(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen sowie der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)
Bei dem Thema Subsidiaritätsgebot ist es bezeichnend, dass wir gerade von den kirchlichen Trägern – das sind auch keine Heuschrecken, auch keine AGs –, die teilweise hervorragende Krankenhausleistungen anbieten, nochmals dringend gebeten worden sind, das Thema Subsidiarität verstärkt in das Gesetz hineinzubringen. Was passiert denn, wenn letztendlich die Kommune, die Stadt zu entscheiden hat, ob sie die Subvention an das in eigener Trägerschaft betriebene Krankenhaus oder an die kirchlichen Träger geben soll? Da wissen wir doch schon, wie das läuft. Deswegen haben wir darauf geachtet, dass dieses Subsidiaritätsgebot in dem Gesetzentwurf wenigstens einigermaßen verstärkt worden ist.
Ich erwarte – das habe ich auch schon im Sozialausschuss gesagt –, dass nicht nur dort, wo das Land über die Investitionsförderung Subventionen gibt, sondern auch überall dort, wo Staat oder Kommune Subventionen geben, das Thema Subsidiarität und Trägervielfalt berücksichtigt wird.
Beim Landeskrankenhausgesetz gibt es zwei Reizthemen. Für Sie, liebe Kollegin Haußmann, ist das Thema Privatstationen immer ein Reizthema.
Da weise ich jetzt wieder einmal für alle Ärzte – ob sie ambulant oder stationär tätig sind – den Vorwurf zurück, man würde in der echten medizinischen Behandlung Zweiklassenmedizin betreiben. Das stimmt nicht.
Bei der eigentlichen medizinischen Behandlung gibt es das nicht. Vielmehr geht es darum, dass die Krankenhäuser – – Da habe ich Ihnen schon das letzte Mal gesagt: Ihr Kollege Murawski von der Stadt Stuttgart hat gefordert: Bitte haltet an dieser Möglichkeit fest, dass wir auch im Plankrankenhaus Privatstationen machen können.
Denn da geht es nicht um bessere Behandlung, sondern um den Wohnteil, den Ausstattungsteil. Warum soll man denn das nicht zulassen? Die Aussage, es ginge zulasten der gesetzlich Versicherten, stimmt gerade nicht, weil die Krankenhäuser damit natürlich ihre wirtschaftliche Basis zugunsten aller, die dort behandelt werden, ein Stück weit verbessern können.
Herr Abgeordneter, ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen. Sie haben Ihre Redezeit bereits weit überschritten.
Eine letzte Bemerkung zu den Medizinischen Versorgungszentren, Frau Kollegin Mielich. Gott sei Dank kann vieles, was früher im Krankenhaus gemacht werden musste, inzwischen in Arztpraxen, in Gemeinschaftspraxen, in Praxiskliniken gemacht werden – und zwar ohne jede staatliche Subvention, wenn man es sich nur entwickeln lässt. Deswegen würde ich, nachdem wir schon unsere klassischen Krankenhäuser mit den Finanzierungsbeiträgen, die wir leisten müssen, nicht mehr ausreichend finanzieren können, sehr davor warnen, dort neue Finanzierungs- und Fördertatbestände aufzumachen, wie Sie es für die Medizinischen Versorgungszentren anregen. Ich glaube, das wäre unredlich. Wir brauchen das übrigens auch nicht.
Deswegen zum Schluss noch einmal: Ich sage an dieser Stelle all denen, die in unseren Krankenhäusern im Land – egal, ob staatlich, kommunal, freigemeinnützig oder privat – eine solch wichtige Arbeit leisten, …
… ganz herzlichen Dank. Sie sind es wert, dass wir uns wirklich darum kümmern, dass wir mit diesem Gesetz von Landesseite aus
zumindest ein bisschen mehr Möglichkeiten in den Bereichen Organisation, Wirtschaftlichkeit und Qualität schaffen.
Aber wir sind noch lange nicht am Ende des Diskussionsprozesses. Die Diskussion wird weitergehen. Dies ist nur ein Zwischenschritt, dem wir allerdings zustimmen.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Katrin Altpeter SPD: Und jetzt beruhigen Sie sich erst einmal! – Abg. Michael Theurer FDP/DVP: Eine gute Rede war das! Sehr gute Rede! Alle sind aufgewacht!)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Krankenhausversorgung im Land“ ist in der Tat ein Thema, das uns bewegen und beschäftigen muss, weil wir hier auch eine unmittelbare Verantwortung haben. Ich darf Ihnen allen versichern, dass ich viele der Dinge, die jetzt angesprochen wurden, gern in Landeskompetenz regeln würde. Leider muss ich jedoch darauf hinweisen, dass viele der angesprochenen Themen bundesgesetzlich geregelt werden. Mit dem vorliegenden Entwurf zu einem Landeskrankenhausgesetz schöpfen wir die Dinge aus, die wir selbst regeln können.
Liebe Frau Kollegin Haußmann, Sie haben auf die Herausforderungen hingewiesen, vor die die Krankenhäuser gestellt sind. Wenn Sie die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser ansprechen, so darf ich Sie ganz herzlich bitten, Ihren Einfluss bei Ulla Schmidt geltend zu machen, damit es nicht zu einer monistischen Finanzierung kommt.
Denn wenn es zu einer monistischen Finanzierung kommt, dann brauchen wir uns hier in Baden-Württemberg überhaupt keine Illusionen mehr zu machen, sondern müssen erkennen, dass wir damit schlechter gestellt sind. Zwar werden wir dann in einen irgendwie gearteten Fonds Geld einzahlen müssen, haben jedoch keine Kompetenz mehr hinsichtlich der Frage, wohin, in welche Krankenhäuser dann das Geld fließen soll.
Dann werden wir die gute Struktur, die wir erwiesenermaßen haben, nicht mehr vorweisen können. Ich bitte daher, die Diskussion dort zu führen, wo sie geführt werden muss, und uns dort zu unterstützen, wo dieses Interesse auch wirklich durchgesetzt werden muss. Leider geht das nicht im Rahmen der Diskussion um das Landeskrankenhausgesetz. Denn da geht es um andere Dinge; da geht es um den Spielraum, den wir vom Land her haben. Ich denke, diesen Spielraum nutzen wir auch, um das Krankenhausplanungsrecht, das Förderrecht und die innere Organisation der Krankenhäuser zukunftweisend zu gestalten.
In der ersten Lesung habe ich ja bereits einzelne Regelungen vorgestellt. Lassen Sie mich deshalb nur kurz auf die Intention des Gesetzes eingehen:
Das bisherige Landeskrankenhausgesetz wird zum einen entbürokratisiert und dereguliert. Da geht es auch um eine Deregulierung der Pauschalförderung, die dann angepasst werden soll, wenn es nötig ist, und nicht nach starren Schemata. Es geht nicht an, immer wieder nach Entbürokratisierung zu rufen, dann jedoch, wenn es vielleicht einmal ein bisschen unbequem wird, gleich wieder die Bürokratisierung einzufordern.
Zum Zweiten wollen wir den Krankenhäusern Planungsspielräume und unternehmerische Flexibilität geben. Wir wollen die Trägervielfalt neu definieren – das ist uns wichtig –, die Kategorisierung der Krankenhäuser abgeschaffen, Vorgaben zur Zusammensetzung der Krankenhausbetriebsleitung aufheben und die staatliche Förderung vereinfachen.
Ausdrücklich will ich festhalten, dass mit diesen Regelungen die hochwertige Versorgung der Patienten nicht eingeschränkt wird. Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass gerade die Diskussion um die Gesundheitsreform ganz klar gezeigt hat, dass wir hier in Baden-Württemberg vorbildliche Krankenhausstrukturen und eine vorbildliche Versorgung haben, die wir natürlich auch beibehalten wollen und nicht durch bundesgesetzliche Regelungen verschlechtert haben wollen.
Ich will kurz zum Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE Stellung nehmen: Der Änderungsantrag zielt darauf ab, im Krankenhausplan auch die Versorgung durch sogenannte sons tige medizinische Versorgungseinrichtungen zu berücksichtigen. Hierzu ist zu sagen, dass das Landeskrankenhausgesetz ausschließlich den stationären Bereich regelt. Natürlich müssen wir uns dort, wo es angebracht ist, auch Gedanken über den ambulanten Bereich machen.
Aber das Landeskrankenhausgesetz regelt ausschließlich den stationären Bereich. Medizinische Versorgungszentren sind dem ambulanten Bereich zuzuordnen und konnten deshalb nicht im Landeskrankenhausgesetz berücksichtigt werden.
Nach der Rechtsprechung ist zudem das Land daran gebunden, nur den tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen. Dieser bemisst sich nach der tatsächlichen Belegung der Krankenhäuser. Eine Einführung anderer Kriterien wäre daher aus rechtlicher Sicht sehr problematisch.
Allerdings lässt die tatsächliche Belegung der Krankenhäuser indirekt Rückschlüsse auf die sonstigen Angebote zu. Wenn also eine sonstige medizinische Versorgungseinrichtung oder auch ein niedergelassener Arzt bestimmte Leistungen ambulant erbringt und damit Patienten von einem Krankenhaus abzieht, reagiert bereits die Krankenhausplanung über die Belegungszahlen entsprechend. Ich denke, wir müssen jetzt auch hier bei allem Interessanten zum Thema Krankenhauspolitik – da muss ich mich auch ein bisschen zügeln – darauf achten, nicht über den Tagesordnungspunkt hinaus zu reden.