Nur klar ist: Bei den Erhaltungsinvestitionen könnte man ohne Weiteres eine halbe Milliarde Euro oder eine ganze Milliarde Euro mehr brauchen. Ich bin schon einmal heilfroh, dass hier auch über den Erhaltungsaufwand, z. B. in Höhe von 4 Milliarden € bei den Universitäten, diskutiert wird, dass nicht nur über das oder jenes, was draußen vielleicht schick ist, diskutiert wird, sondern dass auch einmal gesagt wird: Ja, in der Tat, bei allem, was wir in Zukunft tun, müssen wir an die Versorgungsempfänger denken und müssen wir daran denken, dass in den nächsten Jahren unsere eigenen Einrichtungen – in diesem Fall meine ich allein schon die Hochschulen – uns ein Volumen von etwa 4 Milliarden € an Erhaltungsaufwand abverlangen werden.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir das Thema Kreditklemme immer wieder auf die Tagesordnung bringen. Ich habe jetzt von verschiedenen Banken aktuelle Schreiben vorliegen. Da ist immer die Aussage: Es ist alles paletti. Es lohnt sich aber, hinzuschauen. Nur, Kollege Schmiedel, die Trennung von Zukunftsprognose und Sicherheit kann man nicht vornehmen.
Denn die Zukunftsprognose ist Teil des Sicherheitstestats. Da kann man nicht fordern, dass der eine die frisch-fröhlichen Zukunftsprognosen macht, dass dafür ein Sonderbeauftragter einstellt wird, und dass die „dummen“ Banken für die Sicher
heit zuständig sind. Das ist gar nicht zu trennen. Wer jemals irgendwo in diesen Gremien mitgearbeitet hat, weiß: Die Zukunftsprognose ist im Grunde der Nukleus dessen, was man anschließend als Sicherheitstestat abliefern kann.
Deswegen müssen wir hinschauen. Es darf jetzt keine Übervorsicht geben, es darf jetzt keine Flexibilität eingebüßt werden, die wir früher noch hatten. Das wäre ganz tödlich. Vor allem müssen wir jetzt dafür Sorge tragen, dass das, was möglicherweise auf uns zukommt, nämlich dieser Überbrückungszeitraum, bestanden wird. Das ist der Punkt. In der Prognose darf die Überbrückung nicht außer Acht gelassen werden; die Gewerbetreibenden, unsere mittelständische Wirtschaft dürfen nicht außen vor bleiben.
Kurzum: Der Haushalt wird beraten. Die Schwerpunkte sind Bildung, Infrastruktur und Hochschulen. Der Haushalt ist nachhaltig und sicher auf die Zukunft ausgerichtet. Wir werden ihn im Lichte der ganz konkreten neuen, aktuellen Herausforderungen beraten und beschließen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Information durch den Ministerpräsidenten ist keine Beschlussfassung erforderlich.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Staatshaushaltsplan 2009 zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. –
Antrag der Fraktion GRÜNE – Vertragsunterzeichnung Projekt Stuttgart 21 und Neubaustrecke Stuttgart–Ulm – Drucksache 14/3774
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ach nein! – Abg. Thomas Blenke CDU: Das machen wir doch gern! – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Machen wir doch glatt! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Nutz- los nachsitzen!)
Jetzt hat der Vorsitz schnell gewechselt; das war aber hinter meinem Rücken, das habe ich nicht gesehen.
1. dem Landtag vor Abschluss der weiteren Verträge über die Projekte Stuttgart 21 und Neubaustrecke Stuttgart– Ulm die Texte der Vertragsentwürfe vorzulegen;
Es ist nicht Pfingsten, sonst hätte ich noch die Hoffnung, dass die Erleuchtung über Sie komme und Sie doch noch begreifen, dass Stuttgart 21 kein gutes Verkehrsprojekt
(Beifall das Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE – Abg. Heiderose Berroth und Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Ein gutes!)
und erst recht kein Konjunkturprojekt ist. Aber überzeugende Argumente haben bisher nicht geholfen, und der Heilige Geist kommt nicht.
auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen – umstritten. Viele Bürger haben die Sorge, dass wegen Stuttgart 21 noch viel höhere finanzielle Belastungen auf das Land zukommen.
Keine Sorge. – Treten Sie den Beweis an, dass weitere Risiken nicht das Land treffen, sondern dass die Bahn AG die möglicherweise entstehenden Mehrkosten tragen muss.