In der Realwirtschaft – es gibt gar nichts anderes; es gibt die Wirtschaft, und das ist die Realwirtschaft – gilt der Otto-Reh
hagel-Spruch: „Entscheidend ist immer auf dem Platz“, nämlich das, was in der Wirtschaft auf dem Platz passiert.
Der Staat muss dazu seine Rahmenbedingungen setzen und seine eigenen Hausaufgaben erledigen: in der Infrastruktur, in der Kinderbetreuung, in der Forschung, bei den Universitäten, bei den Schulen und beim Klimaschutz. Das ist seine Aufgabe. Wenn er das tut, wenn er das in Baden-Württemberg täte, dann wären wir am Ende der Krise weiter, wie auch immer die Belastungen aussehen.
Kollege Dr. Prewo, wie schätzen Sie denn den Einfluss der Bundesregierung bei diesen Rahmenbedingungen ein? Und: Wissen Sie, wer in der Bundesregierung der Finanzminister ist und welcher politischen Richtung er angehört?
(Abg. Reinhold Gall SPD: Die Frage gab es schon einmal! Guten Morgen! Das hatten wir schon! – Ge- genruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Er hat aber doch gerade so weitergeschwätzt! – Unruhe)
Ich will mich jetzt wahrlich nicht wiederholen, Herr Kollege Bachmann. Ich habe über lauter Themen gesprochen, die die Landesregierung betreffen, gerade bei der Infrastruktur usw.
Wenn ein Arbeitnehmer 5 %, 4 % oder 3 % mehr Lohn durch die Gewerkschaften ausgehandelt bekommt, dann soll er am Ende in seiner Lohntüte auch 5 % oder 4 % oder 3 % mehr übrig haben.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Sehr gut! – Abg. Hei- derose Berroth FDP/DVP: Wo und wie treten Sie da- für ein?)
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes – Drucksache 14/3174
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben ja im Innenausschuss den Gesetzentwurf gründlich beraten. Dort hat sich gezeigt, dass die vorgeschlagenen Änderungen zwischen den Fraktionen unstrittig sind, wie beispielsweise, dass bei der Bürgermeisterwahl künftig der Umschlag entfällt – wie bei Landtags- und Bundestagswahlen auch –, dass Briefwahl künftig ohne Begründung möglich ist und Behörden verpflichtet werden, Personen als Wahlhelfer zu benennen.
Lassen Sie mich deshalb einige wenige Punkte ansprechen, die bei den Stellungnahmen der kommunalen Landesverbände vorgetragen worden sind.
Wann muss im nächsten Jahr die Konstituierung der kommunalen Gremien stattfinden, die am 7. Juni gewählt werden? Unser klarer politischer Wille ist, dass die Konstituierung der Gremien vor den Ferien stattfinden kann, ebenso aber auch
nach den Ferien stattfinden kann. Das hat sich vor fünf Jahren bewährt. Es ist eine vernünftige Praxis, dass es Gemeinderäten insbesondere in großen Städten, wo man in der Zeit zwischen der Wahl und dem Beginn der Sommerferien am 30. Juli nur schwer all die konstituierenden Klärungen durchführen kann, ermöglicht wird, sich nach der Sommerpause zu konstituieren.
Der Innenminister hat im Innenausschuss zugesagt, dass er darin kein Problem sieht. Wenn dem so ist, dann ist auch keine Gesetzesregelung in dieser Frage nötig. Mit der Aussage des Innenministers und einer entsprechenden Information der Rechtsaufsichtsbehörden kann dann im nächsten Jahr so verfahren werden. Wenn sich in einer Gemeinde – das wird zumeist in kleinen Gemeinden der Fall sein – der Gemeinderat bereits vor den Sommerferien konstituieren möchte, dann soll er das auch tun können.
In den Stellungnahmen ist zudem die Rede davon, dass wir die Doppelkandidatur bei der Kreistagswahl wieder abschaffen sollen.
Wir haben das ja auf Wunsch unseres Koalitionspartners vor der letzten Kreistagswahl eingeführt. Das Ergebnis der letzten Wahl ist – ich habe es abgefragt; die Antwort ist in der Stellungnahme zum Antrag Drucksache 13/3273 enthalten –, dass etwa 10 % der Bewerberinnen und Bewerber bei den Kreistagswahlen von der Doppelkandidatur Gebrauch gemacht haben.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Und hat es etwas ge- nützt? – Gegenruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ja!)
Es ist also nicht viel. Wenn man sieht, wer davon Gebrauch gemacht hat, dann stellt man fest, es waren bei der CDU, der SPD und den Freien Wählern nur wenige, bei den Grünen 13 % der Bewerber, bei der FDP 25 %, aber – und das ist für mich schon ein interessantes Ergebnis – es haben beispielsweise bei den Republikanern 90 % in zwei Wahlkreisen kandidiert, bei der PDS, bei der ÖDP und bei der Partei Bibeltreuer Christen und anderen kleinen Gruppierungen waren es zum Teil auch 90 bis 100 %. Insofern könnte man diese Regelung durchaus wieder zurücknehmen. Es hat sich aber gezeigt, dass bei der letzten Wahl nur zwei der Bewerberinnen und Bewerber, die in zwei Wahlkreisen kandidiert haben, auch in beide Kreistage gewählt worden sind.
Es handelt sich also um eine ganz geringe Anzahl. Deshalb schließen wir uns, auch als Zugeständnis an unseren Koalitionspartner, der Position der Landesregierung an, dass man zum jetzigen Zeitpunkt die Doppelkandidatur nicht abschafft, da wir bei der nächsten Wahl noch weitere, verlässliche Erfahrungen dazu sammeln wollen, ob man diese Regelung beibehalten sollte oder nicht.
Als weiterer Punkt ist angesprochen worden, ob man lokale repräsentative Wahlstatistiken zulässt. Hier sind wir auch sehr aufgeschlossen. Allerdings sollte man das jetzt nicht im Hauruckverfahren in das Gesetz hineinschreiben, sondern es wahlrechtlich, wahlorganisatorisch und datenschutzrechtlich genau überprüfen und dann bei der nächsten Novelle aufnehmen.