Sie stimmen zu in der Fassung von Abschnitt I Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses, Drucksache 14/1984.
Wer dem Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig beschlossen.
Wer dem Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dem Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Wohnungswesen“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist das Gesetz beschlossen.
Wir kommen jetzt zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1139. Der Wirtschaftsausschuss schlägt Ihnen dazu in Abschnitt II seiner Beschlussempfehlung, Drucksache 14/1984 vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/1139 abzulehnen.
Ich stelle den Gesetzentwurf Drucksache 14/1139 im Ganzen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit mehrheitlich abgelehnt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Evangelischen Kirchenvertrag BadenWürttemberg und zu der Römisch-katholischen Kirchenvereinbarung Baden-Württemberg – Drucksache 14/1940
Das Präsidium hat festgelegt, dass nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion geführt wird.
Auf der Zuhörertribüne darf ich den Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Herrn July, recht herzlich willkommen heißen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Landesbischof, sehr geehrte Vertreter der beiden evangeli schen Landeskirchen sowie der beiden Bistümer – des Bistums und des Erzbistums, um genau zu sein – in Baden-Würt temberg! Kirchen und Land pflegen traditionell gute, ja sehr gute Kontakte zueinander. Wir kooperieren auf vielen Gebieten und auf allen Ebenen. Ich nenne nur den Schulbereich, Caritas und Diakonie, Anstalts-, Krankenhaus-, Polizei- und Notfallseelsorge – und natürlich auch den Finanzbereich; er gehört dazu.
Seit den Zwanzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts wurden in Deutschland Kirchenverträge und Konkordate abgeschlossen, um die sehr intensiven Beziehungen der Länder zu den großen Kirchen auf stabile rechtliche Grundlagen zu stellen.
Für die badische evangelische Landeskirche galt bisher der Kirchenvertrag von 1932, für die Diözese Rottenburg-Stutt gart lediglich das Reichskonkordat von 1933 sowie für die Erzdiözese das Badische Konkordat von 1932, nicht zu vergessen die preußischen Vertragswerke für die hohenzollerischen Gebiete.
Es ist nachvollziehbar, dass diese Texte nach rund einem Dreivierteljahrhundert einer Überarbeitung bedurften. Außerdem wuchs in der württembergischen evangelischen Landeskirche, die als letzte deutsche Landeskirche „vertragslos“ war, der Wunsch nach einer vertraglichen Regelung der Beziehungen
zum Land. Das war der Impuls, der dazu führte, dass wir uns auf den Weg zu einer generellen Neuregelung gemacht haben.
Die beiden evangelischen Landesbischöfe sind im Sommer 2006 mit dem Wunsch nach einem neuen und gemeinsamen Kirchenvertrag auf Herrn Ministerpräsident Oettinger zugegangen. Hierauf wurde eine Verhandlungskommission unter der inhaltlichen Federführung des Kultusministeriums eingesetzt, die innerhalb einer sehr kurzen Verhandlungszeit von rund einem halben Jahr einen Vertragstext erarbeitet hat. Ich glaube, allein die Tatsache, dass wir in einem kurzen Zeitraum miteinander alles Notwendige erarbeiten konnten, zeigt, dass eine vertrauensvolle Basis vorhanden ist.
Die zentralen und über die Konkordate hinausgehenden Regelungen dieses Vertrags sollten – so der Wunsch der katholischen Bischöfe – in eine eigene römisch-katholische Vereinbarung übernommen werden.
Vertrag und Vereinbarung bündeln bestehende Rechte und Pflichten beider Seiten. Dadurch schaffen sie ein Höchstmaß an Rechtssicherheit auch für das Land. Und sie gewähren – auch das ist gerade jetzt nicht unwichtig – in finanzieller Hinsicht eine Planungssicherheit, die bezüglich der Staats- und Ersatzleistungen an die Kirchen bislang nicht in dieser Form bestand.
Zum umfassenden Inhalt insbesondere des Vertrags mit den evangelischen Kirchen möchte ich einige Stichworte anführen.
Die Rechtsverhältnisse der Evangelisch-Theologischen Fakultäten werden nun in aller Klarheit geregelt, sodass hier künftig eine reibungslose Kooperation zwischen Land und Kirchen zu erwarten ist. Gleiches gilt für den Religionsunterricht einschließlich der Ersatzleistungen für von kirchlichen Kräften erteilten Unterricht. Die eigenständige Arbeit kirchlicher Bildungseinrichtungen und der Diakonie wird ebenso garantiert wie das Seelsorgegeheimnis.
Der Vertrag enthält Regelungen über die Körperschaftsrechte und das Eigentum der Kirchen sowie zur Kirchensteuer. Besonders wichtig für beide Seiten sind die – auch in der katholischen Vereinbarung enthaltenen – Vorschriften zu den Staatsleistungen, die auf unbegrenzte Zeit klare und eindeutige Regelungen treffen und damit auch dem Land eine bislang unbekannte Finanz- und Planungssicherheit gewähren.
Am Ende enthalten die Verträge außer den üblichen Artikeln zum freundschaftlichen Zusammenwirken auch eine sogenannte Sprechklausel für den Fall, dass gewichtige Veränderungen der Gesamtumstände eintreten, die einer der beiden Seiten ein Festhalten an diesen Regelungen unzumutbar machen. Gerade dann, wenn man Regelungen erarbeitet, die lange gelten sollen, muss auch dieses möglich sein. Wir wollen nicht schon in einem Jahr wieder beieinander sitzen, um die gleichen Dinge verhandeln zu müssen. Wir werden sicher beieinander sitzen und andere Dinge zu besprechen haben. Aber das, was hier geregelt ist, soll lange Bestand haben.
Insgesamt stellen alle diese Regelungen das traditionell gute Verhältnis zu allen vier großen Kirchen des Landes auf eine rechtlich solide Grundlage. Es gibt deshalb allen Grund, de
nen zu danken, die daran mitgewirkt haben, die sich gegenseitig Vertrauen entgegengebracht haben. Die Kirchen haben durch Beschlüsse in ihren Gremien den Verträgen zugestimmt. Die beiden Landessynoden haben den Verträgen, die von den Bischöfen und vom Herrn Ministerpräsidenten am 17. und 31. Oktober 2007 unterzeichnet wurden, einmütig zugestimmt. Der Heilige Stuhl hat seine Zustimmung gegeben.
Durchweg wurden die Verträge auch in der Öffentlichkeit positiv aufgenommen. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass der Landtag hier zu einem ähnlich geschlossenen Meinungsbild kommt. Dies wäre im Interesse des Themas wünschenswert. Herzlichen Dank an alle, die sich mit auf diesen Weg machen.
(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das tun wir gern!)
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Herr Minister hat in seiner Einbringungsrede erwähnt, dass es bisher keinen Kirchenvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und der württembergischen evangelischen Landeskirche gibt. Als einzige Landeskirche in Deutschland hat die württembergische Landeskirche bisher keine vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Land geschlossen. Dies hat nicht etwa dazu geführt, dass es keine freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Landeskirchen wie auch den Kirchen insgesamt gäbe. Wir begrüßen als CDU-Fraktion, dass das gute Verhältnis jetzt auch auf vertraglicher Grundlage fortgeführt werden kann. Ich darf als Jurist sagen: Wir gehen davon aus, dass es, Herr Landesbischof, sehr geehrte Vertreter der Landeskirchen, auch mit einem Vertrag bei der guten Zusammenarbeit und dem guten Verhältnis bleibt.
Neben der Regelung für die württembergische Landeskirche und im Gleichlauf für beide evangelischen Landeskirchen wird auch die Vereinbarung mit den beiden Diözesen im Land Baden-Württemberg auf eine neue Grundlage gestellt.
Ein wichtiger Punkt ist die Frage der Finanzbeziehungen. Wir haben mit dieser vertraglichen Grundlage das vorgelegt bekommen, was zwischen Ministerpräsident Oettinger und den vier Bischöfen bereits im Oktober 2006 als Staatsleistung bis zum Jahr 2009 vereinbart worden ist. Darüber hinaus ist eine gemeinsame Grundlage, die über das Jahr 2009 hinausreicht, gefunden worden. Wir begrüßen diese gemeinsame Erarbeitung der Grundlage in den Finanzbeziehungen.
Weitere Punkte, über die wir auf der politischen Ebene im gemeinsamen Gespräch Einigung erzielt haben und worüber gemeinsame Abstimmungen stattgefunden haben, sind in die Regelungen mit einbezogen worden. Ich will erwähnen, dass das, was zum Thema Sonntagsschutz besprochen und hier im Landtag beschlossen worden ist, in die Vertragsbeziehungen mit übernommen wird.
Ich kann für unsere Fraktion sagen: Wir begrüßen grundsätzlich diese vertragliche Grundlage zwischen dem Land und den Kirchen. Die weiteren Einzelpunkte können wir im Ausschuss beraten. Wir sehen genügend Gründe dafür, dass wir auch in der Zweiten Beratung dem Vertragswerk so zustimmen können.