Protocol of the Session on December 3, 2008

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2 Nr. 7. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 Nr. 7 ist mehrheitlich angenommen.

Zu Artikel 2 Nr. 8 bis 13 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich lasse deshalb darüber gemeinsam abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 Nr. 8 bis 13 sind einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten

und dazu Ziffer 4 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/3641. Wer Artikel 3 in der Fassung von Ziffer 4 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist damit in der Fassung von Ziffer 4 der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/3641, mehrheitlich angenommen.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 3. Dezember 2008 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Errichtung der Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Zentren für Psychiatrie“. Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

(Beifall)

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften und weiterer Rechtsvorschriften des Landes – Drucksache 14/3336

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 14/3627

Berichterstatter: Abg. Ingo Rust

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Frau Abg. Dr. Unold das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung beraten, geht es im Wesentlichen um drei thematische Schwerpunkte.

Zum Ersten geht es um ein vom Rechnungshof empfohlenes Dienstreisemanagement, das bei Antragstellung und Bearbeitung wesentliche Vereinfachungen mit sich bringt. Ich denke nur an die zeitnahe Bearbeitung, an EDV-Verfahren und an die stichprobenartige Prüfung der Belege.

Beim zweiten Themenschwerpunkt geht es um die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für privateigene Kraftfahrzeuge. Seit der letzten Anpassung 2001 ist der KraftfahrerPreisindex erheblich gestiegen. Würden wir privateigene Kraft fahrzeuge nicht für Dienstreisen zulassen, dann müsste man Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen,

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

und das wäre erheblich teurer.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Hel- mut Walter Rüeck CDU: So ist es! Sehr richtig!)

Der dritte Schwerpunkt betrifft die Erhöhung des Familienzuschlags um 50 € für das dritte und jedes weitere Kind von Beamten. Heute geht es um die gesetzgeberische Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. In der Praxis ist es so, dass die betroffenen Beamten bereits heute auf Antrag diesen Zuschlag bekommen. Es werden also keine großen zusätzlichen Mehrkosten gegenüber dem heutigen Stand entstehen.

(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das stimmt!)

Positiv zu bewerten ist auch hier die Vereinfachung des Verfahrens.

Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf Drucksache 14/3336 unverändert zu.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Hel- mut Walter Rüeck CDU: Sehr gut! Gute Rede! Gut gemacht!)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Rust für die Fraktion der SPD.

Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist richtig, notwendig und gut.

(Oh-Rufe von der CDU – Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Er basiert nämlich auf einem SPD-Antrag, der im Januar im Finanzausschuss dieses Hauses beraten wurde.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bra- vo!)

Damals, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben die Landesregierung und die CDU beispielsweise die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung massiv abgelehnt. Ich darf aus der Stellungnahme der Landesregierung zu unserem Antrag Druck sache 14/1603 zitieren:

Das Finanzministerium hält eine Erhöhung der Wegstreckenentschädigung trotz der nachweislich gestiegenen Treibstoffkosten derzeit nicht für erforderlich.

(Unruhe bei der CDU – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: „Derzeit“!)

Warten Sie ab, warten Sie ab! Nicht zu früh freuen, Herr Röhm! Es wird nämlich

(Unruhe bei der CDU)

hören Sie mir zu! – mit höchst fragwürdigen Argumenten argumentiert. Da heißt es nämlich:

(Unruhe bei der CDU)

Hören Sie doch zu!

Es ist richtig, dass die Treibstoffkosten im Berichtszeitraum erheblich gestiegen sind.

Im Übrigen sind sie mittlerweile wieder gefallen.

Bei den Festkosten der Kraftfahrzeughaltung kann allerdings von keiner erheblichen allgemeinen Kostensteigerung ausgegangen werden. So waren z. B. in den letzten Jahren sowohl bei den Versicherungsprämien als auch bei den Anschaffungskosten für Gebrauchtwagen eher rückläufige Tendenzen erkennbar. Bei Neufahrzeugen wer den die gestiegenen Treibstoffpreise teilweise durch geringeren Verbrauch und längere Wartungsintervalle ausgeglichen.

(Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Sind Sie dafür, dass solche Impulse kommen, Herr Kollege?)

Das waren damals schon höchst fragwürdige Argumente, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie müssten jetzt schon entweder konsequent bleiben und sagen, es werde nicht erhöht, weil nachweislich alles Mögliche günstiger geworden ist – auch die Treibstoffpreise sind wieder gesunken, Frau Berroth –, oder einfach zugeben, dass Sie nun einem Antrag der SPD folgen und dass es vielleicht doch richtig gewesen wäre, schon im Januar und nicht erst im Oktober einen solchen Gesetzentwurf einzubringen.

(Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Karl-Wilhelm Röhm: Jetzt passt der Zeitpunkt!)