Ich betone: Wenn heute ein Arbeitnehmer mit zwei Kindern ein Jahreseinkommen von 37 000 € hat und 20 % Sozialabgaben zahlt, einkaufen geht, 19 % Mehrwertsteuer bezahlt und auch noch zum Tanken fährt, dann fällt er platt um.
Da kann man sich ja wirklich nur wundern. Die Frauen, die ich höre, sagen mir etwas ganz anderes, und ich gehe ja auch selbst ab und zu einmal einkaufen. Da müssen wir wirklich dafür sorgen, dass sich die Situation wieder bessert.
Aber wir können nicht unsere armen, geplagten Arbeitnehmer, die wir im Land haben, immer weiter schröpfen, die neben der Ökosteuer und der Mineralölsteuer auch noch 19 % Mehrwertsteuer zahlen müssen.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Genau! Das wäre besser als Mindestlöh- ne, wenn man sie da entlasten würde!)
Seien Sie versichert: Wenn ich bei dem Mindestlohn auch nur den kleinsten Ansatz dafür sehen würde, dass wir die Menschen damit schützen könnten, würde ich dafür stimmen. Aber so, wie die Wirtschaft reagiert, wird sie diese Mindestlöhne negieren, und es wird in Zukunft noch schlechtere Löhne und Gehälter geben. Da kann man das Thema Post, aber auch andere Beispiele anführen.
Nach der Einführung der 38-Stunden-Woche hatten wir eine massive Zuwanderung. Aber man sagte: „Die Arbeit geht uns aus!“ Also: 35-Stunden-Woche, 38-Stunden-Woche.
Wissen Sie, was da passiert ist? Die Leute haben die Arbeit, die sie vorher in 40 Stunden leisteten, in 38 Stunden gemacht. Wenn dann Überstunden gemacht wurden, sagte der Unternehmer – – Er konnte gar nicht anders, weil die Gewinne gesunken sind. Wenn Sie heute den Handwerkstag anschauen, müssen Sie ganz deutlich sagen:
(Abg. Reinhold Gall SPD: Herr Präsident, ist die An- zeige für die Redezeit kaputt? Die muss kaputt sein!)
50 % unserer mittelständischen Handwerksbetriebe machen als Personengesellschaft nicht mehr als 50 000 € Gewinn. Jetzt möchte ich Ihnen sagen, was das bedeutet. Wenn Sie 50 000 – –
Wenn Sie als Unternehmer 50 000 € verdienen, dann bleibt Ihnen, wenn Sie nach Abzug Ihrer Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge noch investieren müssen, im Grunde nichts mehr übrig.
Es ist doch so: Die Leute zahlen nicht deshalb schlecht, weil sie alle Preisdumper, Preistreiber oder böse Menschen wären, sondern es ist oftmals so, dass die eigene Familie im Grunde bis an die Grenze der Selbstausbeutung geht, um die Leute zu halten. Da arbeiten die Ehefrauen mit. Gehen Sie doch einmal in Ihre Pizzeria und gucken Sie, wer da in der Küche arbeitet!
Dann können wir uns wieder einmal über Kinderarbeit unterhalten. Da müssen wir wirklich die Realität betrachten, meine Damen und Herren: Bauabschlagsteuer, Krankenkasse, und jetzt kommen die Präqualifikationen.
Dann haben wir uns etwas Neues einfallen lassen, was die Leute erfüllen müssen: Das ist eine neue Umweltversicherungsauflage. Dazu brauchen sie quasi einen Geologen. Wir sollten wirklich einmal aufstellen, wie viele Auflagen zu erfüllen sind.
Wissen Sie, der Unterschied zwischen einem Abgeordneten und einem Unternehmer ist, dass Sie Ihr Geld am Monatsende bekommen und er dafür arbeiten muss.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Das war wieder einmal die Konjunktur des einfachen Weltbilds!)
Lieber Herr Kretschmann, Ihrem Weltbild fehlt die Realität. Schon Goethe betonte: „Grau ist jede Theorie.“
rung – Gesetz zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform (Verwaltungsstrukturreform-Weiter- entwicklungsgesetz – VRWG) – Drucksache 14/2999
rung – Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2008 – Drucksache 14/3000
Das Präsidium hat festgelegt, dass nach der Begründung der Gesetzentwürfe durch die Regierung eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion folgt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform führt die Landesregierung die Modernisierung unserer Verwaltungsstrukturen im Land konsequent und nachhaltig fort. Deswegen trägt dieser Gesetzentwurf auch den Begriff „Weiterentwicklung“ in seinem Namen.
Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2006 im Zusammenhang mit der Koalitionsvereinbarung festgestellt, dass die Verwaltungsstrukturreform weiterentwickelt werden soll. Dies geschieht jetzt nach zwei Praxisjahren mit dem Ziel der Umsetzung notwendiger Korrekturen im Detail, nicht aber im Grundsatz.
Damit war von Anfang an klar, dass es bei der Evaluierung eben nicht darum ging, die Ziele der Strukturreform grundsätzlich infrage zu stellen. Die Landesregierung steht auch im Jahr 2008 zu einem konsequent dreistufigen Verwaltungsaufbau. In einem Flächenland wie Baden-Württemberg, meine Damen und Herren, gewährleistet meines Erachtens nur die Dreistufigkeit die notwendige Zentralisierung auf der einen Seite, aber auch jede mögliche Dezentralisierung auf der anderen Seite. Die Leistungsfähigkeit und hohe Fachkompetenz der Verwaltung kann dadurch genauso gesichert werden wie
die notwendige Bürgernähe. Beides ist mit unserem dreistufigen Aufbau gewährleistet. Das mag man in Bundesländern, die eine andere Struktur und eine andere Fläche haben, anders sehen. Unsere Struktur in Baden-Württemberg ist so, dass die Dreistufigkeit genau das richtige Maß der Dinge ist. Allen anderen Überlegungen – alten und neuen – zur Zweistufigkeit der Verwaltung erteilen wir aus den bekannten guten Gründen mit dem Weiterentwicklungsgesetz eine konsequente Absage.
Wir haben uns in dem Gesetzentwurf vom Subsidiaritätsgrundsatz leiten lassen. Wir setzen auch künftig auf die Aufgabenerledigung vor Ort, also Bürgernähe und Effizienz.
Man kann bei den bisherigen Strukturreformen wirklich zu Recht von einer Erfolgsgeschichte für das Land und seine Bürgerinnen und Bürger sprechen. Mit dem Sonderbehördeneingliederungsgesetz aus dem Jahr 1995 sind wir, wie Sie wissen, in die Reformen eingestiegen. Bis zum Verwaltungsstruktur-Reformgesetz aus dem Jahr 2005 waren Subsidiarität, Bürgernähe, Entscheidungen aus einer Hand und effizientere Aufgabenerledigung die Leitziele der Reform. Davon rücken wir auch nicht ab. Im Rahmen der Evaluierung wurden uns viele positive Beispiele für die Erreichung dieser Ziele geschildert. Es wurden jedoch auch die damit verbundenen Schwierigkeiten benannt; die will ich keineswegs verschweigen; ich gehe nachher gerne noch auf den einen oder anderen Punkt ein.
Der VdK hat bei der Anhörung der Verbände im letzten Sommer ausdrücklich auf die größere Bürgernähe und die deutlich kürzeren Wege zur Versorgungsverwaltung in den Landrats ämtern verwiesen. Für ältere und behinderte Menschen ist dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil. Gleichzeitig beklagt der VdK jedoch die Zersplitterung von Fachwissen in den Ämtern durch deren Aufteilung von früher acht Standorten auf heute 35 Standorte.
Hier kommen wir zu einem zentralen Punkt in der politischen Diskussion um die Weiterentwicklung. Das war die Frage: Wie viele Ämter und Standorte brauchen wir, um auf der einen Seite Bürgernähe zu gewährleisten und die Aufgaben am besten zu erledigen und auf der anderen Seite die fachliche Qualität zu sichern und die Effizienzrendite zu erzielen? Da hat uns die Evaluierung gezeigt – dies ist in der Begründung des Gesetzentwurfs auch so dargestellt –, dass wir nicht nur bei der Versorgungsverwaltung, sondern auch bei der Gewerbeaufsicht mehr Kooperationen zwischen den Kreisen, auch in Form von gemeinsamen Dienststellen, brauchen. Die Voraussetzungen dafür sind seit 2005 im Landesverwaltungsgesetz vorhanden. Jetzt ist es an den Kreisen, zu handeln und verstärkt zusammenzuarbeiten. Mit neuen Formen der Zusammenarbeit können die Synergien erzielt werden, die für die weitere Erwirtschaftung der Effizienzrendite bis zum Jahr 2011 notwendig sind.
Bislang – das darf ich sagen – sind die Kreise auf einem guten Weg. Aber er muss eben in den kommenden Jahren auch konsequent fortgesetzt werden. Die Evaluierung hat uns ge