Protocol of the Session on October 1, 2008

Selbstverständlich.

Dort hieß es: Auch bei Regionalschulämtern – zehn bis zwölf – sind durch Außenstellen diese Dienstleistungen vor Ort im Sinne der Bürgernähe zu erreichen. Jetzt gibt es einen Änderungsantrag. Da können Sie bei der Abstimmung zeigen, was Sie von der Bürgernähe durch Außenstellen halten.

Wie lautet die Frage, Herr Kollege Junginger?

(Zuruf von der SPD: Ob er es verstanden hat!)

Die Frage war, ob ich zugehört habe.

Und ob Sie es verstanden haben. Ich habe es Ihnen noch einmal erläutert. Haben Sie es verstanden?

Vielen Dank für die Hilfe, Herr Präsident.

Wenn Sie mir vorhin zugehört haben, dann haben Sie auch die Begründung gehört, warum wir 21 Schulämter in BadenWürttemberg für richtig und sinnvoll halten und keine weitere Verringerung der Zahl der Schulämter – ob mit oder ohne Außenstellen – wollen.

Nun noch zu einem weiteren Punkt in diesem Gesetzentwurf: Die Ämter für Flurneuordnung und Vermessung werden auf der Mittelebene zu einem leistungsfähigen Amt für Geoinformation und Landentwicklung zusammengefasst, und auf der unteren Ebene erfolgt eine Konzentration auf gemeinsame Dienststellen. Auch die Änderung bei der Forstverwaltung, die Einführung eines Landesbetriebs Forst, bedeutet mehr Wirtschaftlichkeit und mehr eigenständiges, subsidiäres Handeln. Das ist durch Änderungsanträge nicht infrage gestellt, und deshalb will ich hierauf auch nicht näher eingehen.

Noch ein Wort zum Landesverwaltungsgesetz, das mit diesem Gesetzentwurf nach über 50 Jahren neu gefasst wird: Mit neuen, anderen bzw. ergänzenden Regelungen zur Fachaufsicht

wird dieses Gesetz weiterentwickelt. Neu eingeführt werden Zielvereinbarungen – allerdings nicht, wie es manche wollten, als verpflichtendes, sondern als ein freiwilliges Instrument der Fachaufsicht.

Zum vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zu den Jugendhilfeausschüssen noch eine Bemerkung. Zunächst einmal: Die Jugendhilfeausschüsse bleiben bestehen. Zweitens: Die freien Träger bleiben weiterhin Mitglied in den Jugendhilfeausschüssen. Die einzige Änderung, die wir vornehmen, ist, dass künftig der Kreistag entscheiden kann, ob der Jugendhilfeausschuss ein beschließender oder ein beratender Ausschuss ist. Die Praxis ist doch die, dass bei allen finanz wirksamen Beschlüssen, bei allen Beschlüssen über Geldmittel aus dem Kreishaushalt, der Jugendhilfeausschuss auch bislang nur als beratender Ausschuss tätig war, weil das Etatrecht beim gesamten Kreistag und nicht beim Jugendhilfeausschuss liegt.

(Zuruf des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE)

Die Folgen, die Sie in Ihrem Antrag beschreiben, die Behauptung, es komme zu einer Verschlechterung des Betreuungs- und Versorgungsangebots für Kinder und Jugendliche, wenn die Jugendhilfeausschüsse keine beschließende Funktion mehr haben, sind an den Haaren herbeigezogen und völlig daneben.

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Nein, das ist es nicht!)

Zum Landesjugendbericht: Sicherlich kann man darüber streiten, ob der Landesjugendbericht sinnvoll und notwendig ist. Aber wenn wir allgemein beklagen, dass wir zu viele Berichte, zu viele Verwaltungen und zu viele Stellungnahmen haben, sollten wir im Speziellen auch einmal auf gesetzliche Vorgaben für Berichte verzichten – auch wenn der eine oder andere Bericht aus rein fachlicher Sicht durchaus sinnvoll sein mag. Im Übrigen kann man im Rahmen des Gesamtbildungskonzepts, das jetzt im Zusammenhang mit dem Bündnis für die Jugend entwickelt wird, auch darüber reden, ob besondere Berichte zu Themen der Jugendpolitik jeweils anlassbezogen erstattet werden.

(Zuruf des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE)

Lassen Sie mich auch zum Thema Finanzen noch etwas sagen. Diese Verwaltungsreform bewirkt eine echte strukturelle Einsparung. Im Jahr 2008 haben wir im Haushalt auf dem Weg der Effizienzrendite eine Einsparung in Höhe von 108 Millionen €. Bis zum Jahr 2012 werden wir fast 200 Millionen € an Einsparungen haben. Wir haben im Land bislang in keinem Bereich einen Einsparbetrag, der so effizient zu erbringen ist und so nachhaltig, dauerhaft und strukturell wirkt wie diese Effizienzrendite

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Rein- hold Gall SPD: Auf Kosten der Kreise natürlich!)

und gegen den es so wenig Protest gibt, Herr Kollege Gall. Auch in den Kreistagen können wir überall feststellen, dass die Effizienzrendite eben nicht auf Kosten der Kreise und der Kreisumlage,

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: So ist es! – Wi- derspruch des Abg. Reinhold Gall SPD)

sondern durch eine effizientere, sinnvoller strukturierte Verwaltung erbracht wird. Denn wir haben ein Grundvertrauen, dass unsere Landkreise

(Zuruf des Abg. Reinhold Gall SPD – Unruhe)

die Verwaltung so effizient und kostengünstig gestalten, dass man keine Beiträge aus der Kreisumlage benötigt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! So ist es!)

Die zum 1. Januar 2005 wirksam gewordene Verwaltungsreform, die jetzt zum 1. Januar 2009 weiterentwickelt wird, wird damit zum Abschluss gebracht. Wir geben unserer Verwaltung eine solide Grundlage für eine gute Zusammenarbeit auf allen Ebenen, damit auch künftig bürgernahe, effiziente und bezahlbare Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht werden. Das dient der Zukunftsfähigkeit unseres Landes, und das dient letztendlich auch den Bürgerinnen und Bürgern in BadenWürttemberg.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Heiler das Wort.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem Zitat des Herrn Innenministers:

(Zuruf von der SPD: Ui!)

Wir setzen auch künftig auf die Aufgabenerledigung vor Ort, also Bürgernähe und Effizienz.

Das war bei der Ersten Beratung. Der Herr Innenminister wollte damit klarmachen, welch großer Erfolg die Verwaltungsreform aus dem Jahr 2005 angeblich ist.

Nach unserer Auffassung sind gerade diese Ziele nicht erreicht. Diese Verwaltungsreform hat weder mehr Bürgernähe noch mehr Effizienz gebracht.

(Beifall bei der SPD – Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP: Wo leben Sie denn, Herr Kollege?)

Wo ich lebe? Im Landkreis Karlsruhe, in Waghäusel.

Kollege Herrmann – ich sehe ihn gerade nicht; doch okay, danke schön, da ist er – hat einen sehr schönen Begriff gebracht: Er hat von einem „großen Gesetzgebungswerk“ gesprochen, über das wir heute zu beraten haben. Das stimmt. 203 Seiten umfasst dieses Gesetzgebungswerk mit seinen Anlagen. Lieber Kollege Herrmann, wenn man für einen Gesetzentwurf 203 Seiten benötigt, um ein im Jahr 2005 in Kraft getretenes Gesetz weiterzuentwickeln,

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Dann spricht das Bän- de!)

dann spricht das für sich. Denn auf 203 Seiten will man jetzt nachbessern; man will erklären, warum man jetzt nachbessern will oder nachbessern muss, und man versucht darüber hinaus,

mit vielen Worten auf 203 Seiten zu erklären, weshalb alles so gut ist. Wenn aber alles so toll wäre, dann bräuchte man keine 203 Seiten, kein solch großes Gesetzgebungswerk. Also, lieber Kollege Herrmann, das spricht für sich.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Bisher kam noch kein Sachargument!)

Aber zurück zum eigentlichen Ziel dieser Reform. Mehr Bürgernähe, mehr Transparenz, mehr Effektivität wollte man ins Land bringen. Ich will das Ergebnis voranstellen: Dies ist beim Bürger nicht angekommen. Deshalb sagen wir zum wiederholten Mal: Diese Verwaltungsreform ist von vornherein falsch angegangen worden. Wir hätten zuerst eine Aufgabenkritik gebraucht, darauf aufbauend eine Aufgabenanalyse und danach einen Aufgabenabbau und einen Abbau von Bürokratie.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Das ist immer noch kein Sachargument!)

Nachdem diese Verwaltungsreform jetzt fast vier Jahre alt ist, haben wir bei verschiedensten Anlässen danach gefragt, wo diese Ziele eigentlich erreicht worden sind, wo ein Aufgabenabbau und der Abbau von Bürokratie festzustellen und bei den Bürgerinnen und Bürgern von Baden-Württemberg angekommen sind. Bei der ersten Lesung haben wir diese Frage dem Herrn Innenminister gestellt und sie auch im Innenausschuss wiederholt. Aber außer Allgemeinbegründungen haben wir da nichts erfahren. Wir haben erfahren, dass eine Strukturkommission für Aufgabenkritik und Haushalt installiert wurde. Die Frage sei erlaubt: Was ist dort eigentlich passiert? Wir sagen: Da ist nichts passiert. Jedenfalls ist uns nichts bekannt, und der Herr Innenminister hat auch noch nichts bekannt gegeben.

Angeblich haben die Ressorts die konzeptionellen Grundlagen für die Umsetzung der Aufträge geschaffen. In der Drucksache 14/2999 heißt es jetzt, dass diese Kommission derzeit ruht.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Hoppla!)

Es tut sich also nichts, und ich bin gespannt, Herr Innenminis ter, was Sie uns heute konkret dazu berichten werden, wo Aufgabenabbau und wo Abbau von Bürokratie hier in BadenWürttemberg bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen sind und wo diese stattgefunden haben.

Der zweite grundlegende Fehler – ich sage das, weil auch Kollege Herrmann darauf eingegangen ist – bei dieser Verwaltungsreform war, dass sich die Regierung und die sie tragenden Fraktionen von vornherein gescheut haben, den derzeitigen Verwaltungsaufbau in Baden-Württemberg überhaupt infrage zu stellen. Sie haben sich sogar davor gedrückt, ernsthaft darüber zu diskutieren, ob z. B. eine Verwaltungsebene abgeschafft werden kann.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grü- nen)

Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es uns objektiv betrachten. Was ist geschehen? Innerhalb der vorhan

denen Strukturen, der vorhandenen Verwaltungsebenen ist nichts gemacht worden, außer dass Tausende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern innerhalb des bestehenden Systems verschoben wurden.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: So ist es!)