Protocol of the Session on November 6, 2008

In anderen Staaten kann man sein Geburtsdatum und seinen Namen mehrfach ändern. Sie wissen, auch bei uns kann man seinen Namen ändern. Sie kennen die Geschichte: Kommt einer aufs Standesamt und sagt, er möchte seinen Namen ändern. Darauf sagt der Standesbeamte: „Das ist nicht so einfach. Wie heißen Sie denn?“ Dann sagt der: „Fritz Fliegenschiet“. Da sagt der Beamte: „Na ja, da könnte man über eine Namensänderung reden. Wie möchten Sie denn heißen?“ Dann sagt der: „Gustav Fliegenschiet“.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Zurück zum Ernst. Ich will auch noch einmal bekräftigen, was der Staatssekretär Köberle gesagt hat.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.

(Heiterkeit – Abg. Reinhold Gall SPD: Die Trauung dauert schon zu lange!)

Gern. – Nur eine beim Standesamt geschlossene Ehe ist eine Ehe. Deshalb halten wir Liberalen am Verbot der religiösen Voraustrauung fest.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Die Aussage des Präsidenten war eigentlich deutlich!)

Weil es in unserer Wissensgesellschaft auch viele Unwissende gibt, darf denen nie und nimmer vorgegaukelt werden, sie seien rechtmäßig verheiratet, wenn sie sich das Jawort allein vor dem Traualter ihrer Religionsgemeinschaft geben.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Günther- Martin Pauli CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/3361 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen der Überweisung zu.

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 beendet.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 14/3360

Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion darf ich Herrn Abg. Hitzler das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer mit öffentlichen Geldern umgeht, muss dies sorgfältig und sparsam tun. Dies gilt für den Landtag von Baden-Württemberg genauso wie für alle anderen Parlamente.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Sehr richtig!)

Zieht man einen Vergleich zwischen allen 17 Parlamenten in Deutschland, so kann man feststellen, dass der Landtag von Baden-Württemberg der sparsamste in Deutschland ist. Dies zeigt sich deutlich, wenn man jeweils die Gesamtsumme der Aufwendungen durch die Einwohnerzahl dividiert. Hier weist der Landtag von Baden-Württemberg die niedrigsten Kosten pro Einwohner auf.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Richtig! 4 €!)

Ein Abgeordneter erhält derzeit für seine Mitarbeiter zusammen 2 355 € im Monat. Im Regelfall benötigt er in seinem Wahlkreisbüro und auch hier in Stuttgart am Sitz des Landtags je eine Person, also zwei Mitarbeiter, die sich dann diese Summe teilen. Dieser Betrag erweist sich sowohl in Bezug auf die normalerweise gezahlten Gehälter als auch gemessen an der Vorbildung der Mitarbeiter als äußerst niedrig. Wenn man einmal durch die Büros der Kolleginnen und Kollegen im Landtag geht und sieht, dass dort sehr viele hoch qualifizierte Leute arbeiten, muss man sagen: Die bisherige Gehaltsstufe BAT VI b, heute Entgeltgruppe 6 Stufe 6 des Tarifvertrags der Länder, ist wirklich niedrig.

Meine Damen und Herren, Abgeordnete sollten als gewählte Volksvertreter zumindest einigermaßen auf Augenhöhe mit Oberbürgermeistern und Landräten sein.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Sehr richtig!)

Blickt man dort in die Büros, sieht man – das soll kein Vorwurf sein; man braucht qualifizierte Leute – eine Chefsekretärin, einen persönlichen Referenten, Hilfskräfte, einen Öffentlichkeitsreferenten, vielleicht sogar den Leiter einer Stabsstelle. Daran gemessen bleibt die Ausstattung der Abgeordneten nach wie vor schlank. Wir waren schon von jeher keine schweren Tanker in unserer Verwaltung, sondern wendige Schnellboote.

(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

Die zweite Stufe ab 2011 hängt sicherlich auch ein bisschen mit der Parlamentsreform und dem Ende des Teilzeitparlaments zusammen – das aber immer eine gewisse Fiktion war.

Hier scheint aber auch ein Blick in den Bundestag und in das Europaparlament notwendig. Dort haben die Kollegen das Dreifache an Finanzmitteln. Deshalb bleibt die jetzt geplante Ausstattung sparsam und angemessen.

Was nun die Informations- und Kommunikationstechnik anbelangt, so werden die bisherigen Systeme zusammengeführt, und der Präsident wird ermächtigt, dies zu regeln. Meine Damen und Herren, es ist nun einmal so: Wir brauchen heute eine moderne Technik. Als die bisherigen Regelungen geschaffen wurden, gab es zwar ein Telefon und auch ein Faxgerät, aber Internet, Laptop, BlackBerry-Handy etc. waren Begriffe, mit denen man damals noch nichts anfangen konnte.

Auch nach der neuen Festsetzung haben unsere Abgeordneten lediglich die Hälfte der Finanzmittel der bayerischen Kollegen.

Insgesamt glaube ich, dass dadurch das Parlament als Vertretung des gesamten Volkes gestärkt wird und die Interessen der Bevölkerung noch besser, effektiver und auch schneller wahrgenommen werden können.

Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Gall das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Die heutige Erste Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ist, wenn man so will, die Fortsetzung der im Frühjahr dieses Jahres bereits verabschiedeten, aus meiner Sicht und aus Sicht der SPD-Fraktion bedeutenden Parlamentsreform.

Der vorliegende Gesetzentwurf, den wir gemeinsam eingebracht haben, regelt sowohl eine Anhebung der Mitarbeiterentschädigung in zwei Schritten als auch eine verbesserte Ausstattung der Abgeordneten und vor allem eine verbesserte Ausstattung von deren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Wahl kreis mit Informations- und Kommunikationstechnik.

Aus Artikel 48 in Verbindung mit Artikel 28 des Grundgesetzes, aber auch aus Artikel 40 unserer Landesverfassung lässt sich herleiten – bzw. dort ist klar beschrieben –, dass die Abgeordneten sowohl einen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben als auch – dies diskutieren wir heute, und dies ist vom Bundesverfassungsgericht im Übrigen auch mehrmals bestätigt worden – auf eine angemessene Amtsausstattung.

„Angemessen“ ist zugegebenermaßen ein dehnbarer, ein interpretierbarer Begriff. Aber ich denke, man kann auch in der Bevölkerung, in den Reihen unserer Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, dass ein Landtagsabgeordneter oder eine Landtagsabgeordnete die vielfältigen Mandatsaufgaben nicht allein bewältigen kann und daher gute und motivierte Mitarbeiter benötigt. Deren Tätigkeit besteht bei Gott ja nicht nur darin, Termine zu vereinbaren, Gesprächsvorbereitungen zu treffen, Veranstaltungen zu organisieren, Internetrecherche zu betreiben, sondern vor allem auch darin, uns bei den kompli

zierten Themenkomplexen eine gute wissenschaftliche Zuarbeit zu leisten.

Herr Kollege Hitzler, Sie haben recht: Die bisherige monatliche Mitarbeiterpauschale in Höhe der Entgeltgruppe 6 Stufe 6 mit 2 355 € entspricht, glaube ich, diesem Anspruch nicht mehr und scheint uns insbesondere im Hinblick auf die gerade seit der Föderalismusreform qualitativ und quantitativ erhöhten Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abgeordneten wirklich nicht mehr angemessen. Deshalb gehörte schon seit Beginn unserer umfassenden Parlamentsreformdiskussion die Erhöhung der Mittelausstattung für diesen Bereich zu unseren Forderungen, zu einem der Eckpunkte, die wir für wichtig erachtet haben und nach wie vor für wichtig erachten. Die von uns nun fraktionsübergreifend vorgesehene Erhöhung, nämlich in einem ersten Schritt zum Januar des kommenden Jahres und dann 2011 auf den Betrag entsprechend der Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder, ist aus unserer Sicht notwendig und auch angemessen.

Es scheint mir insbesondere für die Öffentlichkeit aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass dieser Betrag, von dem wir dann reden, nämlich 4 490 €, für alle Mitarbeiter, die wir beschäftigen, in der Summe als Obergrenze gilt. Wir können diesen Betrag also nicht etwa jedem einzelnen Mitarbeiter bzw. jeder einzelnen Mitarbeiterin zahlen, sondern das ist der Betrag, der die komplette Personalausstattung abdecken muss.

Darüber hinaus macht die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik auch vor dem Landtag und vor den Landtagsabgeordneten und deren Arbeit nicht halt. Für diesen Bereich ist ebenfalls eine Änderung der bisherigen Regelungen zur Aufwandsentschädigung in § 6 des baden-württembergischen Abgeordnetengesetzes notwendig, damit wir bei unseren Aufgaben auch den neuen technischen Ansprüchen – Internet, schnelle Kommunikation usw. – genügen können. Das ist – das muss man sagen – ja kein Privileg für uns, sondern das gehört in anderen bürotechnischen Bereichen schon längst zum Standard.

Mit diesem Gesetz gehen wir einen weiteren Schritt auf dem Weg der Umsetzung unseres gemeinsamen Vorhabens einer umfassenden Parlamentsreform. Sobald wir dies erledigt haben, gilt es noch, auch die Umsetzung der Novellierung der Geschäftsordnung unverzüglich anzugehen. Da – das will ich ganz offen sagen – erwarten wir jetzt dringend eine Vorlage des Präsidenten dieses Hauses. Auch die Bewältigung der Wahlkreisreform steht jetzt an, und daneben müssen wir auch ein gerechteres Auszählungsverfahren auf den Weg bringen.

Der vorliegende Gesetzentwurf wurde von allen vier Fraktionen dieses Hauses eingebracht. Ich kann daher schon heute unsere Zustimmung signalisieren und bitte das komplette Haus, diesem gemeinsamen Entwurf zuzustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU, der Grünen und der FDP/DVP)

Das Wort für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Bauer.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich für die Fraktion GRÜNE voll und ganz den Worten meiner beiden Vorredner anschließen. Die Fraktion GRÜNE steht als Mitunterzeichnerin des Gesetzentwurfs selbstverständlich in vollem Umfang hinter diesem Anliegen, das im Rahmen der umfassenden Parlamentsreform hier angegangen wird.

Wir haben die Parlamentsreform immer unter einem Fokus gesehen: Wir wollen ein Parlament sein, das Demokratie anschaulich und spannend für die Menschen macht, die daran teilhaben wollen, die verstehen wollen, was in unserer Demokratie passiert, und auch eingreifen wollen. Wir wollen aber auch ein starkes Parlament sein, das seiner Rolle als Legislative und bei der Kontrolle der Regierung gerecht werden kann.

Zur Frage, wie unsere Ausstattung ist und ob wir unsere Aufgaben damit heute noch bewältigen können, haben die beiden Vorredner schon vieles angesprochen. Wir stimmen mit der Einschätzung völlig überein, dass die bisherige Ausstattung des einzelnen Abgeordneten den Anforderungen der Zeit nicht mehr gewachsen ist. Wir kennen es alle, glaube ich, aus eigener Erfahrung außerordentlich gut: das mobile Büro, das heutzutage zu organisieren ist, die notwendigen Abstimmungen zwischen den verschiedenen Geräten in den Büros, die man von allen Orten der Welt aus bedienen können muss, die Tatsache, dass die eigene Homepage bereits selbstverständlich ist, der Standard, dass man in kürzester Zeit jede E-Mail beantwortet haben sollte, usw.

Wir haben bei uns im Haus vor Kurzem eine Umfrage dazu gemacht, welche Qualifikationen unsere persönlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Dabei hat sich herausgestellt, dass 95 % dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Abitur bzw. die Hochschulreife haben und 90 % ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Angesichts der Qualifikationen, die diese Menschen mitbringen, ist die Bezahlung, die wir ihnen heute bieten können, wie ich finde, überhaupt nicht mehr angemessen. Diese Qualifikationen, die Breite an Fähigkeiten, sind jedoch auch nötig, um die Vielfalt der Aufgaben bewältigen und um den damit verbundenen Stress aushalten zu können. Wir brauchen also Leute mit einem entsprechenden Qualifikationsniveau, und deswegen besteht hier im Haus ja auch Einigkeit, dass es nötig ist, eine Anpassung vorzunehmen.

Eine letzte Bemerkung: Nicht erst seit der letzten Landtagswahl in Bayern schauen wir manchmal gern in unser Nachbarland und sagen: Man kann auch von Bayern in manchen Punkten etwas lernen. Auch an diesem Punkt lohnt es sich, einen Blick nach Bayern zu werfen. Die Landtagsabgeordneten im Bayerischen Landtag haben schon seit Langem eine Mitarbeiterausstattung, die über der liegt, die wir in der Endausbaustufe bei uns haben werden. Schon heute verfügt jeder Abgeordnete über ein Personalbudget von 4 600 € pro Monat. Wir werden auch in der Endausbaustufe unter dem bleiben, was im Bayerischen Landtag schon heute Standard ist.