Auch die EU unternimmt einen ersten Vorstoß zum Thema „Rauchverbot in öffentlichen Räumen“. Im Januar dieses Jahres hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ein
entsprechendes Grünbuch „Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene“ vorgelegt. Mit dem Landesnichtraucherschutzgesetz sind wir jedoch schon einen Schritt voraus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg erwarten von der Politik, dass der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens weiter vorangebracht wird. Das Landesnichtraucherschutzgesetz leistet hierzu einen Beitrag. Es enthält klare, ausgewogene und vor allem auch praktikable Regelungen – und damit genau das, was wir uns vorgenommen haben.
Über eines müssen wir uns schon im Klaren sein: Gesetzliche Vorschriften allein schützen nicht vor den Gefahren des Ta bakkonsums. Ganz unabhängig von Bundes- und Landes nichtraucherschutzgesetzen müssen wir daher auch in Zukunft konsequent auf Prävention setzen – vor allem mit dem Ziel, dass unsere Kinder und Jugendlichen vor dem Rauchen bewahrt werden. Wo nicht geraucht wird, besteht auch nicht die Gefahr des Passivrauchens.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor fast genau einem Jahr haben wir hier über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zur Einführung eines Rauchverbots an den Schulen diskutiert.
Damals habe ich darauf verwiesen, Herr Zeller, dass ein Gesetzentwurf vonseiten der Landesregierung für ein Rauchverbot in Vorbereitung ist, der nicht nur die Schulen, sondern auch andere öffentliche Gebäude umfasst.
(Abg. Ingo Rust SPD: Außer Gymnasien! – Abg. Norbert Zeller SPD: Die Schulen nehmen Sie ja zum Teil aus!)
Denn wir haben schon beim CDU-Landesparteitag im Jahr 2005 dem Antrag zugestimmt, dass gerade an Schulen und sonstigen Einrichtungen, an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, ein Rauchverbot eingeführt werden soll.
(Abg. Norbert Zeller SPD: Deswegen machen Sie die Ausnahme? – Gegenruf des Abg. Karl Zimmermann CDU: Nicht wir machen die Ausnahme!)
Jetzt können Sie zwar sagen, dass es ein ganzes Jahr gedauert hat, bis ein entsprechender Entwurf hier in den Landtag eingebracht wurde. Aber lassen Sie mich zwei Anmerkungen machen – darauf sind wir schon ein bisschen stolz –:
Erstens: Der Entwurf ist weiter gehend, als wir von der Regierungsfraktion vor einem Jahr selbst geglaubt haben;
er beinhaltet nämlich die schnellstmögliche Umsetzung eines Rauchverbots in allen öffentlichen geschlossenen Bereichen – das war damals unsere Intention. Zunächst war geplant, in den Bereichen, für die bereits eine landesrechtliche Regelung besteht, ein Rauchverbot auszusprechen und damit eine gestufte Vorgehensweise vorzunehmen. Wir danken der Landesregierung, dass der vorliegende Entwurf nun wirklich umfassend ist und für uns wichtige Bereiche wie z. B. die Gaststätten nicht ausgespart hat.
Damit kommt die Landesregierung auch dem Wunsch der CDU-Fraktion und des Fachministeriums entgegen, dem Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Passivrauchens in Baden-Württemberg einen höheren Stellenwert einzuräumen.
In diesem Zusammenhang geht auch ein Dank an unseren Koalitionspartner, der diesen Entwurf mitträgt und an der einen oder anderen Stelle gar noch etwas restriktiver vorgegangen wäre.
Zweitens: Wenn wir es schaffen – und davon gehe ich aus –, dass das Gesetz am 1. August in Kraft treten kann, werden wir das erste Bundesland in Deutschland sein, welches trotz aller Diskussionen, die im Vorfeld stattgefunden haben, einen umfassenden Nichtraucherschutz hat.
Damit bin ich auch gleich bei den Begrifflichkeiten und bei dem, worum es uns allen geht. Es geht in erster Linie um den Schutz der Nichtraucher. Wir wollen niemanden diskriminieren – das darf man übrigens überhaupt nicht – und schon gar nicht gängeln. Vielmehr geht es uns vordringlich darum, insbesondere Kinder und Jugendliche, aber auch alle anderen Nichtraucher zu schützen. Deshalb interessieren mich auch die ganzen Mails der letzten Wochen und Tage, in denen um Toleranz für Raucher geworben wurde, überhaupt nicht.
Vielleicht – das darf ich auch einmal sagen – wäre umgekehrt bisher mehr Rücksichtnahme der Raucher der bessere Weg gewesen.
(Beifall der Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP und Bernd Hitzler CDU – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/ DVP: Sehr gut!)
Damit wären wir als Gesetzgeber überhaupt nicht gefordert gewesen, etwas gesetzlich zu regeln, was unter verantwortungsbewussten und rücksichtsvollen Mitmenschen theoretisch auch ohne gesetzliche Regelung möglich gewesen wäre.
Niemand, meine Damen und Herren, will das Rauchen als Verbrechen verunglimpfen. Aber denjenigen, die das Passiv
rauchen als unschädlich bezeichnen, empfehle ich, sich einmal beim Deutschen Krebsforschungszentrum aufklären zu lassen. Und all denen, die schon wieder von Regulierungswut sprechen, kann ich nur sagen: Jeder, der in einem Gebäude über das Hausrecht verfügt, hätte schon längst – teilweise ist das lobenswerterweise geschehen – eigenverantwortlich regeln können, dass in seinem Haus nicht geraucht werden darf.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass der vorliegende Entwurf umfassend und auch praktikabel umzusetzen ist. Über die näheren Details, u. a. auch über die möglichen Raucher ecken in bestimmten Bereichen, diskutieren wir gern mit Ihnen im Ausschuss.
Ich verkneife mir auch eine Bemerkung denjenigen gegen über, die den Gesetzentwurf in der Presse heute als „faulen Kompromiss“ bezeichnen.
Aber draußen. – Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! In jedem Jahr sterben mehr als 3 000 Menschen an der Folge von Erkrankungen, die durch das Passivrauchen bedingt sind. Wir haben also allen Grund, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren des Passivrauchens entschlossen anzugehen.
Das selbst gesteckte Ziel des von der Landesregierung vorgelegten Nichtraucherschutzgesetzes soll es sein,
einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens zu erreichen. Dies gilt insbesondere für solche Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten.
So hat es die Landesregierung in Teil A – Zielsetzung – des Vorblatts des Gesetzentwurfs selbst formuliert.
„Rauchverbot ziemlich lückenhaft“ – so war es in der „Stuttgarter Zeitung“ am 13. Juni mit Blick auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zu lesen. Die Zeitung hat recht; denn das Rauchverbot, das die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf in die Wege leiten will, weist in der Tat zu viele und zu gravierende Lücken auf.
Der Gesetzentwurf lässt auch weiterhin zu, in Gaststätten in Nebenräumen zu rauchen. Der Rauch kann also weiterhin vom Nebenraum aus in den Hauptraum ziehen,
und die dort sitzenden Gäste sind weiterhin den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt. Dass auch die in diesen Betrieben Beschäftigten weiterhin den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt sind, möchte ich an dieser Stelle gar nicht weiter vertiefen.