Protocol of the Session on May 13, 2009

Aber selbst wenn wir dies bejahen würden, was wir im Moment ausdrücklich nicht tun, müsste man sagen: Dann greift dieser Gesetzentwurf viel zu kurz, denn er löst überhaupt keine Probleme. Die Ergänzungen und Streichungen in § 2, der die Aufgaben der Landesbank beschreibt, belegen dies deutlich.

Dass es Aufgabe der Landesbank sei – ich zitiere –, zur „ausreichenden Versorgung des Mittelstands mit kreditwirtschaftlichen Leistungen“ beizutragen, ist doch selbstverständlich.

(Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Wir schreiben es halt ins Gesetz!)

Ich könnte mir, wenn ich mir das Gesetz weiter anschaue, vorstellen, dass so manche Genossenschaftsbank dies mit der Beschränkung, die Sie dann vornehmen wollen, ganz anders sieht. Denn der Vorteil der Landesbank ist doch genau der, dass die Landesbank den Mittelstand auch ins Ausland begleitet. Sie wollen nun „internationale Geschäftsbank“ streichen. Interessanterweise versichern Sie in der Begründung gleich danach selbst, dass dies selbstverständlich die Begleitung von Kunden auf internationaler Ebene nicht ausschließe. Wie sollen die das denn machen, wenn sie dann diese ausländischen Standorte nicht mehr haben? Das passt vorn und hinten nicht.

Genauso schreibt man mit Sicherheit, wenn man einigermaßen klug ist, eine regionale Beschränkung, selbst wenn man sie wollte, nicht ins Gesetz. Die kann man dann anders festlegen. Aber wenn Sie das ins Gesetz schreiben, dann binden Sie sich selbst die Hände, egal, was andere ringsum tun. Ich glaube nicht, dass andere dies so begrenzen. Dies wäre nämlich wirtschaftlich äußerst unklug.

Zusätzlich wollen die Grünen die Zusammenarbeit mit anderen Landesbanken im Aufgabenkatalog verankern, und zwar „bis hin zu Fusionen“, wie die Begründung sagt. Eine gesetzliche Regelung dieser Art ohne die geringste Vorstellung, wie das jetzt eigentlich ablaufen soll, ohne Absprache mit anderen Landesbanken, ohne Abstimmung mit den Trägern anderer Landesbanken wäre doch ein krasser Irrweg der Gesetzgebung. Ob so etwas überhaupt in ein Gesetz geschrieben werden muss, ist auch hier die Frage. Eine solche Zusammenarbeit ist ja schon heute nicht verboten. Wenn man will, könnte man das auch unter dem bisherigen Gesetz durchaus machen.

Oder soll diese Formulierung, Herr Schlachter, nur eine Verklausulierung für das Ziel der Konzentration auf eine einzige Landesbank sein? Die können allerdings wir Baden-Württemberger nicht wollen, denn der Standort wäre mit Sicherheit nicht im Südwesten.

(Abg. Eugen Schlachter und Abg. Winfried Kretsch- mann GRÜNE: Wieso nicht?)

Dann der zweite Bereich: die Entsendung externer Mitglieder in den Verwaltungsrat. Das Motiv, die Sachkunde, die Kompetenz und den Willen zur Wahrnehmung der Aufsichtstätigkeit zu stärken, teile ich ja durchaus. Aber ob so etwas durch die Vorschrift, sechs externe Mitglieder berufen zu müssen, erreicht wird, ist erheblich zu bezweifeln. Die Behauptung, von den Trägern entsandte Mitglieder kümmerten sich vor

allem um den Aspekt der Gewinnerzielung, Externe hingegen bemühten sich um Nachhaltigkeit und Gemeinwohlorientierung, ist grober Unfug. Natürlich kann man darüber reden, Externe zwingend vorzusehen. Genauso ist denkbar, den Anteil derer, die herausgehobenen Sachverstand mitbringen müssen, zu erhöhen. Aber das, was Sie da in den Entwurf hineingeschrieben haben, passt einfach nicht. In diesem Gewand daherzukommen und das Gute, von außen kommend, gegen den schnöden Mammon ins Feld zu führen ist Blödsinn aus Dellmensingen.

In den gleichen Bereich gehört in diesem Fall leider auch die Vorschrift einer geschlechterparitätischen Besetzung. Erstens wissen wir alle, dass man damit ein bestimmtes Problem bekäme, weil man dann auch ein paar Alibifrauen benennen müsste,

(Abg. Christine Rudolf SPD: Ha, ha, ha!)

wenn man es 50 : 50 machen wollte. Bei der heutigen Situation kämen Sie dann entweder immer wieder auf genau die gleichen Personen, oder einige der benannten Personen hätten nicht die erforderliche Sachkunde. Das muss sich langsam entwickeln.

Sie wissen, ich bin eine vehemente Streiterin für mehr Frauen in den Gremien. Dieses Anliegen ist mir sehr wichtig. Aber die gesetzliche Vorschrift, die Sie vorschlagen, ist wirklich untauglich.

(Zuruf: Sehr gut! – Abg. Christine Rudolf SPD: A wa!)

Der Kollege Dr. Schmid hat richtig gesagt: Das passt hier nicht hinein.

Sie, Herr Schlachter, haben von einer „Paketlösung“ gesprochen. Wenn es denn wenigstens ein Päckle wäre! Aber noch nicht einmal das ist es. Das Ganze erinnert mich an ein Spiel, das man früher bei Kindergeburtstagen gespielt hat. Da hat man eine relativ banale Tafel Schokolade in verschiedene Kartons verpackt und sie dann, auch noch gehandicapt durch Schal, Handschuhe und Ähnliches, auspacken lassen. So etwa ist das, was Sie uns hier vorgelegt haben. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, Herr Kollege Schlachter: Vom Vorstandssprecher der Raiffeisenbank Erbach-Dellmensingen hätte ich mir fundiertere und professionellere Vorschläge erwartet.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: So ist es!)

Ich bin enttäuscht!

(Beifall bei der FDP/DVP)

Herr Abg. Schlachter, Sie baten um das Wort?

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Nein, erst der Minis ter!)

Dann erteile ich zunächst Herrn Minister Stächele das Wort.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Einmal das Niveau he- ben! – Heiterkeit)

Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Ich will nicht wiederholen, was die einzelnen Rednerinnen und Redner gerade zum Gesetzentwurf gesagt haben.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Das ist nett!)

Das kann ich in weiten Teilen nur unterstreichen.

Ich bin etwas erschrocken über die Aussagen zur Frauenquote, Herr Schmid.

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Wieso?)

Das geht schon im Verwaltungsrat los: Ich schätze Sie beide; zwei Männer im Verwaltungsrat.

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Ich würde mich beugen! Für die gute Sache würde ich mich beugen!)

So viel Selbstlosigkeit!

(Beifall des Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP)

Aber Sie haben ja gesagt: Erst nach der gewonnenen Bundestagswahl. Das war also ein Versprechen für die Enkelinnen.

(Heiterkeit – Zuruf des Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP)

Zum Gesetzentwurf selbst: Wie gesagt, ich bin dankbar, dass unisono gesagt wurde, keiner solle um Gottes willen den Eindruck erwecken, als wolle er aus der Landesbank eine ganz große regionale Sparkasse machen. Vielmehr sind wir die Internationalität und die Flexibilität dieser Landesbank unserer international aufgestellten mittelständischen Wirtschaft schuldig. Insofern ist jede Einschränkung gar nicht erst zu debattieren.

(Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Darum geht es nicht! Das wissen Sie ganz genau, Herr Minister! Sie wissen ganz genau, dass das klar geregelt ist!)

Im Gesetzentwurf haben Sie diese Einschränkungen. Sie wollen die wirtschaftliche Betätigung der Landesbank auf bestimmte Bundesländer begrenzen und das Geschäftsmodell fixieren.

Ich denke, wir haben Lehren aus der Finanzmarktkrise gezogen.

(Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Nein!)

Die praktische Tat, nämlich die Rückführung des Kreditersatzgeschäfts, hat ja gezeigt, dass man hierzu bereit war.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Schon seit 2003!)

Schon seit 2003; das ist richtig. – Hier also zu wenig.

Ich wollte aber noch auf etwas anderes eingehen. In der Tat gibt es ja auch etwas, was uns verbindet. Sie haben zuvor richtigerweise angesprochen, welche Bedenken gegen das Finanzmarktaufsichtsgesetz bestehen. Wir haben uns in der großen Mehrheit der Länderfinanzminister dagegen gestellt, und zwar nicht, weil wir nicht der Auffassung wären, dass da und dort Regeln aufgestellt werden müssten, sondern weil wir in der übergroßen Mehrheit der Auffassung sind, dass wir einfach

schauen sollten, dass die europäische Maßnahme Wirklichkeit wird. Dort soll auch einiges anlanden, bevor man im Wege eines nationalen Alleingangs wieder Gefahr läuft, dass es zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt.

In einem allerdings stimme ich Ihnen zu – ich weiß nicht, ob Sie es so gemeint haben; es geht da um die Fachkenntnisse von Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern –: Wir fanden es in der Finanzministerkonferenz schon ein bisschen makaber, dass man jetzt ausgerechnet denen, die im Bereich der Sparkassen und Volksbanken als Aufsichts- oder Verwaltungsräte wirklich eine solide und erfolgreiche Arbeit betrieben haben, Fortbildungskurse verschreiben will, während all die Banker,

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Für die gelten diese Regeln nicht!)

die dreimal im Jahr über die Bankenaufsicht zu irgendwelchen Fünf-Sterne-Tagungen gegangen sind und dort Fortbildung betrieben haben, so etwas nicht machen sollen.

Das Zweite – Sie haben es angesprochen, wenn auch nicht als Teil des Gesetzes –: Die interessante Anmerkung, die ich generell zur Thematik erhalten habe, nämlich konkret zur „Bridge Bank“, der Brückenbank, ähnelt ja, wenn ich es richtig verstanden habe, sehr dem, was gerade im Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Ich habe es bereits heute Morgen gesagt: Wir haben da einige elementare Bedenken im Hinblick auf das, was notwendig wäre – vom KWG her, von der bilanzrechtlichen Seite oder dem Aspekt der EU-Beihilfe her. So interessant ist das als Rezept für unsere Landesbanken mit Sicherheit auch nicht. Ich verweise hierzu auf die Aussage von heute Morgen.

Drittens: Auktionsbörse. Haben Sie es noch einmal angesprochen?

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Nein! – Abg. Eugen Schlachter GRÜNE: Wir reden über das Landesbank- gesetz!)