Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes besteht aus drei Teilen. Ich will aber wie meine Vorredner im Wesentlichen nur auf die Frage der Beurteilung von Richtern und Staatsanwälten eingehen.
Ich will keine verfassungsrechtliche Debatte eröffnen, obwohl man sie anhand von § 97 des Grundgesetzes sehr wohl führen könnte. Ich kann Ihnen auch sagen, warum ich das nicht will. Ich war nämlich schon einmal Mitglied des Richterwahlausschusses. Das war, wenn ich mich richtig erinnere, in der 12. Legislaturperiode. Als es damals im Richterwahlausschuss um die Besetzung der Präsidentenstelle eines Landgerichts ging, habe ich mir die Mühe gemacht, einmal nachzufragen, nach welchen Kriterien solche Stellen besetzt werden, ob es Personalentwicklungsplanungen gibt, ob es entsprechende Beurteilungsrichtlinien gibt, die auch objektivierbar, nachvollziehbar und transparent sind.
Das fand ich damals spannend. Mir wurde schließlich geantwortet – wenn ich mich richtig entsinne, war der damalige Jus tizminister der gleiche wie der jetzt amtierende –, man werde sich um das Thema kümmern. Das hat man in der Tat getan.
Daran sieht man: Man kann auch als Opposition, wenn man lange und kräftig genug drückt, hier und da etwas erreichen.
Ich habe nämlich nicht nur beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz, sondern auch beim Richtergesetz festgestellt,
dass sich Oppositionsarbeit offensichtlich zu lohnen scheint. Denn auf meinen Antrag vom 12. November 2004 hin – das war in der 13. Legislaturperiode – hat mir das zuständige Ministerium mitgeteilt, solche Beurteilungsrichtlinien seien bereits im Jahr 2002 geschaffen worden und würden auch für Richter und Staatsanwälte Anwendung finden.
Insofern wird dies ein spannender Punkt in den Ausschussberatungen. Ich will jetzt nicht im Detail darauf eingehen, weshalb wir schon im Jahr 2002 Beurteilungsrichtlinien hatten – das ist noch nicht so lange her – und wir jetzt die Änderung des Landesrichtergesetzes diskutieren, in dem wir ja eigens eine Rechtsgrundlage dafür schaffen wollen, dass solche Beurteilungsrichtlinien als Verwaltungsrichtlinien vonseiten des Justizministeriums erlassen werden können. Das wird eine interessante Frage sein. Der Herr Minister wird diese Frage im Rahmen der Ausschussberatungen sicher beantworten können. Denn es kann ja schließlich nicht sein, dass wir schon Beurteilungsrichtlinien haben, die ohne gesetzliche Grundlage erlassen worden sind.
Unabhängig davon: Selbstverständlich unterstütze ich für unsere Fraktion solche Beurteilungsrichtlinien, weil sie – Herr Minister, Sie haben es angeführt – Konkurrentenklagen verhindern, weil sie Transparenz schaffen und auch klarmachen, welche Entwicklungsmöglichkeiten Richterinnen und Richter sowie Staatsanwälte in der Justiz haben. Es kommt nicht nur auf die Frage an, wer wann von wem wohin abgeordnet wird, um dann befördert zu werden. Vielmehr muss man solche objektiven Beurteilungskriterien auch bei Richterinnen und Richtern anlegen, wohl wissend, dass wir uns da in einem sensiblen Bereich bewegen. Ich möchte jetzt nicht die verfassungsrechtliche Debatte eröffnen. Aber natürlich ist das ein Grenzbereich zur Frage der Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter. Deswegen kann man das auch nicht exzessiv anwenden.
Aber wenn es um die Frage der Gleichbehandlung, der Gleichberechtigung beim beruflichen Vorankommen und bei Beförderungen oder Abordnungen geht, dann sind wir als Fraktion GRÜNE sehr wohl der Meinung, dass wir diese Änderung des Gesetzes mittragen können – zumal dann, wenn es schon Beurteilungsrichtlinien gibt, denen bis dato die gesetzliche Grundlage fehlt. Dann würden wir erst recht dazu beitragen wollen, diese Beurteilungsrichtlinien zu legitimieren.
(Beifall bei den Grünen – Abg. Karl Zimmermann CDU: Für eine Aussage fünf Minuten geredet! Da fehlt die Effizienzrendite!)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes geht es um mehrere Punkte. Der Kern der Regelung umfasst, wie wir soeben gehört haben, die Möglichkeit zur Beurteilung von Richterinnen und Richtern. Ich finde es richtig, dass dazu ein Ge
setz geschaffen wird, denn die Richterinnen und Richter in unserem Land leisten qualitativ eine sehr wichtige Arbeit. Wenn falsche Beurteilungen erfolgen und falsch beurteilte Richter eingestellt werden, kann dies zu schlechten Ergebnissen für unser Land insgesamt führen.
Das Gesetz dient daher zur Steigerung der Effektivität, der Effizienz und insbesondere natürlich, wie Sie gesagt haben, Herr Oelmayer, der Transparenz. Es ist ein Instrument der Qualitätssicherung.
Rechtsprechung und Literatur halten das neue System der Regelbeurteilung aus Gründen der Maßstabsgerechtigkeit und der Vergleichbarkeit für vorzugswürdig und richtig. § 5 des Landesrichtergesetzes soll so gefasst werden, dass Richter und Staatsanwälte auf Lebenszeit alle vier Jahre zu festen Zeitpunkten dienstlich beurteilt werden. Einzelheiten sollen durch das Justizministerium geregelt werden. Durch den festen Stich tag haben wir eine bessere Vergleichbarkeit. Die vorgesetzten Richter sind gehalten, zu diesen festgesetzten Stichtagen zu beurteilen.
Die Beurteilungsrichtlinien sollen zunächst gewissermaßen als Pilotprojekt bei den Fachgerichtsbarkeiten eingeführt werden. Wir wollen die Ergebnisse abwarten, um sie dann auch auf die allgemeinen Gerichtsbarkeiten zu übertragen.
Die Änderung des Richtergesetzes umfasst aber auch § 22 des Deutschen Richtergesetzes, wonach Richter, die nach dem zweiten Staatsexamen eingestellt werden, nicht mehr nur 18 Monate lang Richter auf Probe sind, um danach möglicherweise zu Richtern auf Lebenszeit berufen zu werden, sondern die Probezeit soll auf insgesamt 24 Monate verlängert werden, um eine größere Möglichkeit zur Kontrolle und Überprüfung zu haben.
Entsprechend einer Anregung der Landesverwaltung wird die Amtszeit der richterlichen Mitglieder und des Vertreters der Rechtsanwaltschaft im Richterwahlausschuss an die der Abgeordneten des Landtags angepasst und ebenfalls vereinheitlicht.
Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Justizvollzug und zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung – Drucksache 14/1901
Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Minister Professor Dr. Goll für die Landesregierung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um einen Gesetzentwurf, der eigentlich aus zwei Teilen besteht. Wir haben beide Teile in diesem Fall in einer Vorlage zusammengefasst, weil es etwas aufwendig gewesen wäre, den zweiten Teil in ein gesondertes Gesetz zu packen. Aber es geht eigentlich um zweierlei: einmal um Änderungen des Landesgesetzes über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie die Sozialarbeit im Justizvollzug (LBGS) und zum anderen um Änderungen des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung (AGFGO). Politisch interessanter ist wahrscheinlich
Aber er beinhaltet nichts Sensationelles. Wir wollen in folgenden drei Punkten Änderungen – bzw. entwickeln jetzt die Übertragung konsequent weiter fort, schaffen dafür auch die Grundlagen und ziehen die Konsequenzen –:
Erster Punkt: Im Rahmen der Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf den freien Träger NEUSTART sollen verstärkt ehrenamtliche Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer eingesetzt werden. Das war schon immer unser Ziel. Ich selbst bin seit Jahren der Überzeugung, dass in einfacher gelagerten Fällen auch eine Frau bzw. ein Mann aus Baden-Württemberg, die mitten im Leben stehen, die mit beiden Beinen auf dem Boden stehen, in der Lage sind, eine solche Betreuung zu übernehmen.
(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das passt aber nicht zu dem Ehrenamtsgesetz, das Sie gerade gestern beschlossen haben! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans- Peter Wetzel FDP/DVP: Doch, das passt! – Gegen- ruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Jetzt gebt es halt einmal zu!)
Nicht alle Fälle sind so anspruchsvoll, dass sie durchweg von Professionellen betreut werden müssen. – Ich weiß, dass das manchen in den Reihen der Grünen nicht gefällt, die nur auf professionelle Sozialarbeit setzen. Wir sehen das ein bisschen anders.
Wir wollen eine Arbeitsteilung. Deswegen sollen ehrenamtliche Bewährungshelfer künftig in stärkerem Maße als bisher zum Einsatz kommen. Sie haben nach derzeitiger Rechtslage einen Anspruch auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen. Die Erstattung dieser Auslagen wollen wir auch pauschalieren dürfen, weil das natürlich die Verwaltung vereinfacht.
Der erste Punkt dieses Gesetzes ist, dass die Aufwandsentschädigung, die Erstattung der Auslagen für die Ehrenamt
lichen durch Rechtsverordnung in Form einer Pauschalentschädigung geschehen kann. – Das war vielleicht das vierte Beispiel zur Verwaltungsvereinfachung.
(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Richtig! Sehr gut! – Beifall der Abg. Dr. Ulrich Noll und Dr. Birgit Ar- nold FDP/DVP)
Zum zweiten Punkt muss man eine Aussage treffen, weil sonst die Nachfrage kommen könnte, ob das eigentlich passt. Wir ziehen die Dienstaufsicht für die Mitarbeiter, die noch beim Land sind, für einen Übergangszeitraum wieder zum Justizministerium. Der Grund dafür ist ganz einfach: Wenn wir weg von der alten Struktur an den Landgerichten hin zu einer neuen Struktur mit einem freien Träger gehen, dann wäre es natürlich unsinnig, die Dienstaufsicht in der alten Struktur zu belassen. Andernfalls würde es von A bis Z nicht passen. Deshalb ist es besser, man siedelt sie für einen Übergangszeitraum beim Justizministerium an. Das heißt, wir sind für etwa 300 Beschäftige dort zuständig, aber mit abnehmender Tendenz, weil für jeden Mitarbeiter beim Land, der geht – bzw. wenn die Schaffung einer solchen Stelle notwendig ist –, eine Stelle bei NEUSTART geschaffen wird.
Nein, wir schaffen die Stellen nicht. Für diesen Übergangszeitraum ist es besser, wenn die Dienstaufsicht bei uns ist. Das ist allerdings ein Zustand, der sich sozusagen von selbst beenden wird, weil im Zielzustand X derartige Beschäftigte nur noch bei NEUSTART sein werden und nicht mehr beim Land.
Aber, wie gesagt: Solange sie beim Land sind, ziehen wir die Verantwortung, was die Dienstaufsicht angeht, zum Justizministerium. Wir sind im Grunde genommen ja auch der tägliche Partner für den freien Träger. Sicher halten auch Sie es für richtig, dass wir eng mit dem freien Träger zusammenarbeiten.
Der dritte Punkt betrifft die Optimierung der Dienststellenstandorte. Wir haben die Zahl der Dienststellenstandorte zwar ein Stück weit reduziert. Trotzdem besteht hier ein flächendeckendes Netz im Land. Auch da galt es, ein Stück weit zu rationalisieren. Die Struktur war zu unübersichtlich, zu zersplittert. Wir schaffen jetzt die Voraussetzungen für eine neue Struktur, auch was die Dienststellenstandorte anbelangt.