Ilse Unold
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung beraten, geht es im Wesentlichen um drei thematische Schwerpunkte.
Zum Ersten geht es um ein vom Rechnungshof empfohlenes Dienstreisemanagement, das bei Antragstellung und Bearbeitung wesentliche Vereinfachungen mit sich bringt. Ich denke nur an die zeitnahe Bearbeitung, an EDV-Verfahren und an die stichprobenartige Prüfung der Belege.
Beim zweiten Themenschwerpunkt geht es um die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für privateigene Kraftfahrzeuge. Seit der letzten Anpassung 2001 ist der KraftfahrerPreisindex erheblich gestiegen. Würden wir privateigene Kraft fahrzeuge nicht für Dienstreisen zulassen, dann müsste man Dienstfahrzeuge zur Verfügung stellen,
und das wäre erheblich teurer.
Der dritte Schwerpunkt betrifft die Erhöhung des Familienzuschlags um 50 € für das dritte und jedes weitere Kind von Beamten. Heute geht es um die gesetzgeberische Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts. In der Praxis ist es so, dass die betroffenen Beamten bereits heute auf Antrag diesen Zuschlag bekommen. Es werden also keine großen zusätzlichen Mehrkosten gegenüber dem heutigen Stand entstehen.
Positiv zu bewerten ist auch hier die Vereinfachung des Verfahrens.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf Drucksache 14/3336 unverändert zu.