Protocol of the Session on March 18, 2009

Die zweite Änderung, die Sie dem Gesetzentwurf entnehmen können: Die neue Trägerin muss als juristische Person des Privatrechts mit der Trägerschaft an der LBBW als Anstalt des öffentlichen Rechts beliehen werden. Auch das ist eine juris tische Voraussetzung dafür, dass wir dieses Instrument wirklich nutzen können.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor. Ich danke vorweg dem Finanzausschuss dafür, dass er sich in Anbetracht der Zeitachse und des Gebots des schnellen Handelns bereits heute damit beschäftigen wird. Wir werden in der morgigen Plenarsitzung abschließend über die Inhalte des Gesetzentwurfs entscheiden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kößler.

Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute über eine Änderung des Landesbankgesetzes, die mit der Kapitalerhöhung bei der Landesbank zusammenhängt. Worum geht es hier? Es geht heute sicher nicht darum, über die Ursachen der Finanzkrise zu diskutieren. Es geht heute auch nicht darum, über aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder sonstige Maßnahmen zu diskutieren, und auch nicht darum, breit über den Bankensektor zu diskutieren. Es geht darum, dass wir die Landesbank für die Zukunft fit machen. Es geht also um Hausaufgaben, die wir machen müssen. Es geht nicht um Kür, sondern es geht um Pflicht.

Pflicht heißt – nochmals –, die Landesbank für die Zukunft so auszustatten, dass sie den Menschen in Baden-Württemberg und der Wirtschaft in Baden-Württemberg, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft, dient. Es geht natürlich auch darum, 12 000 Arbeitsplätze im Bankenbereich in Baden-Würt temberg zu erhalten. Anders ausgedrückt: Wir müssen mit dieser Maßnahme dem Land, insbesondere dem Gemeinwohl dienen.

Ich denke, ein öffentliches Institut hat nur dann eine Daseinsberechtigung, wenn es dieses Dem-Gemeinwohl-Dienen in den Vordergrund stellt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Ich glaube – der Beifall zeigt mir das –,

(Heiterkeit – Abg. Klaus Herrmann CDU: Sehr rich- tig! – Zuruf des Abg. Peter Hofelich SPD)

darüber besteht ein breiter Konsens in diesem Land. Wir sollten erst dann über die Bankenlandschaft reden, wenn wir die Krise gut bewältigt haben. Dann sollten wir in aller Ruhe darüber sprechen. Es geht jetzt nicht um Schnellschüsse, sondern es geht um die Bewältigung dieser Krise.

Das Gesetz zur Änderung des Landesbankgesetzes soll dazu führen, dass wir, was die Kapitalerhöhung bei der Landesbank in Höhe von 5 Milliarden € angeht, unseren Anteil erbringen können. Durch die Kapitalerhöhung steigt die berühmte und berüchtigte Kernkapitalquote der LBBW von 6,8 % auf 8 % oder gar auf 9 %; das wird davon abhängen, wie die geschäftliche Entwicklung der Landesbank vorangeht. Mit dieser Kern kapitalquote kann man die Kapitalstruktur von Banken analysieren und berechnen. Die Quote zeigt, in welchem Verhältnis die Eigenmittel zu den Risikoaktiva stehen. Sie sagt also aus, wie eine Bank künftig die Risiken, die auf sie zukommen, mit ihrem Eigenkapital unterlegen kann.

Die Trägerversammlung der LBBW hat die Kapitalerhöhung bereits beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass sich die Beteiligungsverhältnisse nicht ändern sollen. Das bedeutet, dass das Land und die Landeskreditbank etwa 2,1 Milliarden € einschießen müssen. Der Rest muss von der Stadt Stuttgart und den Sparkassen kommen.

Jetzt ist die Frage: Auf welche Weise schießen wir die Mittel ein? Wie beschaffen wir die Mittel zur Erhöhung des Eigen

kapitals der Landesbank? Eine Lösung, die von manchen vorgeschlagen wird, wäre, den Rettungsschirm des Bundes in Anspruch zu nehmen. Das hätte natürlich Nachteile, was die Kos ten betrifft, und auch sonstige Nachteile. Das Land könnte sich auch in diesem Fall der Haftung nicht entziehen.

Drei Wege zeigen sich auf, wenn man eine Landeslösung favorisiert: eine höhere Kreditaufnahme durch den Staatshaushalt, die Aufnahme eines Titels „Rentierliche Finanzinvestitionen“, oder die Einrichtung einer Zweckgesellschaft, die das Kapital am Markt besorgt.

Betrachtet man die einzelnen Varianten, so zeigt sich, dass die wirtschaftlichste und auch steuerlich beste Lösung die Zweckgesellschaft ist. Hinzu kommt, dass das Land bei der Bundeslösung weiterhin in der Haftung bleiben würde. Das Land hätte im Rahmen der Lösung über die Zweckgesellschaft nur eine Garantie zu leisten, und der Landeshaushalt würde nicht direkt belastet. Das hat natürlich auch den Vorteil, dass diese Ausgaben für die Landesbank nicht in Konkurrenz zu anderen Ausgaben des Landes treten werden.

Darüber hinaus wird durch die Steuerbegünstigung und durch die wirtschaftliche Lösung ein ganz erheblicher Teil an Mitteln eingespart, im Gegensatz zur direkten Kreditaufnahme durch das Land.

Bei genauer Betrachtung werden wir also durch die Zweckgesellschaft private und institutionelle Anleger darum angehen, Kapital für diese Zweckgesellschaft zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen bedeutet dies: Die Bereitstellung des Landesanteils und des Anteils der landeseigenen Landeskreditbank erfolgt durch eine Finanzierungsgesellschaft. Land und Landeskreditbank beteiligen sich in folgendem Verhältnis: 88 % Landesanteil, ungefähr 12 % Landeskreditbankanteil. Wie schon gesagt, wird sich diese Finanzierungsgesellschaft am Kapitalmarkt refinanzieren. Dadurch, dass das Land eine Bürgschaft übernimmt, wird es für sie natürlich möglich sein, gute Konditionen am Markt zu bekommen.

Das Ziel ist es, dieses Kapital, das die Landesbank bekommt, in fünf Jahren zurückzuführen. Natürlich muss für die Garantie, die das Land gibt, bezahlt werden. Geht man von Kapitalkosten von ungefähr 3,5 bis 4 % aus und würde das Land als Kreditgeber eine Gebühr von maximal 2 % erheben, so ergäben sich Finanzierungskosten von insgesamt 120 Millionen € pro Jahr. Dem würden Einnahmen, die die Gesellschaft von der Landesbank bekommt, von 10 % gegenüberstehen, also 210 Millionen €. Insgesamt ist das eine sehr rentable Lösung. Daher muss jetzt das Landesbankgesetz geändert werden, um diese Finanzierungsmöglichkeit zu eröffnen.

Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Landesbank sagen. Nach den Gutachten der Unternehmensberatungen Roland Berger, Ernst & Young und Prytania steht die Landesbank gut da. Die Risiken sind beherrschbar, die Bank ist operativ gut aufgestellt, und im Unternehmensgeschäft hat sie noch ein erhebliches Entwicklungspotenzial. Man spricht davon, dass eine Verdopplung des Umsatzes und auch der Anzahl der Kunden möglich ist.

Insgesamt kann man also feststellen: Die mittelständischen Unternehmen des Landes brauchen ein solches Institut sowohl im Inlands- als auch im Auslandsgeschäft. Landesbank, Spar

kassen und auch die Genossenschaftsbanken, Herr Schlachter, bilden den Rückhalt für die mittelständische Wirtschaft und sorgen für eine gute und solide Entwicklung im Land.

Zum Schluss ein Zitat von Erich Kästner: „Optimismus führt zu Tatkraft, Pessimismus lähmt sie.“ Wir, die CDU-Fraktion, unterstützen in diesem Sinne die Tatkraft der Regierung und stimmen dem Gesetzentwurf zu. Tun Sie dies auch.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Schmiedel.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesbank hat in der Finanzkrise sehr viel Geld verloren,

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Andere auch!)

und deshalb braucht sie zusätzliches Eigenkapital. Die SPDFraktion ist bereit, dieser Eigenkapitalerhöhung zuzustimmen. Wir brauchen gerade auch in dieser Wirtschaftskrise eine stabile Landesbank zur Unterstützung der Unternehmen vor al lem des Mittelstands und zur Sicherung von Arbeitsplätzen.

Wir lehnen aber den Weg, Herr Finanzminister, den Sie für diese Kapitalerhöhung vorsehen, rundweg ab. Er ist grottenfalsch.

(Beifall bei der SPD)

Wenn sich der Eigentümer Land an dieser Kapitalerhöhung beteiligt und er nicht das Geld dafür im Haushalt hat, dann muss das Land Schulden aufnehmen.

(Abg. Ingo Rust SPD: So ist es!)

So ist es, ganz einfach. Dann muss man dazu stehen und muss sagen: „Wir halten das für richtig, und wir verankern das in unserem Haushalt.“ Aber man darf keine Schleichwege einschlagen und keine Schattenhaushalte schaffen, nur um zu verschleiern, dass man zum Zweck der Kapitalerhöhung Schulden aufnimmt.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU: Das steht doch im Gesetz!)

Wir haben der Bank übrigens schon einmal eine Einlage von 600 Millionen € gegeben.

(Abg. Ingo Rust SPD: So ist es!)

Das war allerdings nicht unter Finanzminister Stächele, sondern das war unter Finanzminister Stratthaus. Finanzminister Stratthaus, von dem wir wissen, dass für ihn Haushaltswahrheit und -klarheit einen hohen Stellenwert haben, hat gesagt: Das machen wir über den Haushalt.

(Abg. Ingo Rust SPD: So ist es!)

Deshalb ist das im Haushalt verankert.

(Zuruf von der SPD: Das war ein guter Finanzminis ter!)

Wir als Opposition haben gesagt: Wir tragen das mit. Sie hätten von uns überhaupt keine Kritik zu befürchten brauchen, weil wir die Kapitalerhöhung ja in der Sache für richtig halten. Ich weiß, was Sie wollen. Sie wollen den Haushalt schönen. Aber das gelingt Ihnen nicht. Denn das, was Sie als „Finanzierungsgesellschaft“ bezeichnen, ist in Wahrheit doch eine Schuldengesellschaft. Die hat doch nichts als Schulden!

(Beifall bei der SPD – Abg. Ingo Rust SPD: So ist es!)

Dafür, dass diese Gesellschaft, die tatsächlich nichts als Schulden hat, überhaupt Geld auf dem Kreditmarkt bekommt, muss im Haushalt wieder eine Bürgschaft herbeigeführt werden. Dann ist es wieder im Haushalt drin!

(Zuruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU – Abg. Klaus Herrmann CDU: Dann ist es doch Wahrheit und Klar- heit! – Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Es bleibt dabei: Der Landesanteil ist nur über Schulden zu erbringen, ob direkt oder indirekt.

Nun kommt etwas, was wir besonders kritisieren: Sie nehmen für die Schönung des Haushalts Risiken in Kauf, und zwar enorme Risiken. Sie sagen, Sie hätten verschiedene Varianten durchrechnen lassen mit dem Ergebnis, die Lösung über die Gesellschaft sei steuerlich am besten. Warum aber ist diese Lösung denn steuerlich besser, obwohl die Beschaffungskos ten am Kapitalmarkt höher sind? Weil Sie alle steuerlichen Winkelzüge ausschöpfen, die es überhaupt gibt, um am Ende aus höheren Beschaffungskosten ein positives Ergebnis zu ziehen.

Wir erleben doch gerade: Wenn andere Gutachter öffentlichen Körperschaften, u. a. der Stadt Stuttgart, geraten haben, Finanztricks anzuwenden, um steuerliche Vorteile zu erzielen, war dies nicht von Dauer. Das Steuerrecht ändert sich, die Rahmenbedingungen ändern sich,

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Was meinen Sie denn konkret?)