Zweitens: Können Sie mir sagen, welchen Aspekt aus den vielfältigen schriftlichen Äußerungen Sie in Ihrer Gesetzesvorlage übernommen haben?
Ich glaube, Herr Kollege Bayer, ich habe ganz deutlich gesagt, wo wir auf die Wünsche und auf die Bedürfnisse eingegangen sind, wo es mehr Möglichkeiten gibt und wo es aus gutem Abwägen aller Interessen nicht mehr Möglichkeiten gibt. Ich denke, ich bin gerade dabei, das darzulegen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Gundolf Fleischer CDU: So ist es! – Zuruf des Abg. Siegfried Lehmann GRÜNE – Abg. Norbert Zeller SPD: Was ist jetzt das? Die Frage ist doch gar nicht beantwor- tet!)
Ich möchte jetzt noch eine Klarstellung hinsichtlich der Versagungsgründe für eine Freistellung machen. Die Regelung, dass eine Freistellung nur wegen dringender betrieblicher und dienstlicher Belange vom Arbeitgeber verweigert werden kann, darf nicht als Einschränkung interpretiert werden. Sie ist eher das Gegenteil. Da muss man auch ein bisschen juris tisch argumentieren. Es geht ja um ein Gesetz. Die Regelung sorgt in Arbeitnehmer schützender Weise deklaratorisch für mehr Rechtssicherheit. Es liegt doch auf der Hand, dass eine Freistellung auch ohne gesetzliche Regelung – das ist wichtig – nie ohne Berücksichtigung schwerwiegender betrieblicher Interessen erfolgen kann. Das ist auch die Grundlage des Bundesurlaubsgesetzes. Das ist ein klares Erfordernis des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Aber mit dieser deklaratorischen Regelung ist allen Beteilig ten sofort klar, dass der Arbeitgeber tatsächlich auch entsprechend schwerwiegende Gründe darlegen muss. Meine Damen und Herren, wenn schon im Gesetz geregelt ist, dass nur im Ausnahmefall und nur unter besonderen Umständen die Freistellung durch den Arbeitgeber versagt werden darf, dann stärkt dies dem Arbeitnehmer letztlich den Rücken.
Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass das Ehrenamtsgesetz nur ein Mindestmaß festlegt. Selbstverständlich kann ein Unternehmen, das das ehrenamtliche Engagement seiner Mitarbeiter fördern möchte, weiter gehen. Es gibt mittlerweile viele Firmen, die sogar ihre Auszubildenden in Sozialpraktika schicken, und zwar ohne jegliche Gesetzgebung.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Richtig! – Glocke der Präsi- dentin)
Ja. Ich möchte aber nicht, dass ich noch einmal alles wiederholen muss, was ich schon gesagt habe, Herr Kollege.
Kompromiss und einen Ausgleich der Interessen handle. Da es keine Brandbriefe von der Wirtschaft und der Industrie gibt, sondern nur aus dem anderen Lager, lässt das nicht doch eigentlich die Interpretation zu, dass dieser Ausgleich nicht gelungen ist?
Ich weiß nicht, Herr Kollege, ob Sie sich die Anhörungsergebnisse zu Gemüte geführt haben. Es gibt Stellungnahmen, die sagen: Uns wäre es am liebsten, das Gesetz gäbe es überhaupt nicht. Das ist der andere Pol der Interessenlage. Jetzt haben wir ein Gesetz, das, denke ich, auf alle Interessen eingeht und nicht nur einen Teil berücksichtigt.
Noch einmal zu den Betrieben. Wenn wir hier weiter gehende gesetzliche Regelungen einführen, dann ist das kontraproduktiv; denn es ist wichtig – auch für die jungen Leute –, dass es weiterhin eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt und diese nicht verloren geht.
Meine Damen und Herren, wir haben in Baden-Württemberg eine hervorragende Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren. 4,5 Millionen Bürger in unserem Land engagieren sich ehrenamtlich, und dies nicht, weil hier schlechte Rahmenbedingungen für das Ehrenamt herrschen, sondern weil es hervorragende Bedingungen für das Ehrenamt gibt.
Ich bin davon überzeugt, dass dieses Gesetz zu weiteren guten Rahmenbedingungen für das Ehrenamt, gerade im Jugendbereich, beiträgt. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1768.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/1882. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Zu dem Gesetzentwurf liegen sechs Änderungsanträge vor, die ich an den entsprechenden Stellen zur Abstimmung stellen werde.
Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE, Drucksachen 14/1946-1 und 14/1946-2, sowie zwei Änderungsanträge der Fraktion der SPD, Drucksachen 14/1946-4 und 14/1946-5, vor.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1946-4, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Letzteres war die Mehrheit. Dieser Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1946-1, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Auch diesem Änderungsantrag wurde nicht zugestimmt, er wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1946-2, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1946-5, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über § 1 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer dem § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich bitte Sie, abzustimmen, damit die Mehrheit deutlich sichtbar wird, meine Damen und Herren. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Das Erstere war die Mehrheit. § 1 des Gesetzentwurfs ist mehrheitlich zugestimmt.
Hierzu liegen der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1946-3, sowie der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1946-6, vor.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/1946-3, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/1946-6, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über § 2 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch § 3 ist mehrheitlich zugestimmt.