Wer in diesem gestuften System der Hilfen die Vielfalt in den Formen der Förderung will, muss dabei allerdings allgemeine Bewertungen und Vorurteile weglassen. Das wäre in diesem Zusammenhang auch meine herzliche Bitte.
Sonderschulen versuchen, für ihre Schülerinnen und Schüler ein Höchstmaß an Aktivität und Teilhabe zu erreichen.
Entsprechend wird die neue Lehrplangeneration für diese Schulen angelegt. Auftrag der Schule ist es, Bildung so zu organisieren und anzulegen, dass der Einzelne ganz aktuell, aber auch auf die Zukunft hin lernt, seine Aktivitätspotenziale zu entfalten, seine Ansprüche deutlich zu machen und über diesen Weg seine Teilhabemöglichkeiten zu erweitern. Gleichzeitig wirken die sonderpädagogischen Einrichtungen des Landes darauf hin, dass auch das Umfeld sich so aufstellt, dass Teilhabe möglich ist.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sind Sonderschulen Kooperationsschulen. Im Rahmen einer individuellen Lern- und Entwicklungsleitung ist es für die Schulen selbstverständlich, unter Beteiligung dieser jungen Menschen selbst, ihrer Eltern, aber auch der Partner Bildungswege zu konzipieren und miteinander zu gehen. Diese kooperativen Lösungen garantieren in dem Spannungsfeld von Be- und Entlastung für den Einzelnen – hiermit meine ich die jungen Menschen selbst, die Eltern, Lehrkräfte und Partner – eine einvernehmliche Lösung, ohne den Einzelnen zu überfordern.
Die Sonderpädagogik des Landes hat sich maßgeblich an dem Aufbau einer Infrastruktur der Hilfen in den allgemeinbildenden Schulen beteiligt – von der Individualhilfe zum sonderpädagogischen Dienst. Hierbei dürfen nicht alle Fragen und Probleme der besonderen Förderung sich zu einem sonderpädagogischen Thema ausweiten und der Sonderpädagogik überantwortet werden. Sonderpädagogik muss sich auf die Kinder konzentrieren, für die es keine Alternativen gibt.
Wenn wir im bundesweiten Vergleich – Herr Kollege Hoffmann hat darauf hingewiesen – die niedrigste Beschulung in Sonderschulen haben, obwohl wir deutschlandweit allgemein eine Steigerungsrate haben, und sogar im Förderschulbereich deutschlandweit die niedrigste Schulbesuchsquote haben, so ist dies ein Beleg dafür, dass dieses Konzept der systematischen Beratung und Begleitung der Eltern ein erfolgversprechendes ist, dahin gehend, dass zunächst einmal die Beschulung in den allgemeinbildenden Schulen im Vordergrund steht und erst dann, wenn individuelle Hilfe vonnöten ist, eine Sonderschule infrage kommt. Für diese Kinder ist das dann, wie gesagt, auch das Beste.
Ich bin dankbar, dass die Wertigkeit der Sonderschulen hier nicht gänzlich infrage gestellt wurde. Kollegin Rastätter hat das zumindest in einer Aussage deutlich gemacht. Ich mache aber trotzdem darauf aufmerksam: Gerade weil wir großen Wert auf die Entwicklung unserer Außenklassen legen, weil
wir immer wieder den individuellen, persönlichen Weg eines jeden Kindes besonders im Blick haben, haben wir seit der letzten Schulgesetznovellierung in diesem Bereich im Jahr 1997 maßgebliche Entwicklungen, auch ressourcenintensive Entwicklungen in die Wege geleitet. Ich darf nur einige wenige Beispiele nennen:
Wir hatten im Jahr 1998 an unseren Sonderschulen in Kooperation mit allgemeinbildenden Schulen 39 Außenklassen eingerichtet. Diese Außenklassen genießen eine sehr hohe Beliebtheit, sodass wir seitdem eine 700-prozentige Steigerung bei diesen Außenklassen zu verzeichnen haben. Diese Außenklassen sind beliebt, für alle erreichbar, und sie bieten auch für die Kinder einen sinnvollen Mix zwischen den integrativen Formen und dem Unterricht in den Sonderschulen an. Damit ist der besondere Schwerpunkt gerade dieser Kooperationsform erkennbar.
Ein zweites Beispiel: Unser sonderpädagogischer Dienst, der unsere Eltern im Besonderen auf dem Weg dieser Kinder in der allgemeinbildenden Schule begleitet, berät zurzeit jährlich 19 000 Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern. Wir haben vor zehn Jahren über 4 000 Lehrerwochenstunden in das System hineingegeben; mittlerweile sind es jährlich über 7 500 Deputatsstunden. Im Bereich der Frühförderung haben wir eine ähnlich positive Entwicklung. Daneben macht sich dann der Bund-Länder-Vergleich, wie eben skizziert, deutlich bemerkbar.
Ich glaube, meine Damen und Herren, dass unsere Sonderpädagogen sowohl an unseren Sonderschulen als auch in den Kooperationsprojekten eine sehr stille, sehr kompetente und ausgesprochen fachliche Arbeit an den Tag legen. Diese Arbeit verdient es, dass wir sie würdigen. Bildungspolitische Debatten im Sinne von Streitdebatten machen an dieser Stelle wenig Sinn.
Denn ich bin der Auffassung, dass gerade für diese Schülergruppe das besondere Wohl jedes einzelnen Kindes in den besonderen Blick zu nehmen ist und dass es dafür individuelle, besonders maßgeschneiderte Wege geben muss. Diese Wege führen in der Regel in die allgemeinbildende Schule und bei Bedarf in die Sonderschule. Wir sind damit, meine ich, auf einem guten Weg.
Herr Wacker, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagten: „Es ist zunächst entscheidend, dass das Kind eine entsprechende sonderpädagogische Förderung braucht“? Dabei ist der Lernort ja weniger entscheidend; es geht vielmehr um die Förderung, die notwendig ist. Können Sie mir dann erklären, weshalb Sie solche integrativen Schulentwicklungsprojekte, wie es etwa ISEPs sind, ver
hindern bzw. künftig nicht mehr genehmigen wollen oder die Latte so hoch legen, dass solche ISEPs gar nicht mehr stattfinden können.
Wir haben verschiedene ISEP-Modelle im Land, die wir als Schulversuche genehmigt haben und noch genehmigen. Schulversuche haben immer einen begrenzten Zeitrahmen.
Es gibt auch bei den erwähnten konkreten ISEP-Modellen bestimmte Zeitfenster, die vorgegeben sind. Dabei ist den Betroffenen klar, dass dieser Schulversuch einen Zeitrahmen bis zum Schuljahr 2007/2008 hat. Den Beteiligten vor Ort ist also klar gewesen, dass sie neue Wege suchen müssen, um die kooperativen Lernformen, wie sie bereits praktiziert wurden,
fortsetzen zu können. Entsprechende Angebote seitens unseres Hauses liegen vor, und wir sind auch gern bereit, diese Angebote
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist für beide Anträge Überweisung zur weiteren Beratung an den Schulausschuss vorgeschlagen. – Sie stimmen dem zu. Dann ist so beschlossen.
Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Nutzung und Ökobilanz von Biomasse – Drucksache 14/2158
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung der Anträge fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Nutzung und Ökobilanz von Bio masse“ ist zuerst ein Thema für diejenigen, die Biomasse erzeugen. Damit stellt sich die Frage, welche Folgen die Erzeugung und die Stärkung der Biomasse hat. Wir verbrauchen heute weltweit in einem Jahr so viel Energie aus fossilen Ener
gieträgern, wie innerhalb des Zeitraums von einer Million Jahre gebildet worden sind. Wir wissen, dass wir heute, im Zeitraum von 2008 bis 2010, den Öl-Peak erreichen. Es wird niemals mehr Erdöl gefördert werden, als das in diesem Zeitraum der Fall ist.
Wir wissen schon lange, dass die scheinbare Nachhaltigkeit dieser Energieart in Wirklichkeit keine ist. Das Erdöl muss durch nachhaltige Energien aus nachwachsenden und regenerativen Rohstoffen ersetzt werden. Dazu zählt die Bioenergie, und dazu zählen vor allem biogene Reststoffe. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Reststoffen, die als Abfälle energetisch verwertet werden können, und nachwachsenden Rohstoffen, die extra für diesen Zweck angepflanzt werden. Wir teilen diese biogenen Stoffe und Reststoffe allerdings auch hinsichtlich ihrer Verwendung ein. Da können wir generell zwei Verwendungsfelder unterscheiden: einerseits das Thema „Wärme und Kraft-Wärme-Kopplung“ und andererseits das Thema „Kraftstoffe und Substitution von Kraftstoffen“.
Seit der Klimadiskussion ist zu dem bisherigen Ansatz, fossile Energie durch Bioenergie einzusparen, noch das Argument hinzugekommen, CO2-Schadstoffausstoß damit ebenfalls einsparen zu können.
Aber die größten und wichtigsten Nebeneffekte unserer Bioenergien sind die regionale Wertschöpfung, die dabei entsteht, und die Tatsache, dass das Geld im Land bleibt, statt dass es in Ölländern zirkuliert, sowie die Stärkung der Land- und Forstwirtschaft als ein wichtiges Standbein auch der ländlichen Regionen. Das Wichtigste ist der unverzichtbare Anteil der Bioenergie am Energiemix.
in Bezug auf den Anteil von Biokraftstoffen am gesamten Energiemarkt, die auch schon wieder auf ein Normalmaß korrigiert werden – was richtig ist –, nämlich auf die Vorgabe, 10 % des Primärenergiebedarfs durch Bioenergie zu decken.
Das ist ein sehr, sehr ehrgeiziges Ziel. Bei uns in BadenWürttemberg wird das Biomassepotenzial auf 8 bis 10 % des Primärenergieverbrauchs geschätzt. Das bedeutet, dass wir eine Landschaft in der Größenordnung von 5 bis 10 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche dafür einsetzen müssten.
Die bei uns produzierten Bioenergien werden im Wesentlichen in der Forstwirtschaft erzeugt, nämlich aus Holz. Nach wie vor wird der größte Teil der Bioenergie, die wir in Wärme energie umwandeln, aus Holz gewonnen.
Aber wir haben noch ein Problem zu lösen, nämlich ein gesellschaftliches Problem: Ich meine das Thema „Nahrung und Bioenergien“. Nur zur Information: 70 % aller landwirtschaft