Protocol of the Session on October 10, 2007

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Kleinmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Drei Punkte möchte ich hier noch erwähnen.

Erstens ist es natürlich, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, keine Einzelentscheidung, etwa insofern, als die Evaluierung im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform nur die Schulverwaltung beträfe, sondern wir nehmen die Evaluierung insgesamt vor, und zwar in den verschiedensten Bereichen – ich nenne beispielsweise auch den Forst –, und kommen dann zu einer einheitlichen gemeinsamen Lösung.

Wenn Sie, Herr Zeller, zu diesem Unterpunkt noch Fragen im Detail haben, beispielsweise, wann das geschehen wird, dann sage ich: Sie wissen, dass das Ganze ein Prozess ist, der im November oder Dezember abgeschlossen sein wird. Wir haben uns darauf festgelegt, in diesem Jahr die Evaluierungen vorzunehmen. Wir haben hier keine Eile, aber wir wollen sie natürlich auch nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.

Der nächste Punkt betrifft das Landesinstitut für Schulentwicklung, Frau Kollegin Rastätter, sowie das Thema der Aufteilung von Aufsicht und Beratung. Ich bin kein Freund der Aufteilung von Aufsicht und Beratung, sondern ich bin ein Freund jener, die dies zusammenführen. Denn der, der die Aufsicht hat, kann auch am besten die Beratung machen, weil er ansonsten ja den Berater erst informieren müsste, was bei der Aufsicht herausgekommen ist. Wir machen das in diesem Punkt einheitlich; wir brauchen da keine zwei Ebenen.

Sie können mich gern belehren, wenn Sie dazu einen besseren Vorschlag haben, aber ich mit meiner sechs- oder achtjährigen Erfahrung mit Unterricht an Schulen halte eine solche Aufteilung für falsch – zumal ich, ebenso wie mein Freund Wacker, ein großer Freund der internen Evaluation bin. In Finnland haben wir ja gesehen, wie gut es funktioniert, wenn man sich gegenseitig bewertet. Im Moment haben wir eine interne ebenso wie eine externe Evaluation. Ob diese Doppelstruktur letztlich erhalten bleibt, weiß ich nicht.

Letzter Punkt – ich wollte heute eigentlich gar nicht unbedingt darüber reden, tue es jetzt aber trotzdem –: Wenn von der Schulstruktur die Rede ist und wenn man das BVJ betrachtet – ich erinnere an unseren Besuch in Schleswig-Holstein, in dessen Rahmen Herr Röhm dies auch in Kiel angesprochen hat –, dann frage ich: Warum fangen wir erst so spät an zu fördern? Warum fangen wir erst dann damit an, wenn wir feststellen, dass ein Hauptschüler den Abschluss schlecht oder gar nicht geschafft hat? Dann setzt die Förderung über das BVJ ein. Aber das ist ja ein viel zu später Beginn. In Kiel beginnt die Förderung mit der Klasse 7 und zieht sich weiter durch die Klassen 8 und 9. Warum beginnen wir nicht wie in Finnland in den Klassen 1 und 2

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Im Kindergarten!)

dazu komme ich gleich – und versetzen die Kinder so in die Lage, ab der Klasse 3 mit den anderen Schülern mitzuhalten?

Kollege Noll hat recht: Eine Förderung bereits im Kindergarten wäre noch besser. Dabei reicht es nicht, nach dem dritten Lebensjahr lediglich einen Sprachtest zu machen. Ich war vor Kurzem in Reutlingen zu Besuch in einer Fachschule zur Ausbildung von Erzieherinnen. Dort wurde mir gesagt, es sei gar kein Problem für die Erzieherinnen und Erzieher – falls es einen solchen gibt –, bei der Beobachtung der Kinder konkret zu erkennen, wo genau die Mängel sind – hier muss man fördern – und wo andererseits die Stärken liegen, die zusätzlich weiter zu stärken sind. Die Erzieherinnen und Erzieher können das, und da diese Voraussetzung erfüllt ist, könnten wir die Defizite schon bis zum Schulbeginn entsprechend minimieren – ob wir sie ganz wegkriegen, kann ich hier allerdings nicht sagen.

Was wir falsch gemacht haben, war, zu sagen: „Wenn die Schüler das von uns vorgegebene Ziel nicht erreichen, dann endlich helfen wir ihnen.“ Dann aber ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Aus einem vierzehnjährigen schwachen Hauptschüler in der neunten Klasse noch einen tüchtigen Schüler zu machen ist viel schwieriger, als ein Kind im Kindergarten und in der Grundschule zu fördern. Daher müssen wir strukturell umdenken und dabei in eine völlig andere Richtung gehen, als das bislang geschehen ist. Schon gar nicht hilft es, Verlängerungen nach hinten heraus vorzusehen, denn das bringt nichts.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte unter Punkt 4 der Tagesordnung erledigt.

(Abg. Norbert Zeller SPD: Keine Antwort vom Mi- nister? – Abg. Ursula Haußmann SPD: Der Minister ist gefragt worden!)

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, Punkt 8 der Tagesordnung abzusetzen. Bitte nehmen Sie davon Kenntnis. – Es erhebt sich kein Widerspruch.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Aber nicht endgül- tig! – Abg. Reinhold Gall SPD: Also nur heute abzu- setzen! – Zuruf der Abg. Katrin Altpeter SPD)

Ja, er soll heute abgesetzt werden.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung sowie zur Änderung des Schlichtungsgesetzes – Drucksache 14/1463

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/1765

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

Das Präsidium hat eine Allgemeine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vorgesehen, die allerdings nicht ausgeschöpft werden muss.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Palm.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Amtsanwälten ist es wie mit Tetanusspritzen:

(Heiterkeit des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Man braucht nicht viele, die wenigen aber braucht man dringend, denn Amtsanwälte übernehmen wichtige Aufgaben in der Rechtspflege, speziell bei Verfahren vor dem Strafrichter. Das Land Baden-Württemberg beschäftigte im Jahr 2006 insgesamt 83 Amtsanwälte. Im gleichen Zeitraum absolvierten insgesamt zwei Personen die Ausbildung.

Schon bislang wird die theoretische Ausbildung sowie die Prüfung der Amtsanwälte gemeinsam unter Beteiligung der Länder durchgeführt, die nunmehr den Abschluss eines Staatsvertrags beabsichtigen. Zwischen den Ländern, die sich beteiligen – das sind alle außer Bayern, Sachsen und Thüringen –, besteht nun Einvernehmen, die in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der einzelnen Länder geregelte Amtsanwaltsausbildung zu überarbeiten. Bei dieser Gelegenheit soll das bisherige Kooperationsmodell auch auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt und ein gemeinsames Prüfungsamt eingerichtet werden. Dieses bedarf als rechtlicher Grundlage eben eines Staatsvertrags, da die Prüfung insbesondere bei Nichtbestehen in die Rechtsstellung des Bewerbers eingreift.

Nach dem vorliegenden Entwurf des Staatsvertrags ist dieser im Übrigen jederzeit frei kündbar. Die Regelungen zum Ablauf der Prüfung orientieren sich im Wesentlichen an der bisherigen Praxis. Die anfallenden Kosten werden wie bisher unter den beteiligten Ländern aufgeteilt. Die Fortsetzung der Kooperation mit den anderen Bundesländern vermeidet insbesondere im Hinblick auf die geringen Bewerberzahlen – ich habe erwähnt, dass es aus Baden-Württemberg jährlich zwischen zwei und vier Kandidaten sind, die zur Prüfung anstehen – einen ansonsten zu hohen Verwaltungsaufwand.

Wir halten auch die Wegstrecke zum Studienort in NordrheinWestfalen nach wie vor für zumutbar für die Studierenden. Deshalb wird die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. Wir gehen davon aus, dass die Ausbildung der Amtsanwälte baldmöglichst nach dem neuen Zuschnitt durchgeführt werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Das Wort erhält Herr Abg. Stickelberger.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Amtsanwälte leisten in BadenWürttemberg wie im Bundesgebiet insgesamt gute Arbeit. Bei der geringen Bewerberzahl und der geringen Zahl der Planstellen hat sich die bisherige Kooperation bewährt. Sie soll nun institutionalisiert werden. Das begrüßen wir.

Artikel 2 des vorliegenden Gesetzentwurfs sieht Änderungen im Schlichtungsgesetz vor, die im Wesentlichen redaktionelle Änderungen darstellen. Auch dem können wir zustimmen. Insgesamt werden wir als SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU)

Das Wort erhält Herr Abg. Oelmay er.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem dezenten Hinweis des Präsidenten folgend – was ich fast immer tue –, dass man die Redezeit nicht ausschöpfen muss, will ich mich wirklich auch

(Beifall des Abg. Jörg Döpper CDU – Abg. Jörg Döp- per CDU: Sehr gut!)

danke, Kollege Döpper – kurz fassen. Auch wir vonseiten meiner Fraktion haben gegen diesen Gesetzentwurf der Landesregierung keine Einwände. Das heißt, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen, weil die Zusammenarbeit von mehreren Bundesländern bei der Ausbildung von Amtsanwälten einfach sinnvoll ist. Es werden nicht so viele ausgebildet, dass in jedem Bundesland eigene Ausbildungsgänge durchgeführt werden könnten. Damit muss natürlich auch ein gemeinsames Prüfungsamt eingerichtet werden.

Die einzige Frage, die ich hätte, ist: Warum machen denn die Bundesländer Bayern, Sachsen und Thüringen bei diesem Projekt, das aus unserer Sicht durchaus sinnvoll ist, nicht mit? Können Sie diese Frage, Herr Minister, vielleicht noch beantworten? Unabhängig davon stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Wetzel.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Jetzt wird es schwer!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde die Redezeit ebenfalls nicht ausschöpfen. Ich muss feststellen: Aus dem Justizministerium gibt es immer gute Gesetzentwürfe und Staatsverträge. Sie sind so gut, dass wir kaum Diskussionsbedarf haben.

(Beifall des Abg. Michael Theurer FDP/DVP – Abg. Hans Georg Junginger SPD: Sie sind noch nicht so lange dabei! Wir haben das auch schon anders erlebt! – Zuruf des Abg. Rainer Stickelberger SPD)

Wenn es so weitergehen würde, wäre es hier im Haus richtig langweilig.

Amtsanwälte – das wurde schon gesagt – leisten gute Arbeit. Ich finde es gut, dass die Ausbildung der Amtsanwälte und die entsprechenden Prüfungen insgesamt von den meisten Bundesländern gemeinsam durchgeführt werden. Das ist ein Beispiel dafür, dass man trotz Föderalismus auch zu weitestge

hend gemeinsamen Lösungen kommen kann. Das ist natürlich nur zu begrüßen.

(Beifall des Abg. Michael Theurer FDP/DVP – Zu- ruf des Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE)