Ich weiß, die Auszeichnung „Professor“ ist eine staatliche Verleihung, kein akademischer Titel. Aber sie gibt natürlich Anlass zu Verwechslungen.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, die Unterhaltungen nach außerhalb des Plenarsaals zu verlegen.
Sie verleitet bei einem breiten Publikum zu der Annahme, es handle sich um eine Auszeichnung, die einen besonderen akademischen Hintergrund hat, also wissenschaftliche Leistungen oder kulturelle Leis tungen besonderer Art. Das wird in anderen Bundesländern auch oft geregelt. Da steht ausdrücklich in den Gesetzen drin: „für hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Leis tungen“.
Eine solche materielle Voraussetzung fehlt in Baden-Würt temberg völlig. Wir befürchten nach wie vor, dass der Titel „Professor“ nach Gutdünken vergeben wird oder zumindest aus Gründen, die für uns, für das Parlament nicht transparent sind.
Wegen dieser fehlenden Transparenz und der Unvollständigkeit des Gesetzentwurfs haben wir erhebliche Bedenken. Vielleicht gelingt es Ihnen, mit entsprechender Überzeugungsarbeit im Ausschuss hier noch nachzubessern. Das werden wir dann in der zweiten Lesung sehen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum ersten Teil der in der Gesetzesbegründung formulierten Zielsetzungen des Gesetzes kann auch die Fraktion GRÜNE sagen: Es ist unstrittig, dass es eine gute Praxis ist, Menschen auszuzeichnen und zu ehren, die sich für das Gemeinwesen in besonderer Weise engagieren. Das finden wir richtig. Wer könnte etwas dagegen einwenden, dass man das auf eine gesetzliche Grundlage stellt, die Transparenz schafft?
Ich möchte mich auf den einen Aspekt beschränken, der jetzt kurz bei Ihnen, Herr Professor Reinhart, und jetzt auch länger bei Herrn Kollegen Stickelberger angeklungen ist. In diesem Gesetz wird ein besonderer Weg zur Professur geregelt. Dagegen haben wir erhebliche Bedenken und Einwendungen. Wenn wir schon über neue Wege zur Professur reden, wundere ich mich, warum der Wissenschaftsminister nicht da ist. Auch der Staatssekretär ist nicht da. Vielleicht ist es ihnen ja auch ein bisschen peinlich, über welchen Weg zur Professur wir heute reden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ehrenprofessur ist schlicht und einfach ein uralter Zopf. Den Titel „Professor“ oder „Professorin“ durch den Ministerpräsidenten ehrenhalber zu verleihen passt nicht mehr in unsere Zeit. Wir befürworten den Bologna-Prozess und sagen: Der Weg zur Professur
und die Fragen der Qualifikationsbeurteilung werden entstaatlicht. Es gibt Akkreditierungen. In einer solchen Zeit zu sagen: „Wir schaffen jetzt eine gesetzliche Grundlage, um diese ganz alte Praxis weiterzuführen“, ist schlicht peinlich. Immer mehr Bundesländer verzichten auf dieses alte Recht. Es sind bundesweit gerade noch fünf Bundesländer, die diese Ehrung vornehmen. Es wäre das einzig Konsequente und Mo
Reden Sie einfach einmal mit Leuten aus der Wissenschaftsszene. Die empfinden diese Art, zu einem Titel zu kommen – –
Diese Art der Erlangung des Titels „Professor“ oder „Professorin“ wird von der Wissenschaftsszene als beleidigend empfunden. Ich glaube, bei der Anhörung, die Sie als Regierung gemacht haben, haben Sie Hochschulorganisationen nicht gefragt. Da hätten Sie nämlich andere Antworten erhalten. Deshalb möchte ich Sie auffordern und bitten: Holen Sie das nach, fragen Sie bei der Hochschulrektorenkonferenz nach, was man dort von dieser Art hält, den Professorentitel zu erlangen.
Ich habe gestern in einer Wissenschaftszeitung Folgendes gelesen: Es gibt international Organisationen, die sich um das Thema Titelmissbrauch kümmern, weil es in verschiedenen Ländern Möglichkeiten gibt, Titel zu kaufen, zu erschleichen und relativ einfach zu einem Professorentitel zu kommen. Damit die Universitäten und Hochschulen es mit ihren Beurteilungen einfacher haben, listen diese Organisationen alle Einrichtungen auf, die einen Professorentitel ohne Akkreditierung vergeben.
Ich frage mich, ob da künftig auch „Landesregierung von Baden-Württemberg“ stehen wird, weil man auch über sie zu einem Professorentitel kommen kann, ohne dass es dafür eine wissenschaftliche Grundlage und eine entsprechende Qualifizierung gibt.
Deshalb fordere ich Sie im Namen der Fraktion GRÜNE noch einmal auf: Streichen Sie den entsprechenden Paragrafen. Schaffen Sie für die anderen Auszeichnungen, Ehrungen und Orden eine gute gesetzliche Grundlage, werten Sie diese auf, aber streichen Sie das Thema „Vergabe des Professorentitels“ ersatzlos. Diesen alten Zopf kann man nicht aufhübschen, sondern nur abschneiden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befürworten dieses Gesetz. Es bringt Transparenz, erhält aber nach wie vor die notwendige Flexibilität.
Dass der Staat Menschen, die Besonderes für ihre Mitmen schen leisten, entsprechend würdigt, ist wichtig und wird in aller Regel insbesondere auch von den Nutznießern dieser Leistung geschätzt. Leider muss es auch die Möglichkeit der
Entziehung geben, wenn der Träger der Auszeichnung nicht mehr würdig ist. Das ist mit ein Grund, dass man dies gesetzlich regelt, weil dies, wenn es nicht geregelt ist, schon etwas schwieriger ist.
Dass im Gesetzestext extra darauf hingewiesen werden muss, dass die diesbezüglich bisher leider völlig unversorgte Hälfte der Menschheit „möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden“ soll, ist zwar traurig, aber gerade deshalb hier besonders wichtig – im Gegensatz zum vorherigen Tagesordnungspunkt, bei dem ich es nicht befürwortet habe. Ehrenamtliche sind nämlich weit, weit häufiger weiblich, als dies durch die bisherigen Ehrungen deutlich wird.
Sehr häufig konnten auch mit Orden versehene Männer die Leistung, für die sie geehrt wurden, nur erbringen, weil Frauen ihnen dafür den Rücken freigehalten haben. Dies sollte eigentlich dazu führen – dafür braucht man eine gewisse Flexibilität –, dass diese Tatsache viel häufiger mitberücksichtigt wird und gegebenenfalls auch einmal Doppelehrungen möglich werden.
weil die Frau in der Regel das Büro zu Hause macht, damit er „vorne an der Front“ hervorragend dastehen kann.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Da kann man Ehe- gattensplitting machen! – Zuruf des Abg. Karl Zim- mermann CDU – Unruhe)