Protocol of the Session on October 10, 2007

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Baden-Württemberg ist auch da einmal mehr Vorreiter in Deutschland. Bisher gibt es keine Ausnahmen im Bereich des Bundesjagdgesetzes. Wir beschreiten diesen Weg, und ich freue mich, Herr Kollege Pix, wenn Sie sagen: Es ist vor allem ein mutiger Schritt für die Jäger, die jetzt an diesem Pilotprojekt teilnehmen und dieses sicherlich zum Erfolg führen werden.

So bleibt mir abschließend nur, einschränkend und erweiternd hinzuzufügen: Herr Kollege Pix, es geht nicht nur um das Essen von mehr Wild, sondern es geht um den Konsum von Speisen aus heimischen Regionen. Dazu zählt das Wild, aber natürlich ist auch gegen eine gute Heidelbeere aus dem Schwarzwald nichts einzuwenden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU)

Herr Minister, Herr Abg. Winkler will noch eine Frage stellen. Würden Sie die beantworten? – Bitte, Herr Abg. Winkler.

Herr Minister, wir sind uns einig: Förderung, heimisches Wild auf die Teller. Wie kann die Landesregierung verhindern, dass importiertes Wild zu günstigen Preisen mit dem einheimischen Wild zu nicht so günstigen Preisen in der Gastronomie vermischt wird? Geht das z. B. durch ein Qualitätszeichen für einheimisches Wild?

Herr Kollege Winkler, damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin natürlich genauso dafür, dass im Schwarzwald in den heimischen Gasthöfen auch das Hinterwälder Rind landet und nicht nur die Schwarzwaldsau, das Schwarzwaldreh oder die Gams oder der Hirsch.

Zur Frage der Verhinderung: Den Vorschlag will ich gern prüfen lassen. Das Problem bei Qualitätszeichen für Wildtiere ist, dass wir dafür nur Herkunftszeichen vergeben können, weil dort keine Stallhaltung betrieben wird. Die Qualität ist also von vornherein gegeben. Die Europäische Union verbietet uns, sogenannte reine Herkunftszeichen – jedenfalls staatlich geförderte – nach dem Motto „Aus dem Schwarzwald“ oder „Aus Baden-Württemberg“ etc. in der Vermarktung zu präsentieren.

Was die EU allerdings nicht verbietet, ist, dass die Gasthöfe schreiben „Aus den heimischen Wäldern“ und dergleichen mehr. Ich bin davon überzeugt, dass Wild aus Deutschland und vor allem Wild aus Baden-Württemberg eine gute Chance hat.

Ein Zweites kommt noch hinzu. Man muss natürlich auch sagen: Wir werden in den nächsten Jahren einmal mit der Jägerschaft sprechen müssen. Wir brauchen ein bisschen mehr Professionalität in der Vermarktung. Wild muss kontinuierlich kommen und muss kontinuierlich auf den Teller. Das ist wie bei den Lämmern im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb. Dafür gibt es gute Vorbilder, obwohl man da auch nie gedacht hat, dass es funktioniert. Dazu brauchen wir ein Stück weit mehr Professionalität.

Wir wollen den Absatz ja nicht in erster Linie in den großen Lebensmittelketten, aber in der Gastronomie und im Fachhandel. Ich bin davon überzeugt, dass es da noch Nachholbedarf gibt. Aber das kann man sicherlich gemeinsam mit der Jägerschaft angehen. Ich sehe gute Chancen für den Absatz heimischen Wildes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/1494.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft, Drucksache 14/1782. Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dieser Artikel einstimmig angenommen.

Ich rufe auf

Artikel 2

Wer Artikel 2 zustimmt, der möge bitte seine Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmige Zustimmung.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 10. Oktober 2007 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 beendet.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung heilberufsrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/1495

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 14/1749

Berichterstatterin: Abg. Ursula Haußmann

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Lasotta für die CDU-Fraktion.

(Abg. Ingo Rust SPD: Dr. Lasotta! – Abg. Ursula Haußmann SPD: So viel Zeit muss sein!)

Entschuldigung, Dr. Lasotta. Was sein muss, muss sein.

So viel Zeit muss sein.

(Heiterkeit)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir eine EU-Richtlinie in Landesrecht um. Darüber wurde im Sozialausschuss und in der ersten Lesung einvernehmlich diskutiert. Die Dienstleistungserbringer werden den gleichen Rechten und Pflichten unterstellt wie hiesige Berufsangehörige.

Die CDU-Landtagsfraktion stimmt diesem Gesetzentwurf zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Zurufe von der CDU: Sehr gut! – Zuruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Haußmann das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es genauso kurz machen wie der Kollege Lasotta. Die SPD-Fraktion stimmt dieser Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben zu.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bra- vo!)

Das Wort erhält Frau Abg. Mielich für die Fraktion GRÜNE.

(Abg. Andreas Hoffmann CDU: Frau Mielich kann auch kurz reden!)

Nein, ich rede ein bisschen länger. Ich habe ja jetzt viel Zeit.

Wir finden die Intention dieses Gesetzentwurfs, die Dienstleis tungserbringung grenzüberschreitend zu erleichtern, insgesamt völlig richtig. Die Intention ist grundsätzlich eine gute. Wir hatten im Sozialausschuss auch gar keine großartige Aussprache darüber.

Ich meine aber schon, wir sollten noch einmal deutlich machen, dass es für uns wichtig ist, Qualitätsstandards zu setzen. Das werden wir perspektivisch in einem anderen Gesetz machen müssen, indem wir z. B. ganz besonders im Bereich der Altenpflegehilfe oder der Altenpflegeberufe deutlich nachbessern. Das ist eine Ausbildung, die es ansonsten in Europa überhaupt nicht gibt. Das führt dazu, dass z. B. Pflegepersonal aus anderen Ländern zu uns kommt. Das ist ein Problem, weil es keine Qualitätsstandards und keine Überprüfung von Sprachkenntnissen gibt. Da sehen wir Nachholbedarf. An anderer Stelle, wenn es um die Ausgestaltung der Pflege geht, werden wir das noch einmal einbringen müssen.