Protocol of the Session on April 26, 2007

Für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Wacker das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage von Frau Kollegin Queitsch wie folgt:

Ich weise darauf hin, dass ich in Personalangelegenheiten zur Verschwiegenheit verpflichtet bin. Dies gilt im Übrigen für Schulkonferenz und Schulträger gleichermaßen, die im Rahmen von Schulleiterbesetzungsverfahren angehört werden. Ich kann aber bestätigen, dass Schulkonferenz und Schulträger in diesem Fall mit ihren Besetzungsvorschlägen vom Vorschlag des Regierungspräsidiums abweichen.

Im Schulgesetz ist für diese sogenannten Dissensfälle eine abschließende Entscheidung durch das Kultusministerium vorgesehen. Das Regierungspräsidium wird uns die Angelegenheit in nächster Zeit vorlegen, und wir werden entsprechend dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Bestenauslese, also nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, entscheiden.

Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte sehr, Frau Abg. Sitzmann.

Herr Staatssekretär, ich frage Sie, wie die Personalpolitik, die zurzeit diesbezüglich vom Regierungspräsidium in Freiburg betrieben wird, mit der Bildungsregion Freiburg zusammenpasst, von der der Herr Kultusminister ganz klar sagt, dass es eine stärkere Verantwortungsgemeinschaft geben soll: Schulaufsicht und Kommunen stimmen sich in allen wichtigen Fragen noch enger ab als bisher. Andere Institutionen beraten sie dabei.

Wie gehen also diese Personalpolitik einerseits und diese Vorsätze andererseits zusammen?

Herr Staatssekretär, bitte.

Es gibt ein gesetzlich klar definiertes Verfahren, nach dem die Besetzungsverfahren einzuleiten sind.

Im Übrigen ist das seitens der Schulverwaltung keine Entscheidung der Personalpolitik, sondern es sind bei den Einstellungsverfahren und bei den Ausschreibungsverfahren klare Kriterien vorgesehen. Ich habe eben schon erwähnt, dass nach den fachlichen Kriterien der Bestenauslese, nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, zu entscheiden ist. Entsprechend ist das Regierungspräsidium auch gehalten, Entscheidungsvorschläge nach diesen Kriterien zu unterbreiten.

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Gustav-Adolf Haas.

(Zuruf von der SPD: Endlich! – Abg. Thomas Blenke CDU: Auf ihn ist halt Verlass!)

Herr Staatssekretär, wird das Kultusministerium in dem Bewertungsverfahren für die Ausschreibung möglicherweise zu dem Ergebnis kommen, dass eine Neuausschreibung der Schulleiterstelle erfolgt?

Herr Staatssekretär, bitte.

Die abschließende Entscheidung des Kultusministeriums steht noch aus. Es wird dann eine abschließende fachliche Prüfung nach den genannten Kriterien vorgenommen werden.

Keine weiteren Zusatzfragen.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. I n g o R u s t S P D – N u t z u n g B u r g W i l d e c k

Bitte, Herr Abg. Rust, zur Verlesung Ihrer Anfrage erhalten Sie das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit der zuneh

menden Vermietung der in Landesbesitz befindlichen Burg

Wildeck in Abstatt für kulturelle und gastronomische und private Zwecke?

b) Zu welchen Nutzungsentgelten soll die Burg Wildeck zur

Verfügung gestellt werden?

Bitte, Herr Staatssekretär Fleischer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Rust wie folgt:

Zu Buchstabe a: Durch die Vermietung der Burg Wildeck an die Gemeinde Abstatt trägt das Land dem Anliegen der Gemeinde Abstatt Rechnung, auf der Burg Wildeck kulturelle Veranstaltungen in einem nahe gelegenen und außergewöhnlichen Umfeld durchzuführen. Mit dem Ende 2006 unterzeichneten Nutzungsvertrag konnte eine Lösung zur gemeinsamen Nutzung der Burg Wildeck durch die Gemeinde Abstatt und die Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau gefunden werden.

Die Gemeinde kann an maximal 40 Terminen im Jahr selbst als Veranstalter auftreten, die Räume aber auch Dritten zur Ausrichtung von gastronomischen oder privaten Veranstaltungen zur Verfügung stellen. Dadurch konnte die Auslastung des landeseigenen Gebäudes gesteigert werden. Dem Land fließen zusätzliche Mieteinnahmen zu. Außerdem ermöglichen die Veranstaltungen auf der Burg der Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau sowie dem Staatsweingut Weinsberg die Präsentation ihrer Produkte.

Zu Buchstabe b: Je nach Dauer der Veranstaltung – ob ein- oder zweitägig – und abhängig von der Jahreszeit ist ein Entgelt zwischen 300 und 600 € je Veranstaltung festgesetzt.

Zusatzfrage des Herrn Abg. Rust.

Herr Staatssekretär, ist es richtig, dass der Landesregierung ein Angebot zum Verkauf der Burg vorlag? Wenn ja: Warum möchte die Landesregierung – vor allem im Hinblick darauf, dass das Finanzministerium zunehmend Gebäude, die sich in Landesbesitz befinden, verkaufen möchte und es sich hierbei sogar noch um ein historisches, also denkmalgeschütztes Gebäude handelt, das ja hohe Erhaltungskosten hat – dieses Gebäude nicht verkaufen?

Mir ist nicht bekannt, dass entsprechende Verkaufsabsichten bestanden haben oder bestehen. Aber wenn solche Absichten bestehen würden, würde ich mich damit selbstverständlich auseinandersetzen.

Weitere Zusatzfragen? – Bitte, Herr Abg. Rust.

Könnten Sie vielleicht recherchieren, ob ein Angebot bestand?

(Zuruf der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE)

Wenn Sie das wünschen, selbstverständlich.

(Heiterkeit)

Weitere Zusatzfragen? – Bitte, Herr Abg. Stickelberger.

Herr Staatssekretär, gelten die von Ihnen genannten Konditionen zur Nutzung der Räumlichkeiten nur für Vermietungen über die Gemeinde Abstatt oder auch für alle anderen Vermietungen, z. B. bei privaten Nutzungen?

Das gilt gleichermaßen.

Weitere Zusatzfragen? – Herr Abg. Winkler.

Herr Staatssekretär, stimmt es, dass auf der Burg Wildeck kein Bier – nicht einmal das der Staatsbrauerei Rothaus – ausgeschenkt werden darf?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Herr Staatssekretär.

Ich darf mit einer Gegenfrage antworten: Wissen Sie, wo diese Burg liegt?

(Abg. Alfred Winkler SPD: Ich habe dort noch kein Bier getrunken, nein!)

Ich weiß aus Gesprächen, dass gerade das Gebot, das Bier der Staatsbrauerei Rothaus auszuschenken, immer wieder zu Diskussionen geführt hat. Mir ist nicht bekannt, dass es auf der Burg kein Bier gibt.

(Abg. Alfred Winkler SPD: Darf ich noch eine Zu- satzfrage stellen?)

Ja, bitte, Herr Abg. Winkler.