Heute verlangen Sie im Vergabeverfahren die Einführung von Wertgrenzen nach bayerischem Muster. Den vorliegenden Antrag hat der CSU-Freundeskreis der SPD-Landtagsfraktion aus einem bayerischen Erlass abgeschrieben. Aber auch der Abschreiber kann nicht auf seinen Banknachbarn verweisen, wenn die Regelung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Der Bund scheut sich, Wertgrenzen einzuführen, weil er ein Vertragsverletzungsverfahren fürchtet. Das ist aber für uns keine Aufforderung, hier in die Bresche zu springen. Rechtsverbindliche Wertgrenzen greifen in das materielle Vergaberecht ein.
Mit nicht rechtsverbindlichen Orientierungswerten regeln wir nur das interne Verwaltungsverfahren und kommen zu wirtschaftlich vergleichbaren Ergebnissen. Das ist ein Unterschied, Herr Schmiedel.
Wer Wertgrenzen will, muss wissen, dass die öffentliche Hand einen großen Nachfragemarkt besitzt. Alle Anbieter müssen gleichermaßen und diskriminierungsfrei Zugang zu diesem Markt haben. Marktzutrittsschranken verstoßen gegen EUPrimärrecht. Das Vergaberecht darf nicht den lokalen Markt bedienen. Es ist kein Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung.
Folgen wir der bayerischen Regelung, liegen 90 % der öffentlichen Aufträge unterhalb der Schwellenwerte. Die öffentliche Ausschreibung – eigentlich der Regelfall – ist dann die Ausnahme. Es ist auch nicht gleichgültig, ob man eine beschränkte oder eine öffentliche Ausschreibung macht, Herr Kollege Pre
Gerade durch die öffentliche Ausschreibung soll aber eine sparsame und wirtschaftliche Verwendung von öffentlichen Geldern sichergestellt werden. Es nützt wenig, wenn eine Fachöffentlichkeit den regionalen Markt in den Tageszeitungen sondiert und auf eine ausreichende Streuung der aufgeforderten Bewerber zu achten ist. Das sind nur neue, unbestimmte Beurteilungsspielräume.
Ein solch intransparentes Verfahren schadete örtlichen Unternehmen, wenn sie auch auswärts Aufträge suchten. Benachteiligt wären Mittelständler und Handwerker in strukturschwa chen Gebieten, die dort kaum Chancen hätten und in strukturstarken Gebieten faktisch ausgeschlossen wären. Ein fairer Wettbewerb wäre das nicht.
Wertgrenzen bringen auch keine Rechtssicherheit, im Gegenteil. Das Nachprüfverfahren fällt weg, und Rechtsschutz ist praktisch ausgeschlossen. Ein lokaler Markt ohne Zutritts chancen ist ein Nährboden für Preisabsprachen und Vetterleswirtschaft. In ihm wächst die Korruptionsgefahr.
Unpraktikabel sind starre Wertgrenzen auch. Wird die Grenze um einen Cent überschritten, muss die Wahlfreiheit des Ausschreibungsverfahrens zwingend aufgehoben werden.
Wir gehen einen anderen Weg und erweitern die Spielräume der Kommunen durch eine interne Verwaltungsvorschrift. Es bleibt beim Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung. Ausnahmen sind nur möglich, wenn Kosten und Aufwand einer öffentlichen Ausschreibung so hoch sind, dass sie in einem Missverhältnis zu den Einsparungen stehen und somit unwirtschaftlich sind. So definieren es die VOB und die VOL.
Zum Leidwesen vieler Kommunen hat die Gemeindeprüfungsanstalt bei uns diesen Maßstab sehr restriktiv interpretiert. Hier setzen wir an und ersetzen Wirtschaftlichkeit durch Orientierungswerte. Dieser Wert wurde in der Arbeitsgruppe gefunden. Bei Bauaufträgen nach der VOB ist eine beschränk te Ausschreibung bei Ausbaumaßnahmen bis 40 000 € sowie bei Rohbau, Tiefbau und Verkehrswegebau bis 75 000 € zulässig. Bei einem überregionalen Teilnahmewettbewerb erhöht sich der Orientierungswert auf 100 000 €.
Eine freihändige Vergabe ist auf einen Vertragswert von 20 000 € beschränkt. Bei VOL-Dienstleistungsverträgen ist eine freihändige Vergabe bis 10 000 € und die beschränkte Ausschreibung bis 40 000 € möglich.
Worin liegen Unterschied und Vorteil unserer Vorgehensweise? Orientierungswerte sind verwaltungsinterne Prüfungsmaßstäbe der GPA. Innerhalb der Orientierungswerte kann die Kommune beschränkt ausschreiben. Die GPA wird das nicht rügen. Im Einzelfall kann die Kommune auch oberhalb der Orientierungswerte beschränkt ausschreiben. Sie muss es nur begründen. Orientierungswerte geben damit unseren Kommunen wesentlich mehr Flexibilität.
Verwaltungsinterne Orientierungsnormen werden von der Kommission nicht überprüft, rechtsverbindliche Wertgrenzen aber durchaus, weil sie diskriminierend in das Vergabesystem eingreifen. Es gibt keinen Grund für einen Achillesvers im Vergaberecht.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über einen Antrag der SPD-Fraktion, der jetzt schon einige Monate zurückliegt, der aus dem letzten Jahr ist. Kollege Prewo hat bereits gesagt, dass nach zähen Verhandlungen mittlerweile ein Kompromiss gefunden worden ist. Kollege Löffler hat die Empfehlungen vorgestellt und hat die einzelnen Zahlen dazu genannt, was jetzt bei freihändiger und bei beschränkter Vergabe möglich ist. Wir begrüßen und unterstützen, dass es mehr Flexibilität gibt und dass es gerade für kleine Unternehmen, für Handwerker, für regionale Unternehmen hoffentlich mehr Möglichkeiten gibt, Aufträge zu erhalten.
Unerfreulich war, wie lange es gedauert hat und wie es gelaufen ist, bis die Arbeitsgruppe zu einem Kompromiss gefunden hat, und wie dann dieser Kompromiss umgesetzt worden ist. Es war ja so, dass der Wirtschaftsausschuss noch im Januar darauf bestehen musste, dass es überhaupt ein Schreiben des Innenministeriums gibt, mit dem die erhöhten Wertgrenzen kommuniziert worden sind. Wir sind froh, dass das jetzt stattgefunden hat, und hoffen, dass die Art und Weise, wie dieser Kompromiss zustande gekommen ist, sich vonseiten der Regierung nicht wiederholt, sondern dass beim nächsten Mal ein partnerschaftlicher Umgangsstil gewählt wird.
Jetzt geht es unseres Erachtens darum, die neuen Spielräume in die Praxis umzusetzen, damit die Möglichkeiten der höheren Wertgrenzen ausgeschöpft werden. Die Kommunen können darauf achten und dafür sorgen, dass Aufträge in Teil- und Fachlose aufgegliedert werden, damit kleine und regionale Betriebe mehr Möglichkeiten haben. Ich finde, es ist eine Aufgabe für uns alle hier im Parlament, vor Ort in unseren Wahlkreisen – viele sind ja auch in Kreistagen und Gemeinderäten – dafür zu sorgen, dass Handwerker und regionale Unternehmen Chancen haben, öffentliche Aufträge zu erhalten.
Selbstverständlich geht es immer um eine sparsame Verwendung öffentlicher Mittel. Aber das billigste Angebot ist oft auf einen längeren Zeitraum gesehen nicht wirklich das güns tigste. Deswegen heißt es auf EU-Ebene, dass es um das güns tigste und nicht um das billigste abgegebene Angebot geht.
Aus unserer Sicht muss jetzt endlich auf Bundesebene gehandelt werden. Die EU-Richtlinie von 2004 ist bis heute nicht umgesetzt. Deswegen müssen auf Bundesebene Union und SPD endlich das Vergaberecht reformieren. Die Ziele müssen
sein: Vereinfachung, Rechtssicherheit, Transparenz und die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien.
Deshalb, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen und auch von der SPD, fordern wir Sie auf, sich in diesem Sinne auf Bundesebene stark zu machen, im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen, die unter umständlichen Verfahren, widersprüchlichen Rechtsbegriffen und zu vielen Nachweispflichten leiden.
Jetzt liegt ein Referentenentwurf des CSU-Bundeswirtschaftsministers vor. Er bleibt aber auf halber Strecke stehen und erfüllt diese Kriterien bei Weitem nicht. Das sehen nicht nur wir Grünen so, sondern auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat Kritik geäußert und sagt, dass der vorgelegte Entwurf die zugesagte Entlastung des Mittelstands nicht erreicht.
Das gilt gleichermaßen für ökologische und soziale Kriterien. Die müssen endlich in das Vergaberecht mit aufgenommen werden, Herr Kollege Löffler.
Kollege Prewo hat den Antrag zu fairen Produktionsbedingungen, der begehrt, nur noch Produkte zu verwenden, die fair und ohne Kinderarbeit hergestellt worden sind, genannt. Erfreulicherweise ist aus unserer grünen Initiative ein interfraktioneller Antrag entstanden. Das begrüßen wir.
Gleichermaßen muss das auch für den ökologischen Aspekt gelten. Wenn wir wissen, dass von der öffentlichen Hand jährlich Aufträge in einem Volumen von 300 Milliarden € vergeben werden, sehen wir, dass das eine Marktmacht ist. Diese Marktmacht muss die öffentliche Hand zugunsten einer klimaschonenden Vergabepolitik und einer klimaschonenden Beschaffung einsetzen.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Sie wissen aber schon, dass wir nicht der Ge- setzgeber dafür sind!)
Das liegt im Interesse des Klimaschutzes, es müsste aber auch in Ihrem eigenen Interesse liegen. Sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene haben Sie sich Klimaschutzziele gesetzt. Deshalb müssen auch auf Landesebene klimaschonende und umweltverträgliche Produkte bei der öffentlichen Beschaffung Vorrang haben.
(Beifall bei den Grünen und des Abg. Nikolaos Sa- kellariou SPD – Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Re- de vor dem falschen Parlament!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute mit einem gewissen zeitlichen Abstand – der Antrag der SPDFraktion ist ja schon etwas älter – über ein Thema, das uns bereits mehrfach beschäftigt hat. Herr Kollege Prewo, Sie haben hier deutlich gemacht, dass Sie das als einen Erfolg der SPD-Fraktion darstellen wollen. Dass Sie das versuchen, ist Ihr gutes Recht. Wer sich aber die Verhandlungen und Gespräche über den Kompromiss, der jetzt zwischen den Ressorts angestrebt und umgesetzt wird, anschaut, stellt fest, dass der Impuls für eine veränderte Handhabung nicht von der Sozialdemokratie im baden-württembergischen Landtag, sondern von den Handwerkskammern ausgegangen ist.
An dieser Stelle kann man deshalb feststellen, dass der Einfluss der SPD auf diese Lösung – wie auch bei fast allen anderen Entscheidungen hier in diesem Haus – gleich null ist.