt finanziert werden musste und dafür größtenteils Schulden aufgenommen wurden, dass es erstens punktgenau auf die Sicherung von Arbeitsplätzen ausgerichtet sein muss. Zweitens sollen diejenigen, die diese Schulden später möglicherweise abzahlen müssen, wissen, dass wir ausschließlich in die Zukunftsfähigkeit dieses Landes investieren. Das ist ganz wichtig.
Nun zu der Frage: Was ist daraus geworden? Wir haben eine Bilanz mit Stand Mitte Juni 2009. In der Tat wurden mit Stand Mitte Juni 2009 für Investitionen der Kommunen und des Landes Bundesmittel in Höhe von 793 Millionen € – das sind 64 % der zur Verfügung stehenden Fördermittel – bereits bewilligt. Insgesamt können damit – das ist erstaunlich viel –
4 163 Einzelvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von gut 1,3 Milliarden € gefördert werden. Das ist also ein ganz konkreter Beitrag. Ich habe von „bewilligt“ gesprochen. Wir können zum gegenwärtigen Zeitpunkt abverlangen, dass die Bewilligungsbescheide mit genau diesem Volumen „draußen“ sind.
Meine Damen und Herren, ich habe wieder die Aussage gehört, es sei kein Geld geflossen. Jeder von uns weiß: Es muss zunächst einmal geplant, ausgeschrieben, vergeben werden. Ab diesem Moment handelt es sich um Arbeitsplatzsicherung. Wir gehen davon aus, dass das erste Geld Mitte August fließt. Das ist noch immer hinreichend. Die Abrechnung erfolgt meist in Stufen oder am Ende eines solchen Projekts.
Ganz entscheidend ist: Es wurde geplant, Aufträge wurden vergeben. Damit ist im Grunde in vielen Bereichen die Sicherung von Arbeitsplätzen – so, wie wir es wollten – möglich gewesen.
Uns stehen für den kommunalen Bereich insgesamt 866 Millionen € aus dem Bundesprogramm zur Verfügung, davon 609 Millionen € als pauschalierte Zuwendungen.
Im Bereich der Bildungspauschale sind 499 Millionen € verfügbar. 427 Millionen € – das sind 85 % – sind bereits als Bildungsinvestitionen bewilligt und können in den Städten und Gemeinden umgesetzt werden. Noch eine Zahl, die auch ganz wichtig ist: Gefördert werden 172 Vorhaben aus dem Bereich freier, privater Schulträger. Es war uns ein wichtiges Anliegen, dass diese Vorhaben nicht hinten herunterfallen. Das sind also immerhin 172 Vorhaben. Das Investitionsvolumen beträgt auch dort um die 40 Millionen €.
Daneben ist die Infrastrukturpauschale zu nennen. Von dieser Pauschale sind bisher 87 Millionen € freigegeben; das ist auch dort ein hoher Prozentsatz. Insgesamt werden damit 1 440 Maßnahmen gefördert. Das ist also insgesamt erfreulich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem ist es wichtig, Folgendes zu wissen: Die Kommunen haben einen gewaltigen Komplementäranteil geschultert. Das ist, wenn man weiß, welch geradezu drastischen Einbrüche es bei den Gewerbesteuereinnahmen in den letzten Monaten gegeben hat, nicht hoch genug einzuschätzen.
Daraus leite ich zwei Dinge ab. Heute stand in einer Zeitung: „Stächele ermahnt die Bürgermeister“. Es gibt jedoch keinen Grund, zu mahnen. Selbstverständlich ergeht immer wieder der dringende Appell, das Geld punktgenau einzusetzen, damit diese Mittel tatsächlich der Arbeitsplatzsicherheit und der Zukunftsfähigkeit dienen können. Aber ansonsten, liebe Bürgermeister im Lande, gibt es keinen Grund dafür. Die Umsetzung läuft, und ich habe auch noch keinen Bürgermeister erlebt, der dieses Geld verweigert hätte –
schon gar keinen schwäbischen Bürgermeister, aber auch keinen badischen, der dieses Geld zurückgewiesen hätte. Das heißt also, dass die Dinge laufen.
Meine Damen und Herren, in einer Situation, in der die Kommunen drastische Steuereinbrüche verzeichnen, in der sie sich mithilfe der Komplementärmittel gerade noch so durchhangeln können, ist diese Frage noch einmal zu prüfen. Ich bin ganz zuversichtlich – das sieht man auch bei anderen Themenbereichen –: Was im Januar vielleicht noch gegolten hat, das muss – siehe aktuelles Stabilitätsgesetz – im Juni überprüft werden, weil wir im Moment in der aktuellen Konjunktursituation nur auf Sicht fahren können. Im Jahr 2013 kommen die Dinge zur Abrechnung. Ich gehe davon aus, dass im September vernünftig gewählt wird und dass dann auf Bundes ebene vernünftige politische Entscheidungen möglich sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Infrastrukturprogrammen von Land und Bund haben wir im Frühjahr dieses Jahres insgesamt eine Summe von 2,1 Milliarden € bewilligt. Dabei stammen etwa 1,2 Milliarden € vom Bund. Vom Land kamen 350 Millionen €, und wenn man die Mittel des Kommunalen Investitionsfonds, die man ja um 210 Millionen € aufgestockt hat, hinzuzählt, stammen 560 Millionen € vom Land. Dazu kommen die zwingend notwendigen Komplementärmittel der Kommunen in Höhe von rund 300 Millionen €. Das gibt dann eine Gesamtsumme von, wie gesagt, 2,1 Milliarden €.
Wir haben dieses Programm hier im Landtag einstimmig beschlossen, und ich glaube, es ist auch ein gutes Zeichen nach außen, dass der Landtag in einer Krise, in der das Land aufgefordert ist zu handeln, hier einstimmig die notwendigen Beschlüsse gefasst hat.
Ich darf auch der Landesregierung dafür danken, dass bei der Ausführung ein einfaches Verfahren zur Abwicklung gewählt worden ist. Man führt zwar eine Plausibilitätsprüfung bei den Regierungspräsidien durch, aber man wählt kein umständliches Antrags- und Bewilligungsverfahren, wie es in der Vergangenheit bei anderen Programmen – da war es auch richtig und notwendig – der Fall gewesen ist.
In den Gremien auf kommunaler Seite war einiger Zeitaufwand vonnöten und waren einige Besonderheiten zu beachten. Teilweise mussten Gemeinderäte und Ortschaftsräte Sondersitzungen abhalten. Wir haben das aber hier im Landtag, im Finanzausschuss auch gemacht. In einer besonderen, außergewöhnlichen Situation sind auch besondere, außergewöhnliche Maßnahmen notwendig.
Herr Kollege Walter, wir sind nicht in einer Fragestunde. Sie sollten sich die Regularien hier genau anschauen. Ich habe drei Minuten Zeit für die Begründung und die Frage.