Das zweite Ziel ist eine Eigenkapitalentlastung und damit die Erhaltung der Möglichkeit der Kreditvergabe an den Mittelstand, die Vermeidung von Reratingeffekten – die zum Teil schon eingetreten sind – und die Vermeidung von weiterem Kapitalbedarf. Allerdings würden wir, wenn wir keine „Immunisierung“ betreiben – insofern haben die beiden Träger Stadt und Giroverband das schon richtig gefordert –, Gefahr laufen, dass das hineingegebene Kapital dann wieder abfließt und wir letztendlich große Nachteile hinnehmen müssen.
Die Frage war dann: In welcher Größenordnung muss man eine solche Abschirmung vornehmen? Ich muss Ihnen sagen: Es gab ja zunächst einmal die Zahl von 16 Milliarden €; manche waren schon bei 20 Milliarden € und mehr. Das war jetzt wirklich eine Frage an die Prüfung durch die Sachverständigen. Wir haben Gott sei Dank mehrere Prüfungsgesellschaften einbezogen. Wie viel muss denn jetzt abgedeckt werden?
Das Ergebnis ist für uns erfreulich. Ich habe gerade eben in der Trägerversammlung noch einmal gesagt: Ich hoffe sehr, dass das abschließend belastbar ist. Wir sind bei unserer Entscheidung auf die Sachverständigen angewiesen. Es geht um 12,7 Milliarden €, davon 6,7 Milliarden € Verbriefungen. Die se 6,7 Milliarden € sind für ein abgegrenztes, klar definiertes Portfolio. 6 Milliarden € sind eine Sicherheit für den zweiten Teilbetrag, nämlich für ein Darlehen an die Sealink Funding, das damals bei der Übernahme der Sachsen LB auf die LBBW überging. Das sind zwei paar Stiefel. Das wäre durchaus von Bedeutung im Hinblick auf die Frage, was Bundeslösungsmöglichkeiten sein könnten.
Die Abschirmung soll – so unser Entwurf – auf fünf Jahre begrenzt sein. Damit will ich nicht sagen, dass in vier Jahren und 300 Tagen alle Probleme gelöst sein werden. Aber wir haben ja generell bei der Kapitalzufuhr und jetzt auch beim Schirm
gesagt: Es ist eine temporäre Angelegenheit, und wir gehen von Rückführung aus. Wir wollen dieses Modell – –
Herr Minister, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass nach den festgelegten Regeln die einleitende Erklärung durch die Regierung nur fünf Minuten dauern soll. Diese sind jetzt um.
Ich werde mich daran halten, aber mit der Maßgabe, dass Sie für unterlassene wichtige Informationen haften.
Wichtig ist jetzt die Frage, wie wir es machen, ob mittelbar oder unmittelbar. Wir haben uns im Entwurf dafür entschieden, dass wir das mittelbar machen, also im Wege einer Zweckgesellschaft. Das hat möglicherweise steuerliche Vorteile. Es hat möglicherweise den Vorteil, dass wir wirklich in eine Bundeslösung überswitchen können. Es hat auch den Vorteil, dass wir Einnahmen aus der Garantiegebühr oder aus den Zinsgewinnen in einen Puffer geben können. Wir denken, dass es so besser ist. Wenn wir diesen Weg gehen, erübrigt sich auch eine Verpflichtungsermächtigung im Landeshaushalt. Das hat sicherlich auch gute Gründe. Aber das ist der Punkt, der noch angesprochen werden musste.
Mir geht es nur darum, dass wir jetzt wissen: Wir müssen das Ganze in ein Haushaltsgesetz kleiden. Ein zweiter Nachtrag ist notwendig. Das ist im Grunde Haushaltsgesetzgebung, nämlich ganz konkret die Garantie, die wir für die Anleihe übernehmen, die diese KG herausgibt. Das Land garantiert die Anleihe, die herausgegeben wird. Das Geld insgesamt kommt dann in ein Bardepot bei der LBBW. Das ist in etwa die Konstruktion. Wir brauchen dann eine treuhänderische Verwaltung, und dann läuft das.
Herr Minister, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Sonst verlieren wir zu viel Zeit durch den Wechsel vom Rednerpult zur Regierungsbank und zurück.
Ich möchte noch einmal sagen: Bei der Regierungsbefragung hat der Fragesteller eine Redezeit von bis zu drei Minuten. Dann erhält die Regierung für die Antwort auf die Frage bis zu fünf Minuten Redezeit. Ich muss ziemlich streng auf die Einhaltung achten, weil sonst nicht alle Kolleginnen und Kollegen, die dies wünschen, zu Wort kommen.
Herr Minister Stächele, ich habe eine erste präzise Frage und bitte auch um eine kurze und präzise Antwort.
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das kommt im- mer auf die Frage an! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das wird schwierig!)
Am Ende der Laufzeit der Garantien sollen mögliche Überschüsse der Zweckgesellschaft an die Träger ausgeschüttet werden. Ist dies richtig? Und warum werden Überschüsse der Zweckgesellschaft nicht an die Bank, sondern an die Träger ausgeschüttet? Kann die Landesregierung ausschließen, dass diese Ausschüttung an die Träger steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten ist?
(Zuruf von der SPD: Gute Frage! – Abg. Helmut Wal- ter Rüeck CDU: Das sollte man als Banker aber wis- sen!)
Das ist eine sehr gute Frage, und ich will in gewohnter Weise auch eine kurze Antwort geben, Herr Kollege Schlachter.
Das System ist dies, dass wir sagen: Zunächst einmal ist es richtig, dass wir das, was hereinkommt, auf der Strecke als Risikovorsorge für etwaige Ausfälle nutzen. Das ist klar.
Das Zweite – dies ist in der Trägervereinbarung auch wichtig – ist, dass wir sagen: Ob auf der Strecke oder im Weiteren, wann immer es Ausfälle gibt, müssen die Lasten unter den Trägern verteilt werden. Insofern sollten wir tatsächlich zunächst einmal vorrangig an die Träger denken, die dafür haften, die dafür geradestehen.
Das andere ist die steuerrechtliche Frage. Da gebe ich zu, dass abschließende Prüfungen im Gang sind. Sie wissen ja: Bei den Steuern besteht immer das Problem, dass wir vom Finanzministerium nicht abschließend etwas sagen können, sondern der verlässliche Bescheid letztlich von der Steuerverwaltung kommen muss.
In jedem Fall wird es ungeachtet der Steuerfrage so sein, dass wir uns einen Gewinn aus der Garantiegebühr, die ja erhoben wird – die Höhe muss noch mit der EU ausgehandelt werden –, und dem Zinsgewinn, auf den wir hoffen, weil wir günstiger Geld holen als andere, verschaffen können. Das sind die beiden Einsparmöglichkeiten.
Was Ihre Frage betrifft, so sage ich einfach einmal: Dem, der die Haftung trägt, werden zunächst einmal Wertsteigerungen zuerkannt. Da aber die Träger und die Bank in einem Boot sind, bin ich überzeugt, dass man, wann immer es zu einem Ende kommt, einen gerechten Ausgleich findet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die weltweite Wirtschaftskrise, Herr Finanzminister, wird sicherlich auch an Baden-Würt temberg nicht spurlos vorübergehen können. Wir haben in Deutschland beim Bruttoinlandsprodukt mit einem Rückgang von 6 % zu rechnen; für Baden-Württemberg wird dieser Rückgang im Hinblick auf die stark gebeutelte Automobilindustrie und den Maschinenbau sicherlich noch höher ausfallen. Unsere Sorge gilt daher den Firmen und den Arbeitsplätzen.
Wir sehen es als überragendes Ziel der Politik an, dass BadenWürttemberg rascher als die anderen Bundesländer wieder auf den Wachstumspfad zurückkehren kann. Unser Ziel muss sein – das wird deutlich, wenn man die Schlagzeile der gestrigen Ausgabe einer großen überregionalen Zeitung liest –, dass Stuttgart nicht die Kurzarbeiterstadt Deutschlands ist, sondern die Stadt der Arbeitsplätze bleibt und nicht zur Stadt der Arbeitslosen wird.
Hierzu hat die Bundesregierung ja das Zukunftsinvestitionsprogramm beschlossen. Wir haben es durch das Infrastrukturprogramm des Landes ergänzt. Das hat sicher eine wertvolle Hilfestellung für die Wirtschaft, für die Firmen und für die weitere Entwicklung in Baden-Württemberg gegeben.
Trotzdem ist es jedoch unerlässlich, dass wir in Deutschland und insbesondere auch in Baden-Württemberg einen funktionierenden Bankenmarkt haben. Die LBBW hat die Aufgabe, ein starker Partner des Mittelstands zu sein und auch in Krisenzeiten Geld für die Firmen, für die Betriebe zur Verfügung zu stellen, damit Kredite aufgenommen werden können, damit die Güterwirtschaft funktionieren kann. Es ist erfreulich, dass die LBBW im ersten Quartal dieses Jahres ein ausgesprochen erfreuliches Geschäftsergebnis vorlegen konnte.
Erstens: Wie beurteilen Sie die Überlegungen des Bundes zur Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes?
Zweitens: Welche eigenen Überlegungen zur Risikoabschirmung bei der LBBW hat die Landesregierung bislang angestellt?
Drittens: Soll sichergestellt werden – und wenn ja, wie –, dass eine Möglichkeit geschaffen wird, gegebenenfalls den Risikoschirm des Bundes für die LBBW – sofern die Konditionen stimmen; das ist natürlich Voraussetzung – nachträglich umzusetzen?
Wir sind in der Tat im Moment dabei, auszuwerten, was heute als Entwurf im Bundeskabinett beschlossen wurde. Der jetzige Stand – bis zum gestrigen Tag liefen die entsprechenden Bund-Länder-Beratungen auf Arbeitsebene – ist der: Grundsätzlich begrüßen wir, was da geschieht. Aber was die Richtung betrifft, die die Privatbanken nehmen sollen, gibt es offenkundig noch viele Fragen. Fraglich ist, ob tatsächlich eine Entlastung erfolgt.
Wenn Sie sich an das erinnern, was wir unter den Schirm stellen wollen, dann sehen Sie, dass wir das Sealink-Darlehen nicht darunter stellen können, weil sich der Entwurf in der Tat auf die „toxischen“ Papiere beschränkt. Dadurch wären uns hier zunächst einmal ein Stück weit nur Steine statt Brot gegeben. Dazu kommen Fragen wie die, was Ausgleichspflichten sind, was Nachhaftungspflichten oder die Pflicht zur Zahlung der Garantiegebühr sind. All das sind Dinge, die man noch kritisch prüfen muss. Übrigens höre ich auch von den die Regierung tragenden Fraktionen in Berlin, dass man sich noch gründlichere Prüfungen vorbehält. Insofern ist das, was dem jetzigen Stand entspricht, noch nicht die Lösung.
Sie wissen ja, dass parallel an das sogenannte Aida-Modell – Anstalt in der Anstalt – gedacht wurde, das sich die Landesbanken eventuell hätten vorstellen können. Hier muss man sich einfach überzeugen lassen. Von unserer Seite kam hierzu die kritische Anfrage mit dem Hinweis, dass dies in dem noch verbleibenden Zeitraum bis zum Sommer parlamentarisch nicht mehr machbar wäre. Das muss man einfach akzeptieren. Da gibt es zu viele bilanzrechtliche Fragen; es gibt KWG-Fragen etc. Hinzu kommt ein Änderungsbedarf in einer ganzen Reihe von eingreifenden Gesetzen. Also ist die Überlegung, in welcher Form man dies tatsächlich verabschiedet.
Derzeit ist die Überlegung – das muss jedoch im Konsens zwischen dem Bund und den Ländern erfolgen; man kann nicht alles, was von Berlin verordnet wird, akzeptieren –, dass man im Bundesrat und im Bundestag zu einer Entschließung kommt, die die Diskontinuität des Bundestags gewissermaßen programmatisch oder mit einem Vorsatz überspringt. Wie viel das nach der nächsten Bundestagswahl wert ist, das sei dahingestellt. Das ist aktuell nicht das, was wir uns vorstellen. Denn wir brauchen jetzt eine handlungsfähige, flexible Landesbank. Wir brauchen die Kapitalzufuhr; wir müssen sie gleichzeitig abschirmen. Wir wissen, dass unsere Partner auch darauf Wert legen. Deswegen denken wir, dass wir jetzt zu dieser Zweckgesellschaft übergehen.
Wir müssen jedoch bei jeder Gelegenheit darauf hinweisen – das ist auch im Interesse anderer Länder –, dass der Übergang auf die Bundesbeschirmung nach wie vor möglich ist. Auch wenn wir noch heute einen Nachtragshaushalt in den Landtag einbringen, ihn mit dem Antrag auf eine verkürzte parlamentarische Abwicklung verknüpfen und dies dem Vorsitzenden des Finanzausschusses über den Landtagspräsidenten zukommen lassen, wird es trotz alledem Juni. In den nächsten Wochen wird sich sicherlich noch manches am Bundeshorizont aufhellen. Wir müssen jetzt aber allen Beteiligten klarmachen, dass wir jetzt wild entschlossen sind, diesen „Immunisierungsweg“ zu gehen.