Es geht um 870 000 Masthähnchen. Jedes Einzelne von ihnen ist betroffen; jedes Einzelne von 870 000. Das ist eine anonyme Masse, aber das sind sehr viele Individuen.
Es ist doch eigentlich makaber: Nach dem Krieg haben wir Menschen Jahr für Jahr unsere Wohnfläche erweitert, aber bei den Masthähnchen und den Hühnern war es genau umgekehrt: Da wurde die Fläche Jahr für Jahr radikal eingegrenzt. Die haben nichts mehr an „Wohnfläche“ übrig. Warum eigentlich? Die Frage ist: Warum setzen wir diese Mindestanforderung von 33 kg/m2, wie sie in der Richtlinie enthalten ist, nicht herunter? Im Gegenteil: Die Richtlinie sieht vor, dass man bei besonders guten Haltungsbedingungen den Wert auf 42 kg/m2 hochsetzen kann. Welch ein Witz! Soll ich sagen: „Wenn die Masthühner besonders brav sind, dürfen sie noch enger zusammenrücken“? Absurd! Im Übrigen haben sie sogar weniger Platz als Legehennen.
Richtig ist, dass die EU-Richtlinie das in einen Rahmen bringt, der bislang höher war. Das ist richtig. Aber es ist keine Verbesserung. Das Leiden dieser Masthähnchen geht weiter, weil das ein Kompromiss ist. Das ist eigentlich schade.
Übrigens gibt es in der Schweiz zu diesem Punkt seit 1981 einen TÜV, einen TÜV für Haltungseinrichtungen in der Massentierhaltung. Dieser TÜV muss jeden Stall und jeden Käfig abnehmen. Das ist dort seit 1981 so. Ich sage Ihnen: Das funktioniert sehr gut.
Die Fläche und die Größe bei dieser Haltungsform wurden benannt. Darauf brauche ich nicht mehr einzugehen. Wir unterstützen diesen Antrag in der Form, wie er gestellt wird.
Lassen Sie mich noch eine Schlussbemerkung machen. Treten Sie doch mit Ihren Vorgaben den Masthühnern auf diesem engen Platz, der ihnen ohnehin nur zur Verfügung steht, nicht dauernd auf die Füße, sondern sorgen Sie für mehr Fußfreiheit! Oder als Slogan: Mehr Freiraum für Kratztrieb!
Meine Damen und Herren, Freiraum für Kratztrieb. Das ist der letzte Trieb, der Masthühnern noch geblieben ist.
die Verordnung zur Haltung von Masthühnern war bereits Gegenstand einer sehr ausführlichen Diskussion im Landwirtschaftsausschuss zum Antrag der SPD, Drucksache 14/1649. Dort hat auch Kollege Winkler sehr ausführlich in der Diskussion Stellung genommen.
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft deckt eigentlich dieses Thema voll und ganz ab. Der danach eingereichte Antrag der Grünen birgt keine Neuigkeiten in sich. Es wird lediglich vieles von der vorherigen Diskussion wiederholt.
Meine Damen und Herren, ich möchte den Ausführungen des Kollegen Rombach voll und ganz zustimmen. Deshalb werde ich nicht alles wiederholen. Für mich und für die FDP/ DVP-Landtagsfraktion ist klar, dass wir hinter einer tierschutzgerechten Haltung von Nutztieren, aber auch – das sage ich dazu – hinter einer artgerechten Haltung der anderen Haustiere stehen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Monika Chef FDP/DVP – Zuruf des Abg. Franz Un- tersteller GRÜNE)
Meine Damen und Herren, ich möchte mich aber auch mit der Seite derer beschäftigen, die von der Tierhaltung leben müssen; denn das ist die andere Perspektive. Ich möchte auch ein paar Anmerkungen zu denjenigen machen, die diese Produkte kaufen, also zu den Verbrauchern.
Ich gebe Ihnen recht, Frau Rastätter: Es ist erfreulich, dass immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher bereit sind, für entsprechende Produkte mehr auszugeben. Wenn ich allerdings die Äußerungen derjenigen, die in Diskussionen sprechen, damit vergleiche, was nach dem Einkaufen im Supermarkt in deren Einkaufskorb liegt, kann ich sehr große Unterschiede feststellen. Da wird das billigere Ei genommen, weil der Zehnerpack 20 Cent weniger kostet. Es werden die billigeren Tomaten oder sonstige billige Produkte genommen. Das heißt, zwischen Wort und Tat besteht ein Unterschied.
Es liegt nicht an der Kennzeichnung. Das steht schon dran. Jeder, der lesen kann, kann das auch nachvollziehen.
Meine Damen und Herren, ich möchte nur noch einmal klarstellen, dass zwischen Wort und Tat oftmals ein großer Unterschied liegt.
Jetzt ein Punkt zur Nutztierhaltung. Die Bezeichnung „Nutztierhaltung“ beinhaltet ja schon, dass wir es mit Produktion, mit Erzeugung, mit Ernährung, das heißt mit Ökonomie und mit Markt zu tun haben. Zu Recht wurde bereits bei der Behandlung des Antrags des Kollegen Winkler zu diesem Thema festgestellt, dass in Baden-Württemberg gerade einmal 1,6 % aller in Deutschland gehaltenen Jungmasthühner stehen. Das bedeutet letztendlich: Das Thema Massentierhaltung ist offensichtlich nicht vornehmlich in Baden-Württemberg ein Thema, sondern dort, wo die großen Anlagen stehen.
Meine Damen und Herren, bei der Behandlung des Antrags des Kollegen Winkler zu diesem Thema wurden von allen Fraktionen die Argumente ausführlich ausgetauscht. Dem ist, glaube ich, nichts hinzuzufügen.
Ich stelle fest: Erstens: Tierschutz lässt sich nicht national, sondern nur EU-weit sinnvoll umsetzen.
Zweitens: Ein Draufsatteln auf europäisches Recht, so wie dies bei der Schweinehaltungsverordnung unter der rot-grünen Bundesregierung durch Ministerin Künast geschehen ist, führt nur dazu – da widerspreche ich dem Kollegen Winkler –, dass es zu Verlagerungen kommt.
Schauen Sie sich doch einmal die Entwicklung in der Legehennenhaltung an. Auch in der Putenwirtschaft ist diese Entwicklung festzustellen. Ich komme aus einer Region, in der die Putenwirtschaft noch relativ stark vertreten ist. Die vorliegenden Zahlen beweisen, dass es in diesen Bereichen zu Verlagerungen kommt.
Gleich. – Das heißt für mich nach wie vor: Eine 1:1-Umsetzung dient dem Tierschutz deshalb, weil sie nicht dazu beiträgt, dass die Betriebe dorthin gehen, wo der Tierschutz nur auf dem Papier steht, aber nicht umgesetzt wird.
Wegen des finanziellen Arguments für eine Verlagerung: Die Käfighaltung von Hennen ist ab 2012 verboten. Wissen Sie, lieber Kollege, dass eine Berechnung ergeben hat, dass durch die Abschaffung der alten Käfige und die Anschaffung der neuen, gestalteten Käfige
Mehrkosten von 0,1 Cent pro Ei entstehen? Halten Sie das für wirtschaftlich relevant für eine Verlagerung oder nicht?
Unterm Strich glaube ich nicht, dass man mit einzelnen Aspekten des Baus von Käfigen und der Käfighaltung argumentieren kann. Für mich sind die Zahlen zum Selbstversorgungsgrad und zur Verlagerung der Produktion entscheidend. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde bei der Ausschusssitzung zu diesem Thema vom Ministerium bestätigt, dass bei uns die Produktion nicht zunimmt, sondern abnimmt.
Meine Damen und Herren, die EU hat aktuell entschieden, dass diese Standards festgelegt werden. Ich bin der Auffassung, dass es richtig ist, dass man dies in Baden-Württemberg umsetzt – nicht mehr und nicht weniger.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung, dass wir weiterhin das Staatsziel des Tierschutzes sehr ernst nehmen müssen und werden. Allerdings wehre ich mich dagegen, irgendwelche Dinge, die dazu führen, dass die heimische Landwirtschaft bzw. Veredelungswirtschaft Nachteile hat, im Voraus umzusetzen. Ich bin der Auffassung, dass man hier vor allem noch einmal den Appell an die Verbraucherinnen und Verbraucher richten muss, Bereitschaft zu zeigen, mehr als nur 11 % des Einkommens für Ernährung auszugeben, und dass man der Ernährung auch einen höheren Stellenwert beimessen muss.
(Abg. Norbert Zeller SPD: Da muss man zuerst ein- mal das Einkommen haben! Das kann man nur, wenn man genug verdient!)
Wer 85 Milliarden € insgesamt für Auslandsurlaub übrig hat, der muss, meine ich, auch bereit sein, mehr als 11 % seines Einkommens für hochwertige Qualität bei Lebensmitteln auszugeben, meine Damen und Herren.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die jetzt vorliegenden Bestimmungen in der Masthähnchenrichtlinie der EU sind das Ergebnis fachlicher, aber auch wirtschaftlicher Überlegungen. Frau Rastätter, da
bei handelt es sich eben um einen Kompromiss. Vorher gab es nichts, und es gab Fälle in der Europäischen Union, in denen bis zu 50 kg/m2 oder sogar mehr toleriert wurden. Jetzt haben wir eine Begrenzung auf 33 kg/m2.