Wenn bei ihnen etwas ankommen soll, dann müssen wir dafür sorgen, dass sie auch da, wo sie schon bei geringem Einkommen von der Steuer erfasst werden, verstärkt entlastet werden.
Das beste Programm gegen Kinderarmut wäre, wenn man die Grundfreibeträge für Kinder genauso hoch ansetzen würde wie für Erwachsene.
Damit Sie nicht wieder den dummen Spruch bringen, von den Grundfreibeträgen hätten nur diejenigen etwas, die Steuern zahlen: Sie wissen ganz genau, dass dann, wenn der Grundfreibetrag angehoben wird, gesetzessystematisch natürlich auch das Kindergeld entsprechend angehoben werden muss. Es hätten also alle etwas davon, wenn Moni und Hans an dieser Stelle einmal entlastet würden.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Ursula Haußmann SPD: Die FDP wird das dann machen! Da sind wir einmal gespannt, was die FDP macht! Große Lippe, nichts dahinter!)
Wir haben im Land eine zentrale Aufgabe; das ist jetzt mehrfach diskutiert worden. Beim Thema „Armut von Kindern“ geht es in der Tat nicht nur um die Transferleistung; diese muss der Bund erbringen. Vielmehr müssen wir den Menschen ermöglichen, ihr Einkommen aus eigener Kraft zu erwirtschaften. Das bedeutet Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ganz ruhig! – Da ist der Schlüssel, dass wir verstärkt eine qualitativ gute und quantitativ ausreichende Kinderbetreuung anbieten. Auch dafür haben wir lange gekämpft.
Jetzt mag der Ausbau manchem zu langsam erfolgen. Aber immerhin haben wir in diesem Haushalt die Mittel für Kinder unter drei Jahren von 18,8 Millionen auf 72,8 Millionen € erhöht. Jetzt mag jemand sagen: „Das ist noch immer zu wenig.“ Ja, wir werden noch mehr Mittel brauchen. Aber wir haben ja einen Stufenplan für den Ausbau. Der Ministerpräsident selbst hat als Grenze definiert, dass wir in Zukunft in die Gegend von 50 % kommen müssen.
Aber auch da gilt für mich bei allem Schimpfen, dass zu wenig getan worden sei, eines. Ich glaube, uns muss man keinen Vorwurf machen. Wir haben immer wieder gedrängt, und wir sind ja froh, dass wir jetzt einen großen Schritt vorangekommen sind. Aber wir müssen auch einmal daran denken: Wir brauchen ja all die Menschen, die nachher für die Betreuung, und zwar auch die erzieherische Betreuung, die Bildungsbetreuung, notwendig sind.
Da bin ich bei dem Thema „Qualifizierung von Erzieherinnen, Neugestaltung der Ausbildung von Erzieherinnen“.
Wenn Sie jetzt nicht wahrnehmen, dass wir gerade im Erzieherinnenbereich zusammen mit den Kommunen eines der größten Fortbildungsprogramme mit Landesgeld gemacht haben, dann sehen Sie einfach die Realität nicht. Es waren immerhin 20 Millionen €, die wir da eingesetzt haben.
Lassen Sie mich zum Thema „Kindergarten als Bildungsstätte“ sagen: Ich bekomme schon auch direkt aus der Bevölkerung und von den Erzieherinnen und Erziehern mit, dass durch die von uns ja gewollte rasche Einführung von Sprachstandsdiagnosen, von kindbezogener Aufzeichnung von Entwicklungsfortschritten, aber auch -defiziten, manch eine und manch einer schon etwas stöhnt und fragt: Was sollen wir eigentlich noch alles leisten? Das weiß ich wohl. Aber deswegen dürfen wir nicht glauben, wir könnten alles auf einen Schlag regeln, sondern wir müssen die Erfahrungen, die wir vor Ort sammeln, einarbeiten und dann zu einem vernünftigen, qualitativ guten Ausbau kommen.
Die „Stiftung Kinderland Baden-Württemberg“ und die Landesstiftung haben im Bereich der Sprachförderung – die Diagnose machen wir als Land, die Sprachförderung betreiben wir über die Landesstiftung – viele Erfahrungen, die man am Anfang machen musste, gesammelt. Diese gilt es weiter auszubauen. Das wird über kurz oder lang selbstverständlich nicht ausschließlich über Stiftungsmittel möglich sein. Das ist klar. Seien wir doch froh, dass das, was möglich ist,
Jetzt wundern Sie sich, was er mit Sozialem zu tun hat. Er hat darauf gedrängt – wir konnten das bei der Verhandlung über die Fraktionsschwerpunkte gemeinsam vereinbaren –, dass wir zumindest an einer Stelle – das wird voraussichtlich aber an zwei Stellen der Fall sein – für Bedienstete des Landes – in diesem Fall im Wesentlichen für Bedienstete der Justiz, weil der Minister es vorangetrieben hat – Vereinbarkeit von Familie und Beruf konkret ermöglichen können,
indem wir Räume mietfrei überlassen und für diese Kinderbetreuungseinrichtungen Zuschüsse des Landes über das Sozialministerium vergeben können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Ältere Menschen“ ist bei der demografischen Entwicklung zu Recht immer wieder in den Fokus der Landespolitik gerückt. Das
erfolgte aber leider zu wenig unter dem Aspekt der Chancen, die wir durch die zunehmende Zahl von älteren Menschen haben, die, wie wir wissen, in aller Regel zum einen häufig mehr Zeit haben und zum anderen die Verantwortung in sich spüren, sich für die Gesellschaft zu engagieren. Trotzdem müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass es bei diesen Menschen natürlich auch Befürchtungen und Ängste für den Fall gibt, dass sie hilfebedürftig, pflegebedürftig werden. Dafür müssen wir gute Strukturen schaffen. Ich bin sehr froh, dass wir an dieser Stelle im Bereich des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes jetzt eine Landeslösung gefunden haben – die wir übrigens auch noch mit etwas Geld unterstützen –, um den Ausbau der bisherigen Informations- und Anlaufstellen zu den sogenannten Pflegestützpunkten bedarfsgerecht hinzubekommen.
Ganz wichtig war auch das Heimgesetz, liebe Kollegin Mielich. Das Heimgesetz ist kein Fördergesetz, sondern ein Verbraucherschutzgesetz, damit Menschen geschützt werden, wenn sie sich in Pflege begeben müssen.
Wenn Sie die Mehrgenerationenhäuser in dieses Gesetz aufnehmen würden, dann – das sage ich Ihnen voraus – gäbe es diese Häuser nicht. Wissen Sie, warum? Nach dem Gesetz muss ein Heim immer hohe Standards erfüllen. Die Erfüllung dieser Standards ist für jemanden, der in einem Mehrgenerationenhaus Wohnraum Menschen zur Verfügung stellt, die eine Wohnung und keinen Heimplatz suchen, finanziell überhaupt nicht mehr darstellbar. Deswegen ist es richtig, dass wir den Heimbegriff wirklich auf die Heime begrenzen und ansonsten flexible Lösungen ermöglichen.
Beim Heimgesetz ist uns auch wichtig: Wir wollen den Schutz der Verbraucher. Wir wollen, dass Heime richtig kontrolliert werden. Deshalb geben wir übrigens auch Geld in das System, um dafür zu sorgen, dass das Personal, das auf kommunaler Ebene die Heimaufsicht ausübt, nicht nur aus Verwaltungskräften, die nicht wissen, worauf sie schauen müssen, wenn sie ein Pflegeheim begutachten, sondern auch aus qualifizierten Pflegefachkräften besteht. Ich glaube, das ist ein viel konkreterer und wichtigerer Ansatz als vieles andere,
Lassen Sie mich zum Abschluss zum Thema Gesundheitswesen kommen. Das würde jetzt leider viel Zeit in Anspruch nehmen. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass die Menschen hier in Baden-Württemberg durch die unsägliche Gesundheitsreform massiv belastet werden. Das konnte jeder wissen. Allzu viele hier drin haben das zu lange schöngeredet.
Ich glaube, da müssen wir die Klagen aller – der Versicherten, der Krankenkassen, aber auch der Ärzte, die in ihren
Ich fordere gerade auch die Ministerin auf, die Selbstverwaltungsorgane – so, wie schon geschehen – massiv zu unterstützen, um an dieser Stelle die gröbsten Fehler auszubügeln.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sie wollen doch den Vorsitzenden loswerden! – Abg. Katrin Altpeter SPD: Da tanzt der Bär bei denen! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Der steht immer aufseiten der Zahnärzte!)
Lassen Sie mich als Allerletztes zum Thema Rettungsdienst kommen. Manchmal wird einem etwas übel genommen. Ich habe vor einiger Zeit nachgefragt, in welchem Umfang die gesetzlichen Hilfsfristen in Baden-Württemberg eingehalten werden. Dabei kam heraus, dass die gesetzlichen Hilfsfristen von 15 Minuten in vielen Fällen seit Jahren nicht eingehalten werden. Da waren manche böse, dass so etwas angesprochen wurde. Wenn dies aber jetzt dazu geführt hat, dass wir zusätzlich dreimal 1 Million € z. B. zur Beschaffung von zusätzlichen Notarztwagen geben, dann werden, glaube ich, viele nicht mehr so böse sein.
Ähnlich sehe ich das übrigens bei der Initiative meines Kollegen Wetzel, bei der es um die Einsätze von Hubschraubern im Notfallrettungsdienst geht. Da wollen wir gemeinsam dranbleiben, um im schlimmsten Fall der Fälle – wenn jemand in Not gerät – auch hier in Baden-Württemberg sagen zu können: Wir tun das Bestmögliche.