Protocol of the Session on June 29, 2006

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v - A d o l f H a a s S P D – B e f r i s t e t e B e s c h ä f t i g u n g v o n H o c h s c h u l a b s o l v e n t i n n e n u n d H o c h s c h u l a b s o l v e n t e n i m Z u s t ä n d i g k e i t s b e r e i c h d e r L a n d e s r e g i e r u n g

Herr Abg. Haas, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Werden im Zuständigkeitsbereich der Landesbehörden einschließlich der Hochschulen und Berufsakademien arbeitsuchende Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in befristeten Beschäftigungsverhältnissen beschäftigt, ohne dass ihnen die Möglichkeit einer Dauerbeschäftigung eröffnet wird?

b) Erhalten diese Hochschulabgänger in diesen befristeten Beschäftigungsverhältnissen eine finanzielle Entschädigung mit sozialer Absicherung?

Danke schön.

Für die Landesregierung beantwortet Herr Staatssekretär Köberle die Fragen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Kollege Haas, ich beantworte Ihre Mündliche Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Befristete Arbeitsverträge mit Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen werden überwiegend zur Vertretung anderer Beschäftigter etwa während der Elternzeit, aber auch zur Abwicklung zeitlich befristeter Projekte abgeschlossen. Aufgrund der Stelleneinsparprogramme kann nach Wegfall des Vertragsgrunds oder nach Abschluss des Projekts in den meisten Fällen keine Dauerbeschäftigung in Aussicht gestellt werden.

Im Hochschulbereich sind die Möglichkeiten zur befristeten Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erleichtert. Diese Regelungen dienen der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Sicherung der Innovation in Forschung und Lehre. Sofern einzelne Ressorts grundsätzlich zunächst befristete Arbeitsverträge abschließen, werden diese Arbeitsverhältnisse bei Bewährung in Dauerarbeitsverhältnisse überführt.

Die Bezahlung befristet beschäftigter Akademiker richtet sich nach den tariflichen Regelungen mit den dortigen sozialen Absicherungen.

Auf Initiative von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen wurden in wenigen Fällen Praktika nach Abschluss des Studiums abgeleistet. Unabhängig von einer Vergütung besteht dann in der Regel Versicherungspflicht in der Kranken- und in der Rentenversicherung.

Ich erteile Herrn Abg. Gustav-Adolf Haas das Wort zu einer weiteren Frage.

Herr Staatssekretär, in welchem Zeitrahmen laufen diese Befristungen ab? Zwei Monate? Drei Monate? Wie viele Monate?

Wahrscheinlich so, wie man es vereinbart: auf wenige Monate. Es wird wohl keine feste Vorgabe geben, auf welche Dauer ein solches Praktikum oder ein solches Projekt ausgelegt ist.

Weitere Nachfrage.

Wird, wenn der besagte Praktikant bzw. die Praktikantin aus dem Praktikantenverhältnis ausscheidet, eine weitere Praktikantin oder ein Praktikant auf dieser Stelle, die dann frei wird, eingestellt?

Da jedes Ministerium und jeder Bereich der Landesverwaltung in Nuancen wohl eigene Regelungen hat und es im Bereich des Wissenschaftsministeriums ja wesentlich weiter gehende Regelungen gibt, vermute ich, dass Sie einen Einzelfall vor Augen haben. Wir sollten vielleicht diesen Einzelfall ganz konkret klären, wenn es dazu irgendwelche Fragen oder Probleme gibt. Mit einem Satz eine Antwort zu geben, die alle Bereiche der Landesverwaltung in gleicher Weise betreffen würde, wäre ein bisschen schwierig.

Ich würde Ihnen also sehr gern anbieten, dass wir, wenn Ihre Frage einen Einzelfall betrifft, sie dann auch konkret bezogen auf den entsprechenden Fall klären.

Das scheint mir ein guter Vorschlag zu sein.

Keine weiteren Zusatzfragen? – Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich bedanke mich.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. U r s u l a H a u ß m a n n S P D – E i n s a t z d e s M i n i s t e r p r ä s i d e n t e n f ü r d e n E i n b e z u g d e r p r i v a t e n K r a n k e n v e r s i c h e r u n g i n e i n e n g e p l a n t e n G e s u n d h e i t s f o n d s

Frau Abg. Haußmann, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Mündlichen Anfrage.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Ist der Ministerpräsident bereit, sich bei den anstehenden Beratungen zur Gesundheitsreform dafür einzusetzen, dass die private Krankenversicherung in einen geplanten Gesundheitsfonds mit einbezogen wird?

b) Falls ja, welche Schritte hat der Ministerpräsident unternommen, damit seine Forderung, die private Krankenversicherung mit in einen geplanten Gesundheitsfonds einzubeziehen, umgesetzt wird, und welche weiteren Schritte will er dazu unternehmen?

Die Antwort für die Landesregierung gibt Herr Staatssekretär Hillebrand.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Frau Haußmann, namens der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Der Ministerpräsident hat im Hinblick auf die Einbeziehung der privaten Krankenversicherung in die Reform zur nach

(Staatssekretär Dieter Hillebrand)

haltigen Sicherung unseres Gesundheitswesens folgende Aussage gemacht – ich zitiere –:

Auch die Privatversicherten sollten einzahlen, wenn die Kassen dadurch nicht schlechter gestellt werden und ihre unternehmerische Freiheit behalten.

Diese Aussage macht deutlich, dass der Herr Ministerpräsident die Autonomie der PKV klar befürwortet. Ihm liegt an der Beibehaltung beider Systeme. Das funktionierende System der privaten Krankenkassen darf durch die Gesundheitsreform nicht gefährdet werden. Mit seiner Aussage wollte der Ministerpräsident deutlich machen, dass solidarische Elemente im Gesundheitswesen von den Schultern aller getragen werden müssen und dass er für jede sinnvolle Lösung offen ist, die keine neuen Haushaltslöcher reißt und den Wettbewerb im Gesundheitswesen sichert.

Dabei hat der Ministerpräsident immer wieder betont, dass er der Überzeugung ist, dass durch mehr Effizienz im Gesundheitswesen – also durch Reformen nicht nur auf der Einnahmeseite, sondern auch auf der Ausgabenseite – viel erreicht werden kann. Mitglieder der Landesregierung haben ihre Überlegungen regelmäßig in die Arbeitsgruppe zur Gesundheitsreform sowie in die zuständigen Parteigremien eingespeist.

Es obliegt nun den Koalitionsspitzen in Berlin, am kommenden Sonntag über die Eckpunkte einer Gesundheitsreform zu entscheiden, alle Aspekte zu würdigen und dementsprechend zu beschließen.

Unser gemeinsames Ziel muss es jedenfalls sein, für eine demografiefeste und nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems zu sorgen.

(Zuruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)

Frau Abg. Haußmann.

Herr Staatssekretär, wenn Sie betonen, dem Herrn Ministerpräsidenten sei an einer solidarisch getragenen Finanzierung gelegen, sodass alle Schultern im Bereich der Versicherung hier tragen, bedeutet das ja eine Einbeziehung der privaten Krankenversicherung in genau diese Reform, die geplant ist. Stimmen Sie mir da zu?

In welcher Form die Einbeziehung erfolgen soll, ist damit nicht gesagt.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Ein bisschen schwanger geht nicht!)

Ob es hier beispielsweise eine Fondslösung geben wird, ist völlig offen. Sie wissen genauso wie ich, liebe Kollegin Haußmann, dass wir jeden Tag mit neuen Meldungen betreffend die Reform des Gesundheitswesens überschüttet werden.

(Abg. Ute Vogt SPD: Wir wollten auch die Mei- nung des Ministerpräsidenten hören!)

Der Herr Ministerpräsident ist Realist, und er sieht genau, dass die Lösung, die die Lösung der CDU wäre, in der gro

ßen Koalition so nicht umgesetzt werden kann. Von daher wird es auf einen Kompromiss hinauslaufen. Das wissen wir alle.

Dieser Kompromiss wird hoffentlich beide Elemente – das Element der SPD und das der CDU – so zur Konkordanz bringen, dass dabei unter dem Strich etwas Vernünftiges herauskommt. Ich bin mir eigentlich ganz sicher, dass es so sein wird.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Das ist bei diesen Elementen nicht möglich!)

Wollen Sie eine Zusatzfrage stellen, Herr Kollege? – Nein.