Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2 Nr. 7. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 Nr. 7 ist mehrheitlich angenommen.
Zu Artikel 2 Nr. 8 bis 13 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich lasse deshalb darüber gemeinsam abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 Nr. 8 bis 13 sind einstimmig angenommen.
und dazu Ziffer 4 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/3641. Wer Artikel 3 in der Fassung von Ziffer 4 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist damit in der Fassung von Ziffer 4 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/3641, mehrheitlich angenommen.
lautet: „Gesetz zur Errichtung der Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie“. Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften und weiterer Rechtsvorschriften des Landes – Drucksache 14/3336
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung beraten, geht es im Wesentlichen um drei thematische Schwerpunkte.
Zum Ersten geht es um ein vom Rechnungshof empfohlenes Dienstreisemanagement, das bei Antragstellung und Bearbeitung wesentliche Vereinfachungen mit sich bringt. Ich denke nur an die zeitnahe Bearbeitung, an EDV-Verfahren und an die stichprobenartige Prüfung der Belege.
Beim zweiten Themenschwerpunkt geht es um die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für privateigene Kraftfahrzeuge. Seit der letzten Anpassung 2001 ist der KraftfahrerPreisindex erheblich gestiegen. Würden wir privateigene Kraft fahrzeuge nicht für Dienstreisen zulassen, dann müsste man Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen,
Der dritte Schwerpunkt betrifft die Erhöhung des Familienzuschlags um 50 € für das dritte und jedes weitere Kind von Beamten. Heute geht es um die gesetzgeberische Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. In der Praxis ist es so, dass die betroffenen Beamten bereits heute auf Antrag diesen Zuschlag bekommen. Es werden also keine großen zusätzlichen Mehrkosten gegenüber dem heutigen Stand entstehen.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Hel- mut Walter Rüeck CDU: Sehr gut! Gute Rede! Gut gemacht!)
Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist richtig, notwendig und gut.
Er basiert nämlich auf einem SPD-Antrag, der im Januar im Finanzausschuss dieses Hauses beraten wurde.
Damals, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben die Landesregierung und die CDU beispielsweise die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung massiv abgelehnt. Ich darf aus der Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag Druck sache 14/1603 zitieren:
Das Finanzministerium hält eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung trotz der nachweislich gestiegenen Treibstoffkosten derzeit nicht für erforderlich.
Bei den Festkosten der Kraftfahrzeughaltung kann allerdings von keiner erheblichen allgemeinen Kostensteigerung ausgegangen werden. So waren z. B. in den letzten Jahren sowohl bei den Versicherungsprämien als auch bei den Anschaffungskosten für Gebrauchtwagen eher rückläufige Tendenzen erkennbar. Bei Neufahrzeugen wer den die gestiegenen Treibstoffpreise teilweise durch geringeren Verbrauch und längere Wartungsintervalle ausgeglichen.
Das waren damals schon höchst fragwürdige Argumente, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie müssten jetzt schon entweder konsequent bleiben und sagen, es werde nicht erhöht, weil nachweislich alles Mögliche günstiger geworden ist – auch die Treibstoffpreise sind wieder gesunken, Frau Berroth –, oder einfach zugeben, dass Sie nun einem Antrag der SPD folgen und dass es vielleicht doch richtig gewesen wäre, schon im Januar und nicht erst im Oktober einen solchen Gesetzentwurf einzubringen.