Protocol of the Session on December 3, 2008

(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Karl-Wilhelm Röhm: Jetzt passt der Zeitpunkt!)

Wenn ich nämlich dann die Begründung – –

(Abg. Winfried Scheuermann CDU: Ich würde sagen, wir freuen uns gemeinsam, dass es passt!)

Hören Sie doch zu. Sie müssen mir jetzt schon zugestehen, dass wir dann, wenn Sie endlich einmal einem Antrag von uns folgen, wenn wir Sie einmal in Gang gebracht haben, das auch hier im Haus erwähnen.

(Beifall bei der SPD – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Zelebrieren Sie es doch ein bisschen!)

Ja, das werde ich auch tun.

(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Achten Sie auf Ihre Redezeit!)

Sie müssen also entweder nachweisen, dass die Gebrauchtwagenpreise jetzt wieder gestiegen sind, wobei mir vom Ministerium keiner erklären konnte, warum ausgerechnet unsere Beamten vor allem Gebrauchtwagen fahren. Das konnte nicht nachgewiesen werden. Das habe ich nämlich nachgefragt. Oder Sie müssten sagen, dass die Versicherungsprämien jetzt wieder gestiegen sind – erstaunlicherweise ist auch das nicht nachzuweisen – oder dass die Verbräuche der Neuwagen gestiegen wären. Auch das werden Sie wohl kaum nachweisen können.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Weil Sie nicht zu- stimmen wollen, suchen Sie Gründe!)

Es ist schon merkwürdig, dass es, wenn Sie einen solchen Antrag einbringen, jetzt auf einmal in der Begründung heißt:

Aufgrund der seit der letzten Anpassung

das war ja nicht im Januar, wo wir das schon einmal diskutiert haben –

der Wegstreckenentschädigung stark gestiegenen Kraftfahrzeugkosten

also auf einmal ist doch etwas gestiegen, was im Januar noch nicht gestiegen ist –

(insbesondere der Treibstoffkosten)

die sind im Übrigen mittlerweile seit Januar gefallen –

ist nunmehr eine Erhöhung geboten.

(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Das muss doch auch gründlich vorbereitet sein!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das muss man gründlich vorbereiten – wie Herr Dr. Birk sagt –, und das ist in diesem Fall überhaupt nicht passiert,

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sie haben unserem Druck nachgegeben!)

weil weder im Ausschuss noch hier irgendwelche Zahlen oder Fakten genannt werden konnten, die unseren Antrag, den wir im Januar im Finanzausschuss beraten hatten, widerlegt hätten. Ich danke Ihnen, dass die Landesregierung diesmal einem SPD-Antrag gefolgt ist.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Dann stimmen Sie zu! Bravo! Sie bleiben trotz gefallener Ölpreise dabei!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Oelmayer für die Fraktion GRÜNE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Gesetz zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften und weiterer Rechtsvorschriften des Landes“ – ein Beweis für Entbürokratisierung schon in der Überschrift und erst recht dann bei der umfassenden Regelung, die dieses Gesetz enthält.

Ich will auch für unsere Fraktion kundtun, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich würde aber nicht so weit gehen wollen, gleich zu sagen: Der Gesetzentwurf ist auch gut. Er ist zumindest bei Artikel 1 Nr. 3 – das macht einen entscheidenden Punkt des Gesetzentwurfs aus – vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal erwähnen, dass es natürlich schade ist, dass wir als Gesetzgeber immer erst dann handeln – insbesondere wenn es Kinder- und Kindergeldzuschläge und Ähnliches betrifft –, wenn uns das Bundesverfassungsgericht eine Vorgabe macht. Insofern ist dies längst überfällig, keine Frage.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Claus Schmiedel SPD, zur CDU-Fraktion zeigend: Die schwarzen Brüder!)

Dass die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratischen Fraktion mit ihrem Antrag sozusagen der CDU zuvorgekommen sind, brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Das hat ja der Kollege Rust ausführlich dargetan. Das steht überhaupt außer Frage.

(Beifall bei der SPD – Abg. Alfred Winkler SPD: Das war der entscheidende Satz!)

Allein deswegen werden wir natürlich Artikel 1 Nr. 3 des Gesetzentwurfs zustimmen, wenn uns auch das Gesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht ganz wenig kostet. Das Gesetz kostet knapp 11 Millionen € pro Jahr. Jetzt können wir natürlich sagen: Bei den Milliardenbeträgen, mit denen wir hier jonglieren, sind das Peanuts, spielt das keine Rolle mehr. Nichtsdestotrotz müssen wir als Gesetzgeber natürlich schon

Begründungen dafür finden, warum wir Gesetze ändern und mehr Ausgaben generieren. Da hat der Kollege Rust recht, wenn er dartut, dass hinsichtlich der Benutzung des eigenen Pkws – es ist völlig klar, wenn ein Beamter ein eigenes Auto benutzt, ist es für den Staat, für uns als Land immer billiger – das Gesetz nicht ganz nachvollzogen werden kann, wenn man es genau liest.

Ich bin jetzt nicht so weit gegangen, einen Änderungsantrag dazu zu formulieren. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass Artikel 1 Nr. 4 bei § 6 unter Buchstabe b – ich will Ihnen einmal dartun, wie das Gesetz zu lesen ist – eine Diskriminierung enthält, z. B. des Cinquecento

(Zuruf: Cinquecento? – Unruhe)

ja! –, nicht unbedingt deswegen, weil ich sagen würde, dass alle Beamten einen Cinquecento fahren müssen, sondern deswegen, weil es nur für Fahrzeuge über 600 cm3 35 Cent pro Kilometer gibt. Das geht glattweg in eine falsche politische Richtung, wenn Sie Fahrzeuge, die weniger Hubraum haben und weniger Sprit brauchen, hier diskriminieren. Im Gegenteil, Sie müssten diese eher bevorzugen. Das wäre eine politische Linie beim Reisekostengesetz.

(Beifall bei den Grünen – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Was das Auto säuft, kommt darauf an, wer drinsitzt!)

Trotzdem sind wir natürlich mit Ihnen und mit dem Hohen Haus insgesamt der Meinung, dass wir diese Reisekostenerstattung erhöhen müssen, weil es für das Land immer güns tiger kommt, wenn die Menschen ihre eigenen Fahrzeuge benutzen. Letztendlich stimmen wir natürlich auch dem wie folgt formulierten Vorhaben zu:

Vereinfachung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens (insbesondere hinsichtlich Schriftformerfordernis und Kos tennachweis) im Hinblick auf den geplanten Einsatz eines modernen Dienstreise-Management-Verfahrens.

Ich hoffe, alle Beamtinnen und Beamten haben schon einen entsprechenden Lehrgang angeboten bekommen, um das dann auch so ausführen zu können, wie das Land es will.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Nein! Wir verzich- ten darauf!)

Man kann das künftig auch virtuell einreichen. Auch wenn ich nicht unbedingt ein Freund der virtuellen Welt bin, gehe ich einmal davon aus, dass die Landesbehörden mit den virtuellen Vorgängen klarkommen. Auch das ist ein Punkt, bei dem wir meinen, dass er vielleicht ein wenig Einsparung bringen könn te: eine Effizienzsteigerung und Zeitersparnis für die Beamtinnen und Beamten im Land.

Insofern sind wir trotz der einen oder anderen Kritik, z. B. beim Cinquecento,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Stellen Sie doch einen Antrag zum Cinquecento! Ich stimme zu!)

in der Summe der Meinung, dass wir dem Gesetzesvorhaben der Landesregierung zustimmen können.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bra- vo! Prima! Das machen wir mit dem Cinquecento!)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth für die Fraktion der FDP/DVP.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Diese Novellierung des Landesreisekostengesetzes sollte ursprünglich nur eine kleine technische Novelle sein. Jetzt ist sie doch ein bisschen umfassender geworden. Das Wichtigste dabei ist tatsächlich die Anpassung an die moderne Bürotechnologie.

Dazu gehört natürlich, dass man auch auf eine obligatorische Belegübermittlung und Belegprüfung verzichtet und nur stichprobenweise prüft. Nur dann lässt sich das alles elektronisch abwickeln, was nicht nur beim Einreichen des Antrags, sondern vor allem bei der Verarbeitung hilfreich ist. Fachleute sprechen dann von Electronic Workflow.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Ui! – Oh-Rufe von der SPD)

Ja, das steht in der Drucksache. Es hat mir gut gefallen.

Dazu kommt, dass die Einreichungsfrist auf sechs Monate verkürzt wird. Ich glaube nicht, dass das eine besondere Härte ist, sondern es dient der besseren Übersicht und letztlich auch der Haushaltsklarheit.

Die Differenzierung der Fahrtkostenerstattung nach Besoldungsgruppen, die es bisher gab, wird aufgehoben. Entfernt wurde auch die 10 000-km-Beschränkung, weil völlig zu Recht argumentiert wird, dass dienstliche Vielfahrer auch über diese Grenze hinaus Mehrbelastungen haben. Ich meine, sie sollten dafür nicht bestraft werden.