Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dieser Rede des Herrn Staatssekretärs kann man nur sagen: Gut gebrüllt, Löwe!
Dieses Gesetz hat er ausgezeichnet begründet. Es geht um die Siebenjahresfrist für ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude im Außenbereich. Wir brauchen diese Siebenjahresfrist nicht. Wir wollen, dass die erhaltenswerte Baustruktur im ländlichen Raum im Außenbereich in anderer Art und Weise fachgerecht genutzt werden kann.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Bravo! Das ist Koalitionstreue!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir können uns gut vorstellen, dass man das Gesetz in dieser Vorschrift ändert. Wir haben sogar eine gewisse Sympathie für diese Änderung.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass eine Reihe von Verbänden und Sachverständigen anderer Meinung sind. Deswegen bemängeln wir an der Vorlage, dass darin nicht deutlich wird, welche Erfahrungen vor allem die Gemeinden in den letzten zehn Jahren mit dieser Regelung einer befristeten Aufhebung gemacht haben. Das gehört dazu. Aus der Vorlage geht nicht einmal hervor, ob der Gemeindetag überhaupt angehört wurde. Das ist ein Defizit, ein Manko dieser Vorlage.
Wir gehen aber davon aus, dass diese Dinge bis zu den Ausschussberatungen nachgeholt werden können, sodass wir uns dann endgültig entscheiden können, wie wir uns zu diesem Gesetzentwurf verhalten. Grundsätzlich halten wir das für einen gangbaren Weg.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann nahtlos da weitermachen, wo mein Vorredner aufgehört hat.
Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt bekommen mit einer Begründung, die keine richtige Begründung ist. Zusammengefasst lautet die Argumentation: „Wir haben bisher die Siebenjahresfrist zeitlich befristet ausgesetzt; jetzt geht es dauerhaft, also machen wir es.“ Inwieweit dies tatsächlich eine Stärkung des ländlichen Raums zur Folge hat, inwieweit damit tatsächlich positive Effekte für die Landwirtschaft erzielt werden, können wir der Vorlage nicht entnehmen.
liegen die landwirtschaftlichen Betriebe am Herzen. Wir sehen den fortschreitenden Strukturwandel mit großer Sorge. Wir fordern immer wieder – wir machen dazu ja auch Vorschläge –, dass die Landesregierung gerade die kleinbäuerlichen Betriebe besser unterstützen soll.
Uns ist es nicht egal, wie viele Betriebe die Fläche bewirtschaften. Wir wollen eine vielfältige, von kleinbäuerlichen Betrieben bewirtschaftete Landschaft erhalten.
Insofern kann man uns mit guten Argumenten auch für dieses Gesetzesvorhaben gewinnen, auch wenn es – das möchte ich
Die Argumente, die uns für das Gesetzesvorhaben gewinnen könnten, müssten zeigen, dass es tatsächlich dadurch positive Effekte für den ländlichen Raum und die Landwirtschaft gibt und dass gleichzeitig keine verstärkten Eingriffe in Natur und Landschaft die Folge sind. Was in der Vorlage drinsteht und was wir bisher gehört haben, kann uns nicht überzeugen. Inhaltliche Argumente für die Aufhebung der Siebenjahresfrist fehlen. Der Verweis darauf, dass die Regelung dazu dienen soll, zusätzliche Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden, ist durch nichts belegt und geht ins Leere. Wie erklären Sie uns sonst, dass gerade die Naturschutzverbände erhebliche Bedenken angemeldet haben?
Der Landesnaturschutzverband hat einen Erfahrungsbericht angefordert. Diese Forderung ist berechtigt. Wenn man zeitlich befristete Regelungen angewandt hat und nun dauerhaft fortschreiben will, dann ist es doch eine Selbstverständlichkeit, eine Evaluierung vorzunehmen. Das ist doch der Charme zeitlich befristeter Gesetze.
Der Landesnaturschutzverband hat diesen Erfahrungsbericht im Februar angemahnt. Was schreibt die Landesregierung im April?
Damit bleibt im Dunkeln, worüber wir heute eigentlich reden. Wie viele Anträge werden denn pro Jahr auf der Grundlage dieser spezifischen Regelung gestellt? Sind es Einzelfälle, sind es Hunderte? Um wie viele Betriebe und wie viele Gebäude geht es?
In welche Richtung geht in der Regel die Umnutzung? Geht sie hin zum Wohnen oder zu Gewerbe? Gab es im Einzelfall Probleme entsprechend der von den Naturschutzverbänden benannten Befürchtungen?
Zu berücksichtigen ist auch, dass das Baugesetzbuch jenseits der Siebenjahresfrist weitere Umnutzungsmöglichkeiten und auch weitere Einschränkungen vorsieht. Z. B. gilt die Siebenjahresfrist ohnehin nicht bei Eigenbedarf, und sie gilt auch nicht, wenn es um erhaltenswerte, die Landschaft prägende Gebäude geht.
Keine der formulierten Fragen lässt sich anhand der Vorlage beantworten. Wenn wir uns als Landtag ernst nehmen, müssen wir aber dazu Aussagen einfordern. Die müssen vorliegen, bevor wir uns hier in der zweiten Lesung damit befassen.
So weit für heute. Eine abschließende Entscheidung ist auf dieser Grundlage einfach noch nicht möglich.
(Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Claus Schmie- del und Dr. Rainer Prewo SPD – Abg. Claus Schmie- del SPD: Vielleicht kann Herr Drautz schon heute antworten!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich umgekehrt, als die Opposition das gerade geschildert hat: Es wird nicht deutlich, welche Argumente eigentlich gegen dieses Gesetz sprechen.
Der Landesnaturschutzverband und die anderen Naturschutzverbände befürchten, dass es zu einer Ausweitung des Flächenverbrauchs kommt. Aber diese Befürchtung ist durch nichts belegt.
Eine Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden bedeutet ja in keiner Weise, dass sich automatisch darum herum etwa Gewerbegebiete bilden. Es gibt rechtliche Möglichkeiten auf allen politischen Ebenen, das zu verhindern, wenn man es nicht will. Umgekehrt liegen die Gründe für dieses Gesetz auf der Hand. Es ist klar, dass der Strukturwandel im ländlichen Raum dadurch unterstützt wird, dass man die Umwandlung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude zu anderen Nutzungen erleichtert, dass man gerade diese Siebenjahresfrist abbaut. Insofern ist es ein Gesetz, das den Strukturwandel im ländlichen Raum zu bewältigen hilft und das eine Stärkung des ländlichen Raums darstellt. Es ist mit Sicherheit kein Gesetz, das Nachteile beim Flächenverbrauch mit sich bringt.