Der dritte Punkt betrifft die Optimierung der Dienststellenstandorte. Wir haben die Zahl der Dienststellenstandorte zwar ein Stück weit reduziert. Trotzdem besteht hier ein flächendeckendes Netz im Land. Auch da galt es, ein Stück weit zu rationalisieren. Die Struktur war zu unübersichtlich, zu zersplittert. Wir schaffen jetzt die Voraussetzungen für eine neue Struktur, auch was die Dienststellenstandorte anbelangt.
In diesem Zusammenhang – jetzt möchte ich auf ein, zwei Kritikpunkte eingehen, von denen ich denke, dass sie nachher angesprochen werden – ist der Eindruck erweckt worden, wir hätten den Dingen ohne gesetzliche Grundlage vorgegriffen.
Auch Ihr Vorwurf von eben, Herr Oelmayer, wir hätten vielleicht schon ohne gesetzliche Grundlage Beurteilungsrichtli
Auch in dem vorliegenden Fall ist diese Kritik sehr gesucht und weit hergeholt. Ich stelle auch fest, dass diese Übertragung der Bewährungshilfe davon begleitet war, dass man die Argumente gegen eine Übertragung wirklich an den Haaren herbeigezogen hat. Auch hier weiß ich gar nicht, wo das Problem ist. Wir haben auf der Grundlage eines Gesetzes die Übertragung beschlossen. Wir haben, mit Verlaub, auch das Recht, auf der Grundlage dieses Gesetzes nun die Durchführung vorzubereiten. Erst dann, wenn wir definitiv in die neue Dienststellenstruktur hineingehen, muss ein entsprechendes Gesetz vorhanden sein.
Stichwort Notariatsreform: Wenn wir es so machen, wie ge plant, könnte es einen Stichtag geben – es ist jetzt egal, welcher –, und die Zeit bis zu diesem Stichtag nutzen wir für Veränderungen im Rahmen unserer eigenen Organisationsgewalt. Da kann ich natürlich beispielsweise ein bestehendes Notariat auflösen; dafür brauche ich doch kein Gesetz. Da kann ich natürlich eine Außenstelle der Bewährungshilfe auflösen; dafür brauche ich doch kein Gesetz. Trotzdem haben wir das alles noch gar nicht gemacht. Wir haben, wenn man so will, vermutlich die Möglichkeiten, die wir aufgrund der Organisationsgewalt hätten, noch längst nicht ausgenutzt. Aber wir haben den Übergang zur neuen Dienststellenstruktur vorbereitet. Da wird rechtzeitig jetzt gerade das Gesetz beschlossen; wir sind dabei. Ich weiß gar nicht, wo man da ein Problem erkennen kann.
Bis jetzt haben wir noch eine Parlamentsmehrheit und eine Regierung, auf die Verlass ist, und das wird vermutlich auch noch eine Weile so bleiben.
(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut! Anders als bei der Bahnprivatisierung und solchen Geschichten!)
Aber zurück zum Thema „hergeholte Argumente“: Der Vorwurf, dass wir den Dingen irgendwie unzulässig vorgegriffen hätten, wurde noch mit einer anderen Kritik verbunden. Für den Fall, dass Sie das nachher ansprechen, gehe ich schon jetzt darauf ein. Das hat zwar mit dem Gesetz interessanterweise gar nichts zu tun, aber spannend ist der Vorwurf, der erhoben wurde – Stichwort: das sogenannte Aktenscreening. Der neue, freie Träger wird in regelmäßigen Abständen die Akten an
schauen und beurteilen, ob beispielsweise noch eine Unterstellung unter die Bewährung erforderlich ist. Dann wird unter Umständen die Anregung an das Gericht kommen, dass gar keine Unterstellung mehr erforderlich sei. In einem anderen Fall kann übrigens auch die Anregung kommen, dass eine Bewährung widerrufen werden sollte.
Jetzt kommen tatsächlich welche und sagen, das sei eine Einflussnahme auf die richterliche Unabhängigkeit. Beinahe hätte ich gesagt: Ich breche zusammen. Das war seit Jahrzehnten Aufgabe der Bewährungshilfe. Sie soll ja gerade das Auge und das Ohr des Gerichts vor Ort sein. Sie hat ja gerade die Aufgabe, solche Anregungen auszusprechen. Natürlich entscheidet das Gericht frei darüber. Richtig finde ich übrigens auch, dass in regelmäßigen Abständen überprüft wird, ob noch eine Maßnahme notwendig ist.
Lieber Herr Oelmayer, vielen Dank für diesen Hinweis. Es war bisher dem einzelnen Bewährungshelfer, der einzelnen Bewährungshelferin eigentlich ohne jede Kontrolle und Aufsicht überlassen, was sie mit ihren Karteikarten machen. Ich habe ein großes Vertrauen in den Menschen; das ist bekannt. Aber in solchen Strukturen kann man nicht arbeiten. Es ist genau ein Teil dieses verbesserten strukturellen Konzepts, dass jetzt systematischer vorgegangen wird und natürlich auch Anregungen gegenüber den Gerichten gegeben werden. Genau das ist die Aufgabe der Bewährungshilfe. Das hat mit einer Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit nichts zu tun, kennzeichnet aber wirklich die Witzigkeit dieser Argumente, die man zusammenholt, um den Übergang immer noch madig zu machen.
Ich bin – das war für mich ein Erlebnis, muss ich sagen – vor einiger Zeit wieder einem meiner ehemaligen Studenten begegnet, die ich vor vielen Jahren an der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten im Rahmen der Sozialarbeiterausbildung unterrichtet habe. Er war einer unserer besten Studenten. Dieser übernimmt jetzt eine Funktion in dem neuen System, und er hat zu mir gesagt: „Sie haben recht, das wird hinterher für alle besser sein.“ Das war für mich eine Bestätigung.
Ich bitte Sie – diesen Teil des Hauses –, allmählich zur Kenntnis zu nehmen, dass wir hier auf einem richtigen Weg sind. Wir haben es schon begriffen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der späten Zeit und der Anwesenheit – –
Für manche Kollegen, die nicht mehr da sind, scheint diese Zeit schon spät zu sein, Herr Nils Schmid. Ich bedauere das auch.
(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Ich bin noch hellwach! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Bei uns geht es jetzt erst richtig los!)
Nachdem der Herr Minister das Wesentliche schon gesagt hat, lassen Sie mich gleich auf den Kern kommen: die Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe zum 1. Januar 2007 auf den freien Träger NEUSTART gGmbH, also auf eine Tochter der österreichischen NEUSTART GmbH, die in Österreich seit 50 Jahren, seit fünf Jahrzehnten, erfolgreich Bewährungs- und Gerichtshilfe betreibt.
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Ja, in Österreich, aber nicht hier! Wir machen sonst auch nicht, was die Österreicher machen!)
Herr Sakellariou hat bei der ersten Besprechung gesagt, wir könnten nach sieben oder acht oder zehn Monaten noch nicht genau sagen, wie es läuft. Aber man kann auch schon nach dieser kurzen Zeit sagen: Es läuft sehr gut, und wir haben eine Verbesserung bei der Betreuung.
Ich möchte heute den Vorsitzenden des Verbandes Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg e. V. zitieren – ich gehe davon aus, dass er hiermit einverstanden ist; denn er wusste, dass ich heute vor dem Landtag darüber sprechen und ihn möglicherweise zitieren werde –, der Folgendes eingeräumt hat: „Es läuft besser als befürchtet“, Herr Minister.
Ja, das haben die Kritiker gesagt, Herr Schmiedel. Eben die se Kritiker räumen ein, dass es schon in dieser kurzen Zeit besser gelaufen ist. Natürlich sagen die Kritiker, zu denen ja auch Sie gehören, Herr Oelmayer, denn Sie sind – erlauben Sie mir diesen Ausdruck – doch das Sprachrohr der versprengten Unzufriedenen – –
Der Minister selbst hat doch gesagt: Natürlich gibt es viele, die sich mit der Sache immer noch nicht abfinden wollen, weil sie ihre Arbeit bislang nach eigenem Gusto gemacht haben, ohne jegliches Qualitätskriterium und ohne jegliche Standards. Solche Standards werden jetzt eingeführt.
Jetzt glauben Sie mir das doch einmal. Ich sage Ihnen: Es hat sich sogar etwas weiterentwickelt. Um den besagten Bewährungshilfeverein in Stuttgart noch einmal anzusprechen: Dort hat sich noch etwas Weiteres entwickelt. Wir haben jetzt
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Na klar, weil NEU START das nicht machen wollte! Das ist doch der Punkt!)
Das sind doch alles Dinge, die vorher allenfalls in Gang gesetzt worden waren. Nehmen Sie das doch einmal wahr! Wir werden uns in einem Jahr im Ausschuss vielleicht noch einmal darüber unterhalten. Das Gesetz wird bis dahin zwar längst verabschiedet sein, aber Sie werden sehen: Es läuft gut.