Ganz zum Schluss, meine Damen und Herren: Wenn wir zu dem interfraktionellen Berichtsantrag – bislang ausgeklammert die FDP/DVP – jetzt auch noch einen Sachantrag – und dann mit der FDP/DVP – zustande brächten,
Wir – CDU, SPD und Grüne – sollten auch ein Stück stolz sein. Ich glaube, dass es ohne diese Initiative nicht zu diesen Hinweisen für die Plausibilitätsprüfung bei den Bauflächenbedarfsnachweisen gekommen wäre.
Wichtig ist, dass das, was da drinsteht, jetzt auch konkret umgesetzt wird, dass wir diesen Prozess begleiten und dass da wirklich immer im Einzelfall nachgewiesen werden muss, dass der Bedarf vorhanden ist, und dass da auch wirklich ganz konsequent gehandelt wird.
Die Frau Ministerin hat gesagt, dass sich die Landratsämter an diesem Wettbewerb beteiligen, natürlich auf der Grundla
ge dieser Hinweise und dieser Richtlinien. Damit bin ich einverstanden. Mir ist nur etwas unklar, wie das letzten Endes konkret aussehen soll. Aber das ist eine Grundlage, an der wir uns entlanghangeln können, was das Thema Genehmigungspraxis angeht, die auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist.
Ansonsten hätte ich mich jedoch, sehr geehrter Herr Staatssekretär Drautz, gefreut, wenn Sie sich nicht immer hinter bestimmten Paragrafen verschanzt hätten. Herr Kollege Scheuermann hat noch einmal deutlich gesagt, was Artikel 28 des Grundgesetzes angeht, dass das Ganze im Rahmen der Gesetze passiert. Der Vorschlag des Nachhaltigkeitsbeirats zu den Flächenzertifikaten beinhaltet ja nichts anders als letzten Endes eine Begrenzung zusätzlicher Flächenausweisungen.
Jetzt ist es bei uns genauso wie bei Herrn Scheuermann, dass wir nicht Verfechter dieses Vorschlags sind. Aber dieser Vorschlag zeigt ganz klar, dass solche Begrenzungen durchaus mit dem Grundgesetz vereinbar sind, dass wir hier die entsprechenden Möglichkeiten haben.
Durch die Hinweise für die Plausibilitätsprüfung bei den Bauflächenbedarfsnachweisen haben wir wirklich gute Grundlagen, mit denen die Regierungspräsidien bzw. die Landrats ämter die Möglichkeit haben, an bestimmten Stellen, wo eine Flächenausweisung nicht notwendig ist – im Regierungspräsidium Tübingen ist es schon passiert, es wurde auch schon gesagt –, entsprechend einzugreifen.
In diesem Sinn, liebe Kolleginnen und Kollegen, glaube ich, dass wir hier einen Schritt weitergekommen sind.
Den Vorschlag des Kollegen Scheuermann, möglicherweise in der nächsten Zeit einen Beschlussantrag einzubringen, möchte ich ausdrücklich unterstreichen. Ich finde es auch wirklich wichtig, dass man das, was man an Brachflächen hat, die einmal bebaut waren und wieder genutzt werden können, entsprechend kartiert. Das ist auch eine große Unterstützung für die Behörden, die prüfen müssen, ob ein Bedarf vorhanden ist oder nicht.
Daher: Lassen Sie uns einfach gemeinsam diese Schritte gehen. Diese Diskussion ist nach alldem – auch wenn es sich eineinhalb Jahre hingezogen hat – ein guter Zwischenabschluss auf dem Weg, hier in Baden-Württemberg etwas zu erreichen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Problem an dem, was uns von der Landesregierung an Programmen, Projekten und sonstigen Maßnahmen aufgezählt wurde, ist, dass der Beleg nicht erbracht ist, dass diese wirksam sind. Im Gegenteil: Für all die Projekte und Programme, die schon länger laufen, hat die Realität den Beweis erbracht, dass sie eben nicht wirksam sind.
In diesem Diagramm vom Statistischen Landesamt ist dieser Strich nach unten das Ziel der Landesregierung. Rot aufgezeigt ist die tatsächliche Entwicklung, die in die andere Richtung geht. Das ist unser Problem. Deswegen brauchen wir wirksame Instrumente. Ich halte an der These fest, dass wir den ökonomischen Anreizen, die für neue Flächenausweisungen bestehen, nur mit ökonomisch wirksamen Instrumenten beikommen können.
Das Thema Straßen wurde noch einmal angesprochen. Bei den Straßen haben wir das Problem, dass im Moment der Trend noch nach oben geht.
Das ist eine sehr aufschlussreiche Veröffentlichung zu Umweltindikatoren von der LUBW und dem Statistischen Landesamt. Ich zitiere daraus folgenden Satz:
Bei Verkehrsflächen ist mir wichtig, noch einmal zu betonen: Es geht nicht nur um das Asphaltband, das ein Problem darstellt, sondern die Emissionen – die Lärmemissionen und die sonstigen Emissionen – und die Zerschneidungen wirken weit in die Fläche hinein.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Was ist mit den Was- serstraßen? – Gegenruf der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Mensch, Herr Kluck!)
Dritter Punkt, damit bin ich dann am Ende: Ich finde den Vorschlag, noch einmal einen interfraktionellen Beschlussantrag einzubringen, hervorragend. Ich hoffe, dass wir in den nächs ten Monaten zusammenkommen. Es ist klar erkennbar, dass es Punkte gibt, in denen wir Konsens haben, dass es bei der Nutzung von Baulücken, mit dem Thema „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und mit der Bündelung der Genehmigungen weitergehen muss.
(Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP: Herr Präsident! – Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP steht an einem Saalmikrofon und meldet sich. – Abg. Claus Schmie- del SPD: Herr Präsident!)
Herr Abgeordneter, Sie müssen sich vom Platz aus melden, denn Sie können nicht davon ausgehen, dass Sie das Rederecht bekommen. Sie möchten eine Frage stellen?