Protocol of the Session on April 23, 2009

Das wäre zu kurz gedacht, und das ist reiner Populismus. Für mich geht es um eine sinnvolle und notwendige Ergänzung unserer Gesamtstrategie. Das Ziel eines solchen Verbots muss sein, die Zahl der Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen werden, im öffentlichen Raum während der Nachtzeit zu reduzieren und auch Gesundheitsgefahren zu begegnen, die infolge übermäßigen Alkoholkonsums auch in der Nachtzeit vor allem jungen Menschen drohen. Gerade wegen des Ziels und der Tragweite einer solchen Regelung – ich sage es noch einmal – und aufgrund der Erfahrungen mit dem Landesnichtraucherschutzgesetz, das uns hier wesentliche Hinweise gegeben hat, war ein Schnellschuss nicht angebracht.

Weil es sich um verfassungsrechtlich schwierige Fragen handelt, sind Justiz- und Innenministerium von Beginn an mit der gebotenen Sorgfalt an dieses Thema herangegangen und haben die verfassungsrechtlichen Fragen wirklich bis auf Punkt und Komma geprüft.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Zwei Jahre!)

Es gilt ein Weiteres zu berücksichtigen – da habe ich absolutes Verständnis auch für die Kollegen der FDP/DVP –: Wir dürfen bei aller honoriger Zielsetzung nicht einen bürokratischen Aufwand betreiben, der in keinem Verhältnis mehr zu dem steht, was wir eigentlich bezwecken. Das kommt noch hinzu.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP)

Wir müssen ein Gesetz verabschieden, das dann auch ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand und Mehrwert sicherstellt. Deswegen sage ich mit einem ausdrücklich kollegialen Unterton in Richtung unserer Freundinnen und Freunde von der FDP/DVP: Man ist immer gut beraten, nur dann auf Verbote zu setzen, wenn andere Mittel nicht mehr greifen.

(Beifall der Abg. Thomas Blenke CDU und Dr. Hans- Peter Wetzel FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Peter Wet- zel FDP/DVP: So ist es! Prima!)

Deswegen nenne ich Ihnen die Eckdaten: Wir machen eine generelle Ausnahme vom Alkoholverkaufsverbot für bestimmte Verkaufsstellen. Darunter fallen beispielsweise Hofläden, landwirtschaftliche Genossenschaften und Betriebe sowie auch Verkehrsflughäfen. Daneben gibt es Einzelfälle, bei denen Ausnahmen zulässig sein müssen, beispielsweise bei örtlichen Festen. Dabei wird man aber immer im Blick behalten müssen, dass der mit dem Gesetz verfolgte Zweck gewahrt bleibt, auch wenn man Ausnahmen macht. Solche Ausnahmen müssen zeitlich und örtlich beschränkt sein.

Damit das alles etwas griffiger wird, soll Näheres in einer Verwaltungsvorschrift der Landesregierung geregelt werden.

Über die Ausnahmen im Einzelfall soll auf Antrag das jeweils zuständige Regierungspräsidium entscheiden. Das Regierungspräsidium entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Man hätte auch daran denken können, diese Aufgabe den Gemeinden zu übertragen, aber für die Regierungspräsidien als zuständige Behörde spricht eben, dass wir damit eine etwas einheitlichere Praxis im Land erwarten dürfen.

(Glocke der Präsidentin)

Mit diesen Punkten werden wir den Gesetzentwurf dem Kabinett noch im Juni vorlegen.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Rust?

Gern.

Bitte schön.

Herr Minister, ist nicht die Tatsache, dass Tankstellen am Wochenende verkaufen dürfen, die Ausnahme, die Sie dann wieder rückgängig machen? Denn eigentlich gilt das Sonntagsverkaufsverbot, aber die Tankstellen dürfen trotzdem sonntags verkaufen. Das ist die erste Frage.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Müssen die jetzt ganz zumachen?)

Die zweite Frage: Halten Sie es denn für sinnvoll, dass an Tankstellen, wo eigentlich nur Reisebedarf verkauft werden soll, hochprozentiger Alkohol verkauft wird?

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Das hat mit „sinnvoll“ oder „weniger sinnvoll“ nichts zu tun! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Das ist für manche, die reisen, Reisebedarf! – Heiterkeit – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Herr Kollege, ich persönlich bin schon der Meinung, dass an Tankstellen vornehmlich Benzin und sonstiger Reiseproviant verkauft werden sollte. Aber wissen Sie: Wir leben natürlich in einer liberalen, offenen Gesellschaft,

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Das wollen viele nicht wahrhaben!)

in der die Verfügbarkeit von vielen Verbrauchsgütern rund um die Uhr von vielen in unserer Gesellschaft erwartet wird. Dem können wir uns nicht ganz entziehen. Aber darüber will ich jetzt nicht richten.

Ich will sagen: Nach der Neuregelung wird zwischen 22 Uhr und fünf Uhr an Tankstellen und sonstigen Verkaufsstellen kein Alkohol mehr angeboten werden. Die Einschränkung dieser Verfügbarkeit bewirkt dann auch, dass weniger gesoffen wird.

(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD – Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Hoffen wir es!)

So einfach sind für mich die Dinge – ohne dass das Problem damit schon im Kern gelöst wäre.

Ich will auf weitere Ausführungen – weil das schon richtig angesprochen wurde – zum Thema Jugendschutz usw. verzich

ten. Da kennen Sie unsere Meinung. Die Polizei und die Kommunen haben dazu miteinander schon viel in Richtung Jugendschutzbestimmungen erarbeitet.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Bei vielen Polizeidirektionen gibt es Jugendschutzkonzepte und mustergültige Vereinbarungen zwischen Polizei, Kommunen und Festveranstaltern zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Das ist aus meiner Sicht der richtige Weg.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Vergessen Sie die Tankstellen nicht!)

Aber unser aller Ziel, meine Damen und Herren – das will ich zum Abschluss noch sagen –, müsste es eigentlich sein, hin zu einer anderen Festkultur zu kommen, bei der nicht die Sauferei, der übermäßige Alkoholkonsum, und das Profitdenken der Veranstalter im Vordergrund stehen, sondern das friedliche und fröhliche Miteinander und die Geselligkeit.

(Beifall der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE – Zuruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE)

Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir verinnerlichen, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen keine Kavaliersdelikte sind.

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: So ist es!)

Ich fasse zusammen: Wir werden im Juni den Gesetzentwurf vorlegen. Der ist abgestimmt. Wir sind uns in allen Punkten einig.

(Abg. Christine Rudolf SPD: Juni oder Juli?)

Im Juni 2009, Frau Kollegin Rudolf.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Gerade meine ich, Sie hät- ten „Juli“ gesagt!)

Pardon, im Juni 2009. – Dann werden wir zügig in die Anhörung gehen.

Wir sind bis an die Grenzen dessen gegangen, was verfassungsrechtlich möglich ist. Das werden wir dann auch umsetzen. Aber jenseits dieser Grenzen gibt es für uns alle noch Aufgaben genug.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Da es sich bei beiden Anträgen um reine Berichtsanträge handelt, sind sie durch die Aussprache für erledigt zu erklären. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des

Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Musikalische Bildung in der Grundschule: „Jedes Kind lernt ein Instrument“ – Drucksache 14/2255

b) Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme

des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Mehr Musik in Kindergarten und Grundschule – Drucksache 14/2711

Zu dem Antrag Drucksache 14/2255 rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/4380, mit auf.

Das Wort erteile ich Frau Abg. Rastätter für die Fraktion GRÜNE.