Protocol of the Session on February 18, 2009

Meine Damen und Herren, Punkt 1 der Tagesordnung ist damit erledigt.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Herr Präsident, ich bitte um das Wort für eine persönliche Erklärung!)

Bitte, Herr Abg. Dr. Noll.

(Unruhe)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist nichts Dramatisches. Ich bin vom Kollegen Schlachter darauf hingewiesen worden, dass ich in mei nem Redebeitrag eine sachlich nicht richtige Aussage getroffen habe.

Ich stelle deswegen fest: Ich war in der Sitzung des Finanzausschusses am Montag, 16. Februar 2009, persönlich anwesend. Ein Sprecher der Fraktion GRÜNE hatte begründet, warum er dem Konjunkturpaket nicht zustimmen könne, nämlich – das ist heute noch einmal gesagt worden – wegen der fehlenden Kriterien. Dass die Vertreter der Fraktion GRÜNE dann aber doch zugestimmt haben, war mir leider entgangen. Deswegen nehme ich meine Aussage zurück, die Grünen hätten nicht zugestimmt.

Danke.

Damit treten wir in die Mittagspause ein. Ich unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:53 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:16 Uhr)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:

Mündlicher Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusses und Aussprache

Ich erteile dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Kollegen Döpper, das Wort. – Bitte, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bericht nach § 69 der Geschäftsordnung unseres Landtags möchte ich Ihnen heute eine Zwischenbilanz über die Arbeit des Petitionsausschusses in der ersten Hälfte der 14. Wahlperiode vorlegen.

Wie sich an der Statistik ablesen lässt, hat sich die Quote der eingereichten Petitionen, bei denen geholfen oder weitergeholfen werden konnte, gegenüber der 13. Wahlperiode von 18 auf 21 % erhöht. Je nach Interpretation und Blickwinkel lässt dies auf eine effektivere Parlamentskontrolle oder aber eine

nachlassende Qualität behördlichen Handelns schließen. Der Petitionsausschuss versteht sich ja nicht nur als parlamentarisches Kontrollorgan gegenüber der Regierung, sondern auch als Mittler zwischen Bürger und Staat.

Die Petition stellt für den Bürger ein wirksames Mittel dar, außerhalb förmlicher Verwaltungs- und Rechtsmittelverfahren die Nachprüfung eines Anliegens zu erreichen. Dabei gelingt es nicht nur dann, Rechtsfrieden zwischen den streitenden Parteien herzustellen, wenn die Eingabe für den Petenten ganz oder teilweise erfolgreich ist. Auch in Fällen, in denen sich eine Petition als unbegründet erweist und der Behörde korrektes Verhalten bescheinigt wird, entsteht beim Bürger oftmals mehr Vertrauen in die Richtigkeit behördlichen Handelns. Die Mitglieder des Petitionsausschusses erfahren aus erster Hand, wo den Bürgern im Umgang mit den Behörden der Schuh drückt.

Oft bewirkt schon eine Nachfrage oder Bitte um Stellungnahme im Rahmen eines eingeleiteten Petitionsverfahrens, dass ein Vorgang bei einer Behörde nochmals kritisch geprüft und nach einer Lösung für den Petenten gesucht wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass schon während eines Petitionsverfahrens zahlreiche Petitionen Erfolg haben, weil die Regierung aufgrund der vom Petitionsausschuss veranlassten Überprüfung von sich aus Abhilfe schafft. In diesen Fällen kann die Petition zurückgenommen werden.

Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt, dass die Anzahl der Neueingaben mit 1 250 Petitionen im Jahr relativ konstant ist. Dabei ist eine Verlagerung der Eingabeform festzustellen – weg vom herkömmlichen, per Post übermittelten Brief, hin zur Petition per E-Mail. Auf diese Form der schnellen, problemlosen und kostengünstigen Kommunikation muss sich auch der Petitionsausschuss verstärkt einstellen. Andererseits hat die Nutzung dieses Mediums auch ihre Schattenseiten. Nicht selten wird es von Bürgern auch dazu missbraucht, auf die Schnelle in teils unsachlicher Weise Kritik und Unmut loszuwerden.

Vor diesem Hintergrund sollte aus meiner Sicht an den minimalen Vorgaben im Sinne von Artikel 17 des Grundgesetzes festgehalten werden. Wichtig ist, dass die Petenten ihr Anliegen klar verständlich und sachlich schriftlich schildern und auch die Behörde oder Stelle nennen, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll.

Die Schwerpunkte der Eingaben haben sich etwas verschoben. Bisher lagen ausländerrechtliche Petitionen an der Spitze. Ihre Zahl ist von über 200 auf unter 100 Petitionen im Jahr zurückgegangen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass viele Bürgerkriegsflüchtlinge in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Asylbewerber haben Bleiberechte bekommen, und die Härtefallkommission trägt zur Klärung von vielen Fällen bei. Für die gute Zusammenarbeit zwischen Kommission und Petitionsausschuss bin ich vor allem ihrem Vorsitzenden Dr. Edgar Wais, dem ehemaligen Landrat des Landkreises Reutlingen, dankbar.

Petitionen über Bausachen liegen jetzt an erster Stelle der Statistik. Dazu gehören auch Windkraftanlagen.

(Oh-Rufe von der SPD – Heiterkeit des Abg. Gustav- Adolf Haas SPD – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Der Zeit voraus!)

Jetzt wird es interessant.

(Abg. Thomas Knapp SPD: Da würde mich die Quo- te interessieren!)

Die kommt. – Wie Sie wissen, habe ich in meinem letzten Bericht dargestellt, dass das Thema „Errichtung von Windkraftanlagen“ ein Schwerpunkt unserer Ausschussarbeit war.

(Zuruf des Abg. Ernst Behringer CDU – Abg. Rein- hold Gall SPD: Verlängerter Arm der Regierung!)

Schon damals hat sich die Auffassung des Petitionsausschus ses bestätigt, dass Windkraftanlagen nur dort errichtet werden sollen, wo sie menschen- und landschaftsverträglich hinpassen und wo auch der Wind bläst.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Genau! – Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD)

Jede Anlage bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Der Petitionsausschuss ist nie als Windkraftverhinderer aufgetreten.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Einige schon! – Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Der Ausschuss nicht!)

Alles abgearbeitet, Herr Kollege Haas, alles abgearbeitet! – Während der Petitionsausschuss in der 13. Legislaturperiode noch 54 Petitionen zur Windkraft zu behandeln hatte, sind seit Beginn der 14. Legislaturperiode bis heute lediglich fünf solche Petitionen eingegangen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Der Wind, der Wind …!)

Bemerkenswert ist:

(Zuruf des Abg. Thomas Knapp SPD)

Das Verhältnis der Entscheidungen, ob Windkraftanlagen gebaut oder nicht gebaut werden, Herr Knapp, beträgt 50 : 50, ist also gut ausgewogen.

Interessant für die Beurteilung ist aber auch, dass wir es früher mit 40 bis 80 m hohen Anlagen zu tun hatten. Heute sollen Anlagen mit über 200 m Höhe gebaut werden

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wie hoch ist denn das Ulmer Münster?)

Moment! –, so hoch wie der Stuttgarter Fernsehturm.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Hört, hört!)

Der Fernsehturm ist 217 m hoch.

Ein anderes Beispiel – vielen Dank für den Hinweis, Herr Zimmermann –

(Zuruf des Abg. Thomas Knapp SPD – Gegenruf des Abg. Karl Zimmermann CDU: Aber eure Windräder stehen keine 600 Jahre wie das Ulmer Münster! – Heiterkeit)

ist das Ulmer Münster. Das ist ein sehr gutes Beispiel, weil in Ulm ja auch der Kollege Oelmayer wohnt.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Jawohl!)

Stellen Sie sich einmal das Ulmer Münster vor, den höchsten Kirchturm der Welt.

(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

An der Spitze ist in Zukunft die Nabe einer Windkraftanlage,

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Herrlich!)

und dazu kommen Rotorblätter mit 100 m Durchmesser. Das müssen Sie sich einmal vorstellen! Eine Horrorvorstellung!