Ich kann mich deshalb auf drei wesentliche Einwände der Opposition konzentrieren, die Sie am heutigen Tag vorgebracht haben, nachdem man ja nun schon gewisse Erfahrungen hat, abgesehen von dem, was die Kollegin Schütz schon widerlegt hat. Beispielsweise hat sie deutlich gemacht, warum wir nicht wollen, dass über eine vollzeitschulische Ausbildung der direkte Zugang zur Kammerprüfung eröffnet wird.
Sie, Herr Kaufmann, haben einen Angriff auf das duale Sys tem gefahren. Ich glaube, dieser Angriff ist völlig unangebracht. Dieses duale System hat sich über Jahrzehnte bewährt. Wir haben es auch fortentwickelt. Es ist nach wie vor ein Exportschlager Deutschlands.
Es gibt genügend Länder, die uns um dieses duale System beneiden. Es gibt überhaupt keinen Anlass, dieses duale System durch ein vollzeitschulisches System zu ersetzen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Gundolf Fleischer CDU – Abg. Alfred Winkler SPD: Das hat bisher noch niemand gefordert!)
In der Vergangenheit ist es immer gelungen, einen Ausgleich zwischen beruflicher Bildung und schulischer Bildung zu schaffen. Dieses duale System hat diesen Ausgleich bisher immer wieder geschaffen.
Der zweite Punkt, den Sie angesprochen haben, waren die Anrechnungen. Es hat seinen guten Grund, warum wir diese An
Was solche Begriffe wie „Schwachsinn“ anbelangt, Herr Wink ler, komme ich gleich auf den Stil, den Ihre Fraktion am heutigen und am gestrigen Tag in dieses Parlament eingeführt hat.
Ich gestatte anschließend eine Nachfrage des Kollegen Winkler. Denn ich gehe davon aus, dass er zunächst einmal ein Statement hält und dann eine Frage stellt. Das kostet mich zu viel Zeit.
Ich möchte zunächst nur noch auf einen Punkt eingehen, bevor Herr Winkler mit seinem „Schwachsinn“ kommt, den er mir vorgeworfen hat,
nämlich auf den Punkt Ausbildungsplatzgarantie. Das wurde sowohl von Herrn Kaufmann als auch von Herrn Lehmann angesprochen. Es wurde aber nicht recht deutlich, wie diese Ausbildungsplatzgarantie denn organisiert werden soll. Da lugt zwischen den Zeilen schon wieder die Ausbildungsplatzzwangsabgabe hervor. Das ist doch eigentlich das, was Sie wollen, weil Sie glauben, dass Sie die Wirtschaft mithilfe dieser Zwangsabgabe dazu zwingen könnten, für jeden einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Wir haben doch gezeigt – wie auch die äußerst geringe Jugendarbeitslosigkeit in unserem Land belegt –, dass es bessere Systeme und bessere Wege als diese Ausbildungsplatzabgabe gibt, um die Jugendlichen in eine Ausbildung zu bringen. Über diese Wege haben wir dafür gesorgt, dass wir in Baden-Württemberg die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit bundesweit haben.
Sie äußern sich, was diese Ausbildungsplatzabgabe anbelangt, unklar – genauso unklar wie zu Ihrem Verhältnis zu den Linken.
Das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit auch auf die Gefahr hin, wechselweise entweder in die Nähe der DDR oder des Nationalsozialismus gerückt zu werden. In dieser Gefahr ist man in diesem Hause ja häufiger.
Herr Abg. Dr. Rülke, ich weise noch einmal darauf hin: Wenn sich ein Abgeordneter zu einer Zwischenfrage meldet, dann erteilt der Präsident das Wort. Dann können Sie entscheiden, ob Sie die Frage beantworten.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Par- lamentarische Erziehungsmaßnahmen!)
Lieber Kollege Rülke, ich meine damit den schwachen Sinn hinter Ihrer Behauptung, es bestünde ein „Anreiz“. Ist es nicht so, dass in unserem Bildungssystem ein Abschluss die Qualifikation bedeutet? Entweder ich schaffe den Abschluss oder nicht. Aber wenn ich den Abschluss habe, ist das doch die Qualifizierung für eine Anerkennung. Warum lassen Sie es bei einer freiwilligen Anerkennung, unbeschadet des Abschlusses, der geschafft wurde? Das meine ich mit einem schwachen Sinn, nur einen Anreiz zu sehen, etwas zu machen, statt den Abschluss als Bestätigung der Qualifikation zu sehen.
Herr Kollege Winkler, ich bemühe mich, den schwachen Sinn Ihrer Frage zu verstehen, und komme dann zu dem Ergebnis, dass es doch einen starken Sinn hat, nicht nur auf einen Abschluss zu setzen, sondern durchaus auch auf eine möglichst hohe Qualifikation dieses Abschlusses.
(Abg. Norbert Zeller SPD: Das ist doch Bestandteil des Abschlusses! – Abg. Katrin Schütz CDU: Aber Erfahrung braucht man auch! – Beifall bei Abgeord- neten der FDP/DVP und der CDU)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Anfrage zielt darauf ab, zu erfahren, wie die Landesregierung die Möglichkeiten des neuen Berufsbildungsgesetzes genutzt hat. Dazu will ich jetzt gern Stellung nehmen.
Das neue Berufsbildungsgesetz hat den Ländern im Wesentlichen in drei Bereichen Kompetenzen eingeräumt. Zum Ers ten können Länder nach § 105 des Berufsbildungsgesetzes hoheitliche Aufgaben, die bisher von Landesbehörden wahrgenommen wurden, auf die zuständigen Stellen – das sind in der Regel die berufsständischen Kammern – übertragen. Das hat die Landesregierung gemacht, und zwar konkret in § 3 Abs. 2 der Berufsbildungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung.
Zum Zweiten können die Länder nach § 7 des Berufsbildungsgesetzes befristet bis zum 31. Juli 2009 sogenannte Anrechnungsverordnungen erlassen. Das hat das Wirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Kultusministerium auch gemacht.
In der Verordnung über die Anrechnung des Besuchs einer Berufsfachschule auf die Ausbildungszeit in Berufen der gewerblichen Wirtschaft ist geregelt, dass Absolventen der einjährigen Berufsfachschule einen Anspruch auf Anrechnung von einem Jahr auf eine sich anschließende einschlägige duale Ausbildung haben.
Der Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule ist geeignet, mit einem Jahr auf die Ausbildungszeit angerechnet zu werden.
Auf die einzelnen Voraussetzungen möchte ich hier nicht weiter eingehen. Jedenfalls kann mit der Anrechnungsverordnung die Gesamtausbildungszeit junger Menschen verkürzt werden, was ja in unser aller Interesse liegt.
Drittens wurden die Länder ermächtigt, befristet bis zum 1. August 2011 Rechtsverordnungen nach § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes zu erlassen. Das haben wir bisher nicht gemacht. Es ist auch nicht beabsichtigt, dies zu tun, und zwar aus guten Gründen.