Protocol of the Session on April 26, 2007

Also: Haben Sie noch etwas Geduld. Mir geht es darum, dass wir heute nicht nur über Zahlen reden. Natürlich brauchen wir in der Zukunft auch Quantität, natürlich müssen wir Wohnungen bauen, natürlich brauchen wir Mietwohnungen. Das ist doch völlig unbestritten. Aber es gibt Entwicklungen, die weit über das hinausgehen, und diese neuen Entwicklungen will ich in diesem Wohnungsbaugesetz der Landesregierung aufnehmen. Ich stelle fest, dass das eine oder andere durchaus kongruent ist mit dem, was Sie vorgetragen haben. Der Gesetzentwurf wird im September ins Kabinett kommen. Dann können wir darüber beraten.

Ich habe nun 11 Minuten und 26 Sekunden gesprochen und die Redezeit wieder maßlos überzogen. Ich bitte um Entschuldigung.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Der Gesetzentwurf wird zur weiten Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Punkt 4 ist damit abgeschlossen.

Vor Eintritt in die Mittagspause möchte ich noch bekannt geben, dass sich die Fraktionen geeinigt haben, dass der Ta gesordnungspunkt 7 Punkt 8 und der Tagesordnungspunkt 8 Punkt 7 wird. Wir tauschen also diese beiden Tagesordnungspunkte.

Ich unterbreche die Sitzung jetzt bis 13:45 Uhr.

(Zurufe: Was?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn jeder sagt, dass er pünktlich um 17 Uhr Anschlusstermine habe, dann muss ich möglichst versuchen, die Zeit, die heute Morgen zusätzlich in Anspruch genommen worden ist – ich bin ja darauf eingegangen –, durch eine verkürzte Mittagspause wieder aufzuholen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Richtig! Das ist in Ordnung!)

Deswegen unterbreche ich nur bis 13:45 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 13:06 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:45 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort. Ich gebe noch einmal bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 7 und 8 getauscht werden.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 14/1142

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. T h o m a s B l e n k e C D U – W u n s c h d e r R e g i o n a l v e r b ä n d e n a c h U m b e n e n n u n g

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung Bestrebungen aus den

Reihen der Regionalverbände, diese analog dem Verband Region Stuttgart umzubenennen (also z. B. statt bisher Re- gionalverband Nordschwarzwald künftig Verband Region Nordschwarzwald) mit der Begründung, der Begriff „Regionalverband“ werde auch von anderen Organisationen verwendet?

b) Würde durch die erstrebte Umbenennung nicht gerade Ungleiches zumindest sprachlich gleich gemacht, da die Regionalverbände bewusst ausschließlich die Aufgabe der Regionalplanung ohne Vollzugskompetenz haben, während dem Verband Region Stuttgart und dem Verband Region

Rhein-Neckar wegen der besonderen strukturellen Situation deutlich weiter gehende Kompetenzen zugewiesen sind?

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Drautz das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage von Thomas Blenke, CDU,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

wie folgt:

Zu a: Dem Wirtschaftsministerium ist bekannt, dass einige Regionalverbände in Sorge sind, dass die Verwendung des Begriffs „Regionalverband“ durch andere Organisationen zu Verwechslungen führen oder die Verbände sogar diskreditieren könnte.

Tatsächlich verweisen Internetsuchmaschinen nach Eingabe des Begriffs in Verbindung mit der Landschaftsbezeichnung – z. B. Regionalverband Nordschwarzwald – auch auf regionale Gruppierungen anderer Organisationen, bisher allerdings mit der eindeutigen Dominanz der Planungsregionalverbände.

Der Begriff Regionalverband ist nicht rechtlich geschützt. Bereits der Begriff „Region“ wird im Allgemeinen, aber auch im Verwaltungssprachgebrauch für sehr unterschiedliche Raum einheiten verwendet: von der Stadtregion bis zur Region Europa.

Das Wirtschaftsministerium hält eine Umbenennung derzeit nicht für erforderlich, da eine konkrete Verwechslungsgefahr gering ist, zumal andere Organisationen den Begriff in der Regel zusammen mit ihrer Kurzbezeichnung verwenden.

Ein Antrag auf Umbenennung liegt dem Wirtschaftsministerium bis zum heutigen Tag nicht vor. Im Übrigen würde eine Umbenennung eine Änderung des Landesplanungsgesetzes erfordern.

Zu b: Der Verband Region Stuttgart und der Verband Region Rhein-Neckar haben über die Regionalplanung hinaus zu sätzliche Trägerschafts- und Koordinierungsaufgaben. Dies kommt auch in der Namensgebung zum Ausdruck.

Zusatzfrage, Herr Abg. Blenke.

Herr Staatssekretär Drautz, würde man der Logik der Argumentation der Regionalverbände folgen, müssten sich dann nicht beispielsweise auch Winzergenossenschaften, vor allem Rotwein produzierende, umbe nennen, damit sie nicht in Verdacht geraten, dem Wirtschafts imperium der SPD anzugehören?

(Oh-Rufe von der SPD – Zuruf von der SPD: Witz komm raus, du bist umzingelt!)

Bitte, Herr Staatssekretär Drautz.

Ich muss feststellen, dass das ein Randargument war, das eben angesprochen wurde, möchte aber auf dieses Randargument erst gar nicht eingehen.

Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?

(Abg. Thomas Blenke CDU: Nein, auch wenn er nicht darauf eingeht!)

Keine.

Danke, Herr Staatssekretär. Die Behandlung dieser Mündlichen Anfrage ist damit abgeschlossen.

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. M a r g o t Q u e i t s c h S P D – B e s e t z u n g d e r S c h u l l e i t u n g d e s W a l t e r - E u c k e n - G y m n a s i u m s i n F r e i b u r g

Bitte, Frau Abg. Queitsch, Sie haben das Wort zur Verlesung Ihrer Anfrage.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Sind die Presseberichte zutreffend, wonach die Lehrerkonferenz, die Schulkonferenz und der Schulträger (die Stadt Freiburg) gegenüber dem Regierungspräsidium Freiburg massiv die Forderung erheben, die Schulleiterstelle des Walter-Eucken-Gymnasiums in Freiburg durch eine Lehrkraft zu besetzen, die sich über Jahre hinweg an der Schule selbst die für diese Position notwendige Qualifikation als Lehr- und Führungskraft erworben hat?

b) Welche anderen Erwägungen und Überlegungen, z. B. Zugehörigkeit der vom Regierungspräsidium vorgeschlagenen Person zum Dienstbetrieb des Oberschulamtes (des jetzigen Regierungspräsidiums), haben zu dem Vorschlag des Regierungspräsidiums geführt?

Für die Landesregierung erhält Herr Staatssekretär Wacker das Wort.