Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 09 eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Wenn ich heute feststelle, dass wir Sozialpolitiker der CDU-Fraktion mit dem Entwurf des Einzelplans 09 – Minis terium für Arbeit und Soziales – weitestgehend zufrieden sein können, und dies, obwohl zahlreiche, größtenteils sogar berechtigte Wünsche für mehr Mittel von Verbänden, Organisationen, Selbsthilfegruppen usw., die uns alle wohlbekannt sind, leider nicht berücksichtigt werden können
(Abg. Katrin Altpeter SPD: Wieso seid ihr dann zu- frieden? – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Zuhören!)
ich habe gesagt: weitestgehend –, dann hat dies damit zu tun, unter welchen Vorzeichen wir in die Beratungen eingetreten sind. Die klare Ansage lautete: Einsparauflagen von 20 Millionen €; über 17 Millionen € GMA sind zu erwirtschaften.
Aus diesem Grund sind wir, wie gesagt, froh, dass wir heute keine Kürzungen der bisherigen Ansätze, die bei den Empfängern spürbar schmerzlich angekommen wären, vertreten müssen. So sind wir u. a. sehr froh darüber, dass die drohende Kürzung bei der Familienpflege abgewendet werden konnte. Die Mittel für die Landesförderung bleiben in der bisherigen Höhe. Es ist darüber hinaus sogar gelungen, neue, sinnvolle und unseres Erachtens auch notwendige Projekte bereits in der Planungsphase in den Haushaltsentwurf aufzunehmen.
Ich darf einige davon hier nennen: Konzeption zur Umsetzung der Aufgaben des Glücksspielstaatsvertrags. Da wissen wir natürlich alle, wo das Geld herkommt. Wenn wir auf der einen Seite als Staat daraus Geld einnehmen, dann müssen wir auf der anderen Seite natürlich auch etwas für Prävention tun.
Wichtig sind aber auch die folgenden Projekte: Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung in Baden-Württemberg, Fördermittel für mobile Jugendarbeit – zusätzliche Mittel im Vergleich zum Ansatz in Höhe von immerhin 600 000 € –, ein Sonderinvestitionsprogramm für den Rettungsdienst, das insbesondere zur Sicherstellung der Einhaltung der Hilfsfristen dienen soll. Daneben ist ein Kinderschutzkonzept geplant; da
bei geht es insbesondere um Familienhebammen und um ein E-Learning-Modul zur Fortbildung unserer Jugendamtsmitarbeiter.
Dann gibt es noch das Thema Familienhilfe und die Einrichtung eines Fonds für Opfer von Menschenhandel.
Da dürfen Sie gern alle klatschen; ich sage Ihnen auch gleich, warum: In der Anhörung zum Frauenplenartag wurde die Forderung nach einem Fonds für Opfer von Menschenhandel erneut formuliert. Die frauenpolitischen Sprecherinnen aller Fraktionen hatten sich dieser Forderung angeschlossen.
Gern sind wir deshalb dem Vorschlag unserer Kollegin Brunnemer gefolgt und haben dieses Anliegen unterstützt. Heute sind wir froh darüber, dass im Haushalt der Betrag in Höhe von 170 000 € eingestellt ist.
Durchaus zufrieden können wir insgesamt sein, was die Familienpolitik im Land betrifft. Der bedarfsgerechte Ausbau der Kleinkindbetreuung schreitet gut voran. Spätestens im Jahr 2013 – vielleicht auch schon früher – werden wir das Ziel einer landesweiten Versorgungsquote von 34 % erreicht haben.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen der letzten beiden Tage wurde wieder einmal das Landeserziehungsgeld kritisch angesprochen. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir die Beibehaltung und Anpassung nach der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 nach wie vor für konsequent und berechtigt halten. Ständig hören wir Klagen – die zum Teil durchaus berechtigt sind – über die Einkommenssituation junger Eltern.
Da stellen Sie eine zehn Monate währende finanzielle Unterstützung innerhalb entsprechender Einkommensgrenzen von immerhin über 200 € immer wieder infrage. Für mich ist das eigentlich unverständlich.
Die Umwidmung eines Teilbetrags in das Projekt STÄRKE seit letztem Herbst zeigt aber auch auf, dass wir uns aktuellen Entwicklungen anpassen. STÄRKE soll laut dem Ministerium für Arbeit und Soziales
den Stellenwert von Familien- und Elternbildung betonen, die Kooperation zwischen Jugendamt, Bildungsträgern und sonstigen professionellen Diensten fördern und zur Weiterentwicklung eines landesweit bedarfsgerechten Netzes von Familien- und Elternbildungsveranstaltungen beitragen. Außerdem sollen bei den Eltern Schwellenängs te vor der Inanspruchnahme außerfamiliärer Hilfe abgebaut und die Teilnahme an Elterntreffs und -kursen finanziell ermöglicht bzw. erleichtert werden.
Zu den Familienhebammen. Mit der Förderung der Familienhebammen wollen wir erreichen, dass junge Familien intensiver und länger durch Hebammen begleitet werden können, als dies bisher der Fall ist.
Gerade Hebammen sind in der Lage, einer Schwangeren und später dann der jungen Mutter mit ihrem Kind in ihrer besonderen Lebensphase seelische und körperliche Ausgeglichenheit zu vermitteln. Wir wollen deshalb die Ausbildung zusätzlicher Familienhebammen sowie deren erste 50 Einsatzstunden fördern, damit ein solches Angebot in Baden-Württemberg möglichst bald flächendeckend zur Verfügung steht. Beginnend mit diesem Jahr werden deshalb fünf Jahre lang jährlich rund 200 000 € zur Verfügung gestellt.
Zum freiwilligen sozialen Jahr: Wir sind dankbar, dass es gelungen ist, Mittel aus dem Landeshaushalt, die im Planansatz noch nicht vorgesehen waren, für die Förderung des freiwilligen sozialen Jahres und die Gesundheitsprävention bereitzustellen. Mit den zusätzlichen Mitteln in Höhe von 175 000 € können 350 weitere Plätze im FSJ gefördert werden.
Wir halten Jugendfreiwilligendienste im Rahmen eines Orientierungs- und Bildungsjahrs für ein geeignetes Instrument, um dem Bedürfnis von Jugendlichen nach Orientierung, Bestätigung und Selbstständigkeit entgegenzukommen und um entsprechende Kompetenzen zu vermitteln, die für eine funktionierende Gesellschaft unverzichtbar sind.
Die FSJ-Träger bitten wir in diesem Sinne um Verständnis dafür, dass wir uns entschieden haben, die Zahl der Plätze insgesamt zu erhöhen, anstatt zum heutigen Zeitpunkt den Einzelbetrag zu erhöhen.
Wir beide, Kollege Noll und ich, sind gespannt, was heute in Berlin passiert. Sie wissen ja, dass Bundesfinanzminister Stein brück das FSJ unter Umsatzsteuerpflicht stellen will. Gerade heute findet ein Gespräch zwischen den Staatssekretären im Bundesfamilienministerium und im Bundesfinanzministerium statt. Führt das nicht zu dem Ergebnis, das wir uns vorstellen, dann wird ein Teil der Mittel, die wir zusätzlich bereitstellen, nicht für weitere FSJ-Stellen zur Verfügung stehen, sondern muss für Steuerbelastungen der Träger aufgewendet werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts einer immer höheren Lebenserwartung und mit Blick auf das Krankheitsspektrum unserer Gesellschaft kann es nicht mehr nur darum gehen, Krankheiten zu behandeln, wenn sie aufgetreten sind. Vielmehr gilt es, durch vorbeugende Maßnahmen zu verhindern, dass sie überhaupt ausbrechen können.
Für die CDU-Fraktion ist die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung, auch unter den Bedingungen des demografi schen Wandels, eine zentrale Aufgabe des Landes. Nicht erst heute, sondern bereits 2006 hat das Land mit den Trägern der Sozialversicherung Baden-Württemberg im Rahmen der Neuausrichtung der Vorbeugung einen Präventionspakt vereinbart.
Ebenso dankbar sind wir für die Zustimmung, dass die bei der Förderung der Ersatzschulen gegebenenfalls nicht benötigten Mittel stattdessen zum Nachteilsausgleich für die Förderung der Ergänzungsschulen verwendet werden können.
Wie Sie wissen, gilt für die Privatschulen für nicht akademische Gesundheitsberufe, dass eine Schule kraft Gesetzes dann eine Ersatzschule ist, wenn im Land entsprechende öffentliche Schulen bestehen. Der Status der Schule hängt somit nicht von ihrer gesundheitspolitischen Bedeutung oder Qualität ab. Deshalb haben wir diese Änderung eingebracht.
Ebenso dankbar sind wir für die Zustimmung, dass für die Gewinnung ärztlichen Personals für den öffentlichen Gesundheitsdienst bei Neueinstellungen das Angebot einer Verbeamtung gemacht werden kann. Es kann nicht sein, dass der öffentliche Gesundheitsdienst bei uns darunter leidet, dass keine qualifizierten Bewerbungen mehr eingehen, weil der TVöD bzw. die besonderen Entgeltregelungen für Krankenhausärzte gegenüber dem TV-L, der kaum Aufstiegschancen vorsieht, deutlich bessere Vergütungen bieten. Wir versprechen uns durch diese neu geschaffene Flexibilität bei den Stellenbesetzungen, qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ein attraktives Angebot unterbreiten zu können.
Wenn das Konjunkturprogramm des Bundes und das Infrastrukturprogramm des Landes in der angekündigten Form kommen, können auch erhebliche Mittel für vorgezogene investive Maßnahmen bei den Zentren für Psychiatrie eingesetzt werden. Das Ziel, damit Arbeitsplätze in Baden-Württemberg zu sichern, wäre im Grunde konterkariert worden, wenn die ursprünglich veranschlagte spezifische globale Minderausgabe von immerhin über 6 Millionen € aus den veranschlagten Investitionsmitteln der Zentren für Psychiatrie erwirtschaftet werden müsste.
Durch die Zustimmung zur Verlagerung auf die einzelplanspezifische GMA können die Mittel jetzt, wenn sie denn fließen, rasch und umfassend eingesetzt werden.
Lassen Sie mich zum Schluss meiner Ausführungen noch einen Punkt ansprechen. Am Montag dieser Woche hat der Ministerrat das Pflegeheimförderprogramm für das Jahr 2009 beschlossen. 2010 wird es letztmalig eine derartige Förderung geben. Dazu stehen wir, und das ist auch begründbar.
Wir möchten jedoch schon heute auf die Notwendigkeit hinweisen, dass die frei werdenden KIF-Mittel nicht schon jetzt gedanklich irgendwo anders verteilt werden, sondern nach unserem Willen auf absehbare Zeit in die Krankenhausfinanzierung fließen müssen.
Dabei gehen wir davon aus, dass dies auch die Sichtweise zumindest des Städtetags und des Landkreistags ist.
Es bleibt mir, den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den vielfältigen sozialen Diensten, aber auch den in diesen Bereichen hauptberuflich Tätigen Dank zu sagen.