Protocol of the Session on December 4, 2008

(Zuruf des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

Der gegenseitige Respekt der Traditionen zueinander ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer gelingenden Integration.

(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr richtig!)

Die ehrenamtlichen Strukturen sind sich dieser Herausforderung auch bewusst.

Der Freiwilligensurvey aus dem Jahr 2004 stellt klar, dass das Ehrenamt aus Vielfalt besteht, dass aber gewachsene Strukturen ein unverzichtbarer Bestandteil dieser Vielfalt sind. Die Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums haben diese Strukturen mit entwickelt, die heute zu einem festen Fundament unserer Gesellschaft gehören. Ihnen danken wir im Besonderen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Glocke des Prä- sidenten)

Herr Staatssekretär, lassen Sie noch eine Nachfrage des Herrn Abg. Kluck zu?

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Aber jetzt nicht zur Eselzucht!)

Ja, selbstverständlich.

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Staatssekretär, teilt die Landesregierung meine Auffassung,

(Zurufe von der SPD: Nein!)

dass die im nächsten Jahr in Reutlingen stattfindenden Heimattage ein sehr guter Beitrag zu diesem Thema sein werden?

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Nein! – Gegenrufe: Ja!)

Herr Staatssekretär.

Die Heimattage in BadenWürttemberg haben eine langjährige Tradition mit einer hohen Akzeptanz in der gesamten Fläche des Landes BadenWürttemberg. Insofern gehören die Heimattage als fester Bestandteil zum kulturellen Angebot unseres Landes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Die Große Anfrage ist besprochen. Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe jetzt Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum präventiven Schutz der Gesundheit von Kin dern und Jugendlichen in Baden-Württemberg (Kinder schutzgesetz Baden-Württemberg) – Drucksache 14/3587

Das Präsidium hat nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Ich darf Frau Sozialministerin Dr. Stolz für die Landesregierung das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wirksamer Kinderschutz und auch die Prävention, um einer Vernachlässigung von Kindern vorzubeugen, haben in unserem Land hohe Priorität; da sind wir uns einig. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zum präventiven Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, kurz Kinderschutzgesetz, wollen wir einen weiteren Baustein – ich betone: einen weiteren Baustein –

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Richtig!)

in unser Kinderschutzkonzept einfügen. Der vorgelegte Entwurf knüpft dabei an die U-Untersuchungen an; das sind die von vielen Eltern bereits auf freiwilliger Basis wahrgenommenen Früherkennungsuntersuchungen. Mit der vorgesehenen gesetzlichen Regelung wird die durchgängige Teilnahme an diesen Untersuchungen zukünftig zur Pflicht gemacht.

Früherkennungsuntersuchungen leisten einen präventiven Beitrag zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge für Kinder und Jugendliche. Sie tragen aber auch dazu bei, dass gerade Problemsituationen möglichst früh erkannt werden, z. B. Probleme hinsichtlich eines gesunden und gedeihlichen Aufwachsens. Sie machen es auch möglich, bei einer Gefährdung des Kindeswohls rechtzeitig notwendige Abwehrmaßnahmen einzuleiten.

Die Teilnahmequote in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes, bis zur U 7, ist mit 95 % schon jetzt erfreulich hoch. Ab der U 8 sinkt sie allerdings merklich. Deshalb streben wir durch weitere Maßnahmen eine möglichst hohe Quote der Teilnahme an allen Untersuchungen bis zur U 9 und auch an der J 1 an. Hierfür wollen wir die Eltern noch stärker als bisher in die Verantwortung nehmen. Damit sollen zukünftig gerade auch diejenigen Kinder erreicht werden, deren Untersuchung auf freiwilliger Basis bisher unterblieben ist.

Lassen Sie mich kurz auf die geplanten Regelungen eingehen. Der Gesetzentwurf verpflichtet zukünftig alle Eltern, die Teilnahme ihrer Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen von der U 1 bis zur J 1 sicherzustellen. Diese Verpflichtung gilt ausnahmslos und ist insbesondere auch vom Versichertenstatus unabhängig. Die Gesundheitsämter sind gehalten, im Rahmen ihrer Aufgaben auf diese Verpflichtung hinzuweisen.

Dabei erfolgt eine inhaltliche Verknüpfung mit den bereits bestehenden Regelungen zur ärztlichen Untersuchung vor Eintritt in eine Kindertageseinrichtung und mit den Regelungen zu den Einschulungsuntersuchungen.

Wir wollen mit diesem Entwurf auch eines für die Praxis klarstellen: Stellen sich im Rahmen der Beratung durch das Gesundheitsamt oder einer Untersuchung durch den Arzt gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls heraus, so steht auch den nach § 203 des Strafgesetzbuchs schweigeverpflichteten Personen – etwa Ärzten – die Befugnis zu, dies dem Jugendamt mitzuteilen. Gerade in diesem Punkt besteht in der täglichen Praxis immer noch Verunsicherung.

Was geschieht jetzt, wenn die Pflicht zu dieser Früherkennungsuntersuchung versäumt wurde? Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es, dass alle Kinder innerhalb der vorgesehenen Zeitfenster an der jeweiligen Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, denn deren Untersuchungsinhalte sind spezifisch auf die betreffende Altersgruppe ausgerichtet.

In diesen Fällen tragen wie bisher die Krankenkassen die Kos ten für die Durchführung der jeweiligen Untersuchung. Wurde ein Untersuchungstermin allerdings versäumt, haben die Eltern entsprechend diesem Gesetzentwurf die Möglichkeit, die letzte versäumte Untersuchung kostenfrei durch den öffentlichen Gesundheitsdienst nachholen zu lassen. Damit wollen wir die staatlich gewünschte Teilnahme möglichst aller Kinder und Jugendlichen an den Früherkennungsuntersuchungen erreichen. Daher auch die Kostenfreiheit. Die zwar zu späte, aber schließlich doch erfolgende Teilnahme darf nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Eltern scheitern.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Auf Sanktionen bei einer Nichtteilnahme haben wir ganz bewusst verzichtet. Das mag auf den ersten Blick verwundern, ist aber, wie man bei genauerem Hinschauen erkennt, denke ich, richtig und ausgewogen. Denn wir gehen davon aus, dass gerade jene Kinder oftmals nicht zur Untersuchung vorgestellt werden, die in schwierigen familiären und finanziellen Verhältnissen aufwachsen. Die Nichtteilnahme als Ordnungswidrigkeit zu ahnden oder Geldleistungen, beispielsweise das Landeserziehungsgeld, zu versagen, könnte dazu führen, dass für diese Kinder der Zugang zu nötigen Hilfen weiter erschwert wird. Soziale oder emotionale Problemlagen könnten dadurch sogar noch verschärft werden.

Auch ein teilweise vorgeschlagenes Einladungs- und Mahnsystem sieht der Entwurf ganz bewusst nicht vor. Die Einführung eines solchen bürokratischen Systems würde in ganz erheblichem Umfang einen Austausch und einen Abgleich personenbezogener Daten erfordern. Wir würden mit einem hohen Verwaltungsaufwand und mit hohen Kosten parallele Strukturen etwa zu den Mailingsystemen der gesetzlichen Krankenkassen aufbauen. Stattdessen prüfen wir derzeit, ob und, wenn ja, wie wir im Wege einer Rahmenvereinbarung mit den Krankenversicherern die dort bereits gut funktionierenden Systeme auch für die Früherkennungsuntersuchungen nutzbar machen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die dargestellten Regelungen als weiterer Baustein des Kinderschutzkonzepts

wurden im Anhörungsverfahren insgesamt begrüßt. Der Gesetzentwurf baut insoweit auf einem breiten Konsens auf.

Die kommunalen Landesverbände haben in der Anhörung darüber hinaus einen Kostenausgleich für die von den Gesundheitsämtern als neue Aufgabe durchzuführende Nachuntersuchung gefordert. Wir haben diese Forderung sehr eingehend geprüft und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

Neben der landesweiten Betrachtung hat auch die für die Stadtkreise Stuttgart, Mannheim und Heilbronn durchgeführte Einzelanalyse ergeben, dass die zu erwartenden Kosten für durchzuführende Nachuntersuchungen den Konnexitätsmechanismus nicht auslösen, weil die Bagatellgrenze von 10 Cent je Einwohner nicht überschritten wird. Eine Ausgleichspflicht des Landes besteht somit nach unseren Berechnungen nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Punkt ist an dieser Stelle besonders wichtig. Das Kinderschutzgesetz mit seinen angemessenen und ausgewogenen Regelungen ist ein wichtiger Baustein, aber eben nur ein Baustein eines wirkungsvollen Kinderschutzes. Darüber hinaus gibt es im Land eine ganze Reihe bewährter Maßnahmen zur gesundheitlichen Vorsorge und auch zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Wir wollen im kommenden Jahr das Gesamtkonzept „Kinderschutz in Baden-Württemberg“ mit weiteren Maßnahmen ausbauen. Wir wollen die Landkreise und ihre bestehenden hochwertigen Hilfesysteme mit weiteren Maßnahmen begleiten. Dazu möchte ich nur das Modellprojekt „Guter Start ins Kinderleben“ nennen, dessen Ergebnisse den Landkreisen im kommenden Jahr zur Verfügung gestellt werden. Ich möchte auch die zusätzlichen Mittel für die Qualifizierung der im Kinderschutz tätigen Fachkräfte nennen. Wir stellen hierfür 600 000 € zur Verfügung. Im kommenden Jahr wollen wir das Konzept der Familienhebammen ebenfalls weiterentwickeln.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Alle Maßnahmen und Anstrengungen des Landes, der Kommunen, der freien Träger und der vielen ehrenamtlichen Initiativen im Kinderschutz verfolgen letztlich ein Ziel: Kein Kind darf in diesem Land verloren gehen.

(Beifall der Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU und Diet- mar Bachmann FDP/DVP)

Ich denke, mit diesem Entwurf eines Kinderschutzgesetzes werden wir diesem Ziel ein weiteres Stück näher kommen. Deswegen bitte ich Sie, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die Fraktion der CDU erteile ich Frau Abg. Krueger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder sind das Wertvollste, was wir haben. Dessen sollten

wir uns als Eltern, als Familien, aber auch als Gesellschaft, als Politiker immer bewusst sein. Unser aller Sorge muss ihrem Aufwachsen, ihrer gedeihlichen Entwicklung gelten.