im Land, die arbeiten und dafür bezahlen, dass die Verwaltung diese Arbeit leistet. Diese Menschen haben ein Recht darauf, dass die Verwaltung so offen und transparent arbeitet, dass diejenigen, die wissen wollen, was mit ihrem Geld wo gemacht wird, auch – wie es das Informationsfreiheitsgesetz dann auch schaffen würde – einen entsprechenden Einblick haben können.
Geben Sie sich einen Ruck! Folgen Sie dem guten Beispiel anderer Länder, und stimmen Sie zu! Auch die FDP/DVP könnte aus diesem nun schlecht begonnenen Tag
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Ein schwarzer Tag für die Gelben! – Gegenruf des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Wir haben heute die Koalition an anderer Stelle an unserer Seite gehabt! Jetzt müssen wir halt auch an deren Seite sein! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das wird jetzt angerechnet, das Zwiegespräch! – Unruhe)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innenminister hat bei der Einbringung des Gesetzes Montesquieu bemüht. Ich will gar nicht so weit gehen. Ich will Ernst Bloch bemühen und Ihnen dartun, dass wir den Gesetzentwurf nach dem Prinzip Hoffnung wieder in den Landtag eingebracht haben, nachdem die FDP/ DVP-Fraktion bzw. die FDP als Partei auf ihrem Parteitag beschlossen hatte, dass man solch ein Informationsgesetz auch in Baden-Württemberg braucht. Wir haben gehofft, dass die CDU-Fraktion – anders als Kollege Wolf das dargetan hat – zwischenzeitlich begriffen hat, dass demokratische Partizipation nicht mit dem Amtsgeheimnis zu vereinbaren ist, sondern dass demokratische Partizipation heißt, den Menschen alle Informationen zuteilwerden zu lassen, die sie brauchen, um sich an Demokratie beteiligen zu können.
Deswegen, Kollege Wolf, kann ich Ihre fundamentalistischen Ausführungen zu dem Thema überhaupt nicht verstehen. Dass wir als Fraktion GRÜNE bei demokratischer Partizipation
(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Guido Wolf CDU: Da bin ich mir nicht sicher! – Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)
Bei den Fragen, die wir im Parlament diskutiert haben – Bürgeranträge, Bürgerbegehren, all diese Möglichkeiten, die die Gemeindeordnung bietet –, müssen wir immer mit Brachialgewalt argumentieren, um Sie wieder ein Stück weit zu bewegen, an Partizipation – – Aber jede Auseinandersetzung, die wir als Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung führen, setzt voraus, dass wir die Informationen bekommen, die wir brauchen, um die Auseinandersetzung führen zu können. Dass Sie dies nach wie vor verweigern, halte ich für nicht nachvollziehbar und kann ich auch nicht verstehen. Da stirbt die Hoffnung zuletzt.
Ich will trotzdem dartun, warum ich Hoffnung hatte, Kollege Wolf. Sie haben im Ständigen Ausschuss dazu leider gar nicht argumentiert.
Wir haben – ich habe mir das extra noch einmal aufgeschrieben – den Gesetzentwurf am 10. März 2008 eingebracht. Am 5. Juni des letzten Jahres war die erste Lesung hier im Parlament. Am 11. Juni wurde der Gesetzentwurf im Ständigen Ausschuss beraten. Da hat immerhin auch die CDU-Fraktion zugestimmt, dass wir einen Erfahrungsbericht einholen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allem, was recht ist: Wenn man mit Verwaltung so umgeht und Sie von vornherein wussten, Kollege Wolf und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion,
dass Sie das Gesetz gar nicht wollen, ist doch die Frage gestattet: Warum holen Sie solch einen Erfahrungsbericht ein,
der im Kern positive Aussagen enthält und zeigt, dass ein solches Gesetz Sinn macht, und lehnen den Gesetzentwurf dann trotzdem ab? Das kann ich nicht nachvollziehen.
Ein weiterer Punkt, der noch erwähnt sein soll – auch das richtet sich an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, aber auch an den Innenminister –: Wir haben hier im Landtag ein Landesumweltinformationsgesetz beschlossen.
Warum haben wir das beschlossen? Es gab natürlich Druck von der EU und vom Bund. Deswegen haben wir das beschlossen.
Die Partizipation macht dort genauso viel Sinn wie in allen anderen Politikbereichen. Jetzt können Sie doch nicht behaupten, das habe zu Chaos in der Bürokratie geführt, die Kommunen seien total überfordert und überlastet, die Kosten, die man auf die Kommunen abwälzt, seien gigantisch. Das Gegenteil ist der Fall. Die Bürgerinnen und Bürger im Land sind doch nicht vermessen. Zu den Maßnahmen, über die sie eine Auseinandersetzung führen wollen – seien es Straßen, seien es industrielle Großanlagen –, über die sie Informationen
brauchen, fordern sie auf der Grundlage dieses Gesetzes die entsprechenden Unterlagen an. Kein Mensch hat je behauptet, es sei ein Chaos ausgebrochen. Kein Mensch hat behauptet, die Kommunen könnten es nicht mehr finanzieren.
Umso besser. Dann müssen Sie es anders publik machen. Das kann doch nicht als Argument dafür benutzt werden, ein solches Informationsgesetz für alle anderen Politikbereiche in Baden-Württemberg zu verweigern.
Die Kollegin Vogt hat es ja dargetan. Ich will das ergänzen – daran können Sie übrigens erkennen, welche Stilblüten das treibt und wie Sie das auf die Spitze treiben –: Außer Malta und Luxemburg gibt es kein anderes Mitgliedsland der EU mehr, das kein solches Informationsgesetz hat. Nur BadenWürttemberg verweigert sich dem. Sie sind antiquiert, Sie sind strukturkonservativ, Sie wollen die Partizipation auf dieser Ebene für die Bürgerinnen und Bürger nicht schaffen.
Das ist letztendlich der Grund, weshalb Sie da nicht mitmachen. Nach Ihrer Rede, Kollege Wolf, habe ich auch keine Hoffnung mehr, dass Sie da anders abstimmen.
Die FDP/DVP – das weiß ich, und mit dieser Bemerkung will ich schließen – ist durch den Koalitionszwang gebunden. Trotzdem, Herr Kollege Kluck – Sie kommen ja gleich an die Reihe –, hätte ich erwartet, dass Sie nicht reden wie ein Wolf, sondern vielleicht eher wie ein Schaf, und dass Sie hier etwas beugsamer und etwas duldsamer argumentieren, wenn Sie dem Gesetz schon nicht zustimmen wollen.
(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Was würde Müsli, der Esel von Herrn Kluck, sagen? – Weitere Zurufe: Aber jetzt! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das Wasser steht schon bereit!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Oelmayer, ich will ganz kurz Ihrer Bitte nachkommen und „bäh“ sagen.
Aber ansonsten werden wir uns nicht wie Schafe verhalten, sondern – da kann ich Sie beruhigen, Frau Kollegin Vogt –
das Informationsfreiheitsgesetz steht und bleibt auch auf der Wunschliste der Liberalen. Wir sind uns einig, dass dadurch die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch mehr Einsichts- und Informationsrechte in Bezug auf das Verwaltungshandeln gestärkt würden.
Aber die FDP/DVP steht auch zum Grundsatz der Gewaltlosigkeit. Wie soll ich denn den Kollegen Wolf dazu zwingen, dass er diesem unserem Ansinnen nachkommt – etwa mit vorgehaltener Waffe?
Ach, Herr Gall, Sie haben doch in diesem Land zehn Jahre mitregiert. Sie wissen doch ganz genau, wie das ist.