Protocol of the Session on November 7, 2007

sondern wenn Sie bei der Offenlegung auch gewisse Kriterien haben, damit Sie A und B auch miteinander vergleichen können, um festzustellen, was wirklich viel und was wirklich wenig ist. Das ist mir schon wichtig. Da gibt es ja auch schon eine Differenzierung zwischen Gehältern, Erfolgsbeteiligungen und Versorgungsleistungen. Alles zusammen gibt dann ein Stück, kann aber von Jahr zu Jahr bei Führungskräften zu Recht beträchtlich schwanken. Mir wäre es also außerordentlich recht, wenn der Bund da endlich zu Potte käme. Herr Kollege Schmid, da könnten Sie ja vielleicht etwas bewegen. Das steht seit fast zwei Jahren in der Koalitionsvereinbarung im Bund.

(Zuruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

Nein, da erwarte ich nun wirklich die Führungsvorgabe, dass man da auch einmal sagt: So, das ist die Linie, an der ihr euch orientieren könnt.

(Zuruf des Abg. Ingo Rust SPD)

Das ist ein Problem, das einer zügigen Umsetzung im Wege steht.

Das andere Problem hat der Kollege Hollenbach schon angesprochen: In Amerika war es früher üblich, sein Jahreseinkommen auf die Visitenkarte zu schreiben. Es hat zum Renommee gehört, dass dort ein möglichst hoher Betrag steht. Bei uns in Deutschland ist genau das Gegenteil der Fall. In der Regel steht in Verträgen mit Führungskräften, dass sie verpflichtet werden, ihr Entgelt geheim zu halten. Das gilt dann natürlich auch vice versa. Denn ich kann ja nicht bei einem Manager, mit dem ich vereinbart habe, dass er die Höhe seines Gehalts nicht preisgeben darf, dann andererseits dessen Höhe selbst veröffentlichen. Das heißt, da sind gewisse vertragliche Aspekte zu beachten.

Deshalb muss unsere erste Tat sein – und dazu will ich uns wirklich auffordern; das wird die Landesregierung, denke ich, auch machen –, in neue Verträge die Klausel aufzunehmen, dass einer Offenlegung zugestimmt wird. Dann hätten wir zumindest bei all denen, die ab jetzt in Landesunternehmen eingestellt werden, dieses Problem nicht mehr. Dann hoffe ich, dass man auf Bundesebene schnell zu Potte kommt, sodass wir im Land sehr schnell nachziehen können. Denn es bringt wirklich gar nichts, wenn Sie Zahlen wissen und neidvoll betrachten oder auch meinen, Sie könnten Leute damit vorführen, wenn die Beträge nach ganz unterschiedlichen Kriterien ausgewiesen werden. Dann kann man mit diesen Zahlen nämlich überhaupt nichts anfangen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Sie haben offenbar einen ganz anderen Ansatz als wir! Wir möchten niemanden vorführen!)

Ich weiß, wie unterschiedlich man so etwas betrachten muss. Ich habe schon genug Bilanzen analysiert, und Sie dürfen mir glauben: Ich habe noch nie Neid entwickelt,

(Abg. Reinhold Gall SPD: Wir auch nicht!)

wenn ich festgestellt habe, dass der betreffende Unternehmer das 50-Fache dessen verdient, was ich verdiene. Wenn er dafür arbeitet und das verdient, dann ist es recht.

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Dann ist es auch okay, wenn man es offenlegt!)

Deswegen habe ich auch kein Problem mit der Offenlegung. Aber man muss gewisse Kriterien haben, und es muss vertraglich möglich sein. Das sind die zwei zu beachtenden Punkte, und wenn der Bund uns da eine gute Vorlage gibt, dann wären wir viel schneller hinterher.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Ernst Behrin- ger CDU – Abg. Ingo Rust SPD: Beim Erneuerbare- Wärme-Gesetz sind wir auch vorangegangen!)

Das Wort für die Regierung erteile ich Herrn Staatssekretär Fleischer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zu dem Gesagten zwei Vorbemerkungen. Dort, wo eine Börsennotierung angesagt ist, machen wir das selbstverständlich bereits, so bei der Südwestsalz. Das ist jederzeit nachzulesen.

Zweite Bemerkung: Hier in dieser Debatte zwei außerordentlich tüchtige und erfolgreiche ehemalige Minister in dieser abwertenden Form einzuführen dient der Sache nicht und ist menschlich gesehen als schäbig anzusehen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Wir sollten unabhängig davon, von welcher Partei jemand kommt, über diese Dinge allein nach Kompetenz entscheiden. Schauen Sie sich einmal an, wie gerade diese beiden Betriebe, zu denen die zwei ehemaligen Minister gegangen sind, in schwieriger Zeit am Markt agieren und sich auch im Vergleich zu allen anderen Betrieben in Deutschland behaupten, egal, ob in der Bierbranche oder im Lottobereich.

(Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Dazu kann ich nur sagen: Wir können froh sein, dass wir die se beiden Männer an diesen Stellen haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich meine, wir sollten in der Tat – und das Angebot ist ja zum Schluss der Rede von Herrn Schmid zum Vorschein gekommen – die Dinge sachlich, aber vor allem auch ehrlich sowie Ursache und Wirkung beachtend diskutieren.

Der Ministerrat hat im vergangenen Jahr den Grundsatzbeschluss gefasst, die Gehälter der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von Landesunternehmen zu veröffentlichen. Das ist der eine Teil des Beschlusses.

Den zweiten Teil haben Sie vorhin nicht erwähnt, und deswegen möchte ich ihn Ihnen jetzt mitteilen: Der Ministerrat hat zugleich auch beschlossen, die konkrete Ausgestaltung der Bekanntgabe an der Regelung für die bundesbeteiligten Unternehmen zu orientieren. Das war Bestandteil desselben Beschlusses. Dies, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, macht auch Sinn, weil nur so eine einheitliche Praxis in

Deutschland gewährleistet ist. Für die Veröffentlichung sollten länderübergreifend möglichst einheitliche Standards gelten; für eine Zersplitterung besteht kein vernünftiger Grund. Daher wartet die Landesregierung die Regelung des Bundes ab.

Ich kann Ihnen dies an ein paar Beispielen dartun. Bayern etwa beschränkt seine Veröffentlichungen auf Unternehmen, die bei den drei Kriterien Größe, Marktauftritt und vor allem Internationalität bestimmte Erfordernisse erfüllen. Ansonsten wird nicht veröffentlicht. Das kann richtig sein. Aber wenn wir es so machen, sollten wir es in der gesamten Republik so machen und nicht später nach einer unterschiedlichen Praxis vorgehen.

Schleswig-Holstein – die dortige Regelung wurde von Ihnen auch zitiert – hat die Offenlegung zwar beschlossen, hat sie aber auf zukünftige Fälle bezogen.

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Ich habe Berlin zitiert, nicht Schleswig-Holstein!)

Das ist auch hochinteressant.

Das einprägsamste Beispiel ist Brandenburg. Brandenburg hat die Offenlegung beschlossen, sie aber bis heute nicht umgesetzt. Ich glaube, das ist das peinlichste Beispiel, das wir zurzeit haben.

(Zuruf des Abg. Peter Hofelich SPD)

Wenn wir also die deutsche Länderlandschaft durchgehen, ergibt sich daraus, dass es dringend geboten ist, zu einer einheitlichen Praxis hinsichtlich der Kriterien der Umsetzung zu kommen.

Die Umfragen bei den meisten anderen Ländern – zehn an der Zahl – bestätigen, dass dort im Gegensatz zu uns Transparenz in öffentlichen Unternehmen überhaupt kein Thema ist.

Ich gehe davon aus, dass eine Regelung des Bundes in allen Ländern einen Denkprozess anstoßen wird. Es ist zu erwarten, dass dann Regelungen getroffen werden, die sich weitgehend an denen des Bundes orientieren. Auch dies macht deutlich: Um gerade auch in den Ländern, in denen Transparenz noch kein Thema ist, zu diesen Regelungen zu kommen, ist es vernünftig, die Regelungen des Bundesfinanzministeriums tatsächlich abzuwarten.

Das sozialdemokratisch geführte Bundesfinanzministerium geht derzeit davon aus, dass die Bundesregierung im März kommenden Jahres einen Beschluss zur Veröffentlichung fassen wird. Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist über die lange Verfahrensdauer nicht glücklich. Sie ist davon aber auch überrascht, denn das Bundesministerium hat schon aufgrund des Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2005 einen eindeutigen Auftrag.

Falls der Bund den sich selbst vorgegebenen Termin nicht einhalten sollte, sind wir zu einem weiteren Zuwarten allerdings nicht mehr bereit, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Lachen bei Ab- geordneten der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Dann handelt doch! – Abg. Peter Hofelich SPD: Jetzt aber!)

Deshalb haben wir im Kabinett auch beschlossen, die Veröffentlichung der Managergehälter mit Ablauf März 2008 – – Das hat uns Herr Steinbrück so vorgegeben. Er hat zugesagt, dass er bis dahin endlich zu Potte kommen will, meine Damen und Herren. Wenn er bis dahin nicht zu Potte kommt, formulieren wir unabhängig davon unsere eigenen Vorstellungen und veröffentlichen sie entsprechend.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Hört, hört!)

Vor allem werden wir sie dann auch unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern, umsetzen.

Ich hätte mich nicht gewundert – das sei zum Schluss gesagt –, wenn aus Ihrem Selbstverständnis als Opposition in Berlin und Stuttgart heraus der vorliegende Antrag von den Grünen gestellt worden wäre. Es wundert mich aber, dass der Antrag ausgerechnet von der SPD kommt. Denn der Ball liegt in Berlin, bei Ihrem eigenen Minister und Ihrem eigenen stellvertretenden Bundesvorsitzenden.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zurufe von der SPD)

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Dr. Schmid.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eines geht nun einmal nicht, lieber Herr Staatssekretär Fleischer: dass die Verantwortung dann, wenn es unangenehm wird, dem Bund zugeschoben wird.

(Beifall bei der SPD – Abg. Ingo Rust SPD: Ja, das ist immer so! – Abg. Reinhold Gall SPD: Wie im- mer!)

Beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz konnte es mit der Vorreiterrolle des Landes gar nicht schnell genug gehen.

(Abg. Peter Hofelich und Abg. Ingo Rust SPD: So ist es! – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Bei diesem Thema hinken Sie weit hinterher.

(Zuruf des Abg. Jörg Döpper CDU)

Der Bund hat schon lange vor der Veröffentlichung irgendwelcher Richtlinien oder Kodizes für seine Unternehmen Konsequenzen gezogen und veröffentlicht bei Mehrheitsbeteiligungen Vorstandsgehälter. Er veröffentlicht also schon,