Landesregierung – Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Würt temberg für das Haushaltsjahr 2009 – Drucksache 14/4200
Finanzministeriums – Für die Kapitalaufstockung bei der Landesbank Baden-Württemberg die Bundeshilfen nutzen – Drucksache 14/3772
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von 15 Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hoffnung, dass wir in diesem Jahr eine konjunkturelle Erholung bekommen, ist nach wie vor gering und geht gegen null. Das EU-weite Geschäftsklima konnte sich noch nicht stabilisieren. Die Kreditklemme zieht weitere Kreise, und der Welthandel geht zurück.
Dies ist für Baden-Württemberg nicht ohne Folgen, da unser Land sehr stark exportorientiert ist. Aber es gibt bei uns in Baden-Württemberg keinen Grund für Schwarzmalerei oder Untergangsstimmung. Die Wirtschaft in Baden-Württemberg ist stark, die Unternehmen sind wettbewerbsfähig. Wir haben in guten Jahren unsere Hausaufgaben gemacht. Wir sind besser aufgestellt als viele andere, und wir werden schneller als andere einen neuen Wachstumspfad einschlagen.
Umso wichtiger ist es, dass der Mittelstand starke Partner hat, die ihm helfen, das Tal der Rezession zu überbrücken. Die Landesbank Baden-Württemberg war immer ein starker Partner des Mittelstands und soll auch ein starker Partner des Mittelstands bleiben. Durch die Kapitalerhöhung, die wir heute mit dem Nachtrag und der Änderung des Landesbankgesetzes beschließen, schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Landesbank Baden-Württemberg auch in Zukunft ein verlässlicher Partner des Mittelstands bleiben wird. So verhindern wir eine Kreditklemme, so leisten wir einen Beitrag dazu, dass Arbeitsplätze in unserem Land gesichert werden können.
Nun ist auch die LBBW keine Insel der Glückseligen. Sie ist ebenfalls – wir haben das gestern breit diskutiert – von der Finanzmarktkrise betroffen. Wenn man aber einen Vergleich zu anderen Banken zieht, dann sieht man, dass unsere Landesbank nach wie vor gut dasteht. Krisenrhetorik ist hier nicht angebracht.
Die LBBW ist durch drei Beratungsunternehmen gründlich unter die Lupe genommen worden. Alle bescheinigen der Landesbank ein gutes Geschäftsmodell. Aus unserer Sicht sind die Risken hinreichend geprüft worden, und wir können feststellen, dass die Landesbank stabil ist und gut in der jetzigen Krise aufgestellt ist.
Unser Mittelstand in Baden-Württemberg ist reich an Ideen, aber nicht so reich an Kapitalreserven, wie es vielleicht wünschenswert wäre. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass der Mittelstand solvent bleibt, auch wenn die Geldmärkte weiter stocken sollten. Mit der Kapitalerhöhung, die wir heute beschließen, machen wir unsere Landesbank weiter handlungsfähig. Der Sparkassenverband als Träger hat dieser Kapitalerhöhung am Montag dieser Woche mit großer Mehrheit zugestimmt und wird sie auch finanziell mittragen. Damit wird das bewährte, erfolgreiche Miteinander der Sparkassen mit der LBBW fortgesetzt. Heute Nachmittag wird wohl auch der Stuttgarter Gemeinderat den Weg für die Kapitalerhöhung endgültig freimachen.
Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zum Geschäftsmodell der LBBW machen. Die Sparkassen, die die Landesbank jetzt mit stützen, sollten vor Ort keine unnötige Konkurrenz be
kommen. Die bisher bewährte Praxis sollte fortgeführt werden, dass nämlich kleine und mittlere Betriebe als Ansprechpartner schwerpunktmäßig die Sparkassen vor Ort und als Konkurrent die Raiffeisenbanken haben. Beide, sowohl die Sparkassen als auch die Raiffeisenbanken, genießen bei der Bevölkerung nach wie vor hohes Vertrauen. Die bewährte Praxis im Zusammenspiel mit der LBBW sollte auch künftig fortgesetzt werden.
Mit der Kapitalspritze, die wir heute beschließen, wird das Eigenkapital der LBBW von derzeit 6 % auf 8 bis 9 % erhöht. Wir werden der LBBW die Landesmittel in Höhe von 2,1 Milliarden € über eine Finanzierungsgesellschaft zur Verfügung stellen.
Herr Kollege Schmiedel, ich war schon überrascht, dass Sie gestern hier im Plenum davon sprachen, das seien Schleichwege, das sei Verschleierung, das seien Schattenhaushalte, damit werde der Haushalt geschönt. Ich will hier klar feststellen: Es handelt sich um keinen Schattenhaushalt.
Alles ist sauber und öffentlich dargestellt. Das entspricht der Haushaltswahrheit und -klarheit. Die Schulden, die wir aufnehmen, um die LBBW zu unterstützen, werden getrennt ausgewiesen, bilden keine Konkurrenz zu anderen Aufgaben des Landes. Das ist eine korrekte, transparente und offene Vorgehensweise. Das möchte ich hier einmal deutlich feststellen.
Ein weiterer Grund, warum wir den Weg über die Finanzierungsgesellschaft wählen, ist, dass wir dabei nach derzeitigem Steuerrecht in der Bundesrepublik Deutschland eine Ersparnis in Höhe von 74 Millionen € auf zehn Jahre haben, weil die Ausschüttungen der LBBW, wenn sie direkt an das Land erfolgten, die Erhebung von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag notwendig machen würden und weil das Land dann die Finanzierungskosten nicht gegenrechnen könnte.
Wenn Sie, Herr Schmiedel, das mit Cross-Border-Leasing vergleichen, wie Sie es gestern getan haben, dann vergleichen Sie nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern vergleichen Sie Obst mit irgendetwas anderem. Denn das eine ist amerikanisches Steuerrecht, das andere ist unser Steuerrecht.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das ist egal! Trotzdem schien es todsicher! Sie haben doch behauptet, das sei todsicher!)
Wenn sich die Ersparnis in Höhe von 74 Millionen € nicht ergeben würde, würden wir genauso dastehen, als wenn wir das Vorhaben über den Haushalt abwickeln würden – also kein zusätzliches Risiko. Sie malen hier etwas an die Wand, was in der Praxis nicht besteht.
Weiterhin schaffen wir mit diesem Gesetz heute die haushaltsrechtlichen und die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, dass die Kapitalerhöhung über die Zweckgesellschaft durchgeführt werden kann.
Ein weiterer strittiger Punkt im Landtag ist die Frage, ob wir die Hilfe des SoFFin in Anspruch nehmen sollten. Hierzu haben wir bereits gestern durch den Kollegen Kößler klar gesagt: Wir stehen dazu, dass wir die Finanzierung als Land selbst erbringen. Wenn wir den Schutzschirm des SoFFin in Anspruch nähmen, würde der Bund Mitsprache und Eigentümerrechte geltend machen. Des Weiteren dürften keine Ausschüttungen mehr erfolgen. Ob das im Interesse unserer Sparkassen, im Interesse des Landes und im Interesse der Stadt Stuttgart als Miteigentümern der LBBW richtig wäre, halte ich zumindest für fragwürdig.
Defizite, die durch die Stützung einer Landesbank entstanden sind, tragen die Länder entsprechend ihrer Beteiligung an der jeweiligen Landesbank gesondert. Da das Risiko also ohnehin beim Land bleibt, ist es besser, wir bleiben Herr im eigenen Haus und übernehmen die Finanzierung selbst.
Meine Damen und Herren, jetzt zahlt sich auch aus, dass Baden-Württemberg die Erträge des Aufschwungs in den letzten Jahren nicht für irgendetwas ausgegeben, sondern Rücklagen gebildet hat. „Spare in der Zeit, so hast du in der Not“, sagt der Volksmund. Das haben wir gegen Kritik der SPD berücksichtigt.
Nun zu den Anträgen. Die SPD legt zwei Anträge vor, die sich mit dem Thema Studiengebühren beschäftigen.
Wir haben Familien für dritte und weitere Kinder von Studiengebühren befreit. Den dadurch entstehenden Einnahmeausfall wollen Sie den Hochschulen nun in Höhe von 36 Millionen € erstatten.
Zunächst einmal möchte ich feststellen: Wenn es nach der SPD gegangen wäre, hätten die Hochschulen das Geld gar nicht,
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo! – Abg. Ingo Rust SPD: Sie haben bei den Hochschu- len gekürzt! – Zuruf der Abg. Christine Rudolf SPD)
Jetzt wollen Sie eine äußerst unseriöse Finanzierung vornehmen. Sie wollen die 36 Millionen € nämlich aus der Rücklage entnehmen. Die würden aber jedes Jahr anfallen. Wie Sie das in den Jahren 2010 ff. machen wollen, sagen Sie nicht.